Solange wir körperlich und seelisch fit sind, sehen wir viele Dinge gerne als selbstverständlich an. Zum Beispiel, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung schon ausreichen werden, wenn wir pflegebedürftig werden. Möchten Sie im Falle eines Pflegefalles aber rundum gut abgesichert sein? Dann lohnt es sich, dass Sie sich folgende Fragen stellen:
Bei der Pflegeversicherung wird überprüft, ob und wie Sie Ihren Alltag bestreiten können. Demgegenüber geht es bei der BU darum, inwiefern Sie Ihren Beruf ausüben können. Nicht jeder Mensch, der pflegebedürftig ist, muss zwingend auch berufsunfähig werden. Denn selbst nach einer längeren Reha-Maßnahme ist eine Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht ausgeschlossen. Inwieweit ein geregeltes Berufsleben allerdings wieder möglich ist, hängt von vielerlei Faktoren ab. Oftmals können Betroffene nach schwerer Krankheit nur noch wenige Stunden pro Tag arbeiten und sind dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.
Umgekehrt verhält es sich ähnlich. Nicht jeder berufsunfähige Mensch ist zugleich auch pflegebedürftig. Im Falle einer Depression oder eines Burnouts ist die betroffene Person zum Beispiel nicht automatisch pflegebedürftig, kann aber den Beruf nur stark eingeschränkt oder gar nicht mehr ausüben. Doch egal ob pflegebedürftig oder berufsunfähig, in beiden Fällen müssen die betroffenen Personen ohne monatliches Einkommen auskommen – sofern sie (noch) keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besitzen und zuvor keine private Berufsunfähigkeitsversicherung oder Pflegeversicherung abgeschlossen haben.
Pflegebedürftigkeit
Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Ablauf des täglichen Lebens fremder Hilfe bedürfen. Entscheidend für die Pflegebedürftigkeit ist der individuelle Grad, den eigenen Alltag selbstständig bestreiten zu können. Danach erfolgt eine Einstufung in fünf Pflegegrade, um einen Grundbedarf an Behandlungs- oder Pflegekosten abzudecken.
Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen erbringt immer dann eine Leistung, wenn Sie für mindestens 6 Monate bei der BU Plus (BU Basis: 36 Monate) aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Arbeit gar nicht mehr oder nur noch bis zu 50% nachgehen können. Können Sie Ihren Beruf allerdings nur „kurzfristig“ nicht ausüben, handelt es sich lediglich um eine „Arbeitsunfähigkeit“, die je nach Dauer entweder ganz oder teilweise durch die Krankenkasse oder eine optionale Krankentagegeld-Versicherung abgedeckt ist. Bei unserem Tarif BU Plus erhalten Sie eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei ununterbrochener Krankschreibung von mindestens sechs Monaten – auch bei Nichtanerkennung einer Berufsunfähigkeit.
Mit einer "BU Plus mit Pflege" von der Allianz können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung bestens mit einer Pflegevorsorge kombinieren - und das in nur einem Vertrag.
Das heißt für Sie: Volle Leistung ab 50 % Berufsunfähigkeit. Verzicht auf abstrakte Verweisbarkeit. Prognosezeitraum: 6 Monate. Sie erhalten eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente auch, wenn Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate lang krankgeschrieben sind.