Definition: Was bedeutet Deliktunfähigkeit?
Deliktunfähigkeit ist ein rechtlicher Begriff. Personen sind deliktunfähig, wenn sie nicht über die geistigen Fähigkeiten verfügen, die Auswirkungen ihres Handelns zu erkennen und dafür Verantwortung zu übernehmen. Deliktfähige Personen dagegen sind im Strafrecht für Schäden verantwortlich, die sie fahrlässig oder vorsätzlich verursachen. Sie müssen geschädigten Personen entsprechend Schadenersatz leisten.
Bestimmte Personen sind jedoch nicht in der Lage, die Konsequenzen ihrer Handlungen abzuschätzen. Das betrifft in erster Linie Kinder. Aber auch bewusstlose Menschen oder Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen können als deliktunfähig gelten. Verursacht eine deliktunfähige Person einen Schaden, hat der oder die Geschädigte keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Verursachen deliktfähige Personen zum Beispiel einen Schaden an fremden Eigentum, leistet in der Regel die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin. Wenn die für den Schaden verantwortliche Person deliktunfähig ist, muss auch ihre Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen. Die entsprechenden Bestimmungen beschreibt die sogenannte Deliktunfähigkeitsklausel des Bürgerlichen Gesetzbuchs BGB.
Ein Beispiel: Ihr Kind verursacht einen Schaden beim Nachbarn
Ihr fünfjähriges Kind spielt im Garten mit dem Fußball und zerschießt versehentlich das Fenster des Nachbarn. Darauf fordert dieser Schadensersatz.
Ein Kind ist in der Regel deliktunfähig, wenn es das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, was bedeutet, dass es für Schäden, die es verursacht, rechtlich nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die Privat-Haftpflichtversicherung der Allianz ersetzt ab der Linie Smart auf Ihren Wunsch den Schaden des Nachbarn. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind in Ihrem Vertrag mitversichert ist.
Deliktunfähige Kinder: Bis zu welchem Alter gilt Deliktunfähigkeit?
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr sind deliktunfähig. Im fließenden Straßenverkehr gilt die Deliktunfähigkeit noch bis zu einem Alter von zehn Jahren. Achtung: Im ruhenden Straßenverkehr gilt das nicht, in diesem Fall sind Kinder über sieben Jahren für verursachte Schäden verantwortlich. Zerkratzt Ihr achtjähriges Kind beispielsweise aus Versehen ein parkendes Auto, muss es bzw. die Eltern den Schaden begleichen.
Nach dem zehnten Lebensjahr sind Kinder normalerweise deliktfähig. Dennoch müssen Gerichte nach BGB §828 noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr von Fall zu Fall prüfen, ob die jugendliche Person über "die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" verfügt. Die Tabelle zeigt die Altersgrenzen zur Deliktfähigkeit bzw. -unfähigkeit im Überblick:
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Alter
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Rechtsstatus
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Haftet das Kind?
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Haften die Eltern?
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0-7 Jahre | Deliktunfähig | Nein | Nein, außer sie missachten die Aufsichtspflicht |
7-10 Jahre | Bedingt deliktfähig | Ja, außer im fließenden Straßenverkehr | Nein, außer sie missachten die Aufsichtspflicht im fließenden Straßenverkehr |
10-18 Jahre | Voll deliktfähig | Abhängig von der geistigen Einsichtsfähigkeit | Abhängig von der geistigen Einsichtsfähigkeit |
Ältere Kinder: Wie lange gilt die Haftpflichtversicherung der Eltern?
Deliktunfähige Kinder brauchen keine eigene Haftpflicht. Sie sind meist über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Bei der Allianz endet der Versicherungsschutz jedoch nicht zwingendermaßen mit dem Abschluss des 18. Lebensjahres oder dem Auszug aus dem Elternhaus.
Bei der Allianz sind Kinder so lange im elterlichen Vertrag mitversichert, solange sie im Haushalt der Eltern leben und noch keinen eigenen Hausstand gegründet haben. Dies gilt auch, wenn die Kinder für ihre Ausbildung oder ihr Studium woanders leben. Der Versicherungsschutz bleibt dabei selbst bei einem Auslandsaufenthalt und während der Ausübung eines Minijobs bestehen.
Bei Kindern hilft eine Familienhaftpflichtversicherung
Eine Privat-Haftpflichtversicherung für Familien sichert Sie und Ihre Familie gegen Schadensersatzforderungen ab. Die Besonderheit dieser Tarifvariante:
Nicht nur Sie als Versicherungsnehmer:in sind abgesichert, sondern Ihre gesamte Familie.
Kinder sind bei den Allianz-Produktlinien (Familien und Single mit Kind oder Kindern) mitversichert. Ab der Linie Smart verzichten wir auf Wunsch des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherungsnehmerin auf den Einwand der fehlenden Haftung der deliktunfähigen Kinder.
Versicherung: Wann springt die Haftpflicht der Eltern ein?
Auch wenn Kinder bis zu einem gewissen Alter als deliktunfähig gelten, können Geschädigte unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz geltend machen. Und zwar dann, wenn die Eltern nachweislich ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Ein Beispiel: Sie machen mit Ihrem fünf Jahre alten Kind einen Spaziergang. Das Kind ist mit einem Tretroller unterwegs. Das Kind fährt damit aus Versehen in ein geparktes Auto und verursacht Schäden an der Fahrertür. Da Sie anwesend waren und demnach Ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, kann die geschädigte Person keinen Schadenersatz von Ihnen fordern.
Anders würde es sich verhalten, wenn der Schaden durch Ihr Kind entsteht, nachdem Sie es alleine und unbeaufsichtigt mit dem Tretroller auf die Straße gelassen haben. In diesem Fall haften Sie als Eltern wegen mangelnder Aufsichtspflicht für Ihr Kind.
Wichtig: Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, für Schäden durch Ihre deliktunfähigen Kinder aufzukommen. Es sei denn, Sie haben Ihre Aufsichtspflicht verletzt. Teils fühlen sich Eltern verpflichtet, der geschädigten Person den durch ihre Kinder verursachten Schaden zu ersetzen – vor allem, wenn sie persönlich mit dieser Person bekannt sind. Ab der Linie Smart verzichtet die Allianz daher auf Ihren Wunsch auf den Einwand der fehlenden Haftung der deliktunfähigen Kinder und ersetzt den ersatzpflichtigen Schaden.
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