Wird ein Mensch vom Hund gebissen, entstehen meist nur oberflächliche Verletzungen. Dennoch sollten Sie bei jedem Tierbiss zum Arzt oder zur Ärztin gehen. Beißt ein Hund zu, haftet der Hundehalter oder die Hundhalterin. Das gilt auch, wenn der Geschädigte oder die Geschädigte den Hund provoziert hat und mitschuldig ist. Werden Sie von einem Hund gebissen, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Die Höhe legt das Gericht nach Schwere der Verletzung individuell fest. Wird Ihr Hund gebissen, können Sie Schadensersatz und die Übernahme der Tierarztrechnung fordern.
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