Damit der Versicherungsschutz auch während der Umzugsphase bestehen bleibt und nahtlos auf Ihre neue Adresse übertragen werden kann, müssen Sie Ihrer Hausratversicherung so früh wie möglich den Umzug mitteilen. Eine bestehende Hausratversicherung muss bei Umzug nicht gekündigt, sondern lediglich angepasst werden. Dies beinhaltet in der Regel die Aktualisierung der Versicherungssumme, um sicherzustellen, dass Ihr Hausrat auch umfassend am neuen Wohnort geschützt ist. Aufgrund der geänderten Versicherungssumme und des neuen Wohnorts können sich die Beiträge ändern.
Hausratversicherung bei Umzug – was Sie beachten müssen
Umzug und Hausratversicherung: Was muss ich beachten?
Ein Umzug ist eine herausfordernde Zeit, die viele organisatorische und logistische Aufgaben mit sich bringt. Neben der Planung des Transports und der Einrichtung des neuen Zuhauses ist es wichtig, auch den Versicherungsschutz im Blick zu behalten. Die Hausratversicherung spielt hierbei eine zentrale Rolle, da sie den Schutz Ihres persönlichen Eigentums in Ihrem Zuhause sicherstellt.
Wir sagen Ihnen, welche Aspekte Sie beachten sollten, um einen nahtlosen Übergang des Versicherungsschutzes zu gewährleisten:
1. Umzug rechtzeitig melden
Informieren Sie Ihre Versicherung frühzeitig über den Umzug und Ihre neue Adresse, um einen nahtlosen Versicherungsschutz während der Umzugsphase zu gewährleisten. Sie können ganz unkompliziert online Ihren Umzug der Allianz melden.
2. Übergangsfrist für beide Haushalte
Ihr Hausrat in beiden Wohnungen oder Häusern ist in der Regel für eine bestimmte Übergangsfrist ab dem Umzugszeitpunkt versichert. Bei der Allianz beträgt diese Übergangsfrist drei Monate. Danach erlischt der Versicherungsschutz für Ihr altes Zuhause und die Hausratversicherung geht auf die neue Wohnung über.
3. Versicherungssumme anpassen
Wenn Sie umziehen, verändert sich häufig auch der Wert Ihres Hausrats. Eine größere Wohnung bedeutet oft mehr Möbel und Einrichtungsgegenstände – eine kleinere unter Umständen das Gegenteil. Damit Sie im Schadenfall weder unterversichert sind noch zu viel zahlen, sollten Sie Ihre Versicherungssumme nach dem Umzug überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Wie Sie die passende Versicherungssumme ermitteln und welche Möglichkeiten Ihnen dabei zur Verfügung stehen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt zu Versicherungssumme anpassen: Warum ist das so wichtig?
4. Neue Adresse: Beitrag kann sich ändern
Der Wohnort beeinflusst die Beitragshöhe der Hausratversicherung. Je nach Region unterscheiden sich die sogenannten Tarifzonen (z. B. höheres Einbruchrisiko, Hochwassergefährdung etc.). Nach einem Umzug kann sich der Beitrag also erhöhen oder senken – unabhängig von der Versicherungssumme.
Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt Hausratversicherung beim Umzug: So ändert sich Ihr Tarif
5. Weitere hilfreiche Tipps für Ihren Umzug
Ein Umzug bringt viele Aufgaben mit sich – von der Planung über das Packen hin zu Ummeldung und Adressänderungen. Damit Sie nichts Wichtiges vergessen, haben wir alles Wesentliche in einem hilfreichen Ratgeber für Sie zusammengestellt – inklusive Umzugscheckliste zum Download.
Versicherungssumme Hausrat anpassen: Warum ist das so wichtig?
Die Versicherungssumme Ihrer Hausratversicherung gibt an, bis zu welchem Betrag Ihr Versicherer im Schadenfall leistet. Sie basiert in der Regel auf einem Richtwert pro Quadratmeter Wohnfläche. Viele Versicherer empfehlen normalerweise rund 650 €/m². Ziehen Sie in eine größere Wohnung, steigt diese Summe also. Umgekehrt sinkt der Wert bei einer kleineren Wohnung – allerdings ändert die Versicherung die Summe nicht automatisch. Um eine Unter- oder Überversicherung Ihres Hausrats zu vermeiden, müssen Sie die neue Versicherungssumme, entsprechend Ihrer neuen Wohnfläche, ermitteln und in Ihrem Vertrag anpassen lassen.
- Veränderte Wohnfläche: Da sich die Versicherungssumme am Quadratmeterwert orientiert, wirkt sich jede Änderung der Wohnungsgröße direkt aus – da mehr Fläche in der Regel auch mehr Hausrat bedeutet.
- Neuer oder reduzierter Hausrat: Ein Umzug ist oft Anlass, neue Möbel oder Elektronik anzuschaffen oder alte Gegenstände auszusortieren. Beides verändert den Gesamtwert.
- Mehr oder weniger Personen im Haushalt: Ziehen Sie mit einer Partnerin oder einem Partner zusammen, steigt der Gesamtwert des Hausrats durch zusätzliche Besitztümer. Bei einer Trennung oder dem Auszug von Mitbewohner:innen kann er sinken.
Sie sollten es zumindest tun, denn eine Anpassung der Versicherungssumme nach dem Umzug kann sich in mehrfacher Hinsicht lohnen:
- Unterversicherung vermeiden: Ist die Versicherungssumme zu niedrig, erstattet der Versicherer im Schadenfall nur anteilig – Sie bleiben auf einem Teil der Kosten sitzen. Gut zu wissen: Haben Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, entfällt diese Kürzung.
- Überversicherung vermeiden – Kosten optimieren: Ist die Summe zu hoch, zahlen Sie unnötig hohe Beiträge. Eine Anpassung nach unten spart bares Geld.
- Schutz aktuell halten: Ein Umzug ist der ideale Zeitpunkt, den gesamten Vertrag zu prüfen. Passt der Schutz noch zu Ihrer neuen Wohn- und Lebenssituation? Vielleicht sind zusätzliche Bausteine wie eine Glasversicherung oder ein Extremwetterschutz sinnvoll. Vereinbaren Sie dazu gerne eine Beratung mit einer unserer Berater:innen.
Richtige Versicherungssumme nach dem Umzug berechnen
Berechnen Sie jetzt Ihre optimale Versicherungssumme, damit Ihr Hausrat nach dem Umzug vollständig geschützt ist.
Kosten: So ändert sich der Tarif nach dem Umzug
Beim Umzug können sich mehrere Faktoren auf Ihren Beitrag auswirken. Die folgenden Rechenbeispiele dienen zur Veranschaulichung.
Tipp: Melden Sie Ihren Umzug rechtzeitig, damit Ihr Versicherungsschutz lückenlos bleibt. Prüfen Sie dabei auch, ob sich die Versicherungssumme durch neue Anschaffungen oder aussortierte Gegenstände anpassen lässt.
Tipp: Auch bei einem Umzug in eine kleinere Wohnung lohnt sich eine Überprüfung – so vermeiden Sie, für nicht mehr benötigten Versicherungsschutz zu zahlen.
Ist mein Hausrat auch während des Transports geschützt?
Bei der Allianz Hausratversicherung erstatten wir Ihnen im Tarif Komfort bei einem Transportmittelunfall bis zu 5.000 Euro (Wertgegenstände ausgenommen). Im Tarif Premium ist Ihr Hausrat zu 50 Prozent des Neuwertes versichert, maximal aber 150.000 Euro.
Entscheidend für das Versicherungsunternehmen ist, wer den Schaden verursacht hat – davon hängt ab, welche Versicherung zahlt.
- Private Umzüge: Wenn bei einem privaten Umzug ein:e Umzugshelfer:in einen Schaden an Ihrem Hausrat verursacht, kommt normalerweise die private Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person für den Schaden auf. Allerdings: Wenn ein Freund oder eine Bekannte bei einem privaten Umzug einen Schaden an Ihrem Hausrat verursacht, wird dies oft als sogenannter Gefälligkeitsschaden betrachtet. In solchen Fällen kann es sein, dass die private Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin den Schaden nicht abdeckt, da der Schaden im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfeleistung entstanden ist. Die Allianz Privat-Haftpflicht bietet auch eine Deckung bei Gefälligkeitsschäden.
- Umzugsunternehmen: Beauftragen Sie ein Umzugsunternehmen oder eine Spedition, ist Ihr Hausrat während des Transports mit bis zu 620 Euro pro Kubikmeter Transportvolumen durch das Unternehmen abgesichert. Diese Regelung ist im Handelsgesetzbuch (HGB) verankert und gilt für Umzüge innerhalb Deutschlands. Zusätzlich können Sie beim Transportdienstleister eine spezielle Transportversicherung abschließen, um einen umfassenderen Schutz zu gewährleisten.
Sonderkündigungsrecht für Hausratversicherung bei Umzug
Bei einem Umzug können Sie in bestimmten Fällen Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen oder wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in dem Fall anstatt drei Monaten bei einer ordentlichen Kündigung nur einen Monat. Das Hausrat-Sonderkündigungsrecht bei Umzug greift in folgenden Fällen:
- Beiträge steigen: Wenn sich aufgrund des neuen Wohnorts ein höherer Beitrag ergibt, besteht ein Sonderkündigungsrecht.
- Zusammenzug: Ziehen Sie zum Beispiel mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner zusammen oder gründen Sie eine WG, dann melden Sie dies zusammen Ihrer jeweiligen Versicherung. Weitergeführt wird in der Regel der Vertrag, der früher begonnen hat. Der neuere Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden.
- Umzug ins Ausland: Wandern Sie aus, können Sie Ihre Hausratversicherung außerordentlich kündigen, da eine Mitnahme der Versicherung ins Ausland nicht möglich ist.
- Umzug ins Heim: Bei Auflösung des Haushaltes und etwa einem Umzug ins Pflegeheim können Sie die Hausratversicherung in den meisten Fällen außerodentlich, mit einer Frist von einem Monat, kündigen.
Mehr zu dem Thema finden Sie hier:
Umzug der Hausratversicherung melden
Kontaktieren Sie uns am besten, sobald der Umzugstermin feststeht. Wir prüfen gemeinsam, ob die Versicherungssumme Ihrer Allianz Hausratversicherung angepasst werden muss und ob sich Ihr Tarif ändert. Halten Sie dafür folgende Angaben bereit:
- Anschrift der neuen Wohnung
- Datum des Umzugs
- Größe der Wohnung
- Versicherungsnummer der Hausratversicherung
- Neuanschaffungen oder wegfallende Wertgegenstände
Was möchten Sie noch zur Hausratversicherung bei Umzug wissen?
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Umzug der Hausratversicherung zu melden?
Sie sollten den Umzug möglichst vor dem Umzugstermin melden, damit Ihr Hausrat während der Umzugsphase sowohl in der alten als auch in der neuen Wohnung geschützt ist. Viele Versicherer gewähren eine Meldefrist von ein bis vier Wochen, aber je früher Sie informieren, desto besser.
Schützt die Hausratversicherung auch im Self-Storage?
Ihr Hausrat ist in Lagerräumen und Self-Storage-Einheiten bei der Allianz ab dem Tarif Komfort bis zu einem Wert von 5.000 Euro gegen u. a. Einbruchdiebstahl, und Schäden durch Feuer und Leitungswasser versichert. Wertgegenstände wie Schmuck und Uhren sind hiervon jedoch ausgenommen.
Hausratversicherung bei Umzug kündigen: Ist das sinnvoll?
Bei einem Wohnungswechsel oder Umzug in ein anderes Haus ist es nicht unbedingt sinnvoll, Ihre bestehende Hausratversicherung zu kündigen. Sie können den bestehenden Versicherungsvertrag ohne Weiteres anpassen, um den Versicherungsschutz nahtlos auf Ihr neues Zuhause zu übertragen.
Eine Kündigung kann jedoch sinnvoll sein, wenn Sie etwa mit dem oder der Partner:in zusammenziehen und nur noch eine gemeinsame Hausratversicherung benötigen. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Mein Kind zieht aus: Braucht es eine eigene Hausratversicherung?
Zieht Ihr Kind von zu Hause aus und beginnt eine Ausbildung oder ein Studium, ist es normalerweise über Ihre Hausratversicherung für die Zeit der Ausbildung mitversichert. Wie genau es Ihre Versicherung handhabt, lesen Sie in den Versicherungsbedingungen.
Bei der Allianz sind Ihre Kinder in jedem Fall bis zum Ende der Ausbildung, des Studiums, Wehrdienstes oder freiwilligen Sozialdienstes versichert, solange Sie keinen eigenen Haushalt gründen. Das bedeutet, wenn Sie beispielsweise ein WG- oder Wohnheimzimmer beziehen. Kinder, die von zu Hause ausziehen und einen eigenen Hausstand gründen, sind unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin über die Eltern hausratversichert. Alle Details finden Sie dazu auf folgender Seite:
Umzug ins Ausland: Brauche ich eine neue Hausratversicherung?
In der Regel können Sie eine Hausratversicherung in Deutschland nur abschließen, wenn sich Ihr Wohnsitz mit dem zu versichernden Hausrat auch in Deutschland befindet. Bei einem Umzug ins Ausland benötigen Sie eine neue Police im Zielland. Sie sollten Ihre Hausratversicherung in Deutschland kündigen, denn je nach Vertragsbedingungen kann der Vertrag bei Wegfall des Versicherungsortes auch automatisch enden. Klären Sie zudem vorab, ob ein temporärer Schutz für den Transport Ihres Hausrats besteht.
Umzug ins Pflegeheim: Benötige ich dort eine Hausratversicherung?
Beim Umzug ins Pflegeheim wird der Hausrat in der Regel stark reduziert. Prüfen Sie, ob eine Anpassung der Versicherungssumme oder eine Kündigung sinnvoll ist. Für persönliche Gegenstände im Pflegeheim (z. B. Schmuck, Elektronik) kann eine Hausratversicherung mit reduzierter Summe weiterhin sinnvoll sein. Klären Sie vorab, ob das Pflegeheim bereits einen Versicherungsschutz für Bewohner:innen-Eigentum bietet.