Mit dem Ende der Elternzeit entfällt auch der besondere Kündigungsschutz. Ab diesem Zeitpunkt kann der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin grundsätzlich wieder eine Kündigung aussprechen. Sie selbst können nach Ablauf der Elternzeit jederzeit unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Wenn Sie während der Elternzeit kündigen möchten, müssen Sie eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit einhalten. Sollten Sie während oder nach der Elternzeit unrechtmäßig gekündigt werden, unterstützt Sie die Rechtsschutzversicherung der Allianz.
Kündigung nach Elternzeit: Was ist erlaubt?
Ist eine Kündigung unmittelbar nach der Elternzeit rechtmäßig?
Ist Ihre Elternzeit beendet und kehren Sie in Ihren alten Job zurück, so erlischt der besondere Kündigungsschutz automatisch und unmittelbar zum Zeitpunkt Ihrer Rückkehr.
Für Sie bedeutet das, dass Ihr:e Arbeitgeber:in Ihnen zwar direkt kündigen kann, doch muss er oder sie sich dabei an die regulären Kündigungsvoraussetzungen halten.
In Betrieben, die nicht als Kleinbetrieb gelten, heißt es dann:
- Es greift der allgemeine Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist entsprechend nur wirksam, wenn sie auf betrieblichen, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen basiert.
- Möchten Sie etwa an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, doch wurde in der Zwischenzeit Ihre gesamte Abteilung geschlossen und gibt es auch keine alternative Stelle für Sie, so kann Ihnen betriebsbedingt gekündigt werden.
- Wurde vertraglich nichts Anderweitiges vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Waren Sie bereits seit sechs Jahren für das Unternehmen tätig, so beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Ende des Kalendermonats.
Sind Sie der Meinung, dass Ihre Kündigung nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht, so können Sie Kündigungsschutzklage einreichen. Hierbei prüft das Gericht, ob Ihre Kündigung rechtlich zulässig ist. Ist dem nicht der Fall, bleibt das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen. In der Realität wollen jedoch nur wenige Arbeitnehmer:innen nach einer Kündigung wieder an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren: So enden die meisten Kündigungsschutzverfahren in einem Vergleich, bei welchem dem oder der Arbeitnehmer:in eine Abfindung gegen Auflösung des Arbeitsverhältnisses angeboten wird.
Doch zögern Sie nicht zu lange, denn die Frist ist knapp: Ab dem Zeitpunkt des Kündigungszugangs bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Kein allgemeiner Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
Beschäftigt ein Unternehmen regelmäßig weniger als zehn Mitarbeiter:innen, so gilt es als Kleinbetrieb. In diesen Unternehmen greift der allgemeine Kündigungsschutz nicht. Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen kann dann sogar grundlos gekündigt werden. Befinden Sie sich jedoch noch in Elternzeit, haben es selbst Kleinbetriebe nicht ganz so einfach: In diesem Fall muss auch hier die zuständige Landesbehörde der Kündigung zustimmen.
Erhalte ich bei einer Kündigung direkt nach der Elternzeit eine Abfindung?
In der Regel haben Sie als Arbeitnehmer:in bei einer Kündigung keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Das ist auch bei einer Kündigung direkt im Anschluss an die Elternzeit nicht anders. Eine Abfindung steht Ihnen per Gesetz höchstens bei einer betriebsbedingten Kündigung zu. Hierbei bieten Arbeitgeber:innen häufig eine Abfindung dafür an, dass der oder die Arbeitnehmer:in auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. So wird der Gang vor Gericht vermieden und Sie als Arbeitnehmer:in können mit der Abfindung die Wartezeit auf einen neuen Job überbrücken.
Dennoch entscheiden sich viele Arbeitgeber:innen freiwillig dazu, eine Abfindung auszuzahlen. Häufig ist diese an einen Aufhebungsvertrag gekoppelt: Unterzeichnen Sie diesen, muss Ihr:e Arbeitgeber:in nicht mit einer gegebenenfalls teuren Kündigungsschutzklage rechnen. Überlegen Sie sich das Ganze jedoch gut, denn ein Aufhebungsvertrag zieht im Normalfall eine dreimonatige Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich.
Auch eine Kündigungsschutzklage selbst kann eine Abfindung für Sie mit sich bringen: Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung nach der Elternzeit nicht rechtens war, steht Ihnen prinzipiell Ihr alter Arbeitsplatz wieder zu. Da nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung jedoch meist weder Arbeitgeber:in noch Arbeitnehmer:in ein Interesse daran haben, das Arbeitsverhältnis fortzuführen, endet die Kündigungsschutzklage oft in einem Vergleich. Der oder die Arbeitgeber:in zahlt Ihnen dann eine Abfindung dafür aus, dass Sie als Arbeitnehmer:in die Kündigung akzeptieren und die Stelle freiwillig nicht wieder antreten.
Eine Kündigungsschutzklage ist nicht der einzige Grund, weswegen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen vor das Arbeitsgericht ziehen. Welche Fälle vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden und wie ein Verfahren abläuft, erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber:
Kündigung durch Arbeitnehmer:in zum Ende oder direkt nach der Elternzeit
Natürlich kann es auch vorkommen, dass Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit gar nicht mehr antreten wollen. Stellen Sie während der Auszeit fest, dass Ihr alter Job nicht mit Ihren Wünschen für Ihre Familie vereinbar ist, so können Sie diesen noch während der Elternzeit eigenständig kündigen. Einen Grund müssen Sie dabei nicht angeben. Kündigen Sie zum Ende der Elternzeit, so müssen Sie gemäß § 19 BEEG eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.
Das bedeutet: Reichen Sie die Kündigung rechtzeitig drei Monate vor Ende der Elternzeit ein, müssen Sie Ihren alten Job danach nicht wieder antreten. Elterngeld erhalten Sie dabei weiterhin bis zum regulären Elternzeitende.
Resturlaub und Urlaubsabgeltung bei Kündigung in Elternzeit
Wenn Sie zum Ende der Elternzeit kündigen, haben Sie häufig noch Resturlaub auf dem Konto. Wenn der oder die Arbeitgeber:in den Urlaubsanspruch während der Elternzeit nicht kürzt, werden sogar währenddessen noch weitere Urlaubstage erworben. Da Sie diese dann nicht mehr in Anspruch nehmen können, steht Ihnen Urlaubsabgeltung zu, das heißt, Ihr:e Arbeitgeber:in muss Ihnen die verbleibenden Tage dann auszahlen.
Fällt Ihre Rückkehr aus der Elternzeit hingegen noch in Ihre Kündigungsfrist, so müssen Sie übrige Urlaubstage noch nehmen. Sie können dann nicht auf die Auszahlung des gesamten Urlaubsanspruchs bestehen.
Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?
Entscheiden Sie sich dafür, einen Teil Ihres Elternzeitanspruchs erst zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes zu nehmen, so greift der Sonderkündigungsschutz ebenfalls, in diesem Fall frühestens 14 Wochen vor Antritt der Elternzeit.
Beide Elternteile können insgesamt bis zu drei Jahre in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit wird das Arbeitsverhältnis ruhend gestellt. Nach Ablauf der Elternzeit lebt das Arbeitsverhältnis wieder auf. Ihr:e Arbeitgeber:in muss Sie dann wieder so beschäftigen, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Kündigungsschutz bei Elternteilzeit
Kündigung in Einzelfällen trotz besonderem Kündigungsschutz möglich
Was Sie dennoch berücksichtigen sollten: Gänzlich unkündbar sind Sie auch während der Elternzeit nicht. Gemäß § 18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist die Kündigung in Ausnahmefällen möglich, allerdings nur, wenn die für Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde dem Vorhaben zustimmt. Das kann etwa in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Mitarbeitenden der Fall sein: Bricht die Auftragslage derart ein, dass Sie als Arbeitnehmer:in in Elternzeit für das Unternehmen finanziell schlicht nicht mehr tragbar sind, kann eine betriebliche Kündigung wirksam sein.
Kündigung nach Elternzeit: Das leistet die Allianz
Die Allianz Rechtsschutzversicherung unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche rechtssicher durchzusetzen. So enthält jeder Tarif unserekostenlose telefonische Rechtsberatung, welche für Sie rund um die Uhr erreichbar ist. Bei Bedarf kann direkt eine telefonische Erstberatung mit einem spezialisierten Anwalt oder einer spezialisierten Anwältin stattfinden, der Sie über Ihre Rechte bei Kündigung in oder nach der Elternzeit aufklärt und der oder die Ihnen wertvolle Tipps zum weiteren Vorgehen gibt.
In den Tarifen Smart, Komfort und Premium ist darüber hinaus der Berufs-Rechtsschutz enthalten. Als Arbeitnehmer:in sind Sie damit bei Streitigkeiten im Berufsleben abgesichert.
Mit diesem erweiterten Arbeitsrechtsschutz erhalten Sie unter anderem schnelle und unkomplizierte Hilfe bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Urlaubsabgeltung. Die Premium-Absicherung enthält darüber hinaus Beratung rund um das Thema Elterngeld.
Arbeitslos nach Elternzeit: Was nun?
Wenn Sie nach der Elternzeit nicht in Ihren alten Job zurückkehren möchten oder können, sollten Sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden. In diesem Fall haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld I – vorausgesetzt, Sie haben zuvor ausreichend lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Die Höhe des ALG I beträgt in der Regel 67 % Ihres letzten Nettogehalts.
Wichtig: Falls Sie vor Ihrer Elternzeit weniger als 150 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, wird das Arbeitslosengeld nicht nach Ihrem tatsächlichen Gehalt berechnet. Stattdessen kommt ein sogenanntes fiktives Bemessungsentgelt zur Anwendung – und das fällt meist deutlich niedriger aus.