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Deckungs­summe in der privaten Haft­pflicht

Erklärung und sinnvolle Gestaltung
Paar hat hohe Deckungssumme in der Haftpflicht am Laptop festgelegt und sitzt sorgenfrei auf der Couch
Eine Deckungs­sum­me ist der maxi­male Betrag, den eine Ver­sicher­ung im Schadens­fall zahlt. Sie legt fest, wie viel Geld die Ver­sicher­ung für be­stimmte Schäden oder An­sprüche über­nimmt. Wenn die Kosten eines Scha­dens die Deckungs­summe über­schrei­ten, muss der oder die Ver­sicher­ungs­nehmer­:in den Rest­betrag selbst tragen.
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Hohe Zufrieden­heit bei der Privat­haft­pflicht­versicherung
Die Priva­thaft­pflichtver­sicherung leistet bei Schäden, die Sie versehentlich anderen Personen oder deren Eigen­tum zufügen. Konkret unter­scheiden Ver­sicherer zwischen Sach-, Personen- und Ver­mögens­schäden. Die Höhe der Deckungs­summe gilt für alle ver­sicherten Schadens­arten. Eine hohe Deckungs­summe Ihrer privaten Haft­pflicht­ver­sicherung stellt sicher, dass Sie im Schaden­fall die Kosten sowie alle etwaigen Folge­kosten nicht selbst zahlen müssen.
Sachschäden

Die Haft­pflicht­ver­sicherung greift bei Be­schädi­gung oder Verlust fremder Gegen­stände. Ein Sach­schaden entsteht, wenn durch Ihr Ver­halten das Eigentum einer anderen Person be­schädigt oder zerstört wird – und das kann teuer werden. 

Ein Beispiel: Die 14-jährige Tochter von Sabine zündelte nach Unter­richts­schluss gemein­sam mit ihrem Schul­freund im Schul­gebäude. Sie verließen das Gebäude in dem Glauben, das Feuer gelöscht zu haben, was jedoch nicht der Fall war. Ein Großteil des denk­mal­ge­schützten Ge­bäudes brannte aus, und das gesamte Haus wurde durch eine massive Rauch­gasdurch­zündung stark be­schädigt. Neben den hohen Kosten für die Wieder­herstellung des ur­sprünglichen Gebäude­zustands mussten während der Bauzeit Behelfs­schul­räume ange­mietet werden. Die Gesamt­kosten des Schadens belaufen sich auf über 17 Millionen Euro.

Personenschäden

Ein Personen­schaden be­trifft die körper­liche oder seelische Ge­sund­heit eines Menschen. Wird durch ein Er­eignis eine andere Person ver­letzt, können die Kosten hoch sein. Darunter fallen unter anderem medi­zinische Be­hand­lungen, Schmerzens­geld und mögliche Folge­kosten wie Pflege- oder Reha­bili­tations­maß­nahmen und Verdienst­ausfall.

Ein Beispiel: Sie fahren mit dem Rad und über­holen eine Rad­fahrerin. Beim Ein­scheren schneiden Sie ihr den Weg ab, die junge Frau muss aus­weichen, ver­liert die Kontrolle und stürzt. Dabei erleidet sie einen Arm­bruch. Arzt­besuche, Physio­thera­pie und Ver­dienst­ausfall während der Ge­nesungs­zeit, können sich auf einen erheb­lichen Betrag summieren. Bietet Ihre Haft­pflicht­ver­sicherung keine aus­reichend hohe Deckungs­summe, müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen.

Vermögensschäden

Ein Ver­mögens­schaden ist ein fi­nanzieller Verlust. Dem muss nicht ein mater­ieller Schaden voraus­gegang­en sein, Ver­mögens­schäden können aber eine Folge von Sach- oder Per­sonen­schäden sein.

Zum Beispiel install­ieren Sie für einen Freund ein neues Be­triebs­system auf dem Laptop – ohne die Kompa­tibili­tät mit vor­handenen Dateien vorher zu prüfen. Ihr Freund ist frei­beruf­lich Foto­graf und arbeitet für mehrere renom­mierte Unter­nehmen. Durch die fehler­hafte Installa­tion ver­liert Ihr Freund Zugriff auf den Großteil seiner Daten.

Ihm entsteht ein Ver­dienst­aus­fall für die nächsten vier Wochen, gleich­zeitig muss er die Dateien wieder­her­stellen und ein neues Be­triebs­system kaufen. Für die ver­spätete Lieferung seiner Produk­tionen muss er seine Gage redu­zieren. Es entsteht ein dauer­hafter Image­schaden, mehrere Unter­nehmen möchten ihn nun nicht mehr be­auf­tragen. All diese Ver­dienst­ausfälle sind Ver­mögens­schäden – und Ihre Privat­haft­pflicht kommt dafür auf.

Die Allianz Privat-Haftpflicht
Gibt es eine gesetzliche Mindestdeckungssumme in der Haftpflichtversicherung?
Nein, es gibt in Deutsch­land keine gesetzliche Mindest­deckungs­summe in privaten Haft­pflicht­versicherungen. Grund­sätzlich ist der Ab­schluss einer Privat­haft­pflicht frei­willig, aber ratsam. Die Höhe der Deckungs­summe wird im Versicherungs­vertrag verein­bart und variiert zwischen Anbietern und Tarifen.
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?

Eine Forder­ungs­ausfall­deckung, kurz Ausfall­deckung, ist eine Zusatz­leistung inner­halb der Haft­pflicht­ver­sicherung für alle Sach- und Personen­schäden. Sie greift, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt und der oder die Verur­sacher:in für den Schaden finanziell nicht auf­kommen kann – zum Beispiel, weil er oder sie keine eigene Haft­pflicht abge­schlossen hat.

Hinweis: Eine Forder­ungs­ausfall­deckung ist nicht auto­matisch in jeder Haft­pflicht­ver­sicherung enthalten. Prüfen Sie vor Vertrags­abschluss, ob die Leistung ent­halten ist und ob sie auch im Ausland gilt.

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