Wenn das Smartphone oder Tablet zu Hause kaputtgeht, z. B. durch Feuer oder Leitungswasser, deckt normalerweise die Hausratversicherung den Schaden ab. Sie versichert auch Einbruchdiebstahl zu Hause oder über die Außenversicherung auch unterwegs, wenn zum Beispiel in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und das Handy gestohlen wird. Bei der Allianz sind zudem "Gefahren aller Art" ab Tarif Smart versichert. Heißt: Wir übernehmen auch Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Handys, wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben. Beschädigt oder zerstört ein:e Dritte:r unabsichtlich Ihr Handy, übernimmt seine oder ihre private Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparatur oder ein Ersatzgerät. Genauso gilt: Beschädigen Sie unbeabsichtigt das Mobiltelefon eines oder einer anderen, springt ebenfalls Ihre Privat-Haftpflicht ein. Bei einigen Versicherungen oder Firmen können Sie spezielle Versicherungen für Mobiltelefone abschließen.
Handy richtig versichern
Zu Hause und unterwegs: So ist Ihr Handy über die Hausratversicherung versichert
Unsere Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Gegenstände – inklusive Mobilfunkgeräte wie Handys –, die sich in Ihrem Zuhause befinden, gegen die versicherten Gefahren wie
- Einbruchdiebstahl
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Wird Ihr Smartphone oder Handy zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen, sind Sie abgesichert und erhalten unabhängig vom Alter des Geräts den Neuwert erstattet. Das gilt in Ihrem eigenen Zuhause, aber auch, wenn Sie beispielsweise im Hotel oder in einer Ferienwohnung übernachten.
Darüber hinaus bietet die Allianz Hausratversicherung folgenden Schutz:
So ist Ihr Handy über die Privat-Haftpflicht versichert
Wann zahlt die Haftpflichtversicherung – und wann nicht?
Schäden an Ihrem eigenen Handy, die durch Dritte entstehen (Fremdschäden), übernimmt die private Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin. Haben Sie Ihr Gerät aus Versehen selbst beschädigt (Eigenschaden), zahlt Ihre Privat-Haftpflicht nicht. Eigenschäden sind in der Haftpflichtversicherung immer ausgeschlossen.
Zwei Beispiele:
Welche Handyschäden übernimmt die Privat-Haftpflicht?
Beschädigt jemand anderes Ihr Handy oder Tablet, kann der oder die Verursacher:in den Schaden bei seiner oder ihrer Haftpflichtversicherung einreichen. Beschädigen Sie ein Handy von beispielsweise einer Freundin oder einem Bekannten, können Sie den Schaden bei Ihrer privaten Haftpflicht geltend machen. Zu den Schäden, die die Privat-Haftpflicht in der Regel erstattet, zählen:
Privat-Haftpflicht: Was bedeutet Zeitwert des Handys?
Die Leistung der privaten Haftpflichtversicherung bezieht sich in der Regel immer auf den Zeitwert, also den aktuellen Wert Ihres Smartphones. Liegt bei Ihrem Handy ein Totalschaden vor, erstattet die Versicherung des Schadenverursachers oder der Schadenverursacherin den ermittelten Zeitwert – dieser entspricht dem aktuellen Wert eines Gegenstands zum Schadenszeitpunkt, nicht dem ursprünglichen Kaufpreis.
Bei der Ermittlung des Zeitwerts wird berücksichtigt:
- Alter
- Modell
- üblicher Wertverlust
Bei weniger gravierenden Fällen begleicht die Haftpflichtversicherung in der Regel die tatsächlichen Reparaturkosten. Bei einem gebrochenen Display können das mehrere Hundert Euro sein.
Schadenmeldung: Was tun bei Handyschäden?
Einen Schaden können Sie bei der Allianz schnell und einfach online melden. Folgende Infos und Dokumente sind dabei hilfreich:
- Versicherungsscheinnummer (siehe Beitragsrechnung)
- Rechnungen/Kaufbelege
- Fotos der Handyschäden (bei Display- oder Bruchschäden)
- polizeiliche Meldung (bei Diebstahl)
Was tun, wenn mein Handy geklaut wurde?
Wurde Ihr Handy geklaut, sollten Sie zunächst die SIM-Karte bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren lassen. Wenn es ein Versicherungsfall ist (Handy- oder Hausratversicherung), bringen Sie den Diebstahl als Nächstes bei der Polizei zur Anzeige. Dann wenden Sie sich mit den nötigen Unterlagen an Ihren Versicherer. Dazu gehören:
- polizeiliche Anzeige
- Handyvertrag oder Kaufbeleg
Ob Ihnen die Kosten für Handygespräche erstattet oder erlassen werden, die nach dem Diebstahl und vor dem Sperren der SIM-Karte erfolgt sind, klären Sie mit Ihrem Mobildienstanbieter.
Lohnt sich eine separate Handyversicherung?
Bei separaten Handyversicherungen gibt es meist keine Wertgarantie und man bekommt bei Schäden in der Regel nur den Zeitwert erstattet. Zudem ist die Deckungssumme solcher Handyversicherungen oft begrenzt und umfasst nicht den Neuwert des Geräts. Liegt die Deckungssumme zum Beispiel bei 500 Euro, obwohl Ihr Handy 900 Euro gekostet hat, erhalten Sie maximal 500 Euro von der Versicherung.
Ein Vorteil einer separaten Handyversicherung ist, dass Sie darüber eventuell auch einfachen Diebstahl versichern können und Schäden, die Sie selbst verursachen, abgesichert sind. Letztere Leistung erhalten Sie aber allerdings auch über die Allianz Hausratversicherung mit der Absicherung "Gefahren aller Art" ab dem Tarif Smart.
Ist mein Handyzubehör mitversichert?
Kann ich mehrere Handys versichern?
Gegen welche Schäden ist mein Handy in der Hausratversicherung versichert?
Ist der Handyschaden durch ein Haustier mitversichert?
Schäden durch zahme Haustiere (z. B. Katzen oder Hasen) sowie exotische Kleintiere (z. B. Spinnen oder Skorpione) sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Handy.
Beschädigungen durch Hunde und Pferde sind hingegen nicht versichert (mit Ausnahme von Blindenführhunden). Abgesichert sind Sie nur mit einer separaten Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung. Kommt das Handy eines Dritten durch Ihren Hund zu Schaden, zahlt nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehaftpflichtversicherung.
Was ist, wenn ich einen Handyschaden selbst verursache und als Fremdschaden melde?
Leider häufen sich Betrugsfälle rund um Smartphone und Tablet bei Versicherungen. Viele Versicherer bestehen deshalb darauf, dass Sie Ihr kaputtes Handy einschicken. Sie prüfen dann, ob der Schaden zum geschilderten Unfallhergang passt.
Schummeln lohnt sich also nicht. Denn wer Versicherungsbetrug begeht, riskiert eine Strafe nach § 263 StGB. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.
Warum muss ich den Handyschaden trotz Privat-Haftpflicht selbst bezahlen?
Bei der privaten Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlen Sie niedrigere Beiträge. Vereinbaren Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, übernehmen Sie im Schadenfall 500 Euro selbst. Ist der Schaden teurer als 500 Euro, übernimmt den Rest die Versicherung.
Wird bei einem beschädigten Handy nur das Display für 100 Euro ausgetauscht, liegen die Reparaturkosten im Rahmen Ihrer Selbstbeteiligung. Ihre private Haftpflichtversicherung leistet hier noch nicht.