Im konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Ladestation abgestellt, der für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reserviert und eindeutig gekennzeichnet war. Ein städtischer Mitarbeiter ließ das Motorrad deshalb von einem Abschleppdienst auf den Gehweg versetzen.
Der Motorradfahrer lehnte es ab, die entstandenen Abschleppkosten von rund 75 Euro sowie Verwaltungsgebühren in Höhe von 84 Euro zu tragen und zog vor Gericht. Er argumentierte, sein Motorrad zum einen so platzsparend geparkt zu haben, dass Fahrer:innen von Elektroautos den Ladeplatz trotzdem hätten nutzen können. Zum anderen sei seiner Ansicht nach keine Abschleppmaßnahme erforderlich gewesen, da der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes das Motorrad selbst hätte bewegen können.