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Zu heiß zum Arbeiten?

Hitze am Arbeitsplatz

(09.07.2020) Triefender Schweiß, schwere Glieder und ein pochender Kopf – ein Gefühl, das viele Beschäftigte plagt, wenn sie im Hochsommer bei tropischen Temperaturen versuchen, sich auf ihre Arbeit zu konzentrieren. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei, doch muss der Arbeitgeber bei zu hohen Raumtemperaturen bestimmte Vorkehrungen treffen.

Zu hohe Temperaturen: Wann muss der Arbeitgeber tätig werden?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass seine Beschäftigten auch an besonders heißen Tagen unter gesundheitsgerechten Bedingungen ihrer Arbeit nachgehen können. Laut Arbeitsstättenverordnung sollte er deshalb bereits ab einer Lufttemperatur von über 26 Grad im Arbeitsraum Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen. Gesetzlich dazu verpflichtet ist er jedoch erst bei einer Raumtemperatur von über 30 Grad.

Dementsprechend können Arbeitgeber zum Beispiel Jalousien anbringen, Ventilatoren bereitstellen oder kostenlose Kaltgetränke anbieten. Hilft das alles nichts, müssen Arbeitszeiten angepasst oder Hitzepausen gestattet werden. Unter Umständen sind auch Arbeitsplätze zu verlagern. Denn ab über 35 Grad ist ein Raum arbeitsschutzrechtlich nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet.

Übrigens: Bei besonders schutzbedürftigen Personen, wie älteren Menschen oder Schwangeren, muss der Arbeitgeber auch schon ab einer Lufttemperatur von über 26 Grad handeln.   

Kleiderordnung: Im Hawaii-Hemd zur Arbeit?

Bei 30 Grad verschwitzt in Hemd und Anzughose vor dem Computer zu sitzen, ist lästig. Vermeiden Sie dennoch, bei hohen Temperaturen plötzlich im Strand-Look im Büro zu erscheinen – zumindest ohne vorherige Absprache mit Ihrem Chef. Denn gibt es in Ihrem Unternehmen Kleidungsvorschriften, so bestehen diese auch im Hochsommer. Dies gilt insbesondere für Schutzkleidung wie Arbeitswesten oder Kniepolster. 

Zu heiß fürs Homeoffice?

Befinden Sie sich derzeit im Homeoffice, sollten Sie nicht auf Hitzefrei hoffen, selbst wenn es bei Ihnen über 35 Grad heiß ist. Die Arbeitsstättenverordnung und damit auch die Temperaturregelungen gelten im Homeoffice nur, wenn es sich um einen sogenannten Telearbeitsplatz handelt. Als Telearbeitsplatz werden Bildschirmplätze bezeichnet, die vom Arbeitgeber im Privatbereich fest eingerichtet wurden. Bei vielen Arbeitnehmern, die derzeit aufgrund von Corona von zuhause aus tätig sind, handelt es sich jedoch um mobiles Arbeiten, das nur provisorisch ermöglicht wurde. In diesem Fall müssen Sie selbst für Abkühlung sorgen.

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