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Feb. 06, 2020

Wenn Sie Ihr Grundstück nur erreichen können, indem Sie ein anderes durchqueren, wird oft ein sogenanntes Wegerecht vereinbart. Doch jetzt hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Betrifft das Wegerecht nur einzelne Nachbarn, muss es im Grundbuch eingetragen sein. Ansonsten ist schnell Schluss mit dem freien Durchgang, ein Gewohnheitsrecht gibt es nämlich nicht.

In der Nähe von Aachen liegen drei Grundstücke. Darauf drei Häuser, die direkt aneinander grenzen. Die Garagen hinter den Häusern konnten alle drei Nachbarn nur über einen gemeinsamen Weg auf einem der Grundstücke erreichen. Doch dann wurde das Grundstück mit dem Weg verkauft und der neue Eigentümer verbot den anderen Nachbarn, den Weg weiter zu nutzen. Das wollten die Nachbarn nicht hinnehmen und argumentierten, sie hätten den Weg jahrzehntelange nutzen dürfen. Damit hätten sie ein sogenanntes Gewohnheitsrecht und der neue Eigentümer könne die Durchfahrt nicht verbieten. 

BGH verneint Gewohnheitsrecht

Doch der Bundesgerichtshof (BGH) sah das anders: Ein Gewohnheitsrecht für die Nutzung des Weges gebe es nicht. Nur wenn der Weg öffentlich, also von vielen Menschen, genutzt worden wäre, könnte daraus auf Dauer ein Gewohnheitsrecht entstehen. In einem Fall wie diesem, in dem es nur um drei Nachbarn geht, muss das Wegerecht im Grundbuch eingetragen oder vertraglich vereinbart werden. Das war hier aber nicht der Fall.

Wegerecht per Vertrag regeln

Sie sind auch auf einen Weg auf dem Nachbargrundstück angewiesen? Dann haben Sie zwei Möglichkeiten, das Wegerecht rechtlich zu sichern: Sie können einen Vertrag mit Ihrem Nachbarn aufsetzen oder das Wegerecht ins Grundbuch eintragen lassen.

Vereinbaren Sie die Nutzung des Wegs in einem Vertrag, geht das schnell und kostet in der Regel nichts. Aber: Ein Vertrag ist kündbar. Wenn der Nachbar also irgendwann nicht mehr möchte, dass Sie den Weg nutzen, kann er den Vertrag einfach kündigen. Außerdem erlischt das Wegerecht in der Regel, wenn das Grundstück verkauft wird. Sie müssten mit dem neuen Eigentümer dann also wieder einen neuen Vertrag aushandeln.

Wegerecht ins Grundbuch eintragen lassen

Wird das Wegerecht dagegen ins Grundbuch eingetragen, ist es fest mit dem Grundstück verbunden. Das bedeutet: Das Wegerecht bleibt bestehen, auch wenn das Grundstück, auf dem der Weg liegt, verkauft wird. Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Wegerecht wieder gelöscht werden – zum Beispiel, weil es nicht mehr notwendig ist. Das Wegerecht wird im Grundbuch in der Regel für das Grundstück eingetragen, auf dem der Weg liegt. Allerdings können Sie die Eintragung auch beantragen, wenn Ihnen das andere Grundstück gehört und Sie auf den Weg angewiesen sind. Wichtig: Die Eintragung ins Grundbuch kostet Geld. Außerdem müssen Sie in der Regel einen Notar einschalten, um die Eintragung verbindlich abzuwickeln.

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