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Verbrenner an Ladesäule geparkt: Abschleppen ist rechtens

(19.10.2023) Parkplätze an Ladesäulen, die speziell für Elektrofahrzeuge vorgesehen sind, müssen deren Fahrern und Fahrerinnen zugänglich und verfügbar sein. Nach einem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf ist das Abschleppen von Verbrennerfahrzeugen aus diesen Zonen zulässig, selbst wenn sie die Nutzung der Ladesäulen nicht direkt behindern (14 K 7479/22).

Im konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer sein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Ladestation abgestellt, der für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reserviert und eindeutig gekennzeichnet war. Ein städtischer Mitarbeiter ließ das Motorrad deshalb von einem Abschleppdienst auf den Gehweg versetzen. 

Der Motorradfahrer lehnte es ab, die entstandenen Abschleppkosten von rund 75 Euro sowie Verwaltungsgebühren in Höhe von 84 Euro zu tragen und zog vor Gericht. Er argumentierte, sein Motorrad zum einen so platzsparend geparkt zu haben, dass Fahrer:innen von Elektroautos den Ladeplatz trotzdem hätten nutzen können. Zum anderen sei seiner Ansicht nach keine Abschleppmaßnahme erforderlich gewesen, da der Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes das Motorrad selbst hätte bewegen können.

Doch die 14. Kammer des VG Düsseldorf entschied im Sinne der Ordnungsbehörde. Die Richter:innen urteilten, dass sowohl die Abschleppkosten als auch die Verwaltungsgebühren rechtmäßig seien, da das Abschleppen an sich rechtmäßig war.

Das Gericht führte weiter aus, dass für die Abschleppmaßnahme keine konkrete Verkehrsbehinderung vorliegen musste. Eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit war gegeben, da das Motorrad an der Ladesäule und somit im absoluten Halteverbot parkte. Entscheidend war hier, so das Verwaltungsgericht, dass Fahrer:innen von Elektrofahrzeugen "darauf vertrauen dürfen, dass der gekennzeichnete Parkraum ihnen unbedingt zur Verfügung steht". 

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