0800 4 720 123 Mo bis Fr 8 - 20 Uhr

Handy richtig versichern

Der optimale Schutz für Ihr Smartphone
Abhängig vom Handyschaden sind verschiedene Versicherungen zuständig. Sowohl Hausrat- als auch Haftpflicht- und Handyversicherung können dafür aufkommen.

Wenn das Smartphone oder Tablet zu Hause kaputtgeht, z. B. durch Feuer oder Leitungswasser, deckt normalerweise die Haus­rat­ver­sicherung den Schaden ab. Sie versichert auch Einbruchdiebstahl zu Hause oder über die Außenversicherung auch unterwegs, wenn zum Beispiel in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und das Handy gestohlen wird. Bei der Allianz sind zudem "Gefahren aller Art" ab Tarif Smart versichert. Heißt: Wir übernehmen auch Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Handys, wenn Sie selbst den Schaden verursacht haben. Beschädigt oder zerstört ein:e Dritte:r un­ab­sicht­lich Ihr Handy, übernimmt seine oder ihre private Haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kosten für Reparatur oder ein Ersatzgerät. Genauso gilt: Beschädigen Sie un­be­ab­sichtigt das Mobil­telefon eines oder einer anderen, springt ebenfalls Ihre Privat-Haft­pflicht ein. Bei einigen Versicherungen oder Firmen können Sie spezielle Versicherungen für Mobiltelefone abschließen.

Unsere Hausratversicherung schützt Ihre persönlichen Gegenstände – inklusive Mobil­funk­geräte wie Handys –, die sich in Ihrem Zuhause befinden,  gegen die versicherten Gefahren wie

  • Einbruchdiebstahl
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Wird Ihr Smart­phone oder Handy zum Beispiel bei einem Wohnungsbrand zerstört oder bei einem Ein­bruch gestohlen, sind Sie ab­ge­sichert und erhalten unab­hängig vom Alter des Geräts den Neuwert erstattet. Das gilt in Ihrem eigenen Zuhause, aber auch, wenn Sie beispielsweise im Hotel oder in einer Ferienwohnung über­nachten.

Darüber hinaus bietet die Allianz Haus­rat­versicherung folgenden Schutz:

  • Gefahren aller Art zu Hause: Wird Ihr Smartphone unvorhergesehen beschädigt oder zerstört – egal aus welcher Ursache und auch, wenn Sie selbst den Schaden verursachen –, leisten wir (gilt ab Tarif Smart). Lassen Sie beispielsweise Ihr Handy zu Hause auf den Steinfußboden fallen und es wird beschädigt, erhalten Sie von uns einen Naturalersatz. Das heißt, dass wir im Leistungsfall einen Dienstleister mit der Reparatur oder dem Austausch beauftragen. Im Falle des Austausches erhalten Sie ein mindestens gleichwertiges Ersatzgerät. Je nach Tarif gelten unterschiedliche maximale Leistungsgrenzen.
  • Internetschutz: Online­banking oder Online­käu­fe werden häufig über das Smart­phone erledigt. Im Speicher des Geräts bewahren Sie außerdem private Fotos und andere schöne und wichtige Erinnerungen auf. Mit dem Baustein "Internet­schutz" – ab dem Tarif Komfort – werden unter anderem die Kosten für Daten­rettungen nach Virus­befall, Wasser­schaden und mehr übernommen.
  • Diebstahl aus Kfz: Ab dem Tarif Smart ist auch der Diebstahl Ihres Handys versichert, wenn Ihr ver­schlos­senes Auto aufge­brochen wird. Je nach Tarif gelten unter­schied­liche Entschä­di­gungs­grenzen.
  • Tarif für Ihre Hausratversicherung ermitteln und auf Wunsch auch gleich abschließen.
  • Sie haben Fragen zur Hausversicherung? Unsere Mitarbeiter:innen beraten Sie gerne.
Kaum etwas ist so ärgerlich wie ein Sprung im Display oder wenn das teure Smartphone im Wasser landet. Wann Ihre private Haftpflichtversicherung für Handy­schäden aufkommt und welche Schäden abgedeckt sind, erfahren Sie hier.

Schäden an Ihrem eigenen Handy, die durch Dritte entstehen (Fremdschäden), übernimmt die private Haft­pflicht­ver­siche­rung des Verursachers oder der Verursacherin. Haben Sie Ihr Gerät aus Versehen selbst beschädigt (Eigenschaden), zahlt Ihre Privat-Haft­pflicht nicht. Eigenschäden sind in der Haftpflicht­versicherung immer ausgeschlossen.

Zwei Beispiele:

Beschädigt jemand anderes Ihr Handy oder Tablet, kann der oder die Verursacher:in den Schaden bei seiner oder ihrer Haft­pflicht­ver­si­che­rung einreichen. Beschädigen Sie ein Handy von beispielsweise einer Freundin oder einem Bekannten, können Sie den Schaden bei Ihrer privaten Haftpflicht geltend machen. Zu den Schäden, die die Privat-Haftpflicht in der Regel erstattet, zählen:

  • Display- und Bruchschäden: Die häufigsten Schäden am Smart­phone sind gebrochene Displays oder Gehäuse. Die private Haft­pflicht­versicherung über­nimmt zum Beispiel den neuen Bild­schirm für Ihr Handy, wenn der Zeit­wert nicht überschritten wird.
  • Wasserschäden: Sie stoßen aus Versehen ein Glas Wasser über das Smartphone Ihrer Freundin. Bei Elektronikschäden, die durch Feuchtigkeit entstehen, handelt es sich um Wasserschäden. Auch diese sind von der Privat-Haftpflicht abgedeckt.
  • Bedienungsfehler: Stecken Sie ein falsches Lade­kabel an das Handy Ihres Kollegen an und beschädigen da­durch den Lade­anschluss, liegt ein Bedienungs­fehler vor. Die Haft­pflicht kommt für den Schaden auf. 
  • Internetschäden: Während einer Zugfahrt spielen Sie ein Internetspiel auf dem Handy Ihres Freundes und klicken dabei auf einen Malware-Link. Viren aus dem Internet beschädigen das Smart­phone und machen es un­brauch­bar. Hier springt ebenfalls Ihre private Haft­pflicht­versicherung ein.
  • Berechnen Sie hier direkt Ihren Beitrag für die private Haftpflichtversicherung.

  • Sie haben noch Fragen zur Privat-Haftplifcht? Wir sind gerne pesönlich für Sie da.

Versicherungspaket für junge Leute
Keine Ahnung?
  • Wir geben Dir einen Überblick, welche Versicherungen wichtig sind – ganz easy und nur mit ein paar Klicks

Clever bündeln!
  • Du startest Dein Berufsleben, ziehst aus oder hast was Anderes vor? Wir zeigen Dir die richtige Absicherung und was diese kostet

Die Leistung der privaten Haft­pflicht­versicherung bezieht sich in der Regel immer auf den Zeit­wert, also den aktuellen Wert Ihres Smart­phones. Liegt bei Ihrem Handy ein Totalschaden vor, erstattet die Versicherung des Schadenverursachers oder der Schadenverursacherin den ermittelten Zeit­wert – dieser entspricht dem aktuellen Wert eines Gegenstands zum Schadenszeitpunkt, nicht dem ursprünglichen Kaufpreis.

Bei der Ermittlung des Zeitwerts wird berücksichtigt:

  • Alter
  • Modell
  • üblicher Wertverlust

Bei weniger gravierenden Fällen begleicht die Haftpflichtversicherung in der Regel die tatsächlichen Reparatur­kosten. Bei einem gebrochenen Display können das mehrere Hundert Euro sein.

Hausrat-Haft­pflicht-Kombi

Einen Schaden können Sie bei der Allianz schnell und einfach online melden. Folgende Infos und Dokumente sind dabei hilfreich:

  • Versicherungsscheinnummer (siehe Beitragsrechnung)
  • Rechnungen/Kaufbelege
  • Fotos der Handyschäden (bei Display- oder Bruchschäden)
  • polizeiliche Meldung (bei Diebstahl)

Wurde Ihr Handy geklaut, sollten Sie zunächst die SIM-Karte bei Ihrem Mobilfunkanbieter sperren lassen. Wenn es ein Ver­siche­rungs­fall ist (Handy- oder Hausratversicherung), bringen Sie den Diebstahl als Nächstes bei der Polizei zur Anzeige. Dann wenden Sie sich mit den nötigen Unterlagen an Ihren Versicherer. Dazu gehören:

Ob Ihnen die Kosten für Handygespräche erstattet oder erlassen werden, die nach dem Diebstahl und vor dem Sperren der SIM-Karte erfolgt sind, klären Sie mit Ihrem Mobildienstanbieter.

Bei separaten Handy­versicherungen gibt es meist keine Wert­ga­ran­tie und man bekommt bei Schäden in der Regel nur den Zeitwert erstattet. Zudem ist die Deckungssumme solcher Handyversicherungen oft begrenzt und umfasst nicht den Neu­wert des Geräts. Liegt die Deckungssumme zum Beispiel bei 500 Euro, obwohl Ihr Handy 900 Euro gekostet hat, erhalten Sie maximal 500 Euro von der Versicherung.

Ein Vorteil einer separaten Handyversicherung ist, dass Sie darüber eventuell auch einfachen Diebstahl versichern können und Schäden, die Sie selbst verursachen, abgesichert sind. Letztere Leistung erhalten Sie aber allerdings auch über die Allianz Hausratversicherung mit der Absicherung "Gefahren aller Art" ab dem Tarif Smart. 

Häufige Fragen: Was möchten Sie gerne wissen?

Ist mein Handyzubehör mitversichert?

Bei der Hausratversicherung der Allianz sind alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung befinden, gegen Grundgefahren wie Feuer und Einbruch mitversichert. Dazu zählt auch Handyzubehör wie Headset, Kopfhörer oder Schutzhülle.

Kann ich mehrere Handys versichern?

Bei einer Hausratversicherung sind alle Geräte in Ihrem Haushalt mitversichert – unabhängig davon, wie viele Gegenstände Sie besitzen. Das heißt: Der Versicherungsschutz gilt uneingeschränkt für alle Ihre Handys.

Gegen welche Schäden ist mein Handy in der Hausratversicherung versichert?

In der Allianz Hausratversicherung ist Ihr Handy gegen Schäden durch Wohnungseinbruch, Leitungswasser, Unwetter und Brand abgesichert. Möchten Sie zusätzlichen Schutz, kann eine separate Handyversicherung sinnvoll sein.

Ist der Handyschaden durch ein Haustier mitversichert?

Schäden durch zahme Haustiere (z. B. Katzen oder Hasen) sowie exotische Kleintiere (z. B. Spinnen oder Skorpione) sind in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. Das gilt auch für Schäden an Ihrem Handy.

Beschädigungen durch Hunde und Pferde sind hingegen nicht versichert (mit Ausnahme von Blindenführhunden). Abgesichert sind Sie nur mit einer separaten Hundehaftpflichtversicherung oder Pferdehaftpflichtversicherung. Kommt das Handy eines Dritten durch Ihren Hund zu Schaden, zahlt nicht die private Haftpflichtversicherung, sondern die Hundehaftpflichtversicherung.

Was ist, wenn ich einen Handyschaden selbst verursache und als Fremdschaden melde?

Leider häufen sich Betrugsfälle rund um Smartphone und Tablet bei Versicherungen. Viele Versicherer bestehen deshalb darauf, dass Sie Ihr kaputtes Handy einschicken. Sie prüfen dann, ob der Schaden zum geschilderten Unfallhergang passt.

Schummeln lohnt sich also nicht. Denn wer Versicherungsbetrug begeht, riskiert eine Strafe nach § 263 StGB. Das kann eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sein.

Warum muss ich den Handyschaden trotz Privat-Haftpflicht selbst bezahlen?

Bei der privaten Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlen Sie niedrigere Beiträge. Vereinbaren Sie zum Beispiel eine Selbstbeteiligung von 500 Euro, übernehmen Sie im Schadenfall 500 Euro selbst. Ist der Schaden teurer als 500 Euro, übernimmt den Rest die Versicherung.

Wird bei einem beschädigten Handy nur das Display für 100 Euro ausgetauscht, liegen die Reparaturkosten im Rahmen Ihrer Selbstbeteiligung. Ihre private Haftpflichtversicherung leistet hier noch nicht.

Kennen Sie schon das Allianz Vorteils­programm?
Haben Sie noch Fragen zum Thema Handy­versicherung?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Handyversicherung.