Hundesitter:innen: Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich gilt, wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die das Tier verursacht.
- Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Hund für einen Zeitraum einer anderen Person anvertrauen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um privates Hüten oder professionelles Dogsitting handelt.
- Deshalb ist eine privateHundehaftpflicht so wichtig. Auch wenn Sie in einem Bundesland leben, in dem die Versicherung keine Pflicht ist.
Wer haftet, wenn der Hund während des Hundesittings einen Schaden verursacht?
Hundesitter:in kann Haftung nicht komplett ausschließen
Darauf sollten Hundebesitzer:innen bei professionellen Dogsittern und Dogsitterinnen achten
Was ist ein Verwahrungsvertrag?
Ein Verwahrungsvertrag ist deshalb sinnvoll, weil Sie als Hundehalter:in einen Nachweis über die Betreuung in der Hand haben. Und sollte Ihrem Hund etwas zustoßen, können Sie sich auf diesen offiziellen Verwahrungsvertrag berufen.
Ob der oder die Hüter:in jedoch dafür aufkommen muss, wenn Ihrem Hund etwas passiert, wäre dann im Einzelfall zu prüfen.
Was möchten Sie zu Hundesittern und -sitterinnen wissen?
Wie teuer ist ein:e Hundesitter:in?
Bin ich verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, wenn ich meinen Hund zum Hundesitter oder zur Hundesitterin gebe?
Nicht immer. Hundesitter:innen oder Hundepension entscheiden selbst, ob eine Hundehaftpflichtversicherung ein Aufnahmekriterium ist. In der Regel bestehen Hundepensionen allerdings darauf. Das ist auch sinnvoll. Denn passiert ein Schaden während der Hundebetreuung, wird es schnell teuer.
Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jede:n Hundebesitzer:in sinnvoll. In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde bzw. für Listenhunde sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Was ist, wenn dem Hund beim Dogsitting-Profi etwas passiert?
Stößt Ihrem Vierbeiner beim Hundesitter oder bei der Hundesitterin etwas zu, können Sie unter Umständen Schadensersatz fordern. Verletzt sich Ihr Hund, handelt es sich rechtlich gesehen um Sachbeschädigung. Das heißt: Der oder die Tierbetreuer:in muss gegebenenfalls für die Heilbehandlung Ihres Vierbeiners aufkommen.
Für den Fall, dass kein oder nur anteilig Schadensersatz gefordert werden kann, sich der oder die Dogsitter:in die Behandlung nicht leisten kann oder die Behandlung nicht über die Versicherung abgedeckt ist, empfiehlt es sich grundsätzlich eine Hundekrankenversicherung abzuschließen.