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Wird ein Mensch vom Hund gebissen, entstehen meist nur oberfläch­li­che Ver­letzungen. Dennoch sollten Sie bei jedem Tierbiss zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Beißt ein Hund zu, haftet der Hunde­halter oder die Hundhalterin. Das gilt auch, wenn der Geschä­dig­te oder die Geschädigte den Hund pro­vo­ziert hat und mit­schuldig ist. Werden Sie von einem Hund gebissen, steht Ihnen Schmerzens­geld zu. Die Höhe legt das Gericht nach Schwere der Verletzung individuell fest. Wird Ihr Hund gebissen, können Sie Schadensersatz und die Übernahme der Tierarztrechnung fordern.
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Gut zu wissen: Haftung
Als Hundehalter:in haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht (sog. Ge­fähr­dungs­haft­ung). Das gilt auch, wenn der Hund einen Men­schen oder ein ande­res Tier beißt und verletzt. Selbst wenn die Verletzung nur mittelbar entsteht, zum Beispiel weil ein Mensch in die Rauferei zwischen zwei Tieren eingreifen muss, müssen Sie als Hundehalter:in haften (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2023, Az. 4 U 249/21). In der Rechtsprechung heißt es in der Regel: „Im Zweifel gegen den oder die Tierhalter:in“.

Sie sind auch dann verantwortlich, wenn das Opfer Mit­schuld an seiner Verletzung hat. Zum Bei­spiel, wenn ein Fremder oder eine Fremde Ihrem Hund zu nahe kommt und Ihr Vierbeiner zuschnappt. Das bloße Streicheln oder Umarmen zum Beispiel zählt nicht als Mitverschulden, wenn der Hund bisher unauffällig war und kein aggressives Verhalten gezeigt hat (LG Frankenthal, Urteil vom 04.11.2022, Az. 9 O 42/21).

Übrigens: Es kommt nur selten vor, dass Men­schen von fremden Hunden an­ge­grif­fen und gebissen werden. In 90 Prozent der Fälle ken­nen die Personen den Hund bereits vor der Beiß­attacke. Die "Übeltäter" sind also nicht immer Listenhunde, sondern auch Familienhunde.

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Hund beißt Mensch
Beißt ein Hund einen Menschen, steht dem Opfer Schmerzens­geld zu. Dieses fordern Sie vom Hunde­halter oder von der Hundehalterin ein, dessen Hundehaft­pflicht­ver­si­che­rung dann gegebenenfalls einspringt. Die Höhe des Hundebiss-Schmerzens­geldes hängt vom speziellen Fall und unter anderem vom verletzten Körperteil ab.

Nach einem Hundebiss haben Sie üblicher­weise Anspruch auf Schmerzens­geld. Die Ent­schä­di­gung steht Ihnen nicht nur bei körper­li­chen Wun­den zu. Haben Sie durch die Biss­attacke ein psychisches Trauma erlitten, können Sie eben­falls Schmerzens­geld fordern. Entstehen Ihnen durch den Biss finanzielle Einbußen, weil Sie als Selbst­ständiger oder Selbstständige nicht arbeiten können, steht Ihnen zusätzlich Scha­dens­ersatz zu.

Für eine außer­gerichtliche Einigung richten Sie Ihre Schmerzens­geld­for­der­ung zunächst an den oder die Hundehalter:in. Gegebenenfalls ist dieser oder diese im Besitz einer Hundehalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Weigert sich die Gegenseite oder möch­te sie Ihnen nur eine deutlich geringere Summe zahlen, können Sie Ihre Forderung durch einen von Ihnen beauftragten Anwalt oder Anwältin prüfen lassen und möglicherweise auf Hundebiss-Schmerzensgeld klagen.

Man kann wegen eines Hundebisses Schmerzensgeld verlangen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Schwere der Verletzung ab und ob das Opfer Mitschuld am Hundebiss hat. Eine Pau­scha­le gibt es nicht. Bei jedem Fall entschei­det das Gericht individuell. Welche Hundebiss-Schmer­zens­gelder Gerichte in der Ver­gangen­heit bei Menschen festgelegt haben, zeigen folgende Bei­spiele.

Achtung: Aus diesen Beispielen lassen sich keine konkreten Forderungen auf Basis des jeweiligen Urteils für andere Fälle ableiten!

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Körperteil Betrag (circa) Gerichtsurteil
Gesicht 16.400 € LG Augsburg, 1988
Ohr 4.000 € LG Frankenthal, 2022
Arm 2.600 € OLG Düsseldorf, 1996
Bein (Ober- und Unterschenkel) 4.100 € AG Bad Liebenwerds, 1999
Wade 1.400 € LG Ellwangen, 1998
Hand 500 €
2.500 €
LG Hanau, 2008
AG Frankfurt a.M. 2017
Hand (mit Verlust eines Fingergliedes) 5.100 € LG Nürnberg, 1990
Genitalverletzung 51.100 € OLG Saarbrücken, 1988
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Erste Hilfe
Bei jedem Hundebiss gilt: Gehen Sie zum Arzt oder Ärztin. Hunde beißen Erwachsene am häufigsten in die rechte Hand oder die Beine. Kinder werden aufgrund ihrer Körpergröße eher ins Gesicht gebissen. Bei Hunden sind meist der Nacken und die Gliedmaßen betroffen.
Beißt ein Hund zu, entstehen meist nur ober­fläch­li­che Verletzungen wie Riss-, Platz- oder Schürf­wun­den. Selten kommt es zu schwe­ren Schäden an Mus­ku­latur, Sehnen, Knochen oder Organen. Dennoch gilt bei jedem Tier­biss: Gehen Sie zum Arzt oder Ärztin. Im Speichel der Tiere sind zahl­reiche Bakterien und Viren, die zum Teil lebens­gefährliche Krankheiten auslösen können. So kön­nen Hundebisse Tetanus (Wund­starr­krampf) und Tollwut übertragen.

Der Arzt oder die Ärztin reinigt alle Bisswunden und desin­fi­ziert sie. Das weitere Vorgehen hängt von Größe, Stelle und Tiefe der Verletzung ab. Tie­fe Wunden werden meist genäht.

Besteht die Gefahr, dass sich die Biss­wun­de ent­zündet, verschreibt der Arzt oder die Ärztin Ihnen in der Regel Antibiotikum. Die Medikamente ver­hin­dern, dass eine Hundebiss Entzündung entsteht oder sich weiter ausbreitet.

Zwar gilt Tollwut in Deutschland als nahezu ausgerottet. Im Ausland besteht die Gefahr einer Tollwut-Übertragung aber nach wie vor. Gehen Sie auf Num­mer sicher und lassen Sie sich vom Hundebesitzer oder von der Hundebesitzerin den Impfpass seines Vierbeiners zeigen. Enthält er keinen Nach­weis über eine Tollwut-Impfung, können Sie sich innerhalb weniger Stun­den nach dem Biss noch dagegen impfen lassen.

  1. Bei großen Wunden: Fahren Sie direkt zum Arzt oder zur Ärztin. Versuchen Sie, starke Blutungen mit einem sauberen Tuch zu stop­pen.
  2. Bei kleinen Wunden: Ein leichter Hundebiss ist eine oberflächliche Hautverletzungen. Reinigen und desinfizieren Sie die Wunde. Gehen Sie zum Arzt oder zur Ärztin, um eine Infektion zu vermeiden.
  3. Hämatome: Wenn Sie nach einem Hundebiss einen blauen Fleck bekommen, ist es ratsam, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um sicherzustellen, dass keine ernsthaften Verletzungen vorliegen und um die notwendige Behandlung einzuleiten.
  4. Checken Sie Ihren Impfstatus: Ist Ihr Tetanus- und Tollwutschutz noch aktuell, sind Sie gegen die gefährlichsten Infek­tionen ge­schützt. Ansonsten sollten Sie sich nachimpfen lassen.
  5. Dokumentieren Sie den Biss: Machen Sie vom Hundebiss Bilder. Diese Fotos dienen als Beweise für die Schmerzensgeldforderungen und die Anzeige bei der Polizei.
  6. Erstatten Sie Anzeige bei der Poli­zei.
  7. Melden Sie schwere Vorfälle dem Ord­nungs­amt.
  8. Fordern Sie Schmerzensgeld oder die Erstattung der Tierarztrechnung.
Um Hundebisse zu vermeiden, ist es wichtig, die Körpersprache Ihres Hundes zu verstehen, Ihren Hund in sozialen Situationen zu beaufsichtigen, Training und Sozialisierung zu fördern und sicherzustellen, dass Ihr Hund ausreichend Bewegung erhält. Um das Risiko von Beißunfällen zu verringern, ist es außerdem sinnvoll, Situationen zu vermeiden, in denen sich Ihr Hund gestresst oder überfordert fühlt. Um beispielsweise Hundebisse auf dem Spielplatz zu verhindern, ist es wichtig, die Spielplatzregeln einzuhalten, Ihren Hund an der Leine zu halten, ihn jederzeit zu beaufsichtigen und von Kinderspielplätzen fernzuhalten, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.
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Hund beißt Hund
Verletzungen unter Hunden sind oft nur ober­fläch­lich. Dennoch sollten Sie bei jedem Biss zum Tierarzt oder zur Tierärztin gehen. Die Kosten für die Behandlung muss der geschädigte Hundehalter oder Hundehalterin nicht selbst zahlen. Ihm steht eine Entschädigung zu.

Egal, ob ein großer Hund einen kleinen beißt oder umgekehrt: Wird Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, steht Ihnen Schadensersatz zu. Das heißt: Der Besitzer oder die Besitzerin des "Täters" übernimmt Ihre Tierarztkosten. Kommt es zusätzlich zum Verdienstausfall, weil Sie wegen Ihres verletzten Tieres nicht arbeiten können, dürfen Sie dafür finanzielle Entschädigung fordern.

Aber Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung ablehnen.

Schmerzensgeld für Ihren Hund können Sie allerdings nicht einkla­gen. Da Hunde nach deutschem Recht als Sachen gelten, ist ein Hun­de­biss recht­lich gesehen eine Sach­be­schä­di­gung. Und für die Beschädigung von Sachen gibt es kein Schmerzens­geld.

Tipp: Ist nicht feststellbar, welcher Hund den Biss verschuldet hat und Sie keine:n Halter:in zur Verantwortung ziehen können, können Sie die Tier­arzt­rechnung bei Ihrer eigenen Hundekrankenversicherung einreichen.

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Gut zu wissen: Absicherung
Ja, die Hundehalter-­Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt auch bei Hunde­bissen. Hat Ihr Hund einen anderen Hund oder eine Person ge­bis­sen, kommt Ihre Ver­si­che­rung für Schmerzens­geld und Scha­dens­ersatz auf.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie sich mit dem oder der Geschä­dig­ten außer­gerichtlich auf Schadens­er­satz (zu­sätz­lich zum Schmerzensgeld) eini­gen, ohne die Versicherung mit einzubeziehen. Dann ist die Versicherung nicht an diese Abmachung gebunden.

Übersteigt etwa der zwischen den Beteiligten selbst vereinbarte Betrag den durch die Versicherung ermittelten, oder die Versicherung hält einen Abzug wegen Mitverschulden für gerechtfertigt, wird der Betrag nur teilweise erstattet.

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Häufige Fragen

Hundebiss: was tun?

Um eine Infektion oder langfristige Schäden zu vermeiden, ist das richtige Verhalten nach einem Hundebiss entscheidend. Gehen Sie auch bei kleinen Wunden auf jeden Fall zum Arzt oder zur Ärztin!

Tauschen Sie mit dem Hundehalter oder mit der Hundehalterin Kontaktdaten aus, sodass Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern können. Dokumentieren Sie die Verletzung und wenden Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt, um den Vorfall zu melden.

Habe ich nach einem Hundebiss eine Meldepflicht?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Hund beim Veterinäramt zu melden. Nicht immer ist Aggression der Grund für eine Bissattacke. Die Ursachen für einen Hundebiss sind vielfältig. Bei­spielsweise Angst, Stress, Erschrecken oder Schmer­zen können dazu führen, dass der Vier­bei­ner zuschnappt.

Hat der Hund aus Aggressivität zuge­bis­sen, sollten Sie den Vorfall melden. Denn die Gefahr, dass der Hund rück­fäl­lig wird und weitere Per­so­nen verletzt, ist in diesem Fall groß.

Was passiert mit dem Hund, wenn er zubeißt?

Es kommt auf den Auslöser des Bisses an. Hat Ihr Hund aus Schmerzen oder Angst zugebissen, sollte Sie mit einem Tierarzt oder einer Tierärztin sprechen und den Ursachen auf den Grund gehen. Meist hat ein solcher Biss keine weitreichenden Kon­se­quen­zen für den oder die Halter:in und das Tier.

Anders sieht es aus, wenn ihr Hund aggressiv ist und schon öfter versucht hat zuzu­schnap­pen. In solchen Fällen kann das Vete­ri­när­amt einen Wesenstest for­dern. Aber auch ohne diese Auflage sollten Sie mit einem Hundetrainer oder einer Hundetrainerin daran arbeiten. Denn die Gefahr, dass er jemanden ernst­haft ver­letzt, ist zu groß.

Wird ein Hund nach einem Biss als gefährlich eingestuft?

Ein Hundebiss hat nicht immer schwer­wie­gende Folgen. Ob er als gefähr­lich eingestuft wird, hängt von der Situation ab, in der der Biss pas­siert ist. Wurde Ihr Hund beispielsweise provo­ziert und hat deshalb erstmalig zuge­schnappt, dro­hen Ihnen keine Strafen vom Vete­ri­när­amt.

Anders sieht es aus, wenn ein Hund wiederholt aus Aggressivität auf Men­schen losgeht. Das Veterinär- oder Ord­nungs­amt kann dann einen Wesens­test an­ord­nen. Bei diesem wird über­prüft, ob Ihr Hund eine Gefahr für ande­re Men­schen und Tiere darstellt.

Muss mein Hund nach dem Biss einen Maulkorb tragen?

Ja, das kann passieren. Wird Ihr Hund beim Wesenstest als gefährlich ein­ge­stuft, kann das Ordnungs- oder Vete­rinär­amt die weitere Hal­tung an be­stimm­te Bedingungen knüpfen. Zum Beispiel, dass Ihr Hund in der Öffentlich­keit im­mer Maulkorb und Leine tragen muss.

Wie gefährlich ist ein Hundebiss?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Menschen können je nach Stelle, Tiefe und Stärke der Verletzung Hundebisse durchaus gefährlich sein. Vor allem, wenn Kinder gebissen werden oder der Biss am Gesicht oder am Hals ist, sind die Bisse sehr gefährlich und es kann zu Muskel- und Gewebeschäden kommen. Aber auch unscheinbare Verletzungen können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Entzündet sich ein Hundebiss, können sich gefährliche Infektionen, wie z. B. Tetanus- oder Tollwut-Infektionen entwickeln. Daher sollten Sie nach einem Hundebiss immer zum Arzt oder zur Tierärztin gehen.

Beißen Hunde sich gegenseitig, sind die Verletzungen häufig oberflächlich und für die betroffenen Hunde in der Regel nicht allzu gefährlich. Dennoch sollten Sie auch hier vorsorglich immer zu einem Tierarzt oder einer Tierärztin gehen und den Hundebiss untersuchen lassen.

Übrigens: Egal, ob die Bisswunden gefährlich sind oder nicht – falls Sie von einem Hund gebissen werden, können Sie eine Übernahme der Behandlungskosten und Schmerzensgeld einfordern.

Wie lange dauert es, bis ein Hundebiss heilt?

Die Heilungszeit eines Hundebisses hängt von der Schwere der Wunde ab. Flache Bisse können innerhalb weniger Tage heilen, tiefe Bisse können jedoch länger dauern und ärztliche Hilfe erfordern. Wenn Sie von einem Hund gebissen werden, sollten Sie die Wunde reinigen und einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um eine Infektion zu vermeiden.

Können Hunde nach einem Biss eingeschläfert werden?

Ja, abhängig von der Schwere und Hergang des Vorfalls und den örtlichen Vorschriften können gebissene Hunde eingeschläfert werden. Letztendlich obliegt die Entscheidung darüber den örtlichen Behörden oder den Tierärzten und Tierärztinnen.

Hundebiss: Wann zum Arzt oder zur Ärztin?

Auch wenn ein Biss harmlos erscheint, ist es unbedingt erforderlich, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, wenn Symptome wie Rötung oder Fieber auftreten. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass ein Hundebiss zu einer lebensbedrohlichen Tetanusinfektion führen kann.
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