In öffentlichen Fernzügen (IC oder ICE) muss ab Oktober eine FFP2-Maske getragen werden. Lediglich Kindern zwischen 6 und 14 Jahren sowie dem Personal ist es erlaubt, auch medizinische Masken zu tragen. Die Maskenpflicht im Flugzeug entfällt hingegen komplett. Dies gilt für alle Inlandsflüge sowie für Flüge von und nach Deutschland.
Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ab Oktober die FFP2-Maskenpflicht, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Zudem müssen Besucher einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen. Patienten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen müssen ab Oktober ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.