Wann welcher Begriff verwendet wird, hängt vor allem vom vorliegenden Fall und dem zugrundeliegenden Rechtsgebiet ab:
- „Streitwert“ wird in der Regel verwendet, wenn es sich tatsächlich um eine strittige Auseinandersetzung handelt und der Fall vor Gericht geht.
- „Gegenstandswert“ wird häufig benutzt, wenn es um die Berechnung von Anwaltshonoraren geht oder wenn im Zivilrecht bei einvernehmlichen Verfahren eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird.
- Von „Verfahrenswert“ spricht man unter anderem gerne bei familienrechtlichen Verhandlungen. Dadurch sollen eventuell vorliegende Spannungen zwischen den Parteien durch die Begrifflichkeiten nicht noch verstärkt werden.
Während im juristischen Zusammenhang alle Begriffe ihre eigene feststehende Bedeutung und einen bestimmten Kontext haben, werden sie im alltäglichen Sprachgebraucht häufig synonym verwendet.