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Ab 2,61 € im Monat

Der Ab-Preis von zusätzlich 2,61 EUR / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR Selbstbeteiligung bei Überschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR Selbstbeteiligung bei Erdbebenschäden)

Elementar­versicherung

Schutz vor Schäden durch Extrem­wetter
Ab 2,61 € im Monat

Der Ab-Preis von zusätzlich 2,61 EUR / mtl. gilt für den Extremwetterschutz-Baustein zur Wohngebäudeversicherung.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetterschutz: 500 EUR Selbstbeteiligung bei Überschwemmungsschäden/Rückstauschäden; 3.000 EUR Selbstbeteiligung bei Erdbebenschäden)
Elementarschutz: Vater und Sohn schaufeln im Regen Wasser vom Haus weg

Eine Elementarversicherung ist eine Absicherung gegen finanzielle Folgen von Elementarschäden wie Überschwemmung durch Starkregen, Erdrutsche sowie Lawinen oder Erdbeben. Die Elementarversicherung der Allianz heißt Extremwetterschutz. Diesen können Sie als Zusatzbaustein sowohl für Ihre Allianz Wohngebäude- als auch für Ihre Allianz Hausratversicherung abschließen. Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung schützt der Extremwetterschutz Ihre Immobilie. Als Ergänzung zur Hausratversicherung ist damit das im Haus enthaltene Inventar bei Elementarschäden abgesichert.

Als Elementarschäden werden Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken von Naturgewalten entstehen. Dazu zählen insbesondere Hochwasser, aber auch Lawinen, Erdbeben, Erdsenkungen (Bodensenkungen) nach wochenlangem Regen und sogar Vulkanausbrüche. Solche Elementar- oder Extremwetterschäden können Sie über die Extremwetterschutzversicherung absichern.

Beschädigungen durch häufiger auftretende Naturphänomene, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Frost, sind in der Regel mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Umfangreicher Schutz gegen die Folgen extremer Wetterereignisse: Den Extremwetterschutz der Allianz – unsere Elementarversicherung – können Sie als Zusatzbaustein zur Wohngebäude­versicherung und Hausratversicherung abschließen. Welche Leistungen Sie damit in Anspruch nehmen können, lesen Sie im Folgenden:

Extremwetterschutz Wohngebäude

Grundsätzlich sind bei der Wohngebäudeversicherung Schäden an Ihrem Gebäude durch Brand, Blitzschlag und Explosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel versichert.

Als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung greift der Extremwetterschutz, wenn weitere Naturgefahren wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

Ihr Zuhause beschädigen.

Im Schadenfall erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für alle notwendigen Reparaturarbeiten bis zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten, wie z. B. Honorare für Architektinnen und Architekten.

Ein Beispiel: Infolge heftiger Regenfälle kommt es zu einer Überschwemmung des Grundstücks und dadurch dringt Wasser in den Keller Ihres Einfamilienhauses ein. Der Allianz Extremwetterschutz ersetzt in diesem Fall unter anderem die Kosten für die Entfeuchtung und Reparatur der Wände.

Vollständige Absicherung auch für Gebäude im Bau: Auf Wunsch können Sie in der Allianz Wohngebäudeversicherung bereits ab Baubeginn den Zusatzbaustein Extremwetterschutz für die Absicherung von Elementarschäden auswählen.

Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für die Wohn­ge­bäu­dever­siche­rung mit Extremwetterschutz.

Extremwetterschutz Hausrat

Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich Ihr gesamtes Haushaltsinventar – einschließlich das Inventar Ihres Gartens – gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl sowie Raub und Vandalismus nach einem Einbruch.

Wählen Sie zur Hausratversicherung den Extremwetterschutz hinzu, ist Ihr gesamter Hausrat ebenfalls bei extremen Wetter- und Naturereignissen wie

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen oder
  • Rückstau

abgesichert.

Im Schadenfall ersetzen wir den Wert, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet. Wird der Gegenstand beschädigt, erstatten wir die Reparaturkosten.

Ein Beispiel: Der nahe Ihrem Haus gelegene Fluss tritt infolge von starken Regenfällen über die Ufer. Ihr gesamter Garten wird überschwemmt und Gartenmöbel und der Rasenmäher werden schwer beschädigt. Eine Reparatur ist nicht möglich. Der Extremschutz Ihrer Hausratversicherung greift hier und ersetzt Ihnen die Gartenmöbel und den Rasenmäher zum Neupreis.

Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für die Hausratver­siche­rung mit Extremwetterschutz.

Um sich vor Elementar­gefahren wie Über­schwemmung durch Stark­regen, Schnee­druck oder Erd­beben ab­zu­sichern, ist es sinnvoll, Ihre Wohn­gebäude- und Haus­rat­versicherung mit dem Bau­stein "Extrem­wetter­schutz" zu kombinieren.

Damit Versicherer die Beiträge für den Extremwetterschutz richtig kalkulieren können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, das Zonierungssystem "ZÜRS" (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen).

Die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone erfolgen durch die jeweilige Regierung der einzelnen Bundesländer. Die Versicherungsgesell­schaften können diese Daten für ihre eigene Klassifizierung verwenden und die Risikoabstufung in Bezug auf die geografischen Gegebenheiten vornehmen.

Je nachdem, wie hoch das Risiko für Überschwemmung durch Gewässer in einer bestimmten Region ist, wird jeder Adresse eine der vier ZÜRS-Gefährdungsklassen zugeordnet.

Diese ZÜRS-Zonen bzw. Hochwassergefährdungsklassen (HGK) werden im Wesentlichen anhand der Fluss- und Gewässernähe sowie der statistischen Hochwasserhäufigkeit bestimmt:

  • HGK 1: praktisch kein Hochwasserrisiko
  • HGK 2: geringes Hochwasserrisiko (seltener als einmal in 100 Jahren)
  • HGK 3: mittleres Hochwasserrisiko (einmal in 10 bis 100 Jahren)
  • HGK 4: hohes Hochwasserrisiko (mindestens einmal in 10 Jahren)

In Deutschland sind die meisten Adressen (92,4 %) in der HGK 1 – also in der Zone mit dem geringsten Hochwasserrisiko – eingruppiert. Lediglich 0,4 % der Adressen fallen in die höchste Risikozone HGK 4.

Infografik zur Verteilung von Adressen auf die vier Hochwassergefährdungsklassen (HGK) in ZÜRS Geo 2025: HGK 1 = keine Hochwassergefährdung durch größere Gewässer, HGK 2 = Hochwasser seltener als alle 100 Jahre, HGK 3 = Hochwasser alle 10–100 Jahre, HGK 4 = Hochwasser mindestens alle 10 Jahre. Prozentuale Verteilung: 92,4 % HGK 1, 6,1 % HGK 2, 1,1 % HGK 3, 0,4 % HGK 4. Insgesamt 22,6 Mio. Adressen. Quelle: GDV.

Zur besseren Einschätzung des Risikos von Starkregenschäden hat der GDV zudem drei Starkregengefährdungsklassen (SGK)  für Deutschland definiert und in ZÜRS integriert. Abhängig von seiner Lage, z. B. ob sich das Haus auf einem Hang oder in einem Tal befindet, wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet. Denn: Je tiefer ein Gebäude liegt, desto höher ist der potentielle Schaden.

  • SGK 1: geringere Gefährdung – alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
  • SGK 2: mittlere Gefährdung – Gebäude, die in der Ebene oder im unteren oder mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
  • SGK 3: hohe Gefährdung – alle Gebäude, die im Tal oder in der Nähe eines Baches liegen.
Infografik zu den drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) des GDV: SGK 1 = geringe Gefährdung für Gebäude auf Kuppen oder oberen Hanglagen, SGK 2 = mittlere Gefährdung für Gebäude in der Ebene oder an mittleren/untenliegenden Hangbereichen ohne Bachnähe, SGK 3 = hohe Gefährdung für Gebäude in Tälern oder nahe Bächen. Statistische Verteilung: 12 % der Adressen in SGK 3, 66 % in SGK 2, 22 % in SGK 1. Die Klassifizierung dient Versicherern zur individuellen Risikobewertung und Beratung zum Hochwasserschutz.

Wie sicher ist Ihr Zuhause? Mit unserem Extremwetter-Check können Sie Mieter:innen und Immobilienbesitzer:innen online ermitteln, wie hoch das Risiko für Hochwasser, Starkregen oder Erdrutsch an Ihrem Wohnort ist – einfach, schnell und kostenlos.

Bei der Allianz bekommen Sie den Extremwetterschutz zur Wohngebäudeversicherung beispielsweise schon für 2,61 Euro im Monat. Den Extremwetterschutz zur Hausratversicherung gibt es bereits ab 0,95 Euro im Monatzusätzlich. Es fließen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Beitragshöhe mit ein: die Art des zu versichernden Gebäudes und Hausrats, der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung, die benötigte Versicherungssumme sowie die Einordnung in die Risikozone, bzw. das Zonierungssystem.

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • PLZ: 17424 Ostseebad Heringsdorf, bzw. Neuhof
  • Alter Versicherungsnehmer:in: 63 Jahre
  • Baujahr Haus: 2024
  • Gesamtwohnfläche: 100 m² ohne ausgebauten Keller
  • ohne bauliche Besonderheiten
  • ohne Vorschäden
  • Tarif: Basis
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • monatliche Zahlweise
  • 150 EUR Selbstbeteiligung (Extremwetter­schutz: 500 EUR Selbstbeteiligung bei Überschwemmungs­schäden/Rückstaus­chäden; 3.000 EUR Selbst­beteiligung bei Erdbeben­schäden)

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Tarif: Basis
  • Alter: 25 Jahre
  • Wohnort: 80797 München
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • 150 EUR Selbstbehalt
  • Versicherungssumme: 26.000 EUR
  • Vertragslaufzeit: 3 Jahre
  • Zahlweise: monatlich
  • Berechnen Sie jetzt Ihren Tarif für den Extrem­wetter­schutz als Teil der Wohn­ge­bäu­de- oder Haus­rat­ver­siche­rung.
  • Sie hätten gerne noch eine persönliche Beratung zum Extremwetterschutz? Vereinbaren Sie hier eine Beratung.
Unsere Übersicht zeigt Ihnen einige Beispiele, in welchen Fällen unsere Elementarversicherung leistet und wann kein Versicherungsschutz besteht. Klar, verständlich und transparent.
  • Wenn Ihr Eigenheim inklusive Garagen und Carports oder Ihr Inventar durch eine versicherte Naturgefahr beschädigt oder vollständig zerstört wird. Erstattet werden Kosten für die Reparaturarbeiten bis hin zum kompletten Wiederaufbau Ihres Gebäudes, einschließlich Baunebenkosten wie Honorare für Architekten und Architektinnen.

  • Wenn Gebäude­bestandteile und -zubehör durch eine Natur­katastrophe beschädigt oder zerstört werden. Damit sind neben klassischen Gebäude­schäden beispiels­weise auch sanitäre Installationen, elektrische Anlagen, Antennen oder Markisen sowie Solar- und Photovoltaik­anlagen versichert.

  • Wenn Wasser aus Ableitungsgsrohren infolge von Niederschlägen ins Haus gedrückt und ein Rückstau entsteht.

  • Wenn Starkregen Ihre Dachterrasse überflutet und Wasser in das Haus eindringt (ab Tarif Komfort).

  • Bei Schäden durch Grundwasser, das nicht an die Oberfläche gedrungen oder durch Sturmflut entstanden ist.

  • Bei einer Erdsenkung oder einem Erdrutsch, die durch Menschen verursacht wurden, beispielsweise durch Bergbau oder Erdarbeiten. Hier handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

  • Bei der Überflutung einer Tiefgarage durch Regenwasser oder auch Starkregen. Hier liegt keine klassische Überschwemmung vor, die vom Extremwetterschutz gedeckt ist.

In unserer PDF-Checkliste haben wir die wichtigsten Maßnahmen zusammengestellt, mit denen Sie sich bei Unwetterwarnungen wirksam vor Schäden schützen können.
Extrem­wetter­schutz Schutz vor Natur­ge­walten
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Ver­sicherungs­plauderei: Der Podcast mit Axel-Robert Müller. Ein Podcast über Versicherungsthemen – das klingt langweilig? Nicht bei uns! Wenn Bayern-3-Moderator Axel-Robert Müller mit­mischt und unseren Experten und Expertinnen auf den Zahn fühlt, dann wird auch ein Versicherungsthema zur kurzweiligen Unterhaltung. In dieser Folge erfahren Sie, wie Sie sich mit dem Zusatz­bau­stein "Extrem­wetter­schutz" optimal gegen Elementar­schäden an Ihrem Zuhause absichern können, was das kostet und wie die Allianz im Schadens­fall konkret hilft. Unter­haltsam. Informativ. Hörenswert. Viel Spaß!

Was möchten Sie noch zum Allianz Extremwetterschutz wissen?
Sind alle Ihre Fragen rund um den Extremwetterschutz beantwortet? Falls nicht, hier finden Sie sicher die passenden Antworten.

Ist eine Elementar­­versicherung sinnvoll?

Eine Elementarversicherung ist sinnvoll, denn Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Starkregen können in Deutschland jede Region treffen. Aufgrund des Klimawandels kommt es längst nicht nur in Risikoregionen wie den Überschwemmungsgebieten großer Flüsse zu Unwetterschäden in Millionenhöhe. In höher liegenden Gebieten können zusätzlich Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsche durch Starkregen entstehen, die eine reguläre Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht abdeckt, eine Elementarversicherung jedoch schon.

Sind die Kosten für die Elementar­versicherung umlagefähig?

Ja. Die Kosten für eine Extremwetterversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass Mieter:innen die Kosten der Versicherung ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters über die Nebenkosten zumindest anteilig tragen.

Worauf sollte ich beim Vertrags­abschluss einer Elementarversicherung achten?

  • Beitragshöhe: Vergleichen Sie Anbieter und Tarife. Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Extremwetterschutz lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was unter anderem durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehalts.
  • Leistungsumfang: Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel gleich, der Unterschied liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicher­ung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einen Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.
  • Wartezeiten: Wenn Sie sich zeitnah absichern wollen, achten Sie darauf, welche Wartezeiten in Ihrem Versicherungsschutz gelten.

Eigentümer:in oder Mieter:in – wer benötigt eine Versicherung für Elementarschäden?

Sowohl Immobilieneigentümer:innen als auch Mieter:innen sollten einen Extremwetterschutz abschließen, um ihr Gebäude und das darin enthaltene Inventar zu schützen. Haben Sie als Mieter:in beispielsweise keine Elementarversicherung zu Ihrer Hausratversicherung abgeschlossen und ein Extremwetterereignis zerstört Ihr Inventar, ist dieser Schaden nicht versichert – auch nicht, wenn der oder die Eigentümer:in des Hauses oder der Wohnung eine Elementarversicherung besitzt. Diese greift nur für Schäden am Gebäude.

Wählen Sie den Extremwetterschutz sowohl als Zusatzbaustein zu Ihrer Allianz Wohngebäudeversicherung (zum Schutz Ihrer Immobilie) als auch zur Hausratversicherung (zum Schutz Ihres Inventars). Wir informieren Sie gerne unverbindlich und finden mit Ihnen gemeinsam den für Sie passenden Versicherungsschutz.
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