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Hundesitter: Zahlt die Hundehaftpflicht für entstandene Schäden?
Gassi gehen, füttern & Co. 

Hundesitter Versicherung: Wer haftet bei Hunde­betreuung? 

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Grundsätzlich gilt, wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die das Tier verursacht.
  • Das gilt auch dann, wenn Sie Ihren Hund für einen Zeitraum einer anderen Person anvertrauen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um privates Hüten oder professionelles Dogsitting handelt.
  • Deshalb ist eine private Hundehaftpflicht so wichtig. Auch wenn Sie in einem Bundesland leben, in dem die Versicherung keine Pflicht ist.
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Gut zu wissen: Definition

Beim Hundesitting passt eine andere Person auf Ihren Hund auf. Der Hundesitter verhindert, dass Ihr Hund alleine ist und übernimmt zum Beispiel Gassi gehen, Füttern oder Spielen. Es gibt zwei Arten der Hundebetreuung:

  1. Privates Hundehüten: Freunde, Nachbarn oder Familie passen ohne Gegenleistung aus Gefälligkeit auf Ihren Hund auf. Obwohl es sich rechtlich gesehen um Hundehüten handelt, ist umgangssprachlich oft von Hundesitting die Rede.
  2. Gewerbliches Hundesitting: Sie bezahlen eine Einzelperson (z.B. Dogsitter, Gassigeher) dafür, dass sie sich um Ihren Vierbeiner kümmert. Alternativ beauftragen Sie eine Hundepension oder Hunde­tages­betreuung. Leistungen, Bezahlung und weitere Konditionen sind vertraglich vereinbart.
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Verantwortlichkeit
Als Hundehalter haften Sie in der Regel für alle Schäden, die Ihr Tier verursacht. Egal, ob Sie dabei sind oder nicht. Das regelt die sogenannte Gefährdungshaftung in § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ob nur der Hundehalter oder auch der Hundesitter haftet, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab: Was ist passiert und warum ist es passiert? Solange der Hüter alles beachtet und seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist, haften Sie als Halter für die Schäden.  
Verletzt jedoch der Hüter seine Sorgfaltspflicht, was im Einzelfall zu prüfen ist, kann auch dieser haften. Manchmal versuchen Hundesitter-Profis ihre Haftung mit einer Haftungs­ausschluss­klausel im Vertrag zu umgehen. Unterzeichnen Sie so eine Klausel, gefährden Sie möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. 
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Im Schadenfall
Verursacht Ihr Hund einen Schaden, ist der Schaden über Ihre Hundhalterhaftpflicht mitversichert. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Hund in Ihrer Obhut befindet oder ob Sie den Hund einem Freund oder einem gewerblichen Dogsitter anvertraut haben. Im Schadensfall kommt es jedoch darauf an, ob der Geschädigte seine Ansprüche an Sie als Halter oder direkt an den Hüter richtet. Denn auch ein Hüter kann mithaften.
 
Ob der Hundehüter über Ihre Hundehaftpflichtversicherung mitversichert ist, steht in den jeweiligen Vertragsbedingungen. Denn private Hundehüter, etwa ihre Oma, sind unter Umständen über Ihre private Tierhalterhaftpflicht mitversichert. Auch Schäden, die ein privater Hundehüter mit-/verschuldet hat, übernehmen viele Hunde­haft­pflicht­versicherer.

Sofern es sich jedoch um einen professionelle Hundesitter handelt, benötigt dieser eine eigene betriebliche Haftpflichtversicherung. Denn gewerbliches Hundesitten ist meist ausgeschlossen.

Wenn Sie Ihren Vierbeiner regelmäßig in eine Ganz­tages­betreuung bringen, weil zum Beispiel Ihr Arbeitgeber keine Hunde im Büro erlaubt, vergewissern Sie sich deshalb vor der Abgabe Ihres Tieres zum Beispiel in eine Pension, dass diese Pension eine betriebliche Versicherung hat.

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Checkliste
Den liebsten Vierbeiner einer fremden Person anzuvertrauen, ist für viele Hundebesitzer nicht einfach. Diese Kriterien sollten gute Hundesitter erfüllen:
  • Hundeerfahrung: Hat der Hundesitter einen professionellen Hintergrund, den er zum Beispiel mit einem Hundeführerschein oder Sachkundenachweis belegen kann? Ist der Dogsitter erfahren im Umgang mit fremden Hunden? Fragen Sie nach Referenzen, informieren Sie sich online oder vertrauen Sie auf die Empfehlung befreundeter Hundebesitzer.
  • Betreuungsvertrag: Schließt der Dogsitter einen Betreuungsvertrag bzw. einen Verwahrungsvertrag mit Ihnen ab? Darin sind die Details der Betreuung geregelt. Weigert sich der Hunde­sitter, ein solches Dokument zu unterzeichnen, sollten Sie sich einen anderen Dienstleister suchen.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Hat ihr Hundesitter eine Versicherung und weist er Ihnen die betriebliche Haft­pflicht auch nach? Kann er kein ent­sprechendes Dokument vor­zeigen, suchen Sie besser einen anderen Hunde­betreuer.
  • Probetermin: Ist es möglich, einen Probetermin vor Ort zu vereinbaren, um dem Hunde­sitter bei seiner Arbeit zuzusehen? So können Sie besser beurteilen, ob seine Arbeits­weise zu Ihnen und Ihrem Hund passt.
  • Hundeerziehung: Fragt der Hundesitter nach Kommandos und No-Gos bei Ihrer Hunde­erziehung? Das ist meist ein gutes Zeichen und zeigt, dass er auf seine Kunden eingeht.
  • Haussitting: Kommt der Hundesitter auch zu Ihnen nach Hause und passt im vertrauten Umfeld auf Ihren Vierbeiner auf? Nicht für jeden Hunde­besitzer ist das wichtig, kann im Notfall aber eine Entlastung darstellen.
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Gut zu wissen: 

Auf Hunde werden im Bezug auf die Betreuung die für Sachen geltenden Vorschriften angewendet. Der Tierbetreuungsvertrag beim Dogsitting regelt deshalb die „Verwahrung“ des Hundes. Hier werden alle Details der Betreuung festgehalten.

Ein Verwahrungsvertrag ist deshalb sinnvoll, weil Sie als Hundehalter einen Nachweis über die Betreuung in der Hand haben. Und sollte Ihrem Hund etwas zustoßen, können Sie sich auf diesen offiziellen Verwahrungsvertrag berufen.

Ob der Hüter jedoch dafür aufkommen muss, wenn Ihrem Hund etwas passiert, wäre dann im Einzelfall zu prüfen.

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Häufige Fragen
  • Wie teuer ist ein Hundesitter?

    Für einen professionellen Dogsitter zahlen Sie zwischen fünf und 20 Euro pro Stunde. Wie hoch die Kosten sind, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort und der Art der Betreuung ab. Braucht Ihr Vierbeiner zum Beispiel Medikamente oder Fellpflege, sind die Kosten meist höher, als wenn sich die Betreuung auf Gassi gehen beschränkt.
  • Bin ich verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflicht abzuschließen, wenn ich meinen Hund zum Hundesitter gebe?

    Nicht immer. Hundesitter oder Hundepension entscheiden selbst, ob eine Hundehaftpflichtversicherung ein Aufnahmekriterium ist. In der Regel bestehen Hundepensionen allerdings darauf. Das ist auch sinnvoll. Denn passiert ein Schaden während der Hundebetreuung, wird es schnell teuer.

    Eine Hundehaftpflichtversicherung ist für jeden Hundebesitzer sinnvoll. In vielen Bundesländern ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunde bzw. für Listenhunde  sogar gesetzlich vorgeschrieben.  

  • Was ist, wenn dem Hund beim Dogsitting-Profi etwas passiert?

    Stößt Ihrem Vierbeiner beim Hundesitter etwas zu, können Sie unter Umständen Schadens­ersatz fordern. Verletzt sich Ihr Hund, handelt es sich rechtlich gesehen um Sach­beschädigung. Das heißt: Der Tierbetreuer muss gegebenenfalls für die Heilbehandlung Ihres Vier­beiners aufkommen. 

    Für den Fall, dass kein oder nur anteilig Schadensersatz gefordert werden kann, sich der Dogsitter die Behandlung nicht leisten kann oder die Behandlung nicht über die Versicherung abgedeckt ist, empfiehlt es sich grundsätzlich eine Hundekrankenversicherung abzuschließen.

  • Besteht in einer Hundepension und beim Hundesitter Versicherungsschutz?

    In der Regel ja. Zum einen sind Schäden, die Ihr Hund verursacht, über Ihre Hundehalterhaftpflicht abgesichert. Zum anderen schließt eine seriöser Hundebetreuer (Hundepension oder Hundesitter) eine Betriebshaftpflichtversicherung ab, über die seine Tätigkeit als Hüter versichert ist. 
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