Kurz erklärt in 30 Sekunden
Dienstunfähigkeitsklausel in der DU-Versicherung
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung. Hier erfahren Sie, welche Unterschiede es bei DU-Klauseln gibt und warum Beamte auf eine DU-Versicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel achten sollten.
- Die Dienstunfähigkeitsklausel ("Beamtenklausel") regelt, in welchen Fällen Beamte Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) erhalten. Je nach DU-Versicherungsvertrag kann eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige DU-Klausel enthalten sein.
- Nur die echte Dienstunfähigkeitsklausel sichert Staatsbedienstete optimal ab. In diesem Fall leistet der Versicherer bereits, wenn der Dienstherr den Beamten wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder aus dem aktiven Dienst entlassen hat. Der Versicherer lehnt sich an die Entscheidung des Dienstherrn an und stößt keine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit an.
- Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit beziehen sich auf verschiedene Formen der Absicherung. Der Dienstherr eines Beamten entscheidet nur über dessen Dienstunfähigkeit – nicht über dessen Berufsunfähigkeit.
Mit diesem Ratgeber möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie sich als Beamter auf Lebenszeit, Probe oder Widerruf für den Fall einer Dienstunfähigkeit finanziell absichern können. Informationen zur Allianz Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung finden Sie hier .
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