Der Deutsche Bundestag hat am 05.12.2025 die "Mütterrente 3" als Teil des "Rentenpakets 2025" mit 318 Ja- zu 224 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen beschlossen. Die Mütterrente 3 wird damit zum 01.01.2027 in Kraft treten. Durch diese Gesetzesänderung werden Müttern, unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes, dann einheitlich dieselben Rentenansprüche anerkannt. Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, erhalten durch diese Änderung ab 2027 je Kind im Monat ca. 20 Euro mehr Rente. Die Deutsche Rentenversicherung hat aus technischen Gründen bereits jetzt eine Verzögerung der Umsetzung bis 2028 angekündigt.
Mütterrente
Aktuell: Bundestag beschließt Mütterrente 3
Erklärung: Was ist Mütterrente?
Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung für zusätzliche Rentenansprüche in der gesetzlichen Altersrente, die Eltern für Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden. Eltern erwerben für die ersten drei Jahre der Kindererziehung zusätzliche Rentenansprüche und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Die Feststellung von Kindererziehungszeiten muss bei der Deutschen Rentenversicherung mit dem Formular V0800 beantragt werden. Mit der Mütterrente würdigt der Staat die gesellschaftliche Leistung von Eltern und gleicht aus, dass Mütter oder Väter in den ersten Jahren nach der Geburt ihrer Kinder oft weniger oder gar nicht arbeiten können.
Inhalt
Höhe: Wie hoch ist die Mütterrente?
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Geburtstag des Kindes
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Kindererziehungszeit
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Rentenpunkte pro Monat
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Rentenpunkte gesamt
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|---|---|---|---|
| Vor 01.01.1992 | 2 1/2 Jahre = 30 Monate | 0,0833 | 2,499 (ca. 2,5) |
| Nach 01.01.1992 | 3 Jahre = 36 Monate | 0,0833 | 2,9988 (ca. 3) |
Mütterrente berechnen
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Anzahl Kinder *
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Mütterrente pro Monat **
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Berechung **
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|---|---|---|
| 1 Kind | 122,32 € | 40,79 € x 2,9988 Rentenpunkte |
| 2 Kinder | 244,64 € | (40,79 € x 2,9988 Rentenpunkte) x 2 |
| 3 Kinder | 366,96 € | (40,79 € x 2,9988 Rentenpunkte) x 3 |
| 4 Kinder | 489,28 € | (40,79 € x 2,9988 Rentenpunkte) x 4 |
Erklärung zur Tabelle: Die Berechnung ist stark vereinfacht. Die Höhe der Mütterrente (des Renten-Anteils für Kindererziehungszeiten) kann individuell geringer sein, weil zum Beispiel nicht der volle Rentenanspruch für Kindererziehungszeit berücksichtigt werden kann. *) Alle Kinder in diesem Beispiel sind nach 1992 geboren. **) Das Beispiel wurde mit dem Rentenwert von 40,79 Euro (Stand 2025) gerechnet. Wenn Sie erst nach 2025 in Rente gehen gilt für die Berechnung Ihrer Rente ein anderer Rentenwert.
Bekommt man Mütterrente, wenn man in der Kindererziehungszeit arbeitet?
Maximale Rentenpunkte mit Mütterrente: Was gilt?
Beispiel: Eine Mutter arbeitet im dritten Jahr nach der Geburt wieder Vollzeit und erwirbt in diesem Jahr 1,3 Rentenpunkte durch Rentenbeiträge auf Ihren Arbeitslohn. Dazu kommen noch die 0,9996 Rentenpunkte der Mütterrente für dieses Jahr. Zusammen sind das 2,2996 Rentenpunkte. Wir nehmen vereinfacht an, die Obergrenze für Rentenpunkte in genau diesem Jahr liegt bei 2,0 Rentenpunkten. Die 2,2996 Rentenpunkte unserer Mutter übersteigen die Obergrenze von 2 Rentenpunkten um 0,2996 Rentenpunkte. Diese 0,2996 Rentenpunkte verfallen und werden bei der späteren Berechnung der Altersrente nicht berücksichtigt.
Beispiel: Eine Mutter arbeitet im dritten Jahr nach der Geburt wieder Vollzeit und erwirbt in diesem Jahr 1,3 Rentenpunkte durch Rentenbeiträge auf Ihren Arbeitslohn. Dazu kommen noch die 0,9996 Rentenpunkte der Mütterrente für dieses Jahr. Zusammen sind das 2,2996 Rentenpunkte. Wir nehmen vereinfacht an, die Obergrenze für Rentenpunkte in genau diesem Jahr liegt bei 2,0 Rentenpunkten. Die 2,2996 Rentenpunkte unserer Mutter übersteigen die Obergrenze von 2 Rentenpunkten um 0,2996 Rentenpunkte. Diese 0,2996 Rentenpunkte verfallen und werden bei der späteren Berechnung der Altersrente nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Mütterrente?
Sie haben Anspruch auf Altersrente
Sie haben das das Kind überwiegend erzogen
Die Erziehung war in Deutschland
Für die Mütterrente ist es nach § 56 Abs. 3 SGB VI wichtig, dass "die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht". Haben die Eltern das Kind in den ersten drei Jahren in einem Nicht-EU-Land ohne Sozialversicherungsabkommen erzogen, bekommen sie keine Mütterrente. War die Erziehung teilweise in Deutschland, können für die Zeiträume in Deutschland möglicherweise Kindererziehungszeiten anerkannt werden.
Keine gleichwertigen Ansprüche aus anderen Versorgungssystemen
Mütterrente aufteilen
Erziehen Eltern ihr Kind gemeinsam, können sie die zusätzlichen Rentenansprüche zwischen sich aufteilen, indem sie in einer gemeinsamen "Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit" (V0820) gegenüber der Deutschen Rentenversicherung festlegen welchem Elternteil wie viele Monate angerechnet werden sollen (§ 56 Abs. 2 SGB VI). Jeder Monat der Kindererziehungszeit muss einem Elternteil zugeordnet werden. Es bekommen nie beide Eltern für denselben Monat gleichzeitig Mütterrente. Wenn keine überwiegende Erziehung erkennbar ist und keine Erklärung der Eltern zur Zuordnung vorliegt, werden die zusätzlichen Rentenansprüche im monatlichen Wechsel gleich verteilt.
Damit die Kindererziehungszeit den Partnern richtig zugeordnet werden kann, sollen sie die Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit (V0820) zeitnah nach der Geburt des Kindes abgeben. Beide Partner müssen die Erklärung V0820 einreichen, und die Angaben in beiden Erklärungen müssen übereinstimmen.
Mütterrente ohne gearbeitet zu haben
Mütterrente für Ausländer:innen
Mütterrente für Adoptiveltern und Pflegeeltern
Mütterrente für gleichgeschlechtliche Eltern
Woher weiß ich, ob Kindererziehungszeiten angerechnet wurden?
Antrag: Mütterrente beantragen
Mütterrente müssen Sie mit dem Formular V0800 bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Mit diesem "Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten" erklären Sie gegenüber der DRV, wie viele Kinder Sie haben und wann und wo Sie die Kinder in den ersten drei Lebensjahren erzogen haben. Im Formular können Sie Angaben zu zwei Kindern machen. Wenn Sie mehr als zwei Kinder haben, müssen Sie das Formular mehrfach ausfüllen. Für jedes Kind müssen Sie eine Kopie der Geburtsurkunde beifügen. Sie können den Antrag V0800 online ausfüllen, per Post schicken oder den Antrag im Rahmen eines Gesprächs mit der DRV persönlich stellen.
Wenn Sie alle Angaben zu Ihren Kindern gemacht und geprüft haben, werden Ihre Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf Ihres Rentenkontos eingetragen, und es sind für die Mütterrente keine weiteren Anträge mehr nötig, auch später nicht, wenn die Regierung zum Beispiel mit der Mütterrente III nachträgliche oder rückwirkende Erhöhungen für Kindererziehungszeiten beschließt.
Wann muss ich den Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen?
Es gibt keine Frist, bis wann Sie den Antrag auf Kindererziehungszeiten (V0800) stellen müssen. Wichtig ist eigentlich nur, dass alle Angaben zu Ihren Kindern bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) korrekt vorliegen, bevor Sie in Rente gehen. Die DRV empfiehlt, den Antrag zu stellen, wenn Ihr Kind 10 Jahre alt wird. Eine frühzeitige Antragstellung ist auf jeden Fall sinnvoll, weil zum Beispiel Kindererziehungszeiten auch bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden. Auch die Prüfung, ob Sie Anspruch auf eine Kinderzulage zur Riester-Rente haben, geht schneller, wenn Ihre Kindererziehungszeiten bereits bei der DRV gespeichert sind.
Die Deutschen Rentenversicherung wird Sie an Ihren Antrag auf Kindererziehungszeiten erinnern. Spätestens im Rahmen der Kontenklärung im Alter von 43 Jahren wird in V0100 unter "6 Angaben zu Kindern" nach Kindern gefragt. Hat die Deutsche Rentenversicherung bei einer Kontenklärung noch nicht alle Angaben zu Ihren Kindern, werden Sie aufgefordert, V0800 auszufüllen. Zusätzlich wird die Deutsche Rentenversicherung von den Einwohnermeldeämtern über Geburten informiert und schickt dann einen Brief mit Informationen zu Kindererziehungszeiten und den Formularen V0800 und V0820 an die Eltern.
Auszahlung: Wie wird die Mütterrente ausgezahlt?
Mütterrente 3 (III)
Was ist die Mütterrente 3?
Wann wird die Mütterrente 3 ausgezahlt?
Die neue Regelung wird ab dem 01.01.2027 in Kraft treten. Für Mütter, die ab dem 01.01.2027 in Rente gehen, wird dann einheitlich eine Kindererziehungszeit von 3 Jahren berücksichtigt. Müttern, die vor 2027 in Rente gehen oder schon in Rente sind, wird für jedes Kind, das sie vor 1992 erzogen haben, zusätzlich pauschal ein halber Rentenpunkt gutgeschrieben und die dadurch höhere Rente ab dem 01.01.2027 monatlich ausbezahlt. Alle zusätzlichen Rentenansprüche aus der Mütterrente III gelten erst ab 2027 und nicht rückwirkend. Mütter, die schon in Renten sind, bekommen keine Nachzahlung für die Zeit vor 2027.
Verspätung bis 2028?
Die Deutsche Rentenversicherung hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Umsetzung dieser Gesetzesänderungen komplex ist, weil mehr als 10 Millionen Renten neu berechnet werden müssen. Durch den geänderten Rentenanspruch steigen auch andere Renten wie zum Beispiel Hinterbliebenenrente oder Erwerbsminderungsrente. Sozialleistungen wie die Wohngeldzahlungen oder die Grundsicherung hängen mit dem Rentenanspruch zusammen und müssen ebenfalls neu berechnet werden. Deshalb sei eine Auszahlung wahrscheinlich erst im Jahr 2028 möglich.
Wenn Auszahlungen technisch tatsächlich erst 2028 beginnen können, erhalten Mütter, die darauf einen Anspruch haben, alle zusätzlichen Rentenzahlungen, die sie in 2027 erhalten hätten, als Nachzahlung mit der ersten monatlichen Rente im Jahr 2028. Die höheren Rentenansprüche durch die Mütterrente 3 erhöhen für jedes Kind, das eine Mutter vor 1992 erzogen hat, die monatliche Rente einmalig ab dem 01.01.2027.
Wer profitiert von der Mütterrente 3?
Beratung zur privaten Altersvorsorge
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