Nur eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit echter DU-Klausel bietet Beamten und Beamtinnen optimalen Versicherungsschutz. Sie sorgt dafür, dass der Versicherer sich der Einschätzung des Dienstherrn anschließt und die Dienstunfähigkeit nicht noch einmal selbst prüft. In der Regel reicht die Versetzung in den Ruhestand (bei verbeamteten Personen auf Lebenszeit) oder Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (bei Beamten und Beamtinnen auf Probe oder Widerruf) aus, damit Versicherte Leistungen aus der DU-Versicherung erhalten. Weitere Nachweise sind nicht nötig.
Auf die Formulierung der Dienstunfähigkeitsklausel sollten nicht zuletzt verbeamtete Personen auf Widerruf und Probe achten. Ohne echte DU-Klausel erhalten sie unter Umständen keine finanzielle Unterstützung durch Versicherer oder Dienstherrn. Der Grund: Beamte und Beamtinnen auf Probe oder Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich nicht in den Ruhestand versetzt, sondern in der Regel aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Sie haben unter Umständen noch keinen Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt. Deshalb ist eine DU-Versicherung insbesondere Beamtinnen und für Beamte sinnvoll, die am Anfang ihrer Laufbahn im Staatsdienst stehen.
Die Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung enthält die echte DU-Klausel.