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Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Wird ein Mensch vom Hund gebissen, entstehen meist nur oberfläch­li­che Ver­letzungen. Dennoch sollten Sie bei jedem Tierbiss zum Arzt gehen.
  • Beißt ein Hund zu, haftet der Hunde­halter. Das gilt auch, wenn der Geschä­dig­te den Hund pro­vo­ziert hat und mit­schuldig ist.
  • Werden Sie von einem Hund gebissen, steht Ihnen Schmerzens­geld zu. Die Höhe legt das Gericht nach Schwere der Verletzung individuell fest.
  • Wird Ihr Hund gebissen, können Sie Schadensersatz und die Übernahme der Tierarztrechnung fordern.
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Gut zu wissen: Haftung
Als Hundehalter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht (sog. Ge­fähr­dungs­haft­ung). Das gilt auch, wenn der Hund einen Men­schen oder ein ande­res Tier beißt und verletzt. Selbst wenn die Verletzung nur mittelbar entsteht, zum Beispiel weil ein Mensch in die Rauferei zwischen zwei Tieren eingreifen muss, müssen Sie als Hundehalter haften (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.01.2023, Az. 4 U 249/21). In der Rechtsprechung heißt es in der Regel: „Im Zweifel gegen den Tierhalter“.

Sie sind auch dann verantwortlich, wenn das Opfer Mit­schuld an seiner Verletzung hat. Zum Bei­spiel, wenn ein Fremder Ihrem Hund zu nahe kommt und Ihr Vierbeiner zuschnappt. Das bloße Streicheln oder Umarmen zum Beispiel zählt nicht als Mitverschulden, wenn der Hund bisher unauffällig war und kein aggressives Verhalten gezeigt hat (LG Frankenthal, Urteil vom 04.11.2022, Az. 9 O 42/21).

Übrigens: Es kommt nur selten vor, dass Men­schen von fremden Hunden an­ge­grif­fen und gebissen werden. In 90 Prozent der Fälle ken­nen die Personen den Hund bereits vor der Beiß­attacke. Die "Übeltäter" sind also nicht immer Listenhunde, sondern auch Familienhunde.

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Hund beißt Mensch
Beißt ein Hund einen Menschen, steht dem Opfer Schmerzens­geld zu. Dieses fordern Sie vom Hunde­halter ein, dessen Hundehaft­pflicht­ver­si­che­rung dann gegebenenfalls einspringt. Die Höhe des Hundebiss-Schmerzens­geldes hängt vom speziellen Fall und unter anderem vom verletzten Körperteil ab.

Nach einem Hundebiss haben Sie üblicher­weise Anspruch auf Schmerzens­geld. Die Ent­schä­di­gung steht Ihnen nicht nur bei körper­li­chen Wun­den zu. Haben Sie durch die Biss­attacke ein psychisches Trauma erlitten, können Sie eben­falls Schmerzens­geld fordern. Entstehen Ihnen durch den Biss finanzielle Einbußen, weil Sie als Selbst­ständiger nicht arbeiten können, steht Ihnen zusätzlich Scha­dens­ersatz zu.

Für eine außer­gerichtliche Einigung richten Sie Ihre Schmerzens­geld­for­der­ung zunächst an den Hunde­halter, der sich dann mit seiner Hundehalter-Haft­pflicht­ver­si­che­rung beraten kann. Weigert sich die Gegenseite oder möch­te sie Ihnen nur eine deutlich geringere Summe zahlen, können Sie Ihre Forderung durch einen von Ihnen beauftragten Anwalt prüfen lassen und den Halter unter Umständen auf Hundebiss-Schmerzensgeld verklagen.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Schwere der Verletzung ab und ob das Opfer Mitschuld am Hundebiss hat. Eine Pau­scha­le gibt es nicht. Bei jedem Fall entschei­det das Gericht individuell. Welche Hundebiss-Schmer­zens­gelder Gerichte in der Ver­gangen­heit bei Menschen festgelegt haben, zeigen folgende Bei­spiele.

Achtung: Aus diesen Beispielen lassen sich keine konkreten Forderungen auf Basis des jeweiligen Urteils für andere Fälle ableiten!

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Körperteil Betrag in € (circa) Gerichtsurteil
Gesicht 16.400  LG Augsburg, 1988
Arm 2.600  OLG Düsseldorf, 1996
Bein (Ober- und Unterschenkel) 4.100  AG Bad Liebenwerds, 1999
Wade 1.400 LG Ellwangen, 1998
Hand 500 
2.500
LG Hanau, 2008
AG Frankfurt a.M. 2017
Hand (mit Verlust eines Fingergliedes) 5.100  LG Nürnberg, 1990
Genitalverletzung 51.100  OLG Saarbrücken, 1988
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Erste Hilfe
Bei jedem Hundebiss gilt: Gehen Sie zum Arzt. Hunde beißen Erwachsene am häufigsten in die rechte Hand oder die Beine. Kinder werden aufgrund ihrer Körpergröße eher ins Gesicht gebissen. Bei Hunden sind meist der Nacken und die Gliedmaßen betroffen.
Beißt ein Hund zu, entstehen meist nur ober­fläch­li­che Verletzungen wie Riss-, Platz- oder Schürf­wun­den. Selten kommt es zu schwe­ren Schäden an Mus­ku­latur, Sehnen, Knochen oder Organen. Dennoch gilt bei jedem Tier­biss: Gehen Sie zum Arzt oder mit Ihrem Hund zum Tierarzt. Im Speichel der Tiere sind zahl­reiche Bakterien und Viren, die zum Teil lebens­gefährliche Krankheiten auslösen können. So kön­nen Hundebisse Tetanus (Wund­starr­krampf) und Tollwut übertragen.

Der Arzt reinigt alle Bisswunden und desin­fi­ziert sie. Sein weiteres Vorgehen hängt von Größe, Stelle und Tiefe der Verletzung ab. Tie­fe Wunden werden meist genäht.

Besteht die Gefahr, dass sich die Biss­wun­de ent­zündet, verschreibt der Arzt Ihnen in der Regel Antibiotikum. Die Medikamente ver­hin­dern, dass eine Hundebiss-Infektion entsteht oder sich weiter ausbreitet.

Zwar gilt Tollwut in Deutschland als nahezu ausgerottet. Im Ausland besteht die Gefahr einer Tollwut-Übertragung aber nach wie vor. Gehen Sie auf Num­mer sicher und lassen Sie sich vom Hundebesitzer den Impfpass seines Vierbeiners zeigen. Enthält er keinen Nach­weis über eine Tollwut-Impfung, können Sie sich innerhalb weniger Stun­den nach dem Biss noch dagegen impfen lassen.

  1. Bei großen Wunden: Fahren Sie direkt zum Arzt oder in die Klinik. Versuchen Sie, starke Blutungen mit einem sauberen Tuch zu stop­pen.
  2. Bei kleinen Wunden: Reinigen und desinfizieren Sie die Wunde. Gehen Sie zum Arzt, um eine Infektion zu vermeiden.
  3. Checken Sie Ihren Impfstatus: Ist Ihr Tetanus- und Tollwutschutz noch aktuell, sind Sie gegen die gefährlichsten Infek­tionen ge­schützt. Ansonsten sollten Sie sich nachimpfen lassen.
  4. Dokumentieren Sie den Biss: Machen Sie vom Hundebiss Bilder. Diese Fotos dienen als Beweise für die Schmerzensgeldforderungen und die Anzeige bei der Polizei.
  5. Erstatten Sie Anzeige bei der Poli­zei.
  6. Melden Sie schwere Vorfälle dem Ord­nungs­amt.
  7. Fordern Sie Schmerzensgeld oder die Erstattung der Tierarztrechnung.
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Hund beißt Hund
Verletzungen unter Hunden sind oft nur ober­fläch­lich. Dennoch sollten Sie bei jedem Biss zum Tierarzt gehen. Die Kosten für die Behandlung muss der geschädigte Hundehalter nicht selbst zahlen. Ihm steht eine Entschädigung zu.

Egal, ob ein großer Hund einen kleinen beißt oder umgekehrt: Wird Ihr Hund von einem anderen Hund gebissen, steht Ihnen Schadensersatz zu. Das heißt: Der Besitzer des "Täters" übernimmt Ihre Tierarztkosten. Kommt es zusätzlich zum Verdienstausfall, weil Sie wegen Ihres verletzten Tieres nicht arbeiten können, dürfen Sie dafür finanzielle Entschädigung fordern.

Aber Sie sind verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). Ansonsten kann die Versicherung die Zahlung ablehnen.

Schmerzensgeld für Ihren Hund können Sie allerdings nicht einkla­gen. Da Hunde nach deutschem Recht als Sachen gelten, ist ein Hun­de­biss recht­lich gesehen eine Sach­be­schä­di­gung. Und für die Beschädigung von Sachen gibt es kein Schmerzens­geld.

Tipp: Ist nicht feststellbar, welcher Hund den Biss verschuldet hat und Sie keinen Halter zur Verantwortung ziehen können, können Sie die Tier­arzt­rechnung bei Ihrer eigenen Hundekrankenversicherung einreichen.

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Gut zu wissen: Absicherung
Ja, die Hundehalter-­Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt auch bei Hunde­bissen. Hat Ihr Hund einen anderen Hund oder eine Person ge­bis­sen, kommt Ihre Ver­si­che­rung für Schmerzens­geld und Scha­dens­ersatz auf.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Sie sich mit dem Geschä­dig­ten außer­gerichtlich auf Schadens­er­satz (zu­sätz­lich zum Schmerzensgeld) eini­gen, ohne die Versicherung mit einzubeziehen. Dann ist die Versicherung nicht an diese Abmachung gebunden.

Übersteigt etwa der zwischen den Beteiligten selbst vereinbarte Betrag den durch die Versicherung ermittelten, oder die Versicherung hält einen Abzug wegen Mitverschulden für gerechtfertigt, wird der Betrag nur teilweise erstattet.

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Häufige Fragen
  • Was tun nach einem Hundebiss?

    Um eine Infektion oder langfristige Schäden zu vermeiden, ist das richtige Verhalten nach einem Hundebiss entscheidend. Gehen Sie auch bei kleinen Wunden auf jeden Fall zum Arzt!

    Tauschen Sie mit dem Hundehalter Kontaktdaten aus, sodass Sie Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern können. Dokumentieren Sie die Verletzung und wenden Sie sich an die Polizei oder das Ordnungsamt, um den Vorfall zu melden.

  • Habe ich nach einem Hundebiss eine Meldepflicht?

    Nein, Sie sind nicht verpflichtet, einen Hund beim Veterinäramt zu melden. Nicht immer ist Aggression der Grund für eine Bissattacke. Die Ursachen für einen Hundebiss sind vielfältig. Bei­spielsweise Angst, Stress, Erschrecken oder Schmer­zen können dazu führen, dass der Vier­bei­ner zuschnappt.

    Hat der Hund aus Aggressivität zuge­bis­sen, sollten Sie den Vorfall melden. Denn die Gefahr, dass der Hund rück­fäl­lig wird und weitere Per­so­nen verletzt, ist in diesem Fall groß.

  • Was passiert mit dem Hund, wenn er zubeißt?

    Es kommt auf den Auslöser des Bisses an. Hat Ihr Hund aus Schmerzen oder Angst zugebissen, sollte Sie mit einem Tierarzt sprechen und den Ursachen auf den Grund gehen. Meist hat ein solcher Biss keine weitreichenden Kon­se­quen­zen für den Halter und das Tier.

    Anders sieht es aus, wenn ihr Hund aggressiv ist und schon öfter versucht hat zuzu­schnap­pen. In solchen Fällen kann das Vete­ri­när­amt einen Wesenstest for­dern. Aber auch ohne diese Auflage sollten Sie mit einem Hundetrainer daran arbeiten. Denn die Gefahr, dass er jemanden ernst­haft ver­letzt, ist zu groß.

  • Wird ein Hund nach einem Biss als gefährlich eingestuft?

    Ein Hundebiss hat nicht immer schwer­wie­gende Folgen. Ob er als gefähr­lich eingestuft wird, hängt von der Situation ab, in der der Biss pas­siert ist. Wurde Ihr Hund beispielsweise provo­ziert und hat deshalb erstmalig zuge­schnappt, dro­hen Ihnen keine Strafen vom Vete­ri­när­amt.

    Anders sieht es aus, wenn ein Hund wiederholt aus Aggressivität auf Men­schen losgeht. Das Veterinär- oder Ord­nungs­amt kann dann einen Wesens­test an­ord­nen. Bei diesem wird über­prüft, ob Ihr Hund eine Gefahr für ande­re Men­schen und Tiere darstellt.

  • Muss mein Hund nach dem Biss einen Maulkorb tragen?

    Ja, das kann passieren. Wird Ihr Hund beim Wesenstest als gefährlich ein­ge­stuft, kann das Ordnungs- oder Vete­rinär­amt die weitere Hal­tung an be­stimm­te Bedingungen knüpfen. Zum Beispiel, dass Ihr Hund in der Öffentlich­keit im­mer Maulkorb und Leine tragen muss.
  • Wie gefährlich ist ein Hundebiss?

    Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Für Menschen können je nach Stelle, Tiefe und Stärke der Verletzung Hundebisse durchaus gefährlich sein. Vor allem, wenn Kinder gebissen werden oder der Biss am Gesicht oder am Hals ist, sind die Bisse sehr gefährlich und es kann zu Muskel- und Gewebeschäden kommen. Aber auch unscheinbare Verletzungen können zu schwerwiegenden Komplikationen führen. Entzündet sich ein Hundebiss, können sich gefährliche Infektionen, wie z. B. Tetanus- oder Tollwut-Infektionen entwickeln. Daher sollten Sie nach einem Hundebiss immer zum Arzt gehen.

    Beißen Hunde sich gegenseitig, sind die Verletzungen häufig oberflächlich und für die betroffenen Hunde in der Regel nicht allzu gefährlich. Dennoch sollten Sie auch hier vorsorglich immer zu einem Tierarzt gehen und den Hundebiss untersuchen lassen.

    Übrigens: Egal, ob die Bisswunden gefährlich sind oder nicht – falls Sie von einem Hund gebissen werden, können Sie eine Übernahme der Behandlungskosten und Schmerzensgeld einfordern.

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