Brauchen Polizeibeamte eine Dienst­unfähig­keits­versicherung?

Polizeidienst­unfähig­keits­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Dienstunfähig­keits­versicherung. Sie erfahren hier, warum eine DU-Versicherung inklusive Absicherung der speziellen Dienst­unfähig­keit für Beamte im Polizei­vollzugs­dienst sinnvoll sein kann und was Sie beim Abschluss einer DU-Versicherung beachten sollten.
  • Mit der Polizei­dienst­unfähigkeits­versicherung ist eine DU-Versicherung gemeint, die auch die spezielle Dienst­unfähigkeit, z.B. bei Polizisten im Polizeivollzugs­dienst finanziell absichert.
  • Wenn Polizisten den besonderen gesundheitlichen Anforderungen ihres Berufs nicht mehr genügen, kann Polizei­dienst­unfähig­keit festgestellt werden. Darüber entscheidet der Dienstherr auf Grundlage eines amts­ärztlichen Gutachtens.
  • Eine private Dienst­unfähig­keits­versicherung (DU) ist vor allem für (Polizei-)Beamte auf Widerruf und auf Probe sinnvoll. Aber auch bei Beamten auf Lebenszeit entsteht bei Dienst­unfähig­keit eine finanzielle Versorgungs­lücke, die eine DU-Versicherung schließen kann.
  • Damit eine Dienst­unfähig­keits­versicherung Beamte bei der Polizei ausreichend schützt, sollte sie spezielle Dienst­unfähig­keit absichern und eine echte Dienst­unfähig­keits­klausel beinhalten.

Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie sich als Polizeibeamter auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit für den Fall einer Dienstunfähigkeit absichern können. Informationen zur Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

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Definition
Laut Bundespolizeibeamtengesetz gilt ein Polizei­vollzugs­beamter als dienstunfähig, wenn er den besonderen gesund­heitlichen Anforderungen des Polizei­vollzugs­dienstes nicht mehr genügt.
Polizei­dienst­unfähig­keit liegt vor, wenn nicht zu erwarten ist, dass der Beamte seine volle Verwendungs­fähigkeit inner­halb von zwei Jahren wiedererlangt. Ob ein Polizei­beamter dienst­unfähig ist, stellt der Dienst­herr auf Grundlage des Gutachtens eines Amtsarztes fest.

Allgemeine Dienst­unfähigkeit liegt vor, wenn ein Beamter aus gesund­heitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dazu imstande ist, seine Dienst­pflichten zu erfüllen. Als dauerhaft dienstunfähig gelten auch Beamte, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet haben. Vorausgesetzt, es besteht keine Aussicht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden. Grund für die Dienstunfähigkeit kann zum Beispiel eine Herz-Kreislauf-­Krankheit oder psychische Erkrankungen wie eine Depression sein.

Spezielle Dienst­unfähigkeit dagegen betrifft z.B. Polizei­vollzug­sbeamte, Feuer­wehr­leute und Justiz­vollzugs­beamte. Polizei­dienst­unfähigkeit liegt vor, wenn Polizei­beamte die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizei­dienstes nicht mehr erfüllen kann. Beispiel: Polizei­dienst­unfähig können Beamte bei der Polizei sein, wenn sie wegen einer Beeinträchtigung an ihrer Schusshand nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Dienst­waffe ordnungsgemäß zu hand­haben und der Dienstherr sie auch nicht anderweitig verwenden kann. Dann werden sie in der Regel wegen Polizei­dienst­unfähig­keit in den Ruhestand versetzt.

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Gut zu wissen
Ja, eine private Dienst­unfähig­keits­versicherung für Polizei­beamte kann sinnvoll sein. Das gilt insbesondere für Polizei­beamte auf Widerruf und Polizei­beamte auf Probe.

Der Grund: Werden angehende Polizei­beamte oder Polizei­beamte auf Probe von ihrem Dienst­herrn für dienst­unfähig erklärt, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhe­gehalt. Obwohl eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, entsteht meist eine erhebliche Versorgungs­lücke.

Aber auch für Polizei­beamte auf Lebenszeit kann eine Dienst­unfähig­keit finanzielle Engpässe bedeuten. Denn sie haben erst nach einer Warte­frist von fünf Jahren Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt. Außerdem reicht diese Versorgungs­leistung oft nicht aus, um den bisherigen Lebens­standard zu halten – vor allem bei jüngeren Polizisten.

Die zusätzliche Absicherung der Polizei­dienst­unfähigkeit ist auch für Polizei­beamte auf Lebens­zeit generell sinnvoll – unabhängig von der fünfjährigen Warte­frist. Der Grund: Damit sind auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen wie das Handhaben einer Dienstwaffe abgesichert.

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Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
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Versorgungsleistung
Welche Versorgungs­ansprüche ein dienst­unfähiger Polizist hat, hängt von seinem Beamten­status ab:
  • Polizei­beamte auf Lebens­zeit versetzt der Dienst­herr in den Ruhe­stand. Sie bekommen ein Ruhe­gehalt, das je nach Anzahl der Dienst­jahre rund 35 bis 70 Prozent der letzten Besoldung beträgt. Die genaue Höhe ist im Beamten­versorgungs­gesetz des Bundes oder des jeweiligen Bundes­landes geregelt.
  • Polizei­beamte auf Wider­ruf oder Probe werden von ihrem Dienstherrn entlassen. Anspruch auf ein Ruhegehalt haben sie meist nicht. Ohne eine private Dienst­unfähig­keits­versicherung kann eine deutliche Versorgungs­lücke entstehen.
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Wichtige Leistungen
Für Polizei­beamte ist bei der Wahl der DU-Ver­sicherung entscheidend, dass der Versicherer auch spezielle Dienst­unfähigkeit (Polizei­dienst­unfähigkeit) finanziell absichert, indem er eine entsprechende Dienst­unfähig­keits­rente auszahlt.

Damit keine Ver­sor­gungs­lücke entsteht, sollte eine DU-Versicherung für Polizisten außerdem diese Leistungen beinhalten:

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