Die mehr als dreistündige Verspätung eines Fluges der polnischen Airline LOT von New York nach Budapest liegt dem EuGH-Urteil (C-597/20) zugrunde. Bei Verspätungen von über drei Stunden haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Mehrere Passagiere hatten die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige Behörde in Ungarn gebeten, ihre Ansprüche gegenüber LOT geltend zu machen. Die Behörde bestätigte den Verstoß gegen die Verordnung und forderte die Airline auf, jedem betroffenen Fluggast einen Ausgleich in Höhe von 600 Euro zu zahlen.
Dagegen reichte die Fluggesellschaft LOT in Ungarn Klage ein – mit der Begründung, nur nationale Gerichte dürften Fluglinien zu Entschädigungszahlungen verpflichten. Der Hauptstädtische Gerichtshof in Budapest fragte den Europäischen Gerichtshof an, um zu klären, ob auch nationale Behörden dazu befugt seien.