Nach einem Hundebiss haben Sie üblicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entschädigung steht Ihnen nicht nur bei körperlichen Wunden zu. Haben Sie durch die Bissattacke ein psychisches Trauma erlitten, können Sie ebenfalls Schmerzensgeld fordern. Entstehen Ihnen durch den Biss finanzielle Einbußen, weil Sie als Selbstständiger nicht arbeiten können, steht Ihnen zusätzlich Schadensersatz zu.
Für eine außergerichtliche Einigung richten Sie Ihre Schmerzensgeldforderung zunächst an den Hundehalter, der sich dann mit seiner Hundehalter-Haftpflichtversicherung beraten kann. Weigert sich die Gegenseite oder möchte sie Ihnen nur eine deutlich geringere Summe zahlen, können Sie Ihre Forderung durch einen von Ihnen beauftragten Anwalt prüfen lassen und den Halter unter Umständen auf Hundebiss-Schmerzensgeld verklagen.