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Was Reisende wissen müssen

Thomas Cook Insolvenz

(26.09.2019) Der Touristikkonzern Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet. Alle Urlauber, die eine Reise mit Thomas Cook, Bucher Reisen, Neckermann Reisen, Öger Tours oder Air Marin gebucht haben, warten seither auf Informationen. Fest steht: Keine dieser Marken verkauft derzeit Reisen oder führt sie durch.

Alle Reisen, die bis zum 13. Oktober stattfinden, wurden abgesagt. Wie es für die Urlauber weitergeht, die ihre Reise danach antreten sollten, ist derzeit noch völlig unklar.

Wie es für Urlauber weitergeht

Einzig für diejenigen, die gerade mit einem dieser Reiseveranstalter im Ausland sind, gibt es Entwarnung: Thomas Cook teilte mit, dass sie ihren Urlaub wie ursprünglich geplant beenden können. Der Konzern ist gegen Insolvenz versichert und diese Versicherung übernimmt nun die Kosten für die Unterbringung, die Flüge und den Transfer zum Flughafen.

Wie Sie Ihr Geld zurückbekommen

Alle Gäste, die nicht reisen oder eine Reise vorzeitig abbrechen müssen, haben jetzt Anspruch auf die Erstattung ihrer Kosten durch die Insolvenzversicherung. Dafür müssen Sie eine Schadenmeldung bei der Kaera AG abgeben. Das ist ein Dienstleister, der für den Insolvenzversicherer Zürich die Schadenabwicklung übernimmt. Auf der Internetseite https://reiseversicherung.kaera-makler.de/schadenanzeige/ können Sie ein Formular öffnen, auf dem Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.

Dort geben Sie alle Daten zur Reise ein, also zum Beispiel Reisezeitpunkt und -dauer, Zahl und Namen der Mitreisenden, Reisepreis und bereits gezahlten Betrag. Außerdem müssen Sie folgende Dokumente anhängen:

• Buchungsbestätigung

• Zahlungsnachweis Reisepreis (Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung)

• Zustimmungserklärung aller Reisenden

• Reisesicherungsschein

• Optional: Zahlungsnachweis für weitere Kosten bei der Buchung und vor Ort

Diese Dateien können Sie als PDF oder als Foto im .jpg-Format einreichen. Es genügt also, wenn Sie die Unterlagen mit dem Handy fotografieren.

Haben Sie die Schadensmeldung eingereicht, wird Ihr Anspruch geprüft und Sie bekommen so schnell wie möglich Ihr Geld zurück. Allerdings ist aktuell nicht klar, ob die Versicherungssumme ausreicht, um alle Kunden in voller Höhe zu entschädigen. Ist nicht genug Geld da, bekommt jeder Reisende nur einen Teil der Kosten erstattet beziehungsweise muss einen Teil der Rückzahlung seinerseits zurückzahlen.

  • Praxistipp: Haben Sie Ihre Reise per Kreditkarte bezahlt, können Sie sich den Umweg über die Schadensmeldung unter Umständen sparen. Fordern Sie einfach Ihr Kreditkartenunternehmen auf, die Zahlung zurückzuholen. Weil dafür die Bank haftet und nicht Thomas Cook, wird die Rückzahlung nicht aus der Insolvenzmasse entnommen. So kommen Sie unter Umständen schneller und vollständig wieder an Ihr Geld.
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