Dienstunfähigkeitsklausel
Dienstunfähigkeitsklausel kurz erklärt
Wann ist ein Beamter dienstunfähig?
Welche Dienstunfähigkeitsklauseln gibt es?
Echte DU-Klausel
Unechte DU-Klausel
Vollständige und unvollständige DU-Klausel
Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel
Teil-Dienstunfähigkeitsklausel
Teildienstunfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit liegt vor, wenn der Amtsarzt beziehungsweise die Amtsärztin den Beamten oder die Beamtin nur teilweise beziehungsweise begrenzt dienstfähig erklärt. Das bedeutet: Wenn Beamte und Beamtinnen noch zu mindestens 50 Prozent dienstfähig sind, werden sie nicht in den Ruhestand versetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit von verbeamteten Personen kann bis auf die Hälfte des normalen Arbeitspensums gekürzt werden. Bei begrenzter Dienstunfähigkeit beziehungsweise begrenzter Dienstfähigkeit gewähren Bund und Länder Zuschläge zur Besoldung, um die geringeren Dienstbezüge auszugleichen. Wie hoch diese Zuschläge sind, kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Darauf sollten Sie beim Abschluss einer DU-Versicherung achten
- echte DU-Klausel
- Nachversicherungsgarantie (zum Beispiel bei Heirat, Geburt eines Kindes, Ernennung als verbeamtete Person auf Probe oder auf Lebenszeit, Erhöhung des Einkommens durch Erreichen einer höheren Besoldungsgruppe)
- Eine ausreichend lange Vertragsdauer, die Sie idealerweise bis zum Eintritt in die Altersrente absichert
- Beitragsdynamik
- Absicherung bei Berufsunfähigkeit beim Wechsel in ein Angestelltenverhältnis
Sprechen Sie mit uns über Dienstunfähigkeit
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