Familie trägt beim Umzug ein Sofa ins Haus.
Wann sinnvoll?

Selbst­betei­li­gung bei der pri­vaten Haft­pflicht­versi­che­rung

Mit der Selbst­beteiligung legen Sie bei der privaten Haftpflicht­versiche­rung einen Betrag fest, bis zu dessen Höhe Sie selbst für entstandene Schäden aufkommen. Sie wird bei Abschluss eines Vertrages mit der Versi­cherung verein­bart. Je höher die abge­schlossene Selbst­beteiligung ist, desto niedriger sind die Versi­cherungs­beiträge, die Sie zahlen. In der Regel können Sie Ihre Versicherung auch ohne Selbstbeteiligung abschließen.

Die Selbstbeteiligung stellt den Betrag dar, den der Versicherungsnehmer bzw. die Versicherungsnehmerin im Falle eines versicherten Schadens selbst zahlt. Der Versicherer erstat­tet den Betrag, der über die Selbst­be­teili­gung hinausgeht. Bei der Wahl einer Privat-Haftpflicht können Sie entscheiden, ob und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vertraglich einbeziehen möchten oder nicht. Abhängig von der Höhe können Sie so ihren ­Versicherungsbeitrag senken.

Wenn Sie eine Selbstbeteiligung von beispielsweise 500 Euro festlegen, ist das der festgelegte Betrag, den Sie als versicherte Person im Schaden­fall selbst tragen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Entsteht ein geringerer Schaden, tragen Sie die Kosten dafür selbst.

In der Regel bietet Ihr Versicherer Ihnen verschiedene feste Beträge für eine Selbst­beteiligung an. Typisch sind 150, 300, 500 oder 1.000 Euro. Seltener sind prozentuale Selbstbehalte. Wenn sich ein:e Versicherungs­nehmer:in bei der Allianz zum Beispiel für eine Selbst­beteiligung von 150 Euro entscheidet, zahlt er oder sie 3,52 Euro im Basis-Tarif der Privat-Haftpflichtversicherung, bei einer Selbst­beteiligung von 1.000 Euro dagegen 2,63 Euro.

 

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Alter 25 Jahre,
  • Single ohne Kind
  • Anzahl der Vorschäden in den letzten 5 Jahren: keine
  • Versicherungssumme 15 Millionen
  • Vertragslaufzeit 1 Jahr
  • Monatliche Zahlweise

(Stand: Oktober 2024)

  • Kfz-Versicherung: Bei einer Kfz-Versicherung kann eine Selbst­beteiligung bei Voll- oder Teilkasko zu Beitrags­erspar­nissen führen. Bei der Kfz-Haftpflicht gibt es in der Regel keine Selbstbeteiligung.
  • Private Krankenversicherung: Auch hier ist eine Selbst­beteiligung üblich, um die monat­lichen Kosten zu senken. Die versicherte Person trägt dann einen Teil der Behandlungs­kosten selbst.
  • Rechtsschutzversicherung: Die Option einer Selbst­beteiligung ist auch hier in der Regel eine Möglichkeit, um monat­liche Kosten zu senken.
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Wer im Schaden­fall bereit ist, einen Teil der Kosten selbst zu begleichen, zahlt monatlich oder jährlich einen günstigeren Beitrag. Dabei sinkt der Beitrag stärker, je höher der vereinbarte Selbstbehalt ist. Wer allerdings eine hohe Selbst­beteiligungs-Summe vereinbart, muss bei kleineren Schäden die Kosten selbst tragen, da der Selbst­behalt die Entschädigungs­summe bereits abdeckt. Ob sich eine Selbst­beteiligung lohnt, hängt also von den individuellen Bedürfnissen ab:

  • Individuelle Schadens­häufigkeit: Können Sie abschätzen, wie häufig Ihnen kleinere oder auch größere Miss­geschicke passieren? Haben Sie Kinder oder weitere Familien­angehörige, die mit­versichert sein sollen? Besuchen und helfen Sie oft Freunde mit wert­vollen Gegen­ständen? Leihen Sie sich Gegenstände zum privaten Zwecken von Dritten? Wohnen Sie zur Miete? Je mehr dieser Fragen Sie mit "ja" beantworten, desto häufiger interagieren Sie mit Eigentum von Dritten – damit steigt die Wahrscheinlichkeit für Haftpflichtschäden und die Summe, die Sie mit Selbstbeteiligung aus eigener Tasche zahlen müssen.
  • Große und kleine Schäden: Bis zu welcher Summe könnten Sie Schadens­kosten jederzeit problem­los begleichen? Ab welcher Summe könnten Sie nach einem größeren Miss­geschick hohe Schulden aufbauen?
  • Finanzielle Stabi­lität und Risiko­bereitschaft: Verfügen Sie über aus­reichend Rück­lagen, um kleinere Schadens­beträge selbst tragen zu können?
  • Kündigungsrisiko: Ohne Sebstbehalt in der Haftpflicht besteht ein höheres Risiko, dass bei häufigen Klein­schäden die Versiche­rungs­prämie erhöht wird. Im Extrem­fall kann der Versicherer die Haft­pflicht auch kündigen.

Besonders sinnvoll ist die Selbstbeteiligung z. B. für Studierende, die in der Regel einen geringeren monatlichen Beitrag zahlen wollen. Ein höherer Selbstbehalt kann so die anfallenden Kosten deutlich reduzieren.

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Vorteile
  • Niedrigere Beiträge: Die Versiche­rungs­prämien fallen geringer aus, da der Versiche­rungs­nehmer oder die Versi­che­rungs­nehmerin einen Teil des Risikos über­nimmt.
  • Stabile Prämien: Weniger gemeldete Klein­schäden verhin­dern, dass der Versiche­rer die monat­liche Prämie anhebt.
Nachteile
  • Zusätzliche Kosten im Schaden­fall: Bei jedem Schadens­fall muss der Selbst­behalt aus eigener Tasche gezahlt werden.
  • Geringe Beitrags­ersparnis: Die Ersparnis ist ins­besondere bei den Bei­trägen der ohne­hin günstigen Privat­haft­pflicht­versiche­rung eher gering.

Wann muss ich die Selbstbeteiligung bezahlen?

Eine Selbst­beteiligung fällt erst an, wenn ein Schaden­fall entsteht. In diesem Fall muss der Schaden zunächst an die Versicherung gemeldet werden. Nach der Frei­gabe durch den Versicherer kann der Schaden vom Dienst­leister behoben werden. Von den Rechnungs­kosten zahlt die versicherte Person die vereinbarte Selbst­beteiligung, die Versiche­rung übernimmt den Rest.

Gibt es einen Unterschied zwischen Selbstbeteiligung und Selbstbehalt?

Nein, im Versiche­rungs­kontext gibt es keinen Unter­schied zwischen den Begriffen Selbst­beteiligung und Selbst­erhalt.

Wem zahle ich die Selbstbeteiligung?

Im Schadenfall zahlen Sie den Betrag der Selbst­beteiligung direkt an die geschädigte Person oder den jeweiligen Dienst­leister. Die Versicherung über­nimmt den rest­lichen Betrag. Dies geschieht jedoch erst, nachdem Sie den Schaden­fall der Versiche­rung gemeldet haben und die Versi­cherung diesen freigibt. In manchen Fällen kann es vor­kommen, dass Sie zunächst die gesamte Rechnung bezahlen und die Versiche­rung Ihnen danach den Betrag abzüg­lich Ihrer Selbst­betei­ligung erstattet.
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