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Echte Dienst­unfähigkeits­-Klausel

Dienst­­­unfähig­keits­­­versicherung

Berufs- und Dienst­­un­fähig­­keits­­versiche­rung für Beamte und Beamtinnen
Echte Dienst­unfähigkeits­-Klausel
Allianz Dienst­­­unfähig­keits­­­versicherung (DU): Beamtin sitzt mit einem jungen Paar an einem Tisch

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung, die sich an Beamte und Beamtinnen im öffentlichen Dienst richtet. Sie bietet finanziellen Schutz, wenn der oder die Versicherte aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage ist, seine bzw. ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Vor allem zu Beginn des Beamtenverhältnisses reicht die staatliche Absicherung im Fall einer Dienstunfähigkeit meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz bei allgemeiner Dienstunfähigkeit oder bei Berufsunfähigkeit in Form einer monatlichen Rente, um Ihre Versorgungslücke zu verringern. Zudem müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für Beamte und Beamtinnen, da die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit insbesondere in den anfänglichen Berufsjahren oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Ist ein Beamter oder eine Beamtin auf Lebenszeit für längere Zeit wegen seines bzw. ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage seiner bzw. ihrer Tätigkeit nachzugehen, darf ihn bzw. sie der Dienstherr wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzen. Liegt ein anderer Beamtenstatus vor, kann er das Beamtenverhältnis auch beenden.

Vor allem für junge Beamte und Beamtinnen, besonders als Beamte oder Beamtinnen auf Widerruf und auf Probe und in den ersten Dienstjahren ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll, da dann nur geringe bis gar keine gesetzlichen Ansprüche auf Versorgung über den Dienstherrn bestehen. Nur Beamte und Beamtinnen auf Lebens­zeit haben bei allge­meiner Dienstunfähigkeit nach fünf Jahren einen Anspruch auf Ruhe­gehalt gegen­über ihrem Dienst­herrn. Die Höhe des Ruhe­gehalts steigt mit den Dienst­jahren und reicht bei jüngeren Beamten und Beamtinnen oft nicht alleine zum Leben aus. Wer seinen Lebens­unterhalt für den Fall der Dienst­unfähig­keit dauerhaft finanziell absichern möchte, sollte sich daher früh­zeitig um eine private Arbeits­kraft­sicherung kümmern.

Die Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung ist außer­dem für diejenigen sinnvoll, die zum Beispiel heute schon wissen, dass sie eine Beamten­lauf­bahn einschlagen wollen, zum Beispiel für Lehramts­studierende. Für die Zeit des Studiums sind sie nämlich auch bei Berufs­unfähig­keit finanziell abgesichert.

Bei der Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung können zwei Phasen gewählt werden, um Ihre Versorgungslücke zu verringern. Der Grund für die beiden Phasen liegt im stark unter­schiedlichen Absicherungs­bedarf im Laufe eines Beamtenverhältnisses.

Solange die versicherte Person Beamter oder Beamtin auf Probe oder Widerruf ist, ist sie durch ihren Dienst­herrn nur sehr unzu­reichend gegen Dienst­unfähig­keit abge­sichert, mit Ernennung zum Beamten oder zur Beamtin auf Lebens­zeit und der Erfüllung einer in der Regel fünf­jährigen Warte­zeit verbessert sich hingegen die Absicherung durch den Dienst­herrn erheblich. Vor dem Hinter­grund kann in der ersten Phase eine höhere Berufs- und Dienst­unfähig­keits­rente, dem Bedarf entsprechend, versichert werden als in der zweiten Phase. Wird keine Stufe abge­schlossen, dann gibt es diese Differen­zierung nicht. Der Beitrag bleibt über die Lauf­zeit konstant, auch wenn eine abgestufte Leistungs­höhe gewählt wird. Beamte und Beamtinnen sind in beiden Phasen bei Berufs- oder Dienst­unfähig­keit mit einer Rente finanziell abge­sichert. Zudem sind in beiden Fällen keine Beiträge mehr zu zahlen. Darüber hinaus können Sie beim Verlust Ihrer Arbeitskraft von einer Assistanceleistung profitieren. Dieser Service beinhaltet eine ärztliche Zweitmeinung und psychologische Unterstützung sowie Unterstützung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Damit haben Sie die Chance auf eine schnellere Genesung und Rückkehr ins Berufsleben. Zudem haben Sie im Blick, welche Leistungen Ihnen von den Sozialversicherungsträgern zustehen.

Auch die Dauer der einzelnen Phasen lässt sich bei der Dienst­unfähig­keits­versicherung der Allianz individuell anpassen. Abhängig vom Eintritts­alter können Sie bei Vertrags­abschluss für die erste Phase eine Dauer von bis zu zehn Jahren verein­baren. Bei der Dauer der zweiten Phase haben Sie ebenfalls die Möglich­keit, die Lauf­zeit entsprechend Ihrer Wünsche zu wählen. So kann sie bis zum gewünschten End­alter, in der Regel bis zum 67. Lebens­jahr (bei Polizei­vollzugs­beamten bis 62 Jahre) abge­schlossen werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme der Assistanceleistungen in der Arbeitskraftsicherung. Das Angebot der Assistanceleistungen im Einzelfall steht im freien Ermessen der Allianz Leben. Die Allianz Leben behält sich vor, Dauer, Art und Umfang der Assistanceleistungen in der Arbeitskraftsicherung jederzeit abzuändern.
Die Infografik zeigt, wie die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung dazu beitragen kann, Versorgungslücken zu verringern. Maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen Absicherung sind dabei die Höhe des Einkommens und die Dienstjahre, was entsprechend dargestellt wird. Die Grafik ist weiter in zwei Phasen unterteilt. Zunächst gibt es zu Beginn der Laufbahn grundsätzlich keine Absicherung für Beamte und Beamtinnen nach den allgemeinen Versorgungsregeln. Gerade zu Studienzeiten oder zu Beginn der Beamtenlaufbahn, also als Beamter oder Beamtin auf Widerruf, auf Probe oder in den ersten Dienstjahren, können nur geringe bis gar keine gesetzlichen Ansprüche auf Versorgung über den Dienstherrn bestehen. Auch später baut sich die Absicherung nur schrittweise auf. Es besteht bei Erwerbsminderung lediglich ein Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung, was eine höhere private Absicherung notwendig macht. Sobald die Verbeamtung auf Lebenszeit erfolgt und auch die Wartezeit erfüllt ist, übernimmt dann der Dienstherr die Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Genau diese zwei Phasen mit unter­schiedlich hohem Absicherungsbedarf je nach beruflicher Entwicklung von Beamten und Beamtinnen berücksichtigt die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung, indem die Dauer der Phasen und die Rentenhöhe bei Vertragsabschluss jeweils bedarfsgerecht festgelegt werden können. Die erste Phase sichert in der frühen Beamtenlaufbahn die anfänglich hohe Versorgungslücke ab. Da nach der Verbeamtung die Leistungen vonseiten des Dienstherrn ansteigen, kann bei Vertragsabschluss für die zweite Phase die Rentenleistung entsprechend geringer gewählt werden.
Assistance in der Arbeits­kraft­sicherung 

Wie lange zahlt die DU-Versicherung der Allianz?

So lange Sie berufs- oder dienst­unfähig sind, erhalten Sie von der Allianz im Rahmen der Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung eine Rente in verein­barter Höhe – längstens bis zum fest­gelegten Vertrags­ende. Das fest­gelegte Vertrags­ende sollte sich am Eintritt in den Ruhe­stand orientieren. Für die Dauer der Berufs- oder Dienst­unfähig­keit sind keine Beiträge zu zahlen.

Dies gilt nicht im Rahmen der speziellen DU bei einem wegen Polizeidienstunfähigkeit entlassenen Polizeivollzugsbeamten oder einer Polizeivollzugsbeamtin.

Wann gilt man als dienstunfähig?

Als dienstunfähig z.B. laut § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) gelten Beamte und Beamtinnen, die wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Verbeamtete Personen können auch als dienstunfähig angesehen werden, wenn sie krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder vollständig hergestellt ist.

Die Feststellung der Dienst­unfähig­keit trifft der Dienst­herr auf Grundlage amtsärztlicher Gutachten sowie ggf. weiterer Gut­achten. Der Antrag auf Dienst­unfähig­keit kann aber auch von dem Beamten oder der Beamtin selbst ausgehen. Bis zur end­gültigen Fest­stellung der Dienst­unfähig­keit haben Beamte Anspruch auf ihre Dienst­bezüge in voller Höhe.

Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?

Die Beiträge für die Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung sind grund­sätzlich als Sonder­ausgaben von der Steuer absetzbar, solange die steuer­lichen Höchst­grenzen einge­halten werden. Für Arbeit­nehmer:innen und Beamte und Beamtinnen gilt für Vorsorge­aufwendungen eine Höchst­grenze von 1.900 Euro pro Jahr. Selb­ständige können jährlich bis zu 2.800 Euro geltend machen. Häufig werden diese Höchst­grenzen aber bereits von den Beiträgen zum Beispiel zur Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung aufge­braucht, sodass die Beiträge für die BU- und DU-Versicherung nicht mehr steuerlich absetzbar sind.

Die Beiträge zur Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung sind im Rahmen der Steuer­erklärung als „sonstige Vorsorge­auf­wendungen“ einzutragen.

Stand 16.12.2025

Die Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung können Sie nur bei einer Ansprechpartnerin oder einem Ansprechpartner vor Ort abschließen. Sprechen Sie mit uns über die Leistungen der Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung. Gemeinsam finden wir eine geeignete Absicherung für Ihre individuelle Lebenssituation.

Geeignet
  • … für junge Beamte und Beamtinnen zu Beginn ihrer Laufbahn, Beamte und Beamtinnen auf Widerruf und Beamte und Beamtinnen auf Probe mit nur unzu­reichender Absicherung durch den Dienstherrn.
  • … für Beamte und Beamtinnen in Dienst­zeit, um Versorgungs­lücken zu schließen.
  • … für Studierende, die eine Beamten­lauf­bahn anstreben.
Nicht geeignet
  • … für Personen, die keine Beamtenlaufbahn anstreben.
  • … für Angestellte z. B. Tarif­beschäftigte im Öffentlichen Dienst.
  • … für Beamte und Beamtinnen, die Alters­vorsorge mit Berufs­unfähig­keits­vorsorge verbinden möchten.

Polizist:innen können in ihrem Beruf teil­weise hohen körper­lichen und seelischen Belastungen ausge­setzt sein. Dies kann dazu führen, dass sie den besonderen gesund­heitlichen Anforderungen ihres Berufs nicht mehr genügen.

Wenn sich die Dienst­fähigkeit von Polizei­vollzugs­beamten und -beamtinnen nicht innerhalb von in der Regel zwei Jahren wieder­herstellen lässt, spricht man von einer speziellen Dienst­unfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit).

Mit der Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung können sich Beamte und Beamtinnen im Polizei­vollzugs­dienst gegen die finanziellen Folgen einer speziellen Dienst­unfähig­keit absichern. In der optionalen Absicherung sind berufs­spezifische Anforderungen wie die Hand­habung der Dienst­waffe abge­deckt. Damit sind Beamte und Beamtinnen im Polizei­vollzugs­dienst für den Fall abge­sichert, dass sie wegen Polizei­dienst­unfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in den Ruhe­stand versetzt werden. Wurde die Absicherung abge­schlossen, erbringen wir bedingungs­gemäß die Leistung wie folgt: Bei Versetzung in den Ruhe­stand leisten wir bis zum Ende der Leistungs­dauer bzw. solange die spezielle Dienst­unfähig­keit vorliegt. Wird hingegen der Beamte bzw. die Beamtin aus dem Beamtenverhältnis entlassen, erfolgt die Leistung für 72 Monate und anschließend weiterhin, wenn eine Berufs­unfähig­keit zu mindestens 50 Prozent vorliegt.

Wenn Sie bereits die Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung der Allianz abge­schlossen haben und erst später Polizei­vollzugs­beamter bzw. Polizeivollzugsbeamtin werden, können Sie inner­halb von zwölf Monaten nach Aufnahme dieser Tätig­keit die Absicherung bei Polizei­dienst­unfähig­keit gegen einen Mehr­beitrag sogar ohne Risiko­prüfung einschließen.

Fazit: Erst mit der Absicherung der speziellen Dienst­unfähig­keit sind Polizei­vollzugs­beamte und -beamtinnen bedarfs­gerecht für den Fall der Dienst­unfähig­keit finanziell abgesichert.

Wie hoch sind die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung?

Der monatliche Beitrag für eine Dienstunfähigkeitsversicherung hängt vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand, der gewünschten Rentenhöhe und der Vertragsdauer ab. Jüngere, Gesunde oder Nichtraucher:innen zahlen meist geringere Beiträge, während Vorerkrankungen oder ein späterer Abschluss die Kosten erhöhen können. Eine längere Laufzeit und höhere Rentenleistungen steigern die monatlichen Beiträge, bieten jedoch umfassenderen Schutz bis zum Pensionsalter.

Worauf sollte man beim Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders achten?

Bei der Wahl Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung sollten Sie auf diese Punkte achten: 

  • Echte DU-Klausel: Vollumfänglich abgesichert sind Beamte und Beamtinnen nur mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel. Sie sorgt für eine vereinfachte Leistungsanerkenntnis. Ist diese Klausel enthalten, verzichten Versicherer auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit.
  • Frühzeitiger Abschluss: Für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung stellen Versicherer üblicherweise Gesundheitsfragen, um das individuelle Dienstunfähigkeitsrisiko der Beamten und Beamtinnen zu ermitteln. Häufig gilt: Wer die DU-Versicherung frühzeitig abschließt, hat bessere Chancen, die Gesundheitsprüfung problemlos zu bestehen, denn jüngere Menschen sind in der Regel gesund.
  • Nachversicherungsgarantie: zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Ernennung als verbeamtete Person auf Probe oder auf Lebenszeit, Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe.
  • Beitragsdynamik: Dabei steigt Ihre Versicherungsprämie in der Regel jährlich um einen festgelegten Prozentsatz (zum Beispiel um fünf Prozent). Dadurch erhöht sich Ihre künftige Dienstunfähigkeitsrente um zum Beispiel Inflation und steigende Lebenshaltungskosten auszugleichen.
  • Höhe der Dienstunfähigkeitsrente: Die Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente sollte sich immer an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Überlegen Sie daher, wie viel Geld Sie monatlich benötigen, um Ihren persönlichen Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit halten zu können. Vor allem für Beamtenanwärter:innen oder Beamte und Beamtinnen auf Probe, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind, ist die Versorgungslücke groß. Werden sie dienstunfähig, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Versorgung. Ihre DU-Rente sollte daher entsprechend höher angesetzt sein.
  • Vertragslaufzeit: Um Versicherungslücken zwischen DU-Rente und Pension zu vermeiden, sollten Sie eine möglichst lange Versicherungsdauer wählen. Für einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand, sollte sich das Vertragsende der Dienstunfähigkeitsversicherung möglichst am Pensionsalter (in der Regel 67 Jahre) orientieren. Einige Versicherer bieten außerdem die Option, die Laufzeit nach Versicherungsabschluss anzupassen.
  • Weitere Leistungen, die sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden zum Beispiel Wechseloption in die BU-Vorsorge (beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis), Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit (für Polizist:innen), Absicherung der Teil-Dienstunfähigkeit, individuelle Zahlpausen.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit?

Berufs­unfähig­keit kann mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung abge­sichert werden und liegt nach der gesetz­lichen Definition vor, wenn die versicherte Person ihren zuletzt ausge­übten Beruf, so wie er ohne gesund­heitliche Beein­trächtigung ausge­staltet war, infolge Krank­heit, Körper­verletzung oder mehr als alters­entsprechenden Kräfte­verfalls ganz oder teil­weise voraus­sichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Bei BU-Versicherern ist diese gesetzliche Definition des § 172 VVG Bestand­teil der Versicherungs­bedingungen – Abweichungen zugunsten der Versicherten sind möglich. So ist es mittler­weile Standard, dass eine Berufs­unfähig­keit als nach­gewiesen gilt, wenn sie zu mindestens 50 Prozent für einen Zeit­raum von zum Beispiel 6 Monaten gegeben ist. Die Fest­stellung erfolgt durch eine:n behandelnde:n oder vom Versicherer beauftragte:n Arzt oder Ärztin.

Die Dienstunfähigkeit ist unter anderem im Bundesbeamtengesetz und den Landesbeamtengesetzen geregelt. Als dienstunfähig gelten Beamte, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihren Dienst auszuüben. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet hat und zudem keine Aussicht darauf besteht, dass die Dienstfähigkeit in den folgenden sechs Monaten wieder vollständig hergestellt ist. Es gibt keine 50-Prozent-Grenze wie bei der Berufsunfähigkeit. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr weitgehend unabhängig und auf der Grundlage von amtsärztlichen Gutachten. Wer dienstunfähig ist, gilt nicht automatisch auch als berufsunfähig. Dies kann bedeuten, dass die versicherte Person zwar ein Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit erhält, die Leistung aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung aber verweigert wird, da die Person (theoretisch) noch in der Lage ist, eine andere Tätigkeit auszuüben (abstrakte Verweisung). Die Allianz verzichtet seit vielen Jahren auf die abstrakte Verweisung.

Die Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsdefinition ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen der Versicherer enthalten.

Was ist die echte Dienstunfähigkeitsklausel?

Die Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung regelt, in welchen Fällen Beamte und Beamtinnen Leistungen erhalten. Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel folgt der Versicherer der Entscheidung des Dienstherrn und verzichtet auf die eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Ist in der Versicherung eine echte DU-Klausel enthalten, dann leistet der Versicherer bei bestehendem Versicherungs­schutz bereits, wenn Sie als Beamter oder Beamtin wegen allgemeiner Dienst­unfähig­keit in den Ruhe­stand versetzt und aus dem aktiven Dienst entlassen wurden. Nur die echte Dienstunfähigkeitsklausel sichert Beamte und Beamtinnen optimal ab.

Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung enthält die echte DU-Klausel. Wir folgen der Entscheidung des Dienstherrn und stoßen keine eigene Prüfung auf Dienstunfähigkeit an. Deshalb erhalten Beamte und Beamtinnen eine DU-Leistung, sobald der Dienstherr ihn bzw. sie in den Ruhestand versetzt hat und er bzw. sie fortlaufend Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält. Zudem sind bei der Allianz bereits Beamte und Beamtinnen auf Widerruf oder auf Probe gegen Dienstunfähigkeit abgesichert. Werden diese aufgrund der Dienstunfähigkeit entlassen und das Beamtenverhältnis wird beendet, erhalten sie die vereinbarten Leistungen, solange die zur Entlassung führenden Erkrankungen unverändert fortbestehen oder voranschreiten und die versicherte Person keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und die sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten ausüben kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, Leistungen wegen Berufsunfähigkeit zu beantragen.

Was ist eine spezielle Dienstunfähigkeit?

Die allgemeine Dienst­unfähig­keit liegt vor, wenn Beamte oder Beamtinnen die allgemeinen Dienst­pflichten nicht mehr erfüllen können. Sie ist in den Beamten­gesetzen des Bundes und der Länder geregelt.

Die spezielle Dienst­unfähig­keit dagegen betrifft haupt­sächlich Polizei­vollzugs­beamte und -beamtinnen, Feuer­wehr­leute, und Justiz­vollzugs­beamte  und -beamtinnen. Diese Berufs­gruppen haben höhere Anforderungen an besondere Fähig­keiten und an ihre Gesund­heit. So kann beispielsweise ein Polizei­vollzugs­beamter polizei­dienst­unfähig sein, wenn er seinen Zeige­finger nicht richtig bewegen kann und dadurch der Gebrauch der Dienst­waffe nicht mehr möglich ist. Während bei Verwaltungs­beamten und -beamtinnen die Absicherung der allgemeinen Dienst­unfähig­keit ausreichend ist, sollte bei Vollzugs­beamten und -beamtinnen auch die spezielle Dienst­unfähig­keit abgedeckt sein.

Beamte und Beamtinnen im Polizei­vollzugs­dienst können im Rahmen der Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung optional die Absicherung der Polizei­dienst­unfähig­keit (spezielle DU) einschließen, um auch spezielle, berufs­spezifische Anforderungen abzudecken.

Was versteht man unter einer Teildienstunfähigkeit?

Beamte und Beamtinnen können während ihrer Laufbahn auch teildienstunfähig werden und Teildienstunfähigkeit führt wie die Dienstunfähigkeit ebenfalls zu finanziellen Einbußen. Um dann frühzeitig eine Leistung zu erhalten, die Ihr Einkommen absichern kann, können Sie optional den Schutz für den Fall der Teil-Dienstunfähigkeit mit vereinbaren.

Wir leisten bereits eine anteilige DU-Rente, sofern eine Arbeitszeitverkürzung von mind. 20 Prozent vorliegt. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit vom Dienstherr ausschließlich wegen medizinisch festgestellter begrenzter Dienstfähigkeit verkürzt wurde.

Sofern eine Polizeidienstunfähigkeit (spezielle DU) abgesichert ist, gilt die Teil-Dienstunfähigkeitsabsicherung auch in Bezug auf den Versicherungsschutz gegen Polizeidienstunfähigkeit.

Wie hoch sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung sein?

Die Höhe der gewählten Berufs- und Dienst­unfähig­keits­rente sollte sich an dem individuellen Bedarf orientieren. Bei Beamten und Beamtinnen auf Lebens­zeit kann der Bedarf je nach abge­leisteten Dienst­jahren unter­schiedlich ausfallen. Vor allem für Beamte und Beamtinnen auf Probe bzw. auf Widerruf besteht eine große Versorgungs­lücke auf­grund unzu­reichender gesetzlicher Ansprüche; für sie ist eine private Arbeits­kraft­sicherung besonders wichtig. In jedem Fall ist es sinnvoll, die persönliche Versorgungs­lücke im Fall einer Berufs- oder Dienst­unfähig­keit von einem Berater oder einer Beraterin ermitteln zu lassen.

Ist eine Kombination aus Altersvorsorge und Berufs- oder Dienstunfähigkeitsschutz möglich?

Den Baustein Allianz Berufs­unfähig­keits­zusatz­versicherung mit Dienst­unfähig­keits­absicherung können Sie gegen einen Mehr­beitrag mit den Produkten der privaten Altersvorsorge ( PrivatRente und BasisRentekombinieren. Auch hier erhalten Sie bei Berufs- oder Dienst­unfähig­keit eine monatl­iche Rente und müssen keine Beiträge mehr bezahlen. Die Beitrags­befreiung gilt auch für Ihren Altersvorsorgevertrag.
Wird zu einer PrivatRente oder BasisRente (Altersvorsorgevertrag) eine Berufsunfähigkeitszusatszversicherung mit Dienstunfähigkeitsabsicherung ausschließlich in Form einer Beitragsbefreiung abgeschlossen, wird unter bestimmten Voraussetzungen stets auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. In diesem Fall gilt dann eine Wartezeit von drei Jahren. 
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