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Hundesitter: Zahlt die Hundehaftpflicht für entstandene Schäden?
Gassi gehen, füttern & Co. 

Hundesitter:innen Versicherung: Wer haftet bei Hundebetreuung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Grundsätzlich gilt, wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die das Tier verursacht.
  • Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Hund für einen Zeitraum einer anderen Person anvertrauen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um privates Hüten oder professionelles Dogsitting handelt.
  • Deshalb ist eine private Hundehaftpflicht so wichtig. Auch wenn Sie in einem Bundesland leben, in dem die Versicherung keine Pflicht ist.
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Gut zu wissen: Definition

Beim Hundesitting passt eine andere Person auf Ihren Hund auf. Der oder die Hundesitter:in verhindert, dass Ihr Hund alleine ist und übernimmt zum Beispiel Gassi gehen, Füttern oder Spielen. Es gibt zwei Arten der Hundebetreuung:

  1. Privates Hundehüten: Freunde, Nachbarinnen oder Familie passen ohne Gegenleistung aus Gefälligkeit auf Ihren Hund auf. Obwohl es sich rechtlich gesehen um Hundehüten handelt, ist umgangssprachlich oft von Hundesitting die Rede.
  2. Gewerbliches Hundesitting: Sie bezahlen eine Einzelperson (z.B. Dogsitter:in, Gassigeher:in) dafür, dass sie sich um Ihren Vierbeiner kümmert. Alternativ beauftragen Sie eine Hundepension oder Hunde­tages­betreuung. Leistungen, Bezahlung und weitere Konditionen sind vertraglich vereinbart.
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Verantwortlichkeit
Als Hundehalter:in haften Sie in der Regel für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Egal, ob Sie dabei sind oder nicht. Das regelt die sogenannte Gefährdungshaftung in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ob nur der oder die Hundehalter:in oder auch der oder die Hundesitter:in haftet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab: Was ist passiert und warum ist es passiert? Solange der oder die Hüter:in alles beachtet und seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, haften Sie als Halter:in für die Schäden.  
Verletzt jedoch der oder die Hüter:in seine oder ihre Sorgfaltspflicht, was im Einzelfall zu prüfen ist, kann auch diese:r haften. Manchmal versuchen Hundesitter-Profis ihre Haftung mit einer Haftungs­ausschluss­klausel im Vertrag zu umgehen. Unterzeichnen Sie so eine Klausel, gefährden Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. 
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Im Schadenfall
Verursacht Ihr Hund einen Schaden, ist der Schaden über Ihre Hundhalterhaftpflicht mitversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Hund in Ihrer Obhut befindet oder ob Sie den Hund einem Freund, einer Freundin oder einem gewerblichen Dogsitter oder einer Dogsitterin anvertraut haben. Im Schadensfall kommt es jedoch darauf an, ob der oder die Geschädigte seine oder ihre Ansprüche an Sie als Halter:in oder direkt an den oder die Hüter:in richtet. Denn auch ein:e Hüter:in kann mithaften.
 
Ob der oder die Hundehüter:in über Ihre Hundehaftpflichtversicherung mitversichert ist, steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen. Denn private Hundehüter:innen, etwa ihre Oma, sind unter Umständen über Ihre private Tierhalterhaftpflicht mitversichert. Auch Schäden, die ein:e private:r Hundehüter:in mit-/verschuldet hat, übernehmen viele Hunde­haft­pflicht­versicherer.
Sofern es sich jedoch um eine:n professionelle:n Hundesitter:in handelt, benötigt diese:r eine eigene betriebliche Haftpflichtversicherung. Denn gewerbliches Hundesitten ist meist ausgeschlossen.
Wenn Sie Ihren Vierbeiner regelmäßig in eine Ganz­tages­betreuung bringen, weil zum Beispiel Ihr Arbeitgeber keine Hunde im Büro erlaubt, vergewissern Sie sich deshalb vor der Abgabe Ihres Tieres zum Beispiel in eine Pension, dass diese Pension eine betriebliche Versicherung hat.
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Checkliste
Den liebsten Vierbeiner einer fremden Person anzuvertrauen, ist für viele Hundebesitzer:innen nicht einfach. Diese Kriterien sollten gute Hundesitter:innen erfüllen:
  • Hundeerfahrung: Hat der oder die Hundesitter:in einen professionellen Hintergrund, den er oder sie zum Beispiel mit einem Hundeführerschein oder Sachkundenachweis belegen kann? Ist der oder die Dogsitter:in erfahren im Umgang mit fremden Hunden? Fragen Sie nach Referenzen, informieren Sie sich online oder vertrauen Sie auf die Empfehlung befreundeter Hundebesitzer:innen.
  • Betreuungsvertrag: Schließt der oder die Dogsitter:in einen Betreuungsvertrag bzw. einen Verwahrungsvertrag mit Ihnen ab? Darin sind die Details der Betreuung geregelt. Weigert sich der oder die Hunde­sitter:in, ein solches Dokument zu unterzeichnen, sollten Sie sich einen anderen Dienstleister suchen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Hat ihr:e Hundesitter:in eine Versicherung und weist er oder sie Ihnen die betriebliche Haft­pflicht auch nach? Kann er oder sie kein ent­sprechendes Dokument vor­zeigen, suchen Sie besser eine:n andere:n Hunde­betreuer:in.
  • Probetermin: Ist es möglich, einen Probetermin vor Ort zu vereinbaren, um dem oder der Hunde­sitter:in bei seiner oder ihrer Arbeit zuzusehen? So können Sie besser beurteilen, ob seine oder ihre Arbeits­weise zu Ihnen und Ihrem Hund passt.
  • Hundeerziehung: Fragt der oder die Hundesitter:in nach Kommandos und No-Gos bei Ihrer Hunde­erziehung? Das ist meist ein gutes Zeichen und zeigt, dass er oder sie auf seine oder ihre Kunden eingeht.
  • Haussitting: Kommt der oder die Hundesitter:in auch zu Ihnen nach Hause und passt im vertrauten Umfeld auf Ihren Vierbeiner auf? Nicht für jede:n Hunde­besitzer:in ist das wichtig, kann im Notfall aber eine Entlastung darstellen.
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Gut zu wissen
Auf Hunde werden im Bezug auf die Betreuung die für Sachen geltenden Vorschriften angewendet. Der Tierbetreuungsvertrag beim Dogsitting regelt deshalb die "Verwahrung" des Hundes. Hier werden alle Details der Betreuung festgehalten.

Ein Verwahrungsvertrag ist deshalb sinnvoll, weil Sie als Hundehalter:in einen Nachweis über die Betreuung in der Hand haben. Und sollte Ihrem Hund etwas zustoßen, können Sie sich auf diesen offiziellen Verwahrungsvertrag berufen.

Ob der oder die Hüter:in jedoch dafür aufkommen muss, wenn Ihrem Hund etwas passiert, wäre dann im Einzelfall zu prüfen.
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Häufige Fragen

Wie teuer ist ein:e Hundesitter:in?

Für eine:n professionelle:n Dogsitter:in zahlen Sie zwischen fünf und 20 Euro pro Stunde. Wie hoch die Kosten sind, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort und der Art der Betreuung ab. Braucht Ihr Vierbeiner zum Beispiel Medikamente oder Fellpflege, sind die Kosten meist höher, als wenn sich die Betreuung auf Gassi gehen beschränkt.

Bin ich verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, wenn ich meinen Hund zum Hundesitter oder zur Hundesitterin gebe?

Nicht immer. Hundesitter:innen oder Hundepension entscheiden selbst, ob eine Hundehaftpflichtversicherung ein Aufnahmekriterium ist. In der Regel bestehen Hundepensionen allerdings darauf. Das ist auch sinnvoll. Denn passiert ein Schaden während der Hundebetreuung, wird es schnell teuer.

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jede:n Hundebesitzer:in sinnvoll. In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde bzw. für Listenhunde  sogar gesetzlich vorgeschrieben.  

Was ist, wenn dem Hund beim Dogsitting-Profi etwas passiert?

Stößt Ihrem Vierbeiner beim Hundesitter oder bei der Hundesitterin etwas zu, können Sie unter Umständen Schadens­ersatz fordern. Verletzt sich Ihr Hund, handelt es sich rechtlich gesehen um Sach­beschädigung. Das heißt: Der oder die Tierbetreuer:in muss gegebenenfalls für die Heilbehandlung Ihres Vier­beiners aufkommen. 

Für den Fall, dass kein oder nur anteilig Schadensersatz gefordert werden kann, sich der oder die Dogsitter:in die Behandlung nicht leisten kann oder die Behandlung nicht über die Versicherung abgedeckt ist, empfiehlt es sich grundsätzlich eine Hundekrankenversicherung abzuschließen.

Besteht in einer Hundepension und beim Hundesitter oder bei der Hundesitterin Versicherungsschutz?

In der Regel ja. Zum einen sind Schäden, die Ihr Hund verursacht, über Ihre Hundehalterhaftpflicht abgesichert. Zum anderen schließt ein:e seriöse:r Hundebetreuer:in (Hundepension oder Hundesitter:in) eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, über die seine Tätigkeit als Hüter:in versichert ist. 
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