- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Erfahren Sie, ob bzw. in welchen Fällen der Abschluss einer zweiten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein kann.
- Es ist grundsätzlich möglich, zwei oder mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) bei einem oder verschiedenen Anbietern abzuschließen.
- Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen der Abschluss einer zweiten BU-Versicherung sinnvoll sein kann, zum Beispiel, wenn andernfalls eine Versorgungslücke entsteht.
- Möchten Sie eine BU-Rente um einen Betrag erhöhen, der die vereinbarte Erhöhungsoption übersteigt, sollten Sie sich an Ihren Versicherungsberater oder an Ihren Versicherer wenden, der Sie über Ihre Möglichkeiten informiert.
Sind zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll?
Zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig kurz erklärt
Wann sind zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen sinnvoll?
Nachträgliche Erhöhung der BU-Rente nicht (mehr) möglich
Mit der Nachversicherungsgarantie können Versicherungsnehmer:innen die Leistung ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich erhöhen. Dadurch steigt auch Ihr Beitrag. In der Regel können Kundinnen und Kunden diese Erhöhungsoption innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder nach bestimmten Ereignissen (z.B. Geburt eines Kindes, Hochzeit, Immobilienerwerb) nutzen.
Wenn Sie den BU-Vertrag in jungen Jahren (z.B. als Azubi oder Student:in) abgeschlossen und die versicherte BU-Rente bereits nach Berufseinstieg erhöht haben, kann es sein, dass der Rahmen der vereinbarten Erhöhungsoption ausgeschöpft ist. Um die Berufsunfähigkeitsrente darüber hinaus zu erhöhen, können Sie dies in der Regel mit einer erneuten Gesundheitsprüfung im bestehenden Vertrag tun oder einen zweiten BU-Vertrag abschließen, für den ebenfalls eine Gesundheitsprüfung notwendig ist. Andernfalls kann es zu einer Versorgungslücke kommen, sodass Sie im Leistungsfall nicht bedarfsgerecht abgesichert sind.
Unzufrieden mit dem Anbieter der ersten BU-Versicherung
Versicherungsunternehmen und -produkte werden regelmäßig von Ratingagenturen bewertet. Solche Ratings können beim Vergleich von Versicherungen hilfreich sein. Wenn Sie zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, das kein gutes Rating hat, sollten Sie diese im Regelfall nicht kündigen, können aber versuchen, eine zweite BU-Versicherung bei einem anderen, besser bewerteten Anbieter abzuschließen.
Eine Kündigung des ersten Versicherungsvertrags ist in der Regel nicht zu empfehlen. Grund: Wenn Sie Ihre bestehende BU-Versicherung kündigen, bekommen Sie meistens nichts ausbezahlt. Achten Sie beim Vergleich der BU-Versicherungen auf umfassende Leistungen und klare Vertragsbedingungen (Beitragsdynamik, abstrakte Verweisung, etc.). So stellen Sie sicher, dass Sie im BU-Fall gut abgesichert sind.
Änderung bei der Gewinnverwendungsart gewünscht
Beim Abschluss einer BU-Versicherung können Sie zwischen verschiedenen Arten der Gewinnbeteiligung wählen: fondsgebunden oder Verrechnung.
- Bei der Verrechnung werden gewährte Überschüsse sofort mit den Beiträgen verrechnet und der Beitrag reduziert sich entsprechend. Gut zu wissen ist auch, dass die Beitragsermäßigung aus der Überschussbeteiligung nicht für die gesamte Vertragsdauer garantiert werden kann, weil sie vom künftigen Kosten- und Risikoverlauf abhängt.
- Bei der fondsgebundenen Gewinnverwendung werden die Überschüsse je nach Vereinbarung laufend in eine Fondsanlage investiert. Bei Ablauf erhalten Sie dann – soweit vorhanden – eine steuerfreie Kapitalzahlung, egal, ob Sie berufsunfähig geworden sind oder nicht.
Wenn Sie die Gewinnverwendungsart Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ändern möchten, ist dies im bestehenden Vertrag in der Regel nicht möglich. Dann kann es sinnvoll sein, eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer anderen Gewinnverwendungsart abzuschließen.
Welche Nachteile haben zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen?
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