Der Rennradfahrer fuhr im vorliegenden Fall an dem parkenden Auto vorbei, als der Fahrer des Wagens die Tür öffnete. Der Radfahrer zog sich bei dem Zusammenstoß zahlreiche schwere Verletzungen zu. Dadurch könne er weder seinen Beruf als Unfallchirurg normal ausüben noch als Triathlet am Schwimmtraining teilnehmen.
Der Autofahrer und seine Versicherung erkannten an, für 75 Prozent der Kosten zu haften. Jedoch trage auch der Fahrradfahrer eine Mitschuld. Schließlich sei erkennbar gewesen, dass der Autofahrer geparkt habe und die Tür öffnen wollte. Der Radfahrer sei nicht mit genug Abstand am Auto vorbeigefahren.
Der Fahrradfahrer ging auf diesen Vorschlag nicht ein und klagte.