- Verkäufer:innen oder Lieferanten geraten in Lieferverzug, wenn Sie eine vereinbarte Leistung nicht pünktlich erbringen.
- Vorsicht: Aus juristischer Sicht ist nicht jede verspätete Lieferung automatisch ein Lieferverzug mit rechtlichen Folgen.
- Ist im Kaufvertrag lediglich ein ungefährer Lieferzeitraum angegeben, müssen Sie den Händler oder die Händlerin zunächst anmahnen und eine Nachfrist setzen. Erst wenn diese verstreicht, können Sie Ihre Rechte geltend machen (Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz).
- Bei nicht eingehaltenen Fixlieferterminen können Sie Ihre Ansprüche sofort geltend machen. Eine vorherige Mahnung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Lieferverzug: Wann Sie der oder die Verkäufer:in entschädigen muss
Lieferverzug: Das Wichtigste in Kürze
Voraussetzungen für Lieferverzug laut BGB
Zunächst muss überhaupt ein wirksamer Kaufvertrag (beidseitige Willenserklärung) zustande gekommen sein – das heißt, der oder die Verkäufer:in hat Ihnen ein Angebot gemacht und Sie haben dieses zu den festgelegten Konditionen angenommen. Außerdem kann ein Lieferverzug nur dann eintreten, wenn Verkäufer:innen diesen auch verschuldet haben. Keine Schuld trifft diese bei höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen) oder wenn die Ware auf dem Lieferweg ohne deren Zutun zerstört wurde.
Wurde kein konkreter Termin, sondern lediglich ein ungefährer Lieferzeitraum vereinbart, so kann der oder die Verkäufer:in erst in Verzug geraten, wenn Sie ihn oder sie angemahnt und ihm oder ihr eine Nachfrist gesetzt haben. Steht im Vertrag hingegen ein verbindlicher Fixtermin, der nicht eingehalten wurde, dann tritt der Lieferverzug sofort ein. Eine Mahnung Ihrerseits ist in diesem Fall nicht mehr notwendig und Sie können Ihre Ansprüche wie Rücktritt oder Preisminderung sofort geltend machen. Das Gesetz sieht noch weitere Ausnahmen vor, bei denen keine Mahnung vorausgegangen sein muss:
- Der Liefertermin ist an ein bestimmtes Ereignis gekoppelt (zum Beispiel Catering bei einer Veranstaltung).
- Der oder die Verkäufer:in verweigert die Leistung endgültig.
- Der sofortige Eintritt des Lieferverzugs ist aus besonderen Gründen und unter beidseitiger Interessenabwägung gerechtfertigt.
Lieferverzug bei Online-Verträgen
Bei Waren, die man im Laden vor Ort kauft, sind unverbindliche Liefertermine keine Seltenheit. Oft steht im Kaufvertrag beispielsweise, dass die Lieferung innerhalb von ungefähr zwei Wochen erfolgt.
Bei Kaufverträgen, die Sie im Internet abschließen, ist das anders: Hier sind Händler:innen verpflichtet, einen fixen Lieferzeitpunkt anzugeben (§ 312d BGB). Dabei ist zu beachten, dass auch angemessene Zeitspannen mit einer festen Maximaldauer (zum Beispiel „Lieferung in zwei bis vier Wochen“) als konkrete Angabe zulässig sind.
Warten Sie nach Ablauf der Frist noch immer auf Ihre Bestellung, so gerät der oder die Verkäufer:in in der Regel automatisch in Verzug – auch ohne Ihre Mahnung. Um sich rechtliche Streitereien zu ersparen, empfiehlt es sich aber dennoch, den oder die Online-Händler:in erst einmal schriftlich zu mahnen, bevor man weitere Schritte unternimmt.
Lieferverzug: Rechte des Käufers oder der Käuferin
Üblicherweise können Ihnen folgende Rechte bei Lieferverzug zustehen:
- Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 323 BGB)
- Schadensersatz (§ 281 BGB)
Rücktritt bei Lieferverzug
Hat der oder die Verkäufer nicht auf Ihre schriftliche Mahnung reagiert oder den vertraglichen Fixliefertermin nicht eingehalten, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie müssen die verspätete Lieferung dann auch nicht mehr annehmen und bekommen den Kaufpreis erstattet, falls Sie schon bezahlt haben. Sie können Ihren Widerruf grundsätzlich "formfrei" erklären – also auch mündlich oder telefonisch. Empfehlenswert ist jedoch, ihn schriftlich per Einschreiben, Fax oder E-Mail mit Sendebestätigung einzureichen. So haben Sie im Streitfall einen sicheren Nachweis.
Preisminderung bei Lieferverzug?
Ein rechtlicher Anspruch auf Preisminderung besteht nicht. Manchmal gewährt der Verkäufer jedoch aus Kulanz einen Nachlass – dieser gilt dann bereits als Entschädigung für den Lieferverzug und Ihr Anspruch auf Schadensersatz erlischt automatisch.
Schadensersatz bei Lieferverzug
Liefertermin nicht eingehalten: So gehen Sie vor!
Kommt Ihre Lieferung zu spät, können Sie folgende Schritte unternehmen:
- Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag: War darin ein fixer Liefertermin vereinbart (zum Beispiel "Lieferung in zwei bis vier Wochen")? Dann können Sie sofort vom Kaufvertrag zurücktreten oder – falls Sie weiterhin auf die Lieferung bestehen – eine Preisminderung einfordern.
- Steht im Kaufvertrag hingegen nur ein ungefährer Lieferzeitraum, so können Sie dem Händler oder der Händlerin zunächst ein Mahnschreiben schicken. Setzen Sie darin eine angemessene Nachfrist, die ausreichend Zeit lässt, die ausstehende Leistung doch noch zu erbringen (üblich sind oft 14 Tage). Eine bestimmte Form für die Mahnung ist nicht erforderlich, allerdings sollten darin folgende Daten enthalten sein: Name und Anschrift beider Parteien, Datum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, eindeutige Leistungsaufforderung, konkrete Dauer der Nachfrist.
- Lässt der oder die Händler:in die Nachfrist verstreichen, haben Sie einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag und gegebenenfalls Schadensersatz. Etwaige Kosten für eine teurere Ersatzbeschaffung können Sie Händler:innen, die Sie nicht beliefert haben, unter Umständen in Rechnung stellen.
Sie warten seit einer gefühlten Ewigkeit auf eine wichtige Bestellung und haben dem oder der Händler:in bereits eine Mahnung geschickt, doch noch immer keine Antwort erhalten? Jetzt fragen Sie sich, ob und welche rechtlichen Schritte in Ihrem Fall überhaupt sinnvoll sind? Gegen Lieferverzug können Sie vorgehen.
Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um Ihren Vertrag und schätzen für Sie ein, welche Ansprüche Sie haben. Bei Konflikten mit Händlern und Händlerinnen oder Lieferanten unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.
Fragen und Antworten zu Lieferverzug
Wer haftet bei Lieferverzug?
Ist bei einem Lieferverzug eine "Stornierung" möglich?
Wann kann man bei Lieferverzug mahnen?
Wegen Lieferverzug können Sie mahnen, wenn Sie länger auf Ihre Bestellung warten müssen, als es im Kaufvertrag vereinbart war. Eine bestimmte Form für die Mahnung ist nicht erforderlich, allerdings sollte sie aus Beweisgründen möglichst schriftlich erfolgen – entweder per Post oder per E-Mail.
Wie lange muss die Nachfrist bei Lieferverzug sein?