- Eine mangelhafte Lieferung liegt vor, wenn Sie Ware nicht in einwandfreiem Zustand erhalten haben.
- Es gibt Rechtsmängel und Sachmängel, die Sie jeweils innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist reklamieren können.
- Entspricht die gelieferte Ware nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, können Sie nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, sondern müssen dem Verkäufer erst die Chance zur Nacherfüllung durch Umtausch oder Reparatur geben.
- Sollten Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sein, haben Sie nachrangig das Recht auf Minderung oder Erstattung des Kaufpreises, gegebenenfalls auch auf Schadensersatz.
Mangelhafte Lieferung – Welche Rechte Sie als Käufer:in haben
Mangelhafte Lieferung: Das Wichtigste in Kürze
Was ist eine mangelhafte Lieferung?
Wann ist die Lieferung mangelhaft?
Egal, ob Sie im Laden eine Jacke kaufen oder im Internet einen Kühlschrank bestellen: Als Käufer:in dürfen Sie erwarten, dass die Jacke wärmt und der Kühlschrank kühlt – die Produkte also funktionieren, wie vertraglich vereinbart.
Verkäufer:innen sind gemäß § 433 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich verpflichtet, Ware in einwandfreiem Zustand zu liefern. Kommt ein bestelltes Produkt gar nicht an, nur teilweise, nur teilweise an oder enthält die Lieferung falsche oder fehlerhafte Ware, spricht man von mangelhafter Lieferung. Als Käufer:in haben Sie Anspruch auf Gewährleistung. Der Verkäufer muss für den Mangel haften und die Ware umtauschen oder reparieren. Gelingt dies nicht, sieht die gesetzliche Gewährleistung auch eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises vor.
Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist?
Für die Mängelhaftung gilt grundsätzlich eine Frist von zwei Jahren, für Gebäude sind es fünf Jahre. Auch beim Kauf gebrauchter Produkte stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern Gewährleistungsrechte zu. Allerdings können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie aber gesondert hinweisen. Nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website zur verringerten Gewährleistungsfrist zu informieren, reicht nicht aus. Kundinnen und Kunden müssen diese Information bestätigen können – etwa in Form eines gesetzten Häkchens vorm Klick beim Onlineshopping oder schriftlich im Handel vor Ort.
Im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gewährleistungsausschluss vereinbaren.
Viele Verkäufer:innen werben außerdem mit Garantieleistungen. Aber Vorsicht: Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich festgelegt, Garantien bieten Verkäufer:innen oder Hersteller freiwillig an.
Welche Mängelarten bei einer Lieferung auftreten können
Je nachdem ob ein Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe sichtbar oder bekannt ist, unterscheidet man offene, verdeckte oder arglistig verschwiegene Mängel. Wenn Sie beim Hauskauf einen Riss im Mauerwerk entdecken, ist der offene Mangel deutlich zu erkennen. Stellt sich im ersten Winter heraus, dass die Heizung nicht funktioniert, handelt es sich um einen verdeckten Mangel, über den Sie den Verkäufer oder die Verläuferin umgehend informieren sollten. Lässt der Zustand der Heizung darauf schließen, dass der Verkäufer oder die Verkäuferin von dem Problem wusste, gilt der Mangel als arglistig verschwiegen.
Gut zu wissen: Bei Gebrauchtwagenkäufen müssen Händler bekannte Mängel im Kaufvertrag nennen. Es reicht nicht, lediglich im Inserat darauf hinzuweisen.
Grundlegend unterteilt der Gesetzgeber per Definition in Sachmängel (§ 434 BGB) und Rechtsmängel (§ 435 BGB):
Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn eine dritte Person Rechte gegen den oder die Käufer:in geltend machen kann, die im Kaufvertrag nicht vereinbart wurden. Die Nutzung des Kaufobjekts durch den oder die Käufer:in ist dadurch eingeschränkt. Rechtsmängel treten beispielsweise auf, wenn gestohlene Ware verkauft wird oder ein verpachtetes Grundstück, der oder die Käufer:in jedoch nichts von der Pacht weiß. Oder aber der oder die Käufer:in nicht über Nießbrauchrechte oder Urheberrechte Dritter informiert wurde.
Welche Sachmängel gibt es?
Sachmängel treten weitaus häufiger auf und liegen in folgenden Fällen vor:
- Falscher Artikel: Sie erhalten ein ganz anderes Produkt, als Sie bestellt hatten.
- Falsche Beschaffenheit: Das Produkt weist beispielsweise qualitative Mängel auf und funktioniert deshalb nicht, ist anders als vertraglich vereinbart oder ist für die jeweilige Verwendung ungeeignet.
- Montagefehler: Die Anleitung fehlt oder enthält Fehler, die zu Montagefehlern führen oder der Hersteller hat das Produkt falsch montiert.
- Minderlieferung: Der Verkäufer oder die Verkäuferin liefert eine zu geringe Menge des bestellten Artikels.
- Falsche Produktangaben: Die Beschreibung des Herstellers oder Verkäufers deckt sich nicht mit den tatsächlichen Eigenschaften der Ware.
Welche Rechte Sie bei mangelhafter Lieferung haben
Mangelhafte Lieferung - so gehen Sie vor:
Prüfen Sie jede Lieferung und reklamieren Sie Mängel unverzüglich. Muster und Vorlagen für Mängelrügen gibt es zahlreich im Internet. Die Reklamation kann formlos geschehen. Eine schriftliche Mängelrüge, der Sie eventuell auch Bilder der mangelhaften Ware beifügen, ist im Streitfall allerdings ratsam. Auch einen versteckten Mangel, den Sie innerhalb der Gewährleistungsfrist erst später entdecken, sollten Sie dem Verkäufer oder der Verkäuferin möglichst zeitnah melden.
Bei mangelhafter Lieferung haben Sie vorrangig das Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatzlieferung. Sollten Sie mit Ihrem Anspruch auf Nachbesserung scheitern, kommen nachrangige Rechte zum Tragen und Sie haben Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Zunächst müssen Sie dem Verkäufer oder der Verkäuferin die Gelegenheit geben, die mangelhafte Ware zu reparieren, umzutauschen oder nachzuliefern. Sie können in der Regel wählen, welche Art der Nacherfüllung Sie bevorzugen, abhängig vom Kaufobjekt und der Erheblichkeit des Mangels. Wurde ein falsches Produkt geliefert oder wäre eine Reparatur unverhältnismäßig teuer, ist eine Ersatzlieferung sinnvoll. Für sperrige Gegenstände wie Waschmaschinen lohnt sich eventuell die Reparatur bei Ihnen zu Hause.
Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung - je nach Situation sind eine bis sechs Wochen angemessen.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung, Schadenersatz
Minderung
Rücktritt vom Kaufvertrag
Schadensersatz
Wenn Sie eine mangelhafte Lieferung reklamieren, sollte der Verkäufer oder die Verkäuferin entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Doch was ist, wenn der Hersteller sich mit der Reparatur sehr viel Zeit lässt und auch der zweite Versuch scheitert? Sieht sich der Verkäufer oder die Verkäuferin erst gar nicht in der Haftung, weil ein verdeckter Mangel erst nach über einem Jahr aufgetreten ist?
Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um Ihren Vertrag und schätzen für Sie ein, welche Ansprüche Sie haben. Bei Konflikten mit Verkäufern oder Verkäuferinnen unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.
Fragen und Antworten rund um mangelhafte Lieferungen
Wann spricht man von Verschleiß und wann von einen Sachmangel?
Kann ein Verkäufer die Reparatur oder Ersatzlieferung mangelhafter Ware ablehnen?
Kann ein Verkäufer die Mängelhaftung ausschließen?
Wenn Sie als Privatperson einen gebrauchten Gegenstand verkaufen, müssen Sie ihn weder umtauschen, noch reparieren. Sie haften jedoch genauso für Mängel wie ein Unternehmer. Deshalb müssen Sie gewährleisten, dass der Verkaufsgegenstand dem vertraglich vereinbarten Zustand entspricht und dürfen keine Mängel verschweigen. Anders als gewerbliche Verkäufer:innen dürfen Sie die Mängelhaftung allerdings ausschließen, nicht jedoch die Haftung für Körperverletzung und grobes Verschulden.
Deshalb sollten Sie den Gewährleistungsausschluss korrekt formulieren: "Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."
Bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen kann ein Gewährleistungsausschluss vertraglich vereinbart werden.
Muss der oder die Käufer:in die Ware selbst zur Reparatur bringen oder schicken?