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Reiseveranstalter Insolvenz

Bundesregierung entschädigt Betroffene der Thomas-Cook-Pleite

(14.05.2020) Im Herbst 2019 meldete der Touristik-Riese Thomas Cook Insolvenz an. Hunderttausende Reisende saßen daraufhin in ihrem Urlaubsland fest oder konnten ihre Reise nicht antreten. Für Pauschalreisende sollte in einem solchen Fall eigentlich eine Insolvenzversicherung einspringen. Doch bis heute erhielten die Betroffenen nur einen Bruchteil ihrer Kosten zurück. Ab sofort können sie die restliche Summe bei der Bundesregierung geltend machen.

Online-Antrag ab sofort möglich

Schon im Herbst 2019 hatte die Bundesregierung angekündigt, all die Reisenden zu entschädigen, die von der Insolvenzversicherung nur einen Bruchteil ihres Reisepreises zurückbekommen hatten. Jetzt sind die Plattformen online, auf denen Sie diese Entschädigung beantragen können:

Für Kunden von Thomas Cook International

Für Kunden von Tour Vital

Für Kunden aller anderen deutschen Thomas-Cook-Marken (z .B. Neckermann, Bucher Reisen, Öger Tours, Thomas Cook usw.)

Wegen der hohen Nachfrage kommt es auf den Plattformen derzeit allerdings immer wieder zu technischen Schwierigkeiten und auf einigen müssen Sie sich mühsam durch mehrere Seiten klicken, um zum Formular zu gelangen, mit dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Haben Sie das richtige Formular gefunden, müssen Sie Angaben zur gebuchten Reise, zu zusätzlich entstandenen Kosten und offenen Forderungen machen. Sie sollten also Ihre Reiseunterlagen und die Korrespondenz mit der Insolvenzversicherung von Thomas Cook beziehungsweise dem Insolvenzverwalter zur Hand haben, wenn Sie den Antrag ausfüllen.

Wichtig ist: Nicht jeder Reisende, der wegen der Thomas-Cook-Insolvenz im Urlaub gestrandet war oder seine Reise nicht antreten konnte, hat ein Anrecht auf die Entschädigung. Konkret bekommt nur Geld, wer:

1. eine Pauschalreise gebucht hat – und zwar bei einem deutschen Tochterunternehmen von Thomas Cook, der Thomas Cook International AG oder bei der Tour Vital Touristik GmbH

2. das Geld bereits von der Insolvenzversicherung Zurich zurückverlangt und zur Insolvenztabelle angemeldet hat und das auch belegen kann.

Pauschalreisende haben mit den Reiseunterlagen den Reisesicherungsschein erhalten, den sie nun vorlegen müssen. Individualreisende haben keinen Anspruch auf die Entschädigung.

Offene Forderungen müssen abgetreten werden

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Sie angeben, wie viel Geld Sie bereits als Entschädigung – zum Beispiel von der Zurich – erhalten haben. Den Rest erhalten Sie von der Bundesregierung. Dafür sind aktuell 225 Millionen Euro eingeplant. Im Gegenzug müssen Sie alle noch offenen Forderungen gegenüber der Insolvenzversicherung und dem Insolvenzverwalter an die Bundesregierung abtreten. Damit kann die Bundesregierung später versuchen, die Kosten bei den zuständigen Stellen einzuklagen.

Gut zu wissen: Jede Forderungsanmeldung wird einzeln geprüft, um Missbrauch zu verhindern. Bis Sie das Geld tatsächlich auf dem Konto haben, kann es als noch einige Monate dauern.

Warum springt die Regierung ein?

Reiseunternehmen sind nach EU-Recht verpflichtet, ihre (Pauschalreise-)Kunden vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen. Nach deutschem Recht geschieht das über eine Insolvenzversicherung, deren Höhe allerdings gesetzlich gedeckelt ist. Während der Thomas-Cook-Pleite erwies sich, dass diese Deckelungssumme viel zu niedrig ist, um den tatsächlichen Schaden abzudecken. Deshalb erhielten die betroffenen Reisenden nur einen Bruchteil ihrer tatsächlichen Kosten erstattet – egal, ob sie ihre Reise abbrechen mussten oder gar nicht antreten konnten. Die Bundesregierung hat sich daher dazu entschieden, die Differenz zu erstatten.

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