Polizei­dienst­unfähig­keits­versicherung

Brauchen Polizei­beamte eine Dienst­unfähig­keits­versicherung?
Allianz Polizeidienstunfähigkeitsversicherung - Ein Polizist steht auf einer Straße, während im Hintergrund Menschen zu sehen sind.
Mit der Polizeidienstunfähigkeitsversicherung ist eine DU-Versicherung gemeint, die auch die spezielle Dienstunfähigkeit, zum Beispiel bei Polizisten und Polizistinnen im Polizeivollzugsdienst finanziell absichert. Wenn Polizistinnen und Polizisten den besonderen gesundheitlichen Anforderungen ihres Berufs nicht mehr genügen, kann Polizeidienstunfähigkeit festgestellt werden. Darüber entscheidet der Dienstherr auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist vor allem für (Polizei-)Beamte bzw. Beamtinnen auf Widerruf und auf Probe sinnvoll. Aber auch bei verbeamteten Personen auf Lebenszeit entsteht bei Dienstunfähigkeit eine finanzielle Versorgungslücke, die eine DU-Versicherung schließen kann. Damit eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamtinnen und Beamte bei der Polizei ausreichend schützt, sollte sie spezielle Dienstunfähigkeit absichern und eine echte Dienstunfähigkeitsklausel beinhalten.
Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Dienstunfähig­keits­versicherung. Sie erfahren hier, warum eine DU-Versicherung inklusive Absicherung der speziellen Dienst­unfähig­keit für Beamtinnen und Beamte im Polizei­vollzugs­dienst sinnvoll sein kann und was Sie beim Abschluss einer DU-Versicherung beachten sollten.
Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie sich als Polizeibeamter bzw. -beamtin auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit für den Fall einer Dienstunfähigkeit absichern können. Informationen zur Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.
Laut Bundespolizeibeamtengesetz gilt ein Polizeivollzugsbeamter und -beamtin als dienstunfähig, wenn er oder sie den besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügt. Polizeidienstunfähigkeit liegt vor, wenn nicht zu erwarten ist, dass die verbeamtete Person ihre volle Verwendungsfähigkeit innerhalb von zwei Jahren wiedererlangt. Ob ein Polizeibeamter oder -beamtin dienstunfähig ist, stellt der Dienstherr auf Grundlage des Gutachtens einer Amtsärztin oder eines Amtsarztes fest.
Allgemeine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn eine verbeamtete Person aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr dazu imstande ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Als dauerhaft dienstunfähig gelten auch Beamte und Beamtinnen, die innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate wegen Krankheit keinen Dienst geleistet haben. Vorausgesetzt, es besteht keine Aussicht, dass sie innerhalb von weiteren sechs Monaten wieder voll dienstfähig werden. Grund für die Dienstunfähigkeit kann zum Beispiel eine Herz-Kreislauf-Krankheit oder psychische Erkrankungen wie eine Depression sein.
Spezielle Dienstunfähigkeit dagegen betrifft zum Beispiel Polizeivollzugsbeamte, -beamtinnen, Justizvollzugsbeamte, -beamtinnen und Feuerwehrleute. Polizeidienstunfähigkeit liegt vor, wenn Polizeibeamte und -beamtinnen die besonderen körperlichen und psychischen Anforderungen des Polizeidienstes nicht mehr erfüllen kann. Beispiel: Polizeidienstunfähig können verbeamtete Personen bei der Polizei sein, wenn sie wegen einer Beeinträchtigung an ihrer Schusshand nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Dienstwaffe ordnungsgemäß zu handhaben und der Dienstherr sie auch nicht anderweitig verwenden kann. Dann werden sie in der Regel wegen Polizeidienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.
Ja, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte und -beamtinnen kann sinnvoll sein. Das gilt insbesondere für verbeamtete Personen auf Widerruf und auf Probe. Der Grund: Werden angehende Polizeibeamte und -beamtinnen oder verbeamtete Personen auf Probe von ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt. Obwohl eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung möglich ist, entsteht meist eine erhebliche Versorgungslücke.
Aber auch für Polizeibeamte und -beamtinnen auf Lebenszeit kann eine Dienstunfähigkeit finanzielle Engpässe bedeuten. Denn sie haben erst nach einer Wartefrist von fünf Jahren Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt. Außerdem reicht diese Versorgungsleistung oft nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, vor allem bei jüngeren Polizisten und Polizistinnen. Die zusätzliche Absicherung der Polizeidienstunfähigkeit ist auch für Polizeibeamte und -beamtinnen auf Lebenszeit generell sinnvoll, unabhängig von der fünfjährigen Wartefrist. Der Grund: Damit sind auch spezielle, berufsspezifische Anforderungen wie das Handhaben einer Dienstwaffe abgesichert.
­Welche Versorgungsansprüche ein dienstunfähiger Polizist bzw. Polizistin hat, hängt von seinem oder ihrem Beamtenstatus ab: Polizeibeamte und -beamtinnen auf Lebenszeit versetzt der Dienstherr in den Ruhestand. Sie bekommen ein Ruhegehalt, das je nach Anzahl der Dienstjahre rund 35 bis 70 Prozent der letzten Besoldung beträgt. Die genaue Höhe ist im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Polizeibeamte und -beamtinnen auf Widerruf oder Probe werden von ihrem Dienstherrn entlassen. Anspruch auf ein Ruhegehalt haben sie meist nicht. Ohne eine private Dienstunfähigkeitsversicherung kann eine deutliche Versorgungslücke entstehen.
Für Polizeibeamte und -beamtinnen ist bei der Wahl der DU-Versicherung entscheidend, dass der Versicherer auch spezielle Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit) finanziell absichert, indem er eine entsprechende Dienstunfähigkeitsrente auszahlt. Damit keine Versorgungslücke entsteht, sollte eine DU-Versicherung für Polizistinnen und Polizisten außerdem diese Leistungen beinhalten:
Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung
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