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Quelle: Hundeführerschein & Sachkundenachweis, Gabriele Metz & Esther Schalke in Zusammenarbeit mit dem VDH, Kosmos Verlag, 2012 Stuttgart.
Ein Sachkundenachweis ist – vereinfacht gesagt – ein Test, ob jemand in der Lage ist, einen Hund zu halten und zu kontrollieren. Wichtig ist dabei, dass vom Tier keine Gefahr für andere Menschen oder die öffentliche Ordnung ausgeht. Er besteht aus zwei Teilen, einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung. In der Hinsicht entspricht der Test dem Hundeführerschein – trotzdem sind beides unterschiedliche Prüfungen.
Der Sachkundenachweis ist vor allem bei Hunderassen relevant, bei denen vermutet wird, dass sie gefährlich sein könnten. Halter sogenannter Listenhunde müssen in den meisten Bundesländern eine Sachkundeprüfung ablegen. Ob der Sachkundenachweis verpflichtend ist, ist im jeweiligen Hundegesetz des Bundeslandes geregelt. Der Theorieteil besteht aus einem Katalog mit Fragen zu spezifischem Hunde-Wissen. Der Umgang und das Verhalten zwischen Hundehalter und Hund in Alltagssituationen wird in einem praktischen Teil abgefragt. Einige Hundeführerscheine, wie die des Berufsverbandes der Hundeerzieher und Verhaltensberater (BHV), werden auch als Sachkundeprüfung anerkannt. Die Prüfungen für die Hundeführerscheine sind in der Regel schwieriger.
Da der Sachkundenachweis nicht in allen Bundesländern Pflicht ist, besteht grundsätzlich auch nicht für jeden die Auflage, einen solchen absolvieren zu müssen. Erkundigen Sie sich vor einer Anschaffung, welche Regeln für Ihren Wunschhund und Ihren Wohnsitz gelten. Denn in der Schweiz und in Niedersachsen müssen Ersthundehalter bereits vor der Anschaffung eine theoretische Prüfung absolvieren. Die praktische Prüfung mit Hund muss man dann ein Jahr später ablegen.
Eine Kontrolle ist nicht möglich, da dafür eine Registrierungspflicht in Deutschland fehlt. „Aber, wenn der Hund auffällig wird, jemanden beißt oder etwas passiert, wird kontrolliert, ob der Hund eine Prüfung abgelegt hat“, erklärt Julia Dittmers, Vorsitzende des Berufsverbandes zertifizierter Hundetrainer (BVZ). „Da kann es dann auch sein, dass dem Hundehalter je nach Schwere des Vorfalls die Prüfung auferlegt wird, obwohl der Hund kein Listenhund ist oder im Bundesland keine Sachkundenachweispflicht besteht.“
Verpflichtend ist seit 2014 eine Sachkundeprüfung für Hundezüchter und -trainer. In §11 Nr. 8 Tierschutzgesetz steht: „Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere, außer landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild, züchten […], halten oder für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.“ Dies soll die Qualität und Seriosität von Ausbildung und Herkunft unter tierschutzgerechten Bedingungen gewährleisten. Wer als Hundetrainer arbeiten möchte, muss beim zuständigen Veterinäramt einen Antrag stellen. Dort nimmt dann ein zertifizierter Prüfer den Sachkundenachweis ab. „Der Begriff Hundetrainer ist leider immer noch nicht geschützt“ erklärt Dittmers. Deshalb solle man bei der Auswahl von Hundetrainern und -schulen auf die Zertifizierung, Ausbildung und das Vorliegen von einem Sachkundenachweis achten.
In Nordrhein-Westfalen ist ein Sachkundenachweis für Halter sogenannter 20/40-Hunde und anderer bestimmter Rassen Pflicht. Das Landeshundegesetz in NRW definiert einen ausgewachsenen Hund, der mindestens 20 kg schwer oder 40 cm hoch ist, als „20/40-Hund“.
Die Prüfungen können in der Regel Hundehalter ab dem 16. Lebensjahr absolvieren. Hier variieren allerdings wiederum die Standards zwischen den Bundesländern. In manchen müssen Hundehalter auch volljährig sein, um zugelassen zu werden. „Für die Prüfung zum Sachkundenachweis muss eine Haftpflichtversicherung und ein ausreichender Impfschutz vorliegen“, erklärt die Trainerin Liane Patera, die seit fast 20 Jahren mit Hunden arbeitet und zertifizierte Prüferin ist. „Die Hunde müssen außerdem mindestens zwölf Monate alt und zur Identifikation gechipt sein.“
Wichtiger als das biologische Alter ist allerdings, dass der Hund gut erzogen ist und ihre Kommandos befolgt. Denn auch davon hängt das Bestehen der Prüfung ab. „Sie können die Sachkundeprüfung allerdings auch mit einem Hund absolvieren, der bereits besser trainiert ist als Ihr eigener“, erklärt Patera. „Es geht dabei ja hauptsächlich um den Hundehalter und dessen Sachkunde.“
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen. Der Tierhalter muss zuerst einen Theorie-Teil bewältigen, der aus etwa 35 Fragen zu folgenden Themengebieten besteht.
Der Fragebogen wird in Form eines Multiple-Choice-Tests abgefragt. Erreichen Sie 80 Prozent der möglichen Punkte, ist der Test bestanden.
Im praktischen Teil stehen dann das Verhalten des Hundes (Wesenstest) und die Reaktion des Halters in verschiedenen Alltagssituationen im Vordergrund. Praktische Szenarien sind etwa Spaziergänge ohne Leine oder der Besuch in einem Café oder Geschäft, in dem sich noch andere Menschen aufhalten. Die Prüfer achten darauf, wie der Hund auf Menschengruppen, andere Tiere, Autos, Jogger oder Kommandos seines Besitzers reagiert. Zudem bewerten sie tiergerechtes und vorausschauendes Verhalten.
Sie können die Prüfung beliebig oft wiederholen – und zwar auch den theoretischen wie den praktischen Teil. „Falls Sie den Vorbereitungskurs bereits bei der nicht bestandenen Prüfung gemacht haben, müssen Sie diesen nicht wiederholen. Dann fallen nur noch die Prüfungsgebühren an“, erklärt der Geschäftsführer und Justiziar des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH), Jörg Bartscherer.
Es ist auf jeden Fall – allein mit Blick auf Ihren Geldbeutel – ratsam, die Prüfung erst anzutreten, wenn Sie Ihr Wissen so vertieft haben, dass Sie die Theorie aller Voraussicht nach bestehen. Zudem sollte Ihr Hund so gut erzogen und trainiert sein, dass Sie beide auch die Praxis meistern.
Sie müssen sich und Ihren Hund gut vorbereiten. Eignen Sie sich also spezifisches Wissen über Hundehaltung, Hundeerziehung, und das Sozialverhalten der Tiere an. Im Internet finden sich zahlreiche Fragenkataloge, die Ihnen zeigen, was ungefähr auf Sie zukommen könnte.
Es gibt auch Sachkundefragen, bei denen mehr als eine Antwort richtig sein kann. Für die praktische Prüfung können Sie mit Ihrem Hund verschiedene Alltagssituationen durchspielen. Beobachten und üben Sie das Verhalten Ihres Hundes beim Spaziergang oder in Cafés oder Geschäften. Versetzen Sie sich in die Rolle der Prüfer. Sie achten zum Beispiel auf folgende Details:
Es kommt darauf an, dass Ihr Verhalten mit dem Ihres Hundes abgestimmt ist. Sie müssen ein eingespieltes Team sein und einander vertrauen.
Sie können vorab auch an Vorbereitungskursen teilnehmen, die gezielte Übungen und Prüfungssituationen enthalten. Auf den Websites des VDH, BVZ und BHV finden Sie Lernmaterialien, Videos der praktischen Prüfung und weitere Beispielfragen.
A) Hyänen
B) Coyoten
C) Füchse
D) Wölfe
E) Schakale
A) Zuchtauslese auf ein bestimmtes Merkmal, z.B. Stehohren
B) Verpaarung von Geschwistern
C) Zuchtauslese auf eine bestimmte Eignung, z.B. Blindenführhund
D) Die Haustierwerdung vom Wolf zum Haushund
E) Fremdeinkreuzung in eine bestehende Rasse
A) 25 bis 50 Euro
B) 75 bis 100 Euro
C) 10 bis 15 Euro
D) Über 150 Euro
E) 5 bis 10 Euro
A) In den Zeitungsanzeigen nach einem günstigen Angebot suchen
B) Beim VDH oder einem Zuchtverein nach Züchteranschriften fragen
C) Einen Züchter suchen, der viele Rassen zur Auswahl hat. Der hat Erfahrung!
D) Im Internet ein Schnäppchen suchen
E) Auf jeden Fall Züchter meiden, die Sie als künftigen Halter zu genau unter die Lupe nehmen
A) Das muss man gar nicht, sie ist angeboren
B) Man zeigt dem Hund, dass er der Schwächere ist
C) Man bricht das Spiel sofort mit einem empörten "Au" ab
D) Man gibt ihm ein Leckerchen
E) Man zieht an der Leine
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Quelle: Hundeführerschein & Sachkundenachweis, Gabriele Metz & Esther Schalke in Zusammenarbeit mit dem VDH, Kosmos Verlag, 2012 Stuttgart.