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Neue Corona-Regeln: Das gilt ab Oktober 2022

(15.09.2022) Der Deutsche Bundestag hat neue Corona-Schutzmaßnahmen für den Herbst und Winter beschlossen. Diese gelten ab dem 1. Oktober 2022 und laufen zunächst bis zum 7. April 2023. Ziel der Maßnahmen ist vor allem der Schutz vulnerabler Gruppen. Neben bundesweiten Regelungen sollen auch die einzelnen Länder bemächtigt werden, je nach Bedarf weitergehende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Hier finden Sie eine Übersicht, was im Einzelnen zu beachten ist.

In öffentlichen Fernzügen (IC oder ICE) muss ab Oktober eine FFP2-Maske getragen werden. Lediglich Kindern zwischen 6 und 14 Jahren sowie dem Personal ist es erlaubt, auch medizinische Masken zu tragen. Die Maskenpflicht im Flugzeug entfällt hingegen komplett. Dies gilt für alle Inlandsflüge sowie für Flüge von und nach Deutschland.

Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt ab Oktober die FFP2-Maskenpflicht, um besonders vulnerable Gruppen zu schützen. Zudem müssen Besucher einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest vorlegen. Patienten in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen müssen ab Oktober ebenfalls eine FFP2-Maske tragen.

Die Regierungen der Länder sollen eigenständig weitergehende Regelungen erlassen können, wenn die pandemische Lage dies erfordert. So kann etwa auch im Nahverkehr (zum Beispiel Bus oder Straßenbahn) oder in öffentlichen Innenräumen eine Maskenpflicht vorgeschrieben werden. Dasselbe gilt für Restaurants sowie für Kultur- und Sportveranstaltungen. Die Länder haben dabei die Möglichkeit, eine Ausnahme zu machen: Wer einen negativen Test vorlegt, muss keine Maske tragen. Zusätzlich können sie regeln, dass frisch Geimpfte oder Genesene (maximal drei Monate) von einer Maskenpflicht befreit werden.

In Schulen, Kitas und vergleichbaren Einrichtungen können die Länder bei Bedarf eine Testpflicht vorschreiben. Ab dem 5. Schuljahr ist auch die Anordnung einer Maskenpflicht möglich.

Ist das Gesundheitssystem oder sonstige kritische Infrastruktur in einem Bundesland besonders gefährdet, darf das zuständige Landesparlament auch härtere Regeln anordnen. Dazu zählen:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, sobald ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern nicht mehr eingehalten werden kann
  • Keine Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete
  • Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlichen Innenräumen

Nicht mehr vorgesehen sind indessen Lockdowns oder Geschäftsschließungen – selbst wenn sich die Lage verschärfen sollte.

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