Balkonkraftwerk: zwei Personen tragen eine Photovoltaikanlage auf den Balkon
Schutz für Ihre Mini-Solaranlage

Balkon­kraft­werke und die passende Versicherung

Ein Balkonkraftwerk ist eine Mini-Photo­voltaik bzw. kleine Solaranlage für den privaten Gebrauch in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung. Diese können Sie einfach an die Steckdose anschließen und den erzeugten Strom nutzen. Es gibt Anlagen mit und ohne Stromspeicher. Die PV-Anlagen sind nicht ge­nehm­ig­ungs­pflichtig, haben wenige Vorgaben und müssen nur bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Ein Vorteil der Balkonkraftwerke ist, dass Nutzer weniger Strom von ihrem Zulieferer ver­brauchen und so die Abhängigkeit von steigenden Strompreisen reduzieren. Die Solaranlagen für den Balkon gelten als Teil des Hausrats. Daher sind diese in der Regel über die Hausratversicherung mit­ver­si­chert.
Allianz wurde von Focus Money als fairster Hausratversicherer in der Ausgabe 39/2024 ausgezeichnet. Im Test waren 38 Hausratversicherer in Deutschland. Davon erhielten elf weitere Anbieter die Note "Sehr Gut".
Top-Schutz: Passend zu jeder Lebens­situation
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  • Ausgezeichneter Schutz
  • Ersetzt im Schadenfall alles, was Ihnen lieb ist, zum Neupreis
  • Erweiterung durch Zusatzbaustein, wie z. B. Fahrrad- oder Glasschutz
  • Ab 3,38 €/Monat

Informationen zur Berechnungsgrundlage:

  • Alter 25
  • 40 m² Wohnfläche, ständig bewohnt
  • Postleitzahl 80797
  • 150,- Euro Selbstbehalt
  • Versicherungssumme 26.000 Euro
  • Vertragslaufzeit drei Jahre bei monatlicher Zahlungsweise

Ein Balkonkraft­werk ist eine Mini-Solaranlage, die Sie mit einem Stecker an das heimische Strom­netz anschließen. Die Solar­module werden an Balkonen, Terrassen oder Fassaden installiert und erzeugen Strom für den eigenen Bedarf.

Für gewöhnlich besteht die Anlage aus ein bis zwei Solar­modulen. Diese sind auf der Rückseite mit einem Wechsel­richter ausgestattet und können an oder in Balkonen installiert werden. Das Strom­kabel der Solar­module verbinden Sie mit einer Außen­steck­dose und erhalten so Strom für den eigenen Haus­gebrauch.

Der Strom ist bei Mini-Kraft­werken ohne Akku nur für den direkten Verbrauch nutzbar. Scheint die Sonne stark und es wird mehr Strom produziert als verbraucht, lässt sich der über­schüssige Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Das kann auf Wunsch mit rund acht Cent je Kilo­watt­stunde vergütet werden. Voraus­setzung dafür: Die Ein­speisung ist erfolg­reich beantragt und ein geeigneter Strom­zähler installiert. 

Moderne Mini-PV-Anlagen mit eigenem Speicher oder Anschlüssen für ein Speicher­system können hingegen einen kleinen Teil des erzeugten Solar­stroms zwischen­speichern, anstelle ihn ins Strom­netz einzu­speisen. Das kann die Energie­kosten senken, auch wenn die Sonne weniger scheint. Übrigens: Sofern die Kompa­tibilität gegeben ist, lassen sich Balkon­kraft­werke auch mit einem Strom­speicher nachrüsten.

Die Solarmodule eines Balkon­kraft­werks waren lange Zeit eine rechtliche Grauzone. Mittlerweile sind Sie über­wiegend von Netz­betreibern und Vermietern oder Vermieterinnen akzeptiert. Nutzen Sie den Strom des Balkonkraftwerks ausschließlich privat, gibt es seit Inkrafttreten des Solar­pakets I der Bundes­regierung weniger Vorgaben für die Anmeldung und Installation. Da Balkon­kraft­werke im Vergleich zu größeren Photo­voltaik-Anlagen wenig Strom erzeugen und dieser von Haushaltsgeräten aufgebraucht wird, lohnt sich der büro­kratische Aufwand für eine Einspeise­vergütung in der Regel nicht.

Möchten Sie ein Balkonkraftwerk installieren, gehen Sie wie folgt vor:

  • Balkon überprüfen: Bevor Sie sich ein Balkon­kraft­werk anschaffen, sollten Sie überprüfen, ob Ihr Balkon oder Ihre Terrasse dafür geeignet ist. Ist der Balkon groß genug? Scheint genug Sonne auf den Balkon, damit Sie genug Strom produzieren? Besonders geeignet sind Balkone mit Süd­aus­richtung.
  • Vermieter:innen informieren: Sie sind Mieter:in oder Eigentümer:in in einem Mehr­familien­haus? Dann fragen Sie Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin bzw. die anderen Eigentümer:innen um Erlaubnis. Da die Balkon­kraft­werke die Optik des Hauses verändern, ist eine Zustimmung nötig. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie die Kraftwerke am Geländer auf der Innen­seite Ihres Balkons installieren. Dann ist theoretisch keine Zustimmung nötig. Einholen sollten Sie diese aber dennoch.
  • Installation: Der Anschluss eines Photovoltaik-Balkon­kraft­werks ist in der Regel einfach. Sie installieren die Balkon­kraft­werk-Halterung an Ihrem Balkon, schrauben daran die Solar­module fest und schließen das Balkon­kraft­werk an die Steck­dose an. Für einen sicheren Betrieb empfiehlt es sich, die Installation anschließend von einer Elektro-Fachkraft überprüfen zu lassen.
  • Anmelden: Lassen Sie die Mini-Photo­voltaik­anlage ins Marktdatenstammregister der Bundes­netz­agentur eintragen. Diese informiert den Netzbetreiber, Sie müssen nichts weiter tun. Diese Anmeldung ist vorgeschrieben. Wer seine Mini-Solaranlage nicht registrieren lässt, begeht eine Ordnungs­widrig­keit. Diese kann nach § 95 des Energie­wirtschafts­gesetzes eine Geld­strafe von maximal 50.000 Euro nach sich ziehen, die Höhe richtet sich nach der Gesamt­leistung der Solar­module.

Für Balkonkraftwerke bis maximal 800 Watt gilt in Deutschland eine vereinfachte Anmeldung. Für diese Anlagen ist lediglich eine einfache Regis­trierung im Markt­stamm­daten­register der Bundes­netz­agentur nötig. Die Anmeldung beim Strom­versorger ist nicht erforderlich.

Auch wenn die Anlagen nicht melde­pflichtig sind, müssen Sie als Mieter:in auch für Balkron­kraftwerke eine Erlaubnis der vermie­tenden Partei einholen. Für Anlagen über 800 Watt benötigen Sie zudem eine Geneh­migung. Da diese Anlagen in der Regel sehr teuer in der Anschaffung sind, ist der Abschluss einer Photovoltaikversicherung für sie sinnvoll.

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Ein Modul für ein Balkon­kraftwerk kostet circa 500 Euro. Hinzu kommen Kosten für Anschluss­kabel, Halterung, ggf. Strom­zähler und Installation. Im Vergleich zu einer normalen Photo­voltaik­anlage sind die Kosten für ein Balkon­kraft­werk daher über­schau­bar.

Zudem gibt es z. B. in Schleswig-Holstein sowie in einigen Städten und Gemeinden eine Förderung für Balkon­kraft­werke. Durch die von vielen Marken angebotene lange Garantie von bis zu 25 Jahren sind in der Regel auch lange Zeit keine Reparatur­kosten zu befürchten. Dadurch lohnt sich die Anschaffung der Geräte bei sonnigen Balkonen durch die Strom­kosten­ersparnis meist nach sieben bis zwölf Jahren.

Schäden an Balkonkraftwerk-Modulen sind in der Regel in der Haus­ratver­sicherung enthalten. Schäden, die Ihr Balkon­kraftwerk bei anderen Personen verursacht, deckt die private Haftpflicht­versicherung ab.

Ihr Balkonkraftwerk versichern Sie über Ihre Hausrat­versicherung. Auch wenn sich das Balkon­kraftwerk im oder am Balkon befindet, gilt es als Hausrat. Die Hausrat­versicherung bietet Versicherungs­schutz bei folgenden Schäden an Ihrem Photovoltaik-Balkon­kraftwerk:

Falls bei einem Sturm eine starke Windböe ein Modul Ihres Balkon­kraftwerks abreißt und das Teil der Solar­anlage das parkende Auto Ihres Nachbarn oder Ihrer Nachbarin beschädigt, kommt für den Schaden in der Regel Ihre private Haftpflicht auf. Die Haftpflichtversicherung greift sowohl bei Sachschäden, die Ihr Balkonkraftwerk an fremdem Eigentum verursacht, als auch bei Personenschäden oder Vermögensschäden.
Balkonkraftwerke sind inzwischen auch bei vielen Immo­bilien­besitzern und Immo­bilien­besitzer­innen gefragt. Sind die Mini-Solar­anlagen fest mit dem Gebäude oder Dach verbunden, sind sie in der Wohngebäudeversicherung mitver­sichert. Ausschlag­gebend für den Umfang des Versicherungs­schutzes ist, welche Gefahren in der eigenen Police versichert wurden. 
Nein, es werden für Mini-Kraft­werke keine Ertrags­ausfälle übernommen. Da Balkon­kraft­werke für den direkten bzw. täglichen Verbrauch ausge­richtet sind und gewöhnlich keine Vergütung für die Ein­speisung in das Strom­netz erzielen, gibt es für Betreiber:innen auch keinen Einkommens­ausfall, der erstattet werden kann.
Hier können Sie ganz unkompliziert einen Schaden an Ihrem Balkonkraftwerk melden.

Es besteht die Gefahr, dass die Mini-PV-Anlagen bei einem Sturm oder Unwetter Schaden nehmen. Auch wenn die Anschaf­fungs­kosten im Vergleich zu einer großen Photo­voltaik­anlage eher gering ausfallen, sind die Balkon­kraftwerke meist über 1.000 Euro wert. Ist ein Balkon­kraftwerk nach einem Sturm kaputt und muss ersetzt werden, müssen Sie diese Schäden ohne eine passende Versicherung aus eigener Tasche bezahlen.

Haben Sie eine Hausrat­police, melden Sie den Schaden Ihrer Versiche­rung und diese übernimmt – je nach abgeschlos­senem Tarif – die Kosten für Reparatur oder Ersatz Ihres Balkon­kraftwerks. Daher ist die Absicherung eines Balkon­kraftwerks über die Hausrat­versiche­rung sinnvoll.

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Die Allianz Hausrat­versicherung
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Pro und Contra
 Vorteile Balkonkraftwerk
  • Energieersparnis: Mit der PV-Anlage eines Balkon­kraft­werks erzeugen Sie Ihren eigenen Strom und machen sich unab­hängiger von steigenden Strom­preisen.
  • Die Energiewende unterstützen: Durch die Nutzung von erneuerbaren Energien reduzieren Sie Ihren öko­logischen Fuß­abdruck. 
  • Einfache Installation: Die Module schließen Sie einfach an eine Balkonkraftwerk-Halterung am Geländer Ihres Balkons an und verbinden das Kabel mit einer Steckdose. 
  • Umzug möglich: Die Solarmodule können Sie einfach aus der Balkonkraftwerk-Befestigung abbauen und in einer anderen Wohnung wieder anbringen.
  • Keine Steuern: Sie müssen die Nutzung nicht versteuern. Auch die ggf. ausgezahlte Ein­speise­ver­gütung ist steuer­frei. Denn die Ein­speise­vergütung von kleinen PV-Anlagen ist von Einkommen- und Gewerbe­steuer befreit.

    Quelle: Lohnsteuerhilfeverein (Stand: Januar 2025)

  • Keine unmittelbare Pflicht zum Zähler­wechsel: Die Installation eines Balkon­kraft­werks verpflichtet nicht zeit­gleich zum Zähler­wechsel. Es darf für eine Über­gangs­zeit von vier Monaten auch mit älteren Strom­zählern, die rückwärtslaufen können, ans Netz gehen.
  • Keine separate Versicherung: Sie benötigen keine Balkon-Solar­anlagen-Ver­siche­rung. Der Schutz der Photo­voltaik­module ist in der Regel in der Haus­rat- und Privat-Haft­pflicht­ver­siche­rung enthalten.
Nachteile Balkonkraftwerk
  • Anschaffungskosten: Die Investition rechnet sich erst nach fünf bis sieben Jahren. Das gilt ins­besondere für teurere Balkon­kraft­werke mit Speicher.
  • Keine Energieunabhängigkeit: Trotz einer maxi­malen Aus­gangs­leistung von 800 Watt lässt sich mit der Anlage nur ein Teil des Haus­halts-Strom­bedarfs decken.
  • Schwankungen: Die Strom­produktion des Balkon­kraft­werks ist abhängig vom Wetter, der Jahres­zeit und dem Stand­ort.
  • Kaum Vergütung: Die Einspeise­vergütung fällt, sofern beim Netz­betreiber beantragt, mit rund acht Cent pro Kilowatt­stunde gering aus. Also: Über­schüssigen Strom besser kurz­fristig speichern und selbst verbrauchen.
  • Geringe Speicherfähigkeit: Bei Balkon­kraft­werken ohne Speicher­fähigkeit ist der erzeugte Strom nur direkt nutzbar. Anlagen mit ein bis zwei Modulen und eigenem Batterie­speicher können ein bis zwei Kilowatt­stunden Strom speichern.
  • Kein Betrieb bei Stromausfall: Balkonkraft­werke benötigen ein aktives Strom­netz, um zu funktionieren. Fließt kein Strom, streikt der Wechsel­richter und die Anlage schaltet sich ab – Sie sind also nicht unabhängig.
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