Grunderwerbsteuer
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Grunderwerbsteuer. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
- Erwerben Sie in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie, müssen Sie in der Regel Grunderwerbsteuer bezahlen.
- Je nach Bundesland variiert die Höhe der Grunderwerbsteuer. Sie wird an das zuständige Finanzamt abgeführt.
- Nur durch Zahlung der Grunderwerbsteuer werden Sie als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen und erhalten die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- In bestimmten Fällen können Sie sich von einer Zahlung der Grunderwerbsteuer befreien lassen. Dazu zählen vor allem Familienangelegenheiten.
Grundstück oder Immobilie kaufen: Die Grunderwerbsteuer
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Wann entsteht die Grunderwerbsteuer?
Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?
Wie kann ich Grunderwerbsteuer sparen?
Unterschied Grundsteuer und Grunderwerbsteuer
In welchen Fällen muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?
Was genau unterliegt der Grunderwerbsteuer?
Sobald sie ein inländisches Grundstück erwerben, wird laut §1 GrEStG für unter anderem folgende Rechtsgeschäfte die Grunderwerbsteuer fällig:
- Kaufverträge
- Grundstücksteilungen
- Grundstückstauschverträge
- Bestimmte Schenkungen und Überlassungen
- Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren
- sonstige Rechtsvorgänge die einen Anspruch auf Übertragung eines inländischen Grundstücks begründen
Gibt es Befreiungen von der Grunderwerbsteuer?
Es ist möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen von einer Abgabe der Grunderwerbsteuer befreien zu lassen. Dazu zählen:
- Schenkungen zwischen Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner:innen oder zwischen Eltern und Kindern
- Verkäufe unter geradlinigen Verwandten
- Grunderwerb durch Miterben im Zuge der Teilung eines Nachlasses
- Geringwertige Grundstücke oder Immobilien unter einem Wert von 2.500 Euro
- Grunderwerb im Zuge einer Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Grunderwerb unter Ehegatten, Ehegattinnen und Lebenspartner:innen
- bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge (§§ 5 bis 7 GrEStG)
Wie viel Grunderwerbsteuer muss ich abführen?
Höhe der Grunderwerbsteuer
Abhängig davon, in welchem Bundesland Sie ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen, variiert die Grunderwerbsteuer zurzeit zwischen 3,5 Prozent und 6,5 Prozent. Bis zum 01.09.2006 galt bundesweit ein Steuersatz von einheitlichen 3,5 Prozent, seitdem ist die genaue Höhe Sache der jeweiligen Bundesländer. Wichtig: Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist immer der Kaufpreis des erworbenen Grundstücks zum Beurkundungstermin. Hat Ihr Bundesland nach der Beurkundung eine Änderung des Steuersatzes veranlasst, zahlen Sie dennoch den zum Stand der Beurkundung des Kaufvertrags angefallenen Satz der Grunderwerbsteuer. Folgende Aufwendungen fallen unter die Grunderwerbsteuer:
- übernommene Verbindlichkeiten
- dem oder der Immobilienverkäufer:in vorbehaltene Nutzungen (z. B. Wohn- und Nutzungsrechte)
- übernommene Grundstücksbelastungen (z. B. Nießbrauch, Reallasten wie Altenteil, Leibgeding)
- der kapitalisierte Erbbauzins
- unter gewissen Voraussetzungen auch Gebäudeerrichtungskosten
Vergleich der Grunderwerbsteuer in den verschiedenen Bundesländern
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Bundesland
|
Steuersatz der Grunderwerbsteuer
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|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % |
| Bayern | 3,5 % |
| Berlin | 6,0 % |
| Brandenburg | 6,5 % |
| Bremen | 5,0 % |
| Hamburg | 4,5 % |
| Hessen | 6,0 % |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % |
| Niedersachsen | 5,0 % |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
| Saarland | 6,5 % |
| Sachsen | 3,5 % |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
| Thüringen | 6,5 % |