Alters­vorsorge für Frauen

Wie Frauen für die Rente vorsorgen können
Allianz Altersvorsorge für Frauen: Eine Frau sitzt im Café und spricht mit einer Freundin.

Am 8. März ist Weltfrauentag: Der Internationale Frauentag steht weltweit für Gleichberechtigung und die Stärkung der Rechte von Frauen, auch in finanzieller Hinsicht. Dieser Tag macht deutlich, wie wichtig es ist, sich für faire Chancen und finanzielle Unabhängigkeit einzusetzen. Besonders für Frauen ist es entscheidend, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge zu beschäftigen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum Frauen im Alter häufig weniger Geld zur Verfügung haben und wie Sie gezielt für eine sichere Zukunft vorsorgen können.

Frauen haben im Alter oft weniger Geld zur Verfügung als Männer. Gründe sind zum Beispiel, dass Frauen oft weniger verdienen, häufiger in Teilzeit arbeiten und sich um die Kindererziehung oder Pflege Angehöriger kümmern. Dadurch haben sie geringere Rentenansprüche, was laut Statistischem Bundesamt zu einem geschlechts­spezifischen Unterschied in den Alterseinkünften von etwa 37 Prozent führt, auch Gender Pension Gap genannt. Eine frühzeitige und passende private Altersvorsorge ist deshalb besonders wichtig und sollte individuell an die Lebenssituation angepasst werden. Welche Möglichkeiten zur Vorsorge sich in Ihrem Fall am besten eignen, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel, in welcher Lebenssituation Sie sich gerade befinden.

Altersvorsorge ist für Frauen besonders wichtig, weil sie im Durchschnitt eine niedrigere Altersrente erhalten als Männer. Das spiegelt sich auch im Gender Pension Gap wieder: Der geschlechts­spezifischen Unterschied bei den Alterseinkünften von Frauen und Männern lag 2024 bei circa 37 Prozent.

Die Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zeigen, dass Frauen in Deutschland in allen Altersgruppen von Altersarmut häufiger betroffen sind als Männer. Die Armutsgefährdungsquote steigt mit zunehmendem Alter. Laut der europäischen Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) im Jahr 2023 betrug sie bei Frauen in der Bevölkerung 15,4 Prozent, bei Männern 13,9 Prozent. In der Altersgruppe 65 plus lag die Armutsgefährdungsquote von Frauen bei 20,8 Prozent, bei Männern waren es 15,9 Prozent. Sprich: Jede fünfte Frau ab 65 Jahren gilt als armutsgefährdet.

Das Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig ist, zeigt auch das Gender Pension Gap, also die geschlechterspezifische Altersvorsorgelücke (oder: „Rentenlücke“). Vergleicht man die Durchschnittsrente der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, dann lag diese für Frauen im Jahr 2024 im Schnitt bei 985 Euro im Monat. Bei Männern waren es im Schnitt 1.486 Euro. Damit erhalten Frauen in der gesetzlichen Rente im Schnitt 501 Euro weniger als Männer. Die Rente für Frauen mit Kindern oder die Rente für geschiedene Frauen ist in den Zeitreihen der Deutschen Rentenversicherung nicht separat erfasst.

Die Gründe hierfür sind vielfältig und abhängig von verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind hier unter anderem ungleiche Verdienstmöglichkeiten und die Verteilung der Geschlechterrollen bei der Kindererziehung. Dadurch erhalten Frauen im Schnitt meist eine geringere gesetzliche Rente und sind eher armutsgefährdet als Männer.

Laut Statistischem Bundesamt erhielten Frauen in Deutschland 2024 im Durchschnitt 16 Prozent weniger Stundenlohn als Männer. Diese Differenz, der sogenannte „unbereinigte Gender Pay Gap", ist seit vier Jahren stabil. Der „bereinigte Gender Pay Gap" hingegen liegt bei 6 Prozent. Bereinigt deshalb, weil hier Frauen und Männer in vergleich­baren Positionen gegenübergestellt werden: Frauen verdienen bei ähnlicher Qualifikation 6 Prozent weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen.

Auch Phasen der Teilzeitarbeit und Erwerbslosigkeit können langfristige Folgen auf das Gehalt haben. Daher gibt es den Gender Gap Arbeitsmarkt. Dieser Indikator für die Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt und betrachtet die allgemeine Verdienst- und Beschäftigungssituation von Frauen und Männern. Im Jahr 2023 lag der Gender Gap Arbeitsmarkt bei 39 Prozent (Statistisches Bundesamt, Stand 03.2024). Der Gender Gap Arbeitsmarkt gibt Aufschluss über die Entwicklung und strukturelle Ursachen dieser Ungleichheiten und berechnet sich aus den folgenden drei Gender Gaps:

  • Verdienstunterschiede (Gender Pay Gap): Frauen sind häufiger geringfügig beschäftigt als Männer. So waren 2021 etwa 60 Prozent aller ausschließlich geringfügig Beschäftigten beziehungs­weise Minijobber:innen weiblich. Auch finden Frauen eher in schlechter bezahlten Berufen oder Branchen eine Anstellung, wie beispielsweise als Erzieherinnen oder Verkäuferinnen im Einzelhandel (Hans Böckler Stiftung, Ausgabe 05/2019).
  • Höhere Teilzeit-Quote: Frauen bringen zum Beispiel aufgrund von Kinderbetreuung oder der Versorgung von Angehörigen durchschnittlich 18 Prozent weniger Zeit (121 Stunden monatlich) für bezahlte Arbeit auf als Männer (148 Stunden pro Monat). Dieser Unterschied in der bezahlten monatlichen Arbeitszeit wird als Gender Hours Gap bezeichnet.
  • Unterschiedliche Erwerbsbeteiligung (Gender Employment Gap): Im Jahr 2022 gingen 73,0 Prozent aller Frauen einer bezahlten Arbeit nach. Bei den Männern waren es 80,5 Prozent.

Bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keine absoluten Beiträge. Aktuell zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende zusammen 18,6 Prozent des Bruttolohns in die Rentenkasse (Stand: März 2024). Da Frauen häufig weniger verdienen als Männer, können sie auch nur geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Damit haben sie im Alter Anspruch auf geringere Rentenzahlungen.

Für die Höhe des Beitrags ist im Allgemeinen auch die Arbeitszeit entscheidend. Da Frauen öfter in Teilzeit arbeiten und dadurch weniger verdienen als Männer, ist auch ihr Rentenanspruch im Schnitt geringer. Darüber hinaus übernehmen sie häufiger die Kindererziehung oder die Pflege Angehöriger und unterbrechen dafür ihre Erwerbstätigkeit. Zwar gelten Elterngeld und Arbeitslosengeld als Pflichtbeitragszeiten. Aber: Die künftige Rente fällt in der Regel durch die Beitragszahlung über eine versicherte Beschäftigung höher aus.

Die Lebenserwartung von Frauen ist höher als die von Männern (Statistisches Bundesamt, Stand 02.2026). Während 2020 bis 2022 geborene Mädchen eine durchschnittliche Lebenserwartung von 83,2 Jahren haben, beträgt sie bei Jungen 78,5 Jahre. Dadurch ist das Risiko für Altersarmut bei Frauen höher als bei Männern. Das Erreichen eines höheren Alters steigert die Wahrscheinlichkeit für Pflegebedürftigkeit, die eine zusätzliche finanzielle Belastung durch die Kosten für die Unterkunft in einem Alters- oder Pflegeheim mit sich bringt.

Die Möglichkeiten der Altersvorsorge für Frauen unterscheiden sich nach ihrer Lebenslage. Wer frühzeitig einen Plan für die Rente aufstellt und in der Partnerschaft Vereinbarungen trifft, ist in der Regel gut abgesichert. Im Folgenden ein Überblick, wann sich welche Vorsorgeoption lohnen kann.

Paare können gemeinsam fürs Alter vorsorgen. Vergleichen Sie Ihre Renteninformationen und machen Sie Unterschiede aus. Besteht ein Ungleichgewicht, können Sie individuelle Vereinbarungen treffen, um diese auszugleichen. Doch Vorsicht: Sparen Paare gemeinsam für das Alter, sollten sie Vereinbarungen für den Fall einer Trennung treffen. Im Jahr 2022 wurde jede dritte Ehe in Deutschland geschieden (35 Prozent). Deshalb können formelle Vereinbarungen sinnvoll sein: entweder per Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag für unverheiratete Paare. Hier lassen sich Regelungen wie zum Beispiel eine Ausgleichszahlung für die Altersvorsorge der Ehefrau oder des Ehemannes beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners treffen. Auch kann festgelegt werden, was passiert, wenn die Ehe geschieden oder die Partnerschaft beendet wird.

Renten­splittingHier kann die DRV, unter bestimmten Bedingungen, gesammelte Rentenpunkte gleichmäßig unter den Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern oder -partnerinnen aufteilen. Die Rentenansprüche sind damit gleich hoch.

Versorgungs­ausgleichTrennt sich das Paar, stellt der Versorgungsausgleich als Teil des Scheidungs- beziehungsweise Aufhebungsprozesses eine faire Verteilung der gemeinschaftlich erbrachten Lebensleistung sicher. Das Familiengericht entscheidet über den Versorgungsausgleich. Schließen Sie einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, um die Alters­vorsorge zu regeln und für einen möglichen Trennungsfall Klarheit zu schaffen. Darüber hinausgehende individuelle Vereinbarungen können Sie zusätzlich treffen.

KindererziehungszeitUmgangssprachlich ist diese DRV-Leistung als „Mütterrente“ bekannt, doch auch Väter können sie in Anspruch nehmen. Die Kindererziehungszeiten werden für die ersten drei Lebensjahre des Kindes gewährt. Für Frauen besteht die Möglichkeit, die Zeit der Kindererziehung, in der sie nicht erwerbstätig waren, auf sich zu übertragen. So lassen sich Unterschiede ausgleichen – selbst wenn ein:e Partner:in die Kindererziehung übernommen hat. Ein Jahr Kindererziehung bringt in etwa einen Rentenpunkt. Ab Juli 2024 sind das 39,32 Euro Rente pro Monat.

Pflegezeiten: Für pflegende Angehörige zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad der zu betreuenden Person und der individuellen Pflegesituation. Ihr Zeitaufwand für die jeweilige Pflegetätigkeit ist nicht entscheidend.

Ausbildungs- und SchulzeitenWer nach dem 17. Lebensjahr die Schule besucht, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert, kann sich bis zu maximal acht Jahre beitragsfrei für die Rente anrechnen lassen. Das müssen Sie jedoch der Rentenversicherung melden.

Neben der gesetzlichen Rente gibt es zusätzliche Vorsorgemöglichkeiten durch eine betriebliche oder private Altersvorsorge für Frauen:

BasisRente: Eine Basis- oder Rürup-Rente ist eine steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge. Die Rürup-Rentenprodukte der Allianz sind BasisRenten, die eine lebenslange Rente mit attraktiven Steuervorteilen in der Ansparphase verbinden. Sie eignen sich insbesondere für Selbstständige, Freiberufler:innen oder Gutverdiener:innen und bieten eine sichere und steuerlich geförderte Altersvorsorge.

Riester-Rente: Die Allianz RiesterRente kombiniert die private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung durch Zuschüsse und teilweise Steuervorteilen. Neben der Grundzulage gibt es zum Beispiel Zulagen für Ehe- oder Lebenspartner:innen und Kinder.

Betriebliche Altersvorsorge: Seit 2002 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Diese wird in der Regel staatlich gefördert durch die Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben bis zu einer gewissen Höhe.

Private Altersvorsorge: Für die private Vorsorge stehen Ihnen mehrere Produkte zur Auswahl. Bei den Allianz Vorsorgekonzepten werden Sicherheit mit Chancen kombiniert, je nach Bedarf. Auf Sicherheit ausgerichtet ist zum Beispiel Perspektive durch den Fokus auf das Sicherungsvermögen. KomfortDynamik bietet eine Balance zwischen Renditechancen und Sicherheit, ohne dass Sie sich selbst um die Kapitalanlage kümmern müssen. Chancenorientierte Optionen wie InvestFlex setzen stärker auf die Möglichkeiten der Kapitalmärkte. Durch Wahl eines Garantieniveaus kann auch für die erforderliche Sicherheit gesorgt werden.

Die richtige Altersvorsorge als Frau hängt auch von Ihrem Alter ab. Es lohnt sich aber in jedem Lebensalter, noch damit anzufangen.

Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihre Altersvorsorge planen, desto besser sind Sie im Alter gewappnet. Frauen ab 30 können Ziele setzen unter Einbeziehung ihrer aktuelle Möglichkeiten und einer realistischen Prognose ihrer eigenen Situation. Die erste Renteninformation von der DRV erhalten Versicherte im Alter von 27 Jahren. Vorausgesetzt, Sie haben fünf Jahre Beitragszeit gesammelt. Damit liegt ein erster Ausblick auf die Höhe der gesetzlichen Rente vor.

Bei der Planung der Altersvorsorge für Frauen ab 30 spielt auch Ihre persönliche Lebenssituation eine wesentliche Rolle. Leben Sie als Frau in einer festen Partnerschaft, sollten Sie diese in ihre Planung miteinbeziehen. Sie können die Renteninformationen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vergleichen und Vereinbarungen treffen, wenn ein Ungleichgewicht besteht.

Ebenfalls wichtig: In Deutschland bekommen Frauen im Schnitt mit 30,2 Jahren ihr erstes Kind. Das heißt: Auch die Kindererziehungszeit sollte bei der Planung berücksichtigt werden.

Neben der gesetzlichen Rente können Frauen ab 30 Jahren mit weiteren Vorsorgemöglichkeiten starten. Wer früh in eine private Altersvorsorge einzahlt, kann schon mit geringen Beiträgen auf Dauer viel erreichen. Mit Allianz FOURMORE zum Beispiel zahlen Sie ein, wann Sie wollen – und bis zu welcher Höhe Sie können. Starten Sie jetzt schon mit 25 Euro monatlich.

Besprechen Sie außerdem die Möglichkeiten betrieblicher Altersvorsorge. Denn auch, wenn Sie perspektivisch einen Jobwechsel planen, können Sie die bAV in der Regel beim neuen Unternehmen weiterführen. Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung.

Auch eine späte Altersvorsorge lohnt sich für Sie. Eine individuelle Beratung ist wichtig, um das passende Angebot zu finden. Insbesondere Produkte, denen eine chancenorientierte Kapitalanlage zugrunde liegt, können attraktive Erträge für die Rente bringen. Die private Altersvorsorge für Frauen ab 40 lässt sich zudem teilweise auch mit Einmalzahlungen aufstocken.

Wichtig: Melden Sie der DRV-Ausbildungszeiten. Einerseits können Sie diese als Anrechnungszeit ab dem 17. Lebensjahr geltend machen. Andererseits können Sie Beiträge für die Schulausbildungszeit ab dem 16. Lebensjahr in die gesetzliche Rentenkasse nachzahlen. Das geht aber nur bis zum 45. Lebensjahr (Deutschen Rentenversicherung). Danach ist eine Aufstockung in dieser Form nicht mehr möglich.

Bei der Altersvorsorge für Frauen ab 50 eignen sich vor allem private Vorsorgeoptionen, die mittels einer höheren Einzahlung einen soliden Kapitalstock bilden. Es lohnt sich, Angebote zu prüfen, die zur eigenen Lebenssituation passen. Bei der Allianz können Sie zum Beispiel mit der PrivatSofortRente per Einmalzahlung eine garantierte lebenslange Rente neben der gesetzlichen Vorsorge erhalten. Zudem profitieren Sie dabei von Steuervorteilen und der Überschussbeteiligung.

Auch freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Altersvorsorge für Frauen ab 50 sind möglich. Umgangssprachlich wird davon gesprochen, Rentenpunkte zu kaufen. Eine beliebige Zahlung in die Rentenkasse ist aber nicht möglich. Denn diese allgemeine und altersunabhängige Regelung bezieht sich konkret auf Zahlungen, die Rentenabschäge für einen früheren Renteneintritt ausgleichen können. Bei Tod oder Scheidung kommt zudem der Versorgungsausgleich ins Spiel sowie, falls vorhanden, zuvor getroffene Vereinbarungen via Ehe- oder Partnerschaftsvertrag.

Je weniger Arbeitsstunden Sie leisten, je weniger Sie also verdienen, desto geringer fallen Ihre Rentenansprüche aus. Wenn möglich, sollte die Altersvorsorge für Frauen in Teilzeit durch zusätzliche Vereinbarungen ausgeglichen werden. Zum Beispiel mit Ausgleichszahlungen durch den vollzeitbeschäftigten Partner oder die vollzeitbeschäftigte Partnerin.

Arbeiten Sie in Teilzeit, sollten Sie versuchen, trotz der reduzierten Arbeitszeit möglichst viele Rentenpunkte zu sammeln. Zudem können Sie in Ihrem Unternehmen klären, ob es vermögenswirksame Leistungen gibt, mit denen Sie zumindest Ihre private Altersvorsorge ergänzen können. Manche Unternehmen bieten auch eine betriebliche Altersvorsorge an, die ebenso für Ihre Ihre private Altersvorsorge sinnvoll sein kann. Wenn es keine dringenden Gründe gibt (zum Beispiel Krankheit bei Kindern oder Todesfall in der Familie) sollten Sie Überstunden nicht abbauen, sondern sich möglichst auszahlen lassen. Mit dem Gehalt für die Mehrarbeit können Sie zusätzliche Rentenpunkte für die Altersvorsorge für Frauen in Teilzeit sammeln. Die Anzahl Ihrer Arbeitsstunden ist jedoch nicht allein entscheidend für Ihre Rente – auch der Stundenlohn spielt eine große Rolle. Gerade vollzeitbeschäftigte Angestellte in weniger gut bezahlten Jobs können trotz 45 Beitragsjahren bei Renteneintritt auf staatliche Unterstützung angewiesen sein. Während Besserverdiener:innen 2026 ab einem Jahreseinkommen über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro monatlich nicht mehr als 1,95 Rentenpunkte sammeln können. 

Oft entscheiden sich Paare für die Steuerklassenkombination III und V. Die günstigere Klasse III erhält der besserverdienende Teil. Vom Teilzeit-Lohn bleibt dann durch die höhere Lohnsteuer in Steuerklasse V allerdings weniger Nettogehalt übrig, das zum Beispiel Frauen für die Altersvorsorge in private Vorsorgeprodukte investieren können. Hier sollten Paare Beratung einholen, ob sich ein Steuerklassenwechsel lohnt.

Gut zu wissen: Der Urlaubsanspruch richtet sich bei Teilzeit nach den Arbeitstagen, nicht nach der geleisteten Stundenzahl. Das heißt: Wer die Arbeitsstunden über alle Werktage verteilt, behält den vollen gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Egal, ob Hausfrauen Bürgergeld beziehen oder aufgrund eines einkommensstarken Partners beziehungsweise einer einkommensstarken Partnerin keinen Anspruch auf die Sozialleistung haben: Die Zeit des Bezugs von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen gilt zwar als Anrechnungszeit, bringt aber keine Rentenpunkte. Da Hausfrauen ohne Erwerbstätigkeit über kein eigenes Einkommen verfügen, können sie keinen Anspruch auf eine Altersrente erwerben. Leistungen der Sozialhilfe führen auch nicht zu Rentenpunkten. Die gesetzliche Altersvorsorge für Hausfrauen gibt es daher nur mit freiwilligen Beiträgen. Diese Beiträge sollte der Partner oder die Partnerin übernehmen. Um Versorgungslücken zu vermeiden, ist die private Altersvorsorge für Frauen besonders wichtig.

Nehmen Hausfrauen einen Minijob an, sollten sie in die Rentenversicherung einzahlen und sich nicht befreien lassen. Kindererziehungszeiten können bis zu drei Jahren Rentenpunkte bringen. Allerdings muss die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht worden sein. Kindererziehungszeiten bringen drei Jahre mit je einem Rentenpunkt pro Jahr für jedes Kind. Für eine spätere Altersrente muss aber einen Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erreicht worden sein. Die Jahre der Kindererziehungszeit zählen allerdings dazu.

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