Wer ist verantwortlich, wenn ein Hund zubeißt?
Als Hundehalter:in haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht (sog. Gefährdungshaftung). Das gilt auch, wenn der Hund einen Menschen oder ein anderes Tier beißt und verletzt. Selbst wenn die Verletzung nur mittelbar entsteht, zum Beispiel weil ein Mensch in die Rauferei zwischen zwei Tieren eingreifen muss, müssen Sie als Hundehalter:in haften (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2023, Az. 4 U 249/21). In der Rechtsprechung heißt es in der Regel: "Im Zweifel gegen den oder die Tierhalter:in".
Sie sind auch dann verantwortlich, wenn das Opfer Mitschuld an seiner Verletzung hat. Zum Beispiel, wenn ein Fremder oder eine Fremde Ihrem Hund zu nahe kommt und Ihr Vierbeiner zuschnappt. Das bloße Streicheln oder Umarmen zum Beispiel zählt nicht als Mitverschulden, wenn der Hund bisher unauffällig war und kein aggressives Verhalten gezeigt hat (LG Frankenthal, Urteil vom 04.11.2022, Az. 9 O 42/21).
Übrigens: Es kommt nur selten vor, dass Menschen von fremden Hunden angegriffen und gebissen werden. In 90 Prozent der Fälle kennen die Personen den Hund bereits vor der Beißattacke. Die "Übeltäter" sind also nicht immer Listenhunde, sondern auch Familienhunde.
Anspruch auf Schmerzensgeld nach Hundebiss

Nach einem Hundebiss haben Sie üblicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Entschädigung steht Ihnen nicht nur bei körperlichen Wunden zu. Haben Sie durch die Bissattacke ein psychisches Trauma erlitten, können Sie ebenfalls Schmerzensgeld fordern. Entstehen Ihnen durch den Biss finanzielle Einbußen, weil Sie als Selbstständiger oder Selbstständige nicht arbeiten können, steht Ihnen zusätzlich Schadensersatz zu.
Für eine außergerichtliche Einigung richten Sie Ihre Schmerzensgeldforderung zunächst an den oder die Hundehalter:in. Gegebenenfalls ist dieser oder diese im Besitz einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Weigert sich die Gegenseite oder möchte sie Ihnen nur eine deutlich geringere Summe zahlen, können Sie Ihre Forderung durch einen von Ihnen beauftragten Anwalt oder Anwältin prüfen lassen und möglicherweise auf Hundebiss-Schmerzensgeld klagen.
Schmerzensgeld für Hundebiss
Man kann wegen eines Hundebisses Schmerzensgeld verlangen. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Schwere der Verletzung ab und ob das Opfer Mitschuld am Hundebiss hat. Eine Pauschale gibt es nicht. Bei jedem Fall entscheidet das Gericht individuell. Welche Hundebiss-Schmerzensgelder Gerichte in der Vergangenheit bei Menschen festgelegt haben, zeigen folgende Beispiele.
Achtung: Aus diesen Beispielen lassen sich keine konkreten Forderungen auf Basis des jeweiligen Urteils für andere Fälle ableiten!
Wischen um mehr anzuzeigen
Körperteil
|
Betrag (circa)
|
Gerichtsurteil
|
---|---|---|
Gesicht | 16.400 € | LG Augsburg, 1988 |
Ohr | 4.000 € | LG Frankenthal, 2022 |
Arm | 2.600 € | OLG Düsseldorf, 1996 |
Bein (Ober- und Unterschenkel) | 4.100 € | AG Bad Liebenwerds, 1999 |
Wade | 1.400 € | LG Ellwangen, 1998 |
Hand |
500 € 2.500 € |
LG Hanau, 2008 AG Frankfurt a.M. 2017 |
Hand (mit Verlust eines Fingergliedes) | 5.100 € | LG Nürnberg, 1990 |
Genitalverletzung | 51.100 € | OLG Saarbrücken, 1988 |
Nach Hundebiss: Was tun?

Beißt ein Hund zu, entstehen meist nur oberflächliche Verletzungen wie Riss-, Platz- oder Schürfwunden. Selten kommt es zu schweren Schäden an Muskulatur, Sehnen, Knochen oder Organen. Dennoch gilt bei jedem Tierbiss: Gehen Sie zum Arzt oder Ärztin. Im Speichel der Tiere sind zahlreiche Bakterien und Viren, die zum Teil lebensgefährliche Krankheiten auslösen können. So können Hundebisse Tetanus (Wundstarrkrampf) und Tollwut übertragen.
So läuft die Hundebiss-Behandlung ab
Der Arzt oder die Ärztin reinigt alle Bisswunden und desinfiziert sie. Das weitere Vorgehen hängt von Größe, Stelle und Tiefe der Verletzung ab. Tiefe Wunden werden meist genäht.
Besteht die Gefahr, dass sich die Bisswunde entzündet, verschreibt der Arzt oder die Ärztin Ihnen in der Regel Antibiotikum. Die Medikamente verhindern, dass eine Hundebiss Entzündung entsteht oder sich weiter ausbreitet.
Zwar gilt Tollwut in Deutschland als nahezu ausgerottet. Im Ausland besteht die Gefahr einer Tollwut-Übertragung aber nach wie vor. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich vom Hundebesitzer oder von der Hundebesitzerin den Impfpass seines Vierbeiners zeigen. Enthält er keinen Nachweis über eine Tollwut-Impfung, können Sie sich innerhalb weniger Stunden nach dem Biss noch dagegen impfen lassen.
Hundebiss: Wann zum Arzt oder zur Ärztin und wie Sie sich richtig verhalten
- Bei großen Wunden: Fahren Sie direkt zum Arzt oder zur Ärztin. Versuchen Sie, starke Blutungen mit einem sauberen Tuch zu stoppen.
- Bei kleinen Wunden: Ein leichter Hundebiss ist eine oberflächliche Hautverletzungen. Reinigen und desinfizieren Sie die Wunde. Gehen Sie zum Arzt oder zur Ärztin, um eine Infektion zu vermeiden.
- Hämatome: Wenn Sie nach einem Hundebiss einen blauen Fleck bekommen, ist es ratsam, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um sicherzustellen, dass keine ernsthaften Verletzungen vorliegen und um die notwendige Behandlung einzuleiten.
- Checken Sie Ihren Impfstatus: Ist Ihr Tetanus- und Tollwutschutz noch aktuell, sind Sie gegen die gefährlichsten Infektionen geschützt. Ansonsten sollten Sie sich nachimpfen lassen.
- Dokumentieren Sie den Biss: Machen Sie vom Hundebiss Bilder. Diese Fotos dienen als Beweise für die Schmerzensgeldforderungen und die Anzeige bei der Polizei.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Melden Sie schwere Vorfälle dem Ordnungsamt.
- Fordern Sie Schmerzensgeld oder die Erstattung der Tierarztrechnung.
So beugen Sie einen Hundebiss vor
Schadensersatz, wenn Ihr Hund gebissen wird

Egal, ob ein großer Hund einen kleinen beißt oder umgekehrt: Wird Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, steht Ihnen Schadensersatz zu. Das heißt: Der Besitzer oder die Besitzerin des "Täters" übernimmt Ihre Tierarztkosten. Kommt es zusätzlich zum Verdienstausfall, weil Sie wegen Ihres verletzten Tieres nicht arbeiten können, dürfen Sie dafür finanzielle Entschädigung fordern.
Aber Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung ablehnen.
Schmerzensgeld für Ihren Hund können Sie allerdings nicht einklagen. Da Hunde nach deutschem Recht als Sachen gelten, ist ein Hundebiss rechtlich gesehen eine Sachbeschädigung. Und für die Beschädigung von Sachen gibt es kein Schmerzensgeld.
Tipp: Ist nicht feststellbar, welcher Hund den Biss verschuldet hat und Sie keine:n Halter:in zur Verantwortung ziehen können, können Sie die Tierarztrechnung bei Ihrer eigenen Hundekrankenversicherung einreichen.
Zahlt die Versicherung bei einem Hundebiss?

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie sich mit dem oder der Geschädigten außergerichtlich auf Schadensersatz (zusätzlich zum Schmerzensgeld) einigen, ohne die Versicherung mit einzubeziehen. Dann ist die Versicherung nicht an diese Abmachung gebunden.
Übersteigt etwa der zwischen den Beteiligten selbst vereinbarte Betrag den durch die Versicherung ermittelten, oder die Versicherung hält einen Abzug wegen Mitverschulden für gerechtfertigt, wird der Betrag nur teilweise erstattet.

Was möchten Sie zu Hundebissen wissen?
Hundebiss: was tun?
Um eine Infektion oder langfristige Schäden zu vermeiden, ist dasrichtige Verhalten nach einem Hundebiss entscheidend. Gehen Sie auch bei kleinen Wunden auf jeden Fall zum Arzt oder zur Ärztin!
Tauschen Sie mit dem Hundehalter oder mit der Hundehalterin Kontaktdaten aus, sodass Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern können. Dokumentieren Sie die Verletzung und wenden Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt, um den Vorfall zu melden.
Habe ich nach einem Hundebiss eine Meldepflicht?
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Hund beim Veterinäramt zu melden. Nicht immer ist Aggression der Grund für eine Bissattacke. Die Ursachen für einen Hundebiss sind vielfältig. Beispielsweise Angst, Stress, Erschrecken oder Schmerzen können dazu führen, dass der Vierbeiner zuschnappt.
Hat der Hund aus Aggressivität zugebissen, sollten Sie den Vorfall melden. Denn die Gefahr, dass der Hund rückfällig wird und weitere Personen verletzt, ist in diesem Fall groß.
Was passiert mit dem Hund, wenn er zubeißt?
Es kommt auf den Auslöser des Bisses an. Hat Ihr Hund aus Schmerzen oder Angst zugebissen, sollte Sie mit einem Tierarzt oder einer Tierärztin sprechen und den Ursachen auf den Grund gehen. Meist hat ein solcher Biss keine weitreichenden Konsequenzen für den oder die Halter:in und das Tier.
Anders sieht es aus, wenn ihr Hund aggressiv ist und schon öfter versucht hat zuzuschnappen. In solchen Fällen kann das Veterinäramt einen Wesenstest fordern. Aber auch ohne diese Auflage sollten Sie mit einem Hundetrainer oder einer Hundetrainerin daran arbeiten. Denn die Gefahr, dass er jemanden ernsthaft verletzt, ist zu groß.
Wird ein Hund nach einem Biss als gefährlich eingestuft?
Ein Hundebiss hat nicht immer schwerwiegende Folgen. Ob er als gefährlich eingestuft wird, hängt von der Situation ab, in der der Biss passiert ist. Wurde Ihr Hund beispielsweise provoziert und hat deshalb erstmalig zugeschnappt, drohen Ihnen keine Strafen vom Veterinäramt.
Anders sieht es aus, wenn ein Hund wiederholt aus Aggressivität auf Menschen losgeht. Das Veterinär- oder Ordnungsamt kann dann einen Wesenstest anordnen. Bei diesem wird überprüft, ob Ihr Hund eine Gefahr für andere Menschen und Tiere darstellt.
Muss mein Hund nach dem Biss einen Maulkorb tragen?
Wie gefährlich ist ein Hundebiss?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Menschen können je nach Stelle, Tiefe und Stärke der Verletzung Hundebisse durchaus gefährlich sein. Vor allem, wenn Kinder gebissen werden oder der Biss am Gesicht oder am Hals ist, sind die Bisse sehr gefährlich und es kann zu Muskel- und Gewebeschäden kommen. Aber auch unscheinbare Verletzungen können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Entzündet sich ein Hundebiss, können sich gefährliche Infektionen, wie z. B. Tetanus- oder Tollwut-Infektionen entwickeln. Daher sollten Sie nach einem Hundebiss immer zum Arzt oder zur Tierärztin gehen.
Beißen Hunde sich gegenseitig, sind die Verletzungen häufig oberflächlich und für die betroffenen Hunde in der Regel nicht allzu gefährlich. Dennoch sollten Sie auch hier vorsorglich immer zu einem Tierarzt oder einer Tierärztin gehen und den Hundebiss untersuchen lassen.
Übrigens: Egal, ob die Bisswunden gefährlich sind oder nicht – falls Sie von einem Hund gebissen werden, können Sie eine Übernahme der Behandlungskosten und Schmerzensgeld einfordern.
Wie lange dauert es, bis ein Hundebiss heilt?
Können Hunde nach einem Biss eingeschläfert werden?
Hundebiss: Wann zum Arzt oder zur Ärztin?


