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In Deutschland gibt es keine bundesweite Pflicht für einen Hundeführerschein, ein Sachkundenachweis hingegen ist in manchen Bundesländern verpflichtend. Bundesländer und angrenzende Länder wie die Schweiz haben hierfür unterschiedliche Regelungen. Einige Bundesländer verlangen den Sachkundenachweis für alle Hunderassen, manche nur für sogenannte Listenhunde. Die Prüfung absolvieren Hundebesitzer und Hund in einem theoretischen und praktischen Teil. Die Theorieprüfung können Sie beim Hundeführerschein online machen. Für die Praxis sind eine gute Vorbereitung und das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Hund entscheidend.
Der Hundeführerschein ist bislang für alle Hundehalter:innen freiwillig und beinhaltet einen theoretischen und praktischen Prüfungsteil, der die Sachkunde des Hundehalters oder der Hundehalterin, sowie den Grundgehorsam und die Sozialverträglichkeit des Hundes betrifft. Der Sachkundenachweis grenzt sich vom Hundeführerschein ab, auch wenn dieser Begriff oft umgangssprachlich anstelle des Sachkundenachweises verwendet wird. Der Sachkundenachweis ist in den meisten Bundesländern verpflichtend für das Halten bestimmter Hunderassen, in Niedersachsen wurde der Sachkundenachweis sogar verpflichtend für alle Hundehalter:innen eingeführt. Die Prüfung des Sachkundenachweises besteht wie beim Hundeführerschein aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, in dem Sie ihr spezifisches Hunde-Wissen, sowie den Umgang zwischen Ihnen und Ihrem Hund unter Beweis stellen müssen. In der Regel ist die Prüfung für den Sachkundenachweis einfacher als für den Hundeführerschein.
Ein Hunde­führer­schein ist ein Befähigungs­nachweis für Sie als Hunde­halter:in. Um ihn zu erlangen, müssen Sie zusammen mit Ihrem Hund eine Prüfung ablegen. Hierfür gibt es keine bundes­weit ein­heitlichen Richt­linien. Vereine und Verbände legen die Prüfungs­inhalte individuell fest.
Frau kniet mit grauem Hund auf Wiese und deutet mit dem Finger nach rechts

Der "Hunde­führerschein" ist kein rechtlich geschützter Begriff. Verschiedene Verbände bieten Hundef­ührerscheine an und stellen eigene Richt­linien hierfür auf. Etabliert ist der Hunde­führerschein des Verbandes für das deutsche Hunde­wesen (VDH). Jörg Bartscherer, Geschäfts­führer und Justiziar des VDH erklärt: "Wir als Verband bieten Hunde­haltern mit unserem VDH-Hunde­führer­schein an, eine Sachkunde­prüfung für kleines Geld abzulegen." Dabei legt der VDH drei Richt­linien fest:

  1. Sach­kunde des Hunde­halters bzw. der Hunde­halterin
  2. Grund­gehorsam des Hundes
  3. Sozial­verträglich­keit des Hundes

Andere Verbände, die Hunde­führer­scheine anbieten, sind zum Beispiel der BVZ (Berufs­verband zertifizierter Hunde­schulen) oder der BHV (Berufs­verband der Hunde­erzieher:innen und Verhaltens­berater:innen).

Der Hunde­führerschein umfasst einen theoretischen und praktischen Teil:

  • In der praktischen Prüfung werden Hund und Hundehalter:in gemeinsam geprüft. Mit­ent­scheidend ist das Zusammen­spiel beider in verschiedenen Alltags­situationen.
  • Der Theorie­teil der Hunde­halter­prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Diese können Sie vor Ort bei einem anerkannten Prüfer oder einer Prüferin in Papier­form oder online beantworten. Zu Hause können Sie den Hunde­führerschein-Frage­bogen dagegen nicht online ausfüllen.

"Auch wenn die Prüfung sehr ähnlich ist: Der Hunde­führer­schein ist vom Sachkundenachweis abzu­grenzen", so Bartscherer. Zwar unterliegt der Sachkunde­nachweis in Deutschland auch keiner bundes­weiten Pflicht. Allerdings gibt es in einigen Bundes­ländern bestimmte Auflagen: "Hunde­gesetz­gebung ist immer Länder­sache. Nieder­sachsen hat 2013 beispiels­weise eine Pflicht zum Sach­kunde­nachweis eingeführt."

Außerhalb Deutschlands sieht das Hunde­gesetz teils deutlich strengere Bestimmungen vor: In der Schweiz etwa ist ein Hunde­führer­schein Pflicht für alle, die sich einen Vier­beiner anschaffen. In Österreich und Frankreich ist die Sach­kunde­nachweis­pflicht rassen­abhängig.

  • Wichtig zu wissen: Ein Hunde­führerschein bietet Ihnen und Ihrem Hund mehr Sicherheit in Alltags­situationen. Er schützt Sie jedoch nicht vor den finanziellen Risiken, wenn Ihr Hund krank wird oder in einem kritischen Moment falsch reagiert. Ob Hunde­kranken­versicherung und Hundehalter-Haft­pflicht: Bei der Allianz finden Sie die richtige Hunde­versicherung.
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Ein Hunde­führerschein ist in Deutschland nicht verpflichtend. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Prüfung gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner absolvieren. "Es gibt manche Hunde­halter, die Spaß daran haben, mit Ihrem Hund sowohl den Vorbereitungs­kurs als auch die Prüfung zu machen", erzählt der VDH-Justiziar, selbst auch Hunde­halter. Vielleicht ist es Ihnen einfach wichtig, "die Sicherheit zu haben, Alltags­situationen mit dem eigenen Hund gut bewältigen zu können."

Außerdem können Sie sich in manchen Bundes­ländern mit Besitz eines Hunde­führer­scheins für einen bestimmten Zeitraum von der Hunde­steuer befreien lassen. In München beispiels­weise gilt dies für ein Jahr – in anderen Gemeinden gibt es bis zu 50 Prozent Ermäßigung.

Der Hunde­führer­schein ist in keinem Bundesland ver­pflich­tend. In manchen Bundes­ländern besteht aber die Pflicht, einen sogenannten Sach­kunde­nachweis zu erbringen. Je nach Hunde­gesetz und Prüfung wird der Hunde­führer­schein als solcher Nachweis anerkannt:

  • Hundeführerschein Bayern: Für die Haltung eines Listen­hundes der Kategorie 2 (z. B. Bullterrier, Mastiff, Rott­weiler) benötigen Sie ein Negativ­zeugnis. Hierfür ist eine Prüfung bei speziell geschulten Gutachter:innen erforderlich. Da wird unter anderem geprüft, ob Sie als Halter:in Ihr Tier unter Kontrolle haben, potenziell gefährliche Situationen erkennen und im Notfall angemessen reagieren.
  • Hundeführerschein Berlin: Für die Haltung potenziell gefährlicher Hunde­rassen muss ein Sach­kunde­nachweis vorliegen. Außerdem gilt unabhängig der Rasse Leinen­pflicht, unter anderem in öffent­lichen Grün- und Erholungs­anlagen sowie auf Sport- und Camping­plätzen. Selbst wenn Sie über einen Hunde­führer­schein verfügen, können Sie Ihr Tier also nicht im gesamten Stadt­gebiet unangeleint laufen lassen.
  • Hundeführerschein Hamburg: Ein Hundeführerschein ist in Hamburg nur dann erforderlich, wenn Sie Ihren Hund trotz der gesetzlichen Anleinpflicht frei laufen lassen wollen.
  • Hundeführerschein Nieder­sachsen: Ein Sachkunde­nachweis in Niedersachsen ist Pflicht. Dafür müssen Sie eine praktische und theoretische Prüfung absolvieren.
  • Hundeführerschein NRW: In Nordrhein-Westfalen brauchen Sie keinen Hundeführerschein. Allerdings einen Sachkunde­nachweis für Rassen, die als gefährlich eingestuft werden sowie für große Hunde. Als groß gilt ein Hund, wenn er ausgewachsen eine Widerrist­höhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.

Gut zu wissen: Mit einem Hunde­führer­schein können Sie andere Regelungen umgehen, etwa eine Anlein- bzw. Leinen­pflicht. Auf der Website des Deutschen Tierschutz­bundes e.V. sind die Gefahren­verordnungen der einzelnen Bundes­länder zusammen­gefasst. Dort finden Sie auf einen Blick die Bestimmungen für Ihr Bundesland. Viele Hunde­trainer:innen und Vereins­mitglieder von BHV, BVZ und VDH sind zur Abnahme eines Sach­kunde­nachweises zertifiziert. Für mehr Informationen zu den geltenden Regelungen, Pflichten und Ver­günstig­ungen wenden Sie sich an die zuständige Tierärzte­kammer.

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Bundesland
Hundeführerschein
Sachkundenachweis
Baden-Württemberg
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Bislang keine Pflicht, die Landesregierung plant allerdings die Einführung des Sachkundenachweises für alle Hundehalter:innen
  • Pflicht für bestimmte Hunderassen
Bayern
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Wesenstest und Leinenpflicht für Rassen, die als aggressiv gelten
  • Erlass der Hundesteuer für ein Jahr, wenn freiwillig eine Prüfung zum Hundeführerschein abgelegt wird
  • Pflicht für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge
Berlin
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Erlass der Leinenpflicht, wenn freiwillig eine Prüfung zum Hundeführerschein abgelegt wird
  • Wesenstest und Haltung an der Leine (trotz Hundeführerschein) für gefährliche Hunde verpflichtend
  • Pflicht für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge.
Brandenburg
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent für 1 Jahr in bestimmten Gemeinden, z. B. Gemeinde Panketal, wenn freiwillig die Prüfung zum Hundeführerschein abgelegt wird
  • Pflicht für bestimmte Hunderassen und deren Mischlinge
Bremen
  • Nicht verpflichtend
  • Erforderlich, wenn Hund und/oder Halter:in auffällig geworden sind
  • Kommt der oder die Halter:in dieser Aufforderung nicht nach, droht ihm oder ihr ein Zwangsgeld und schließlich der Entzug des Tieres
Hamburg
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Erlass der gesetzlichen Anleinpflicht, wenn freiwillig eine Prüfung zum Hundeführerschein abgelegt wird
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde oder bei Hunden, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind
Hessen
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde oder bei Hunden, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind
Mecklenburg-Vorpommern
  • Nicht verpflichtend
  • Keine Leinenpflicht, daher auch nicht für den Erlass der Leinenpflicht notwendig
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Niedersachsen
  • Nicht verpflichtend
  • Pflicht für alle Hunde, noch vor der Anschaffung eines Hundes
Nordrhein-Westfalen
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde und wenn der Hund eine Schulterhöhe von 40 cm bzw. das Gewicht von 20 kg überschreitet
  • Dies geschieht häufig durch das Gespräch mit einem Amtstierarzt
Rheinland-Pfalz
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Keine Leinenpflicht, daher auch nicht für den Erlass der Leinenpflicht notwendig
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Saarland
  • Nicht verpflichtend
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Sachsen
  • Nicht verpflichtend
  • Keine Leinenpflicht, daher auch nicht für den Erlass der Leinenpflicht notwendig
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Sachsen-Anhalt
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Schleswig-Holstein
  • Bisher nicht verpflichtend
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Thüringen
  • Nicht verpflichtend
  • Pflicht für das Halten von Hunden, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind
Quelle: https://hundefuehrerschein.net/, Stand Mai 2024
Voraus­setzungen und Ablauf
Für den Hunde­führerschein müssen Sie bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. Hier erklären wir Ihnen, wie lange die Prüfung dauert, wie viel sie kostet und was passiert, wenn Sie nicht auf Anhieb bestehen.

Wo kann ich den Hundeführerschein machen?

Sie können die Hunde­führerschein­prüfung bundes­weit in ver­schiedenen Vereinen und bei Hunde­trainer:innen ablegen. Auf den Websites von VDH, BVZ und BHV finden Sie auch einen Prüfungsort in Ihrer Nähe. "Im VDH sind 177 Hunde­vereine registriert. Jeder Verein hat in ganz Deutschland Hunde­plätze, wo mit Zustimmung des Haupt­verbandes der Hunde­führerschein angeboten wird", so der VDH-Geschäfts­führer.

Was kostet der Hundeführerschein?

Die Kosten für den Hunde­führerschein betragen etwa 90 bis 130 Euro für die zwei­teilige Prüfung (Praxis und Theorie). Je nach Bundes­land und Prüfer:in kann der Preis für den Hunde­führerschein variieren.

Was erwartet mich in der Theorieprüfung?

Die Theorie­prüfung zum Hunde­führerschein ist umfangreich und besteht aus etwa 35 Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themen­gebieten:

  • Sozial­verhalten
  • Kommunikation
  • Lern­theorie, Erziehung, Ausbildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Rassen­kenntnisse
  • Ernährung, Gesund­heit und Fort­pflanzung
  • Hunde­gesetz und Recht

Planen Sie für den Theorie­teil rund 60 Minuten ein. Erreichen Sie 80 Prozent der möglichen Punktzahl, haben Sie den Test bestanden. Die praktische Prüfung dürfen Sie nur ab­solvieren, wenn Sie zuvor die Theorie bestanden haben. Beide Regeln entsprechen denen der Sachkunde­prüfung.

Wie läuft der Praxistest ab?

Haben Sie die Theorie­prüfung bestanden? Glückwunsch! Damit sind Sie für den Praxis­teil des Hunde­führer­scheins zugelassen. Bei der praktischen Prüfung steht Ihr Umgang mit dem Hund im öffentlichen Raum auf dem Prüfstand. Zum Beispiel bei Spazier­gängen ohne Leine in einem belebten Hunde­auslauf­gebiet oder beim Bummel in der Fußgänger­zone. Situations­abhängig testen Prüferin oder Prüfer dabei unter anderem folgende Aspekte:

  • Wie reagiert Ihr Hund auf Menschen­gruppen, Autos oder andere Hunde?
  • Beweist er in der Prüfungs­situation durchgehend Gehorsam?
  • Befolgt Ihr Hund Grund­kommandos (z. B. Sitz, Platz, Bleib, Rückruf)?
  • Können Sie Ihren Hund an lockerer Leine führen?
  • Bleibt Ihr Hund entspannt, unabhängig davon, was um ihn herum passiert?

Auch tiergerechtes und vorausschauendes Verhalten von Herrchen oder Frauchen fließt in die Bewertung ein. Der praktische Teil des Hundeführerscheins dauert je nach Ablauf zwei bis drei Stunden.

Welche Voraussetzungen gelten für mich und meinen Hund?

  • Alter: Sie als Hundehalter:in können in der Regel ab dem 16. Lebensjahr die Hundeführerscheinprüfung machen. Ihr Hund muss mindestens zwölf Monate alt sein, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Deren Bestehen hängt aber auch davon ab, ob Ihr Hund Ihre Kommandos befolgt. Deshalb sollten Sie ihn erst entsprechend geschult haben. Dies ist wichtiger als das Hundealter.
  • Versicherung und Impfschutz: "Für unseren Führerschein müssen Sie eine Haftpflicht­versicherung und einen ausreichenden Impfschutz vorweisen. Jeder sollte seinen Hund ab dem ersten Tag versichern lassen. Selbst ein kleiner Dackel kann schon Unfälle mit schwer­wiegenden Folgen auslösen", erzählt Jörg Bartscherer vom Verband für das deutsche Hundewesen. Gerade für solche Fälle, z. B. wenn Ihr Hund in einen Autounfall verwickelt ist, sollten Sie eine Haftpflichtversicherung wie die Hundehaftpflichtversicherung der Allianz abschließen.
  • Identifikationsnachweis: Ihr Hund muss einen implantierten Mikrochip vorweisen.

Wie lange gilt der Hunde­führer­schein?

Der Hunde­führerschein ist gültig, so lange wie Sie und Ihr Hund zusammen­leben. Das ist ein großer Unterschied zur Sachkunde­prüfung: Haben Sie diese einmal abgelegt, bleibt sie lebens­lang gültig.

Das heißt: Ihr Hunde­führerschein gilt nicht für andere Hunde bzw. pauschal für alle Hunde, die Sie sich zulegen: "Wir prüfen ja das jeweilige Gespann: Hunde­halter:in und Hund. Deshalb ist es wichtig, die Prüfung immer mit dem speziellen Hund zu absolvieren, weil man ja eben diesen in den konkreten Situationen kontrollieren können muss", so VDH-Experte Jörg Bartscherer.

Was passiert, wenn ich durch­falle?

Die Prüfung können Sie beliebig oft wieder­holen. Dies gilt auch für die einzelnen Teile – zum Beispiel wenn Sie nur am Theorie­test scheitern. "Falls Sie den Vorbereitungs­kurs bereits absolviert haben, müssen Sie diesen nicht erneut wieder­holen. Dann fallen nur noch die Prüfungs­gebühren an", erklärt der VDH-Geschäfts­führer. Treten Sie die Prüfung auf jeden Fall erst dann an, wenn Sie sich mit Blick auf die Theorie fit fühlen und Ihren Hund so gut erzogen und trainiert haben, dass Sie zusammen auch die Praxis problemlos bestehen.
Denken Sie immer daran: Sowohl Sie als auch Ihr Hund werden geprüft. Daher müssen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren Hund gut auf die Prüfung vorbereiten. In entsprechenden Vorbereitungs­kursen können Sie gezielt Übungen und Prüfungs­situationen trainieren. Auf den Websites des VDH, BVZ und BHV finden Sie zudem Lern­materialien, Videos von der praktischen Prüfung und viele Beispiel­fragen.
Für die Prüfung zum Hunde­führerschein sollten Sie sich ent­sprechendes Hintergrund­wissen aneignen. Belesen Sie sich detailliert zu Hunde­haltung, Hunde­erziehung und dem tierischen Sozial­verhalten. Beachten Sie bei Multiple-Choice-Fragen, dass auch mehrere Antworten richtig sein können.

Spielen Sie mit Ihrem Hund für die praktische Prüfung unter­schiedliche Alltags­situationen durch. Gehen Sie in belebter Umgebung Gassi, setzen Sie sich ins Café oder streifen Sie durch Geschäfte. Wie verhält sich Ihr Hund? Folgt er Ihnen direkt, wenn Sie ein Kommando geben? Wie reagiert er auf andere Tiere oder Menschen? Zerrt er an der Leine oder bellt er unverhofft? Kehrt er zu Ihnen zurück, wenn Sie ihn rufen?

Die Prüfer:innen achten vor allem darauf, dass Ihr Verhalten und das Ihres Hundes aufeinander abge­stimmt sind. Am ehesten punkten Sie beim Test, wenn Sie ein einge­spieltes Team sind und einander vertrauen.

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Ver­einfacht gesagt: Ein Sachkunde­nachweis belegt, dass Sie in der Lage sind, Ihren Hund zu halten und zu kontrollieren. Wichtig dabei ist, dass vom Tier keine Gefahr für andere Menschen oder die öffentliche Ordnung ausgeht.

Wie der Hunde­führerschein besteht auch der Sachkunde­nachweis aus zwei Teilen: einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Darin entspricht der Test dem Hunde­führerschein. Trotzdem sind beides unter­schiedliche Prüfungen.

  • Die Theorie besteht aus einem Fragen­katalog zu spezifischem Hunde-Wissen.
  • In der Praxis werden der Umgang und das Verhalten zwischen Ihnen und Ihrem Hund in Alltags­situationen abgefragt. Einige Hunde­führerscheine, wie die des Berufs­verbandes der Hunde­erzieher und Verhaltens­berater (BHV), werden auch als Sachkunde­prüfung anerkannt. Die Prüfungen für die Hunde­führerscheine sind in der Regel schwieriger.

Der Sachkunde­nachweis ist vor allem bei Hunde­rassen relevant, die potenziell gefährlich sein könnten. Halter:innen sogenannter Listen­hunde müssen in den meisten Bundes­ländern eine Sachkunde­prüfung ablegen. Ob der Sachkunde­nachweis verpflichtend ist, ist im jeweiligen Hunde­gesetz des Bundes­landes geregelt.

In Deutschland ist ein Sachkunde­nachweis nicht in allen Bundes­ländern Pflicht. Je nach Wohnort müssen Sie also auch keine ent­sprechende Prüfung absolvieren. Erkundigen Sie sich zu den geltenden Regeln für Ihren Wunsch­hund und Ihren Wohn­sitz, bevor Sie sich einen Hund anschaffen. Was Sie in jedem Fall wissen sollten:

Eine generelle Kontrolle von Sachkunde­nachweisen ist in Deutschland nicht möglich. Dafür fehlt eine Registrierungs­pflicht. "Aber, wenn der Hund auffällig wird, jemanden beißt oder etwas passiert, wird kontrolliert, ob der Hund eine Prüfung abgelegt hat", erklärt Julia Dittmers, Vorsitzende des Berufs­verbandes zertifizierter Hunde­trainer (BVZ). "Da kann es dann auch sein, dass dem Hunde­halter je nach Schwere des Vorfalls die Prüfung auferlegt wird, obwohl der Hund kein Listenhund ist oder im Bundes­land keine Sachkunde­nachweispflicht besteht."

  • Ein Sachkunde­nachweis Hund ist in Baden-Württem­berg und Nieder­sachsen Pflicht für alle Hunderassen.
  • Ein Sachkunde­nachweis Hund ist in Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen nur bei aggressivem Verhalten Ihres Hundes Pflicht.
  • In Branden­burg, Hessen, Mecklen­burg-Vor­pommern, Rhein­land-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist ein Sachkunde­nachweis für Listen­hunde und große Hunde erforderlich.
  • In Nord­rhein-West­falen ist ein Sachkunde­nachweis Hund für Halter:innen sogenannter "20/40-Hunde" und anderer bestimmter Rassen Pflicht. Das Landes­hundegesetz in NRW definiert einen aus­gewachsenen Hund, der mindestens 20 kg schwer oder 40 cm hoch ist, als "20/40-Hund".
  • Die Bundes­länder Berlin und Hamburg verlangen den Sachkunde­nachweis nur für alle freilaufenden Hunde und ggf. für bestimmte Hunderassen.
  • In Nieder­sachsen und in der Schweiz zum Beispiel müssen Erst­hunde­halter:innen schon eine theoretische Prüfung absolvieren, bevor sie sich einen Hund anschaffen. Die praktische Prüfung mit Hund müssen Sie dann ein Jahr später ablegen.
Seit 2014 ist in Deutschland eine Sachkundeprüfung für Hundetrainer:innen und Hundezüchter:innen verpflichtend. Dies soll die Qualität und Seriosität von Ausbildung und Herkunft der Hunde unter tierschut­zgerechten Bedingungen gewähr­leisten. Wer als Hunde­trainer:in arbeiten möchte, muss beim zuständigen Veterinär­amt einen Antrag stellen. Dort nimmt dann ein zertifizierter Prüfer bzw. eine Prüferin den Sachkunde­nachweis ab. "Der Begriff Hunde­trainer ist leider immer noch nicht geschützt", erklärt Dittmers. Deshalb solle bei der Auswahl von Hunde­züchtern und Hundezüchterinnen, Hunde­trainern und Hundetrainerinnen und -schulen auf die Zertifizierung, Ausbildung und das Vorliegen eines Sachkunde­nachweises achten.
Ablauf, Kosten, Gültig­keit: Für die Sachkunde­prüfung gibt es vieles zu beachten. Alles Wichtige und Wissens­werte finden Sie hier im Überblick:
Voraus­setzungen und Prüfungs­wissen
Welche Voraus­setzungen Sie für den Sachkunde­nachweis erfüllen müssen, was Sie für die Prüfung wissen sollten und ob Sie die Prüfung wieder­holen können, erfahren Sie im Folgenden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie können die Prüfung beliebig oft wieder­holen – und zwar den theoretischen wie den praktischen Teil. "Falls Sie den Vorbereitungs­kurs bereits bei der nicht bestandenen Prüfung gemacht haben, müssen Sie diesen nicht wieder­holen. Dann fallen nur noch die Prüfungs­gebühren an", erklärt der Geschäfts­führer und Justiziar des Verbandes für das Deutsche Hunde­wesen (VDH), Jörg Bartscherer.

Dennoch ist es auf jeden Fall ratsam, die Prüfung erst anzutreten, wenn Sie Ihr Wissen so vertieft haben, dass Sie die Theorie aller Voraus­sicht nach bestehen. Schon allein mit Blick auf Ihren Geld­beutel. Zudem sollte Ihr Hund so gut erzogen und trainiert sein, dass Sie beide auch die Praxis meistern.

Was muss ich für die Prüfung wissen?

Die Sachkundenachweis Prüfung besteht aus zwei Teilen. Zuerst müssen Sie einen Theorie-Teil bewältigen, der aus etwa 35 Fragen zu folgenden Themen­gebieten besteht:

  • Sozial­verhalten & Kommunikation
  • Lern­theorie, Erziehung, Aus­bildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Rassen­kenntnisse
  • Gesundheit, Ernährung, Fort­pflanzung
  • Hunde und Recht

Wie viele Fragen müssen beim Test für den Sachkundenachweis richtig beantwortet sein?

Der Theorie-Frage­bogen für den Sachkundenachweis Hund wird in Form eines Multiple-Choice-Tests abgefragt. Erreichen Sie 80 Prozent der möglichen Punkte, ist der Test bestanden.

Im praktischen Teil stehen dann das Verhalten des Hundes (Wesens­test) und die Reaktion des Halters bzw. der Halterin in verschiedenen Alltags­situationen im Vorder­grund. Praktische Szenarien sind etwa Spazier­gänge ohne Leine oder der Besuch in einem Café oder Geschäft, in dem sich noch andere Menschen aufhalten. Neben der Reaktion Ihres Hundes auf Menschen­gruppen, andere Tiere, Autos, Jogger:innen oder Ihre Kommandos werden tier­gerechtes und voraus­schauendes Verhalten bewertet.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

Sie können die Prüfung beliebig oft wieder­holen – und zwar den theoretischen wie den praktischen Teil. "Falls Sie den Vorbereitungs­kurs bereits bei der nicht bestandenen Prüfung gemacht haben, müssen Sie diesen nicht wieder­holen. Dann fallen nur noch die Prüfungs­gebühren an", erklärt der Geschäfts­führer und Justiziar des Verbandes für das Deutsche Hunde­wesen (VDH), Jörg Bartscherer.

Dennoch ist es auf jeden Fall ratsam, die Prüfung erst anzutreten, wenn Sie Ihr Wissen so vertieft haben, dass Sie die Theorie aller Voraus­sicht nach bestehen. Schon allein mit Blick auf Ihren Geld­beutel. Zudem sollte Ihr Hund so gut erzogen und trainiert sein, dass Sie beide auch die Praxis meistern.

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Bereiten Sie sich und Ihren Hund gut auf die Prüfung vor. Dabei kommt es neben Ihrem theoretischen Wissen vor allem darauf an, dass Ihr Verhalten auf das Ihres Hundes abgestimmt ist. Sie müssen ein ein­gespieltes Team sein und einander vertrauen.

Vorbereitungs­kurse: Sie können vorab an Kursen mit gezielten Übungen und Prüfungs­situationen teilnehmen. Auf den Websites des VDH, BVZ und BHV finden Sie zudem Lern­materialien, Videos der praktischen Prüfung und weitere Beispiel­fragen.

Hunde-Theorie: Eignen Sie sich spezifisches Wissen über Hunde­haltung, Hunde­erziehung, und das Sozial­verhalten der Tiere an. Im Internet finden sich zahlreiche Fragen­kataloge, die Ihnen zeigen, was ungefähr auf Sie zukommen könnte. Beachten Sie, dass bei Sachkunde­fragen auch mehr als eine Antwort richtig sein kann.

Praktische Prüfung: Spielen Sie mit Ihrem Hund verschiedene Alltags­situationen durch. Beobachten und üben Sie das Verhalten Ihres Hundes beim Spazier­gang oder in Cafés oder Geschäften. Versetzen Sie sich in die Rolle der Prüfer:innen und achten Sie beispiel­sweise auf folgende Details:

  • Folgt Ihr Hund Ihnen, wenn Sie ihm ein Kommando geben?
  • Wie reagiert er auf andere Menschen oder Tiere?
  • Zieht er an der Leine?
  • Kommt er zurück, wenn Sie ihn rufen?

Es kommt darauf an, dass Ihr Verhalten mit dem Ihres Hundes abgestimmt ist. Sie müssen ein ein­gespieltes Team sein und einander vertrauen.

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