Energieausweis
- Der Energieausweis funktioniert wie eine Art Gütesiegel für die Energieeffizienz von Gebäuden. Seit November 2020 ist er bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie für alle Wohn- und Nichtwohngebäude in Deutschland verpflichtend vorzulegen.
- Potenzielle Käufer:innen eines Hauses oder einer Wohnung können sich über die Bausubstanz informieren und über ggf. empfohlene Modernisierungsmaßnahmen oder über einen Vorschlag für eine energetische Sanierung. Mietinteressenten erhalten Aufschluss über Energieverbrauch, Art der Heizung und den Energiebedarf.
- Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Ihnen liegen verschiedene Daten und Berechnungen zugrunde, auch die Kosten für Ihre Erstellung sind unterschiedlich hoch.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Energieausweis. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Was ist der Energieausweis?
Mehr Markttransparenz
Energieausweis: Inhalt
Jeder Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Auf der ersten Seite steht, ob es sich um einen Bedarfsenergieausweis oder Verbrauchsenergieausweis handelt.
Seite 1 enthält alle wichtigen Angaben zum bewerteten Gebäude, wie Adresse, Baujahr (der Grundmauern), die Anzahl der Wohneinheiten sowie den oder die wesentlichen Energieträger für Heizung und Warmwasser (z. B. Heizöl, Gas, Fernwärme, Luft-Wärmepumpe, Holzpellets, Strom). Bei neueren Gebäuden finden sich hier Informationen zur Nutzung erneuerbarer Energien und der Art der Lüftung (Lüftungskonzept mit Passivlüftung, Klimaanlage).
Seite 2 veranschaulicht den berechneten Energiebedarf des gesamten Gebäudes anhand von Energieeffizienzklasse, Farbskala und Energiekennwerten.
Seite 3 erfasst – sofern vorhanden – den Energieverbrauch des Gebäudes mithilfe einer Verbrauchserfassung von Heizung und Warmwasser, ebenfalls illustriert über eine Farbskala. Für eine bessere Einordnung der Bedarfs- und Verbrauchswerte bieten Seite 2 und 3 modellhaft ermittelte Vergleichswerte.
Seite 4 ist insbesondere für Immobilienkäufer:innen relevant. Hier finden sich in Kurzform erste konkrete Empfehlungen des Energieausweis-Ausstellers zur Modernisierung und Verbesserung der Energieeffizienz des betreffenden Gebäudes. Vor einer energetischen Sanierung sollten Immobilieneigentümer:innen jedoch immer eine ausführlichere Energieberatung in Anspruch nehmen.
Seite 5 des Gebäudeenergieausweise schließt ab mit weiteren Erläuterungen zu Angaben, Berechnung und Darstellung der einzelnen Energiewerte.
Energieeffizienzklassen
Farbskala
Energiekennwerte
Energetische Sanierung
Gesetzliche Grundlagen
Mit der EnEV sind Immobilieneigentümer:innen seit 2013 dazu verpflichtet, potenziellen Interessenten oder Interessentinnen bei Verkauf oder Vermietung den Energieausweis eines Gebäudes bei Besichtigung des Objekts unaufgefordert vorzulegen und den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige zu nennen.
Wichtige Vorschriften im Überblick:
Bei der Ausstellung von Energieausweisen wird nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden (Ausnahmen s. u.). Für die Erstellung eines Energieausweises sind Vor-Ort-Begehungen bzw. aussagekräftiges Bildmaterial erforderlich. Treibhausgas-Emissionen (CO2-Ausstoß) eines Gebäudes müssen zwingend angegeben werden. Beim Kauf einer Immobilie ist eine energetische Beratung Pflicht.
Unterschied Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Bedarfsausweis
Verbrauchsausweis
Wer braucht den Energieausweis?
Ob energetische Sanierung eines Altbaus, der eigene Dachausbau zur Vermietung oder die Modernisierung eines Hauses: Je nach Baujahr, Nutzungsart und Größe eines Gebäudes können einige Haus- und Wohnungseigentümer:innen noch zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Das gilt für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten. Zusätzlich gilt dies auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, wenn Folgendes zutrifft:
- das Gebäude bei seiner Fertigstellung bereits die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllte
- der Bauantrag für das Gebäude nach dem 01.11.1977 gestellt wurde
- das Gebäude durch eine nachträgliche Sanierung/Modernisierung diesen Energiestandard erfüllt.
Weitere Informationen erhalten Sie in den Ratgebern zur energetischen Sanierung und zur Hausmodernisierung.
Grundsätzlich befreit von der Pflicht zum Nachweis eines Energieausweises sind lediglich der Verkauf oder die Neuvermietung von Grundstücken, denkmalgeschützten Gebäuden, Ferien- oder Wochenendhäusern und sehr kleinen Bauten (bis 50 qm Nutzfläche).
Eine Befreiung gibt es auch für Haus- oder Wohnungseigentümer:innen, die bereits seit Längerem ihre eigene Immobilie allein bewohnen und dies auch weiterhin vorhaben. Sie sind ebenfalls von der Energieausweis-Pflicht ausgenommen, sofern Sie nicht künftig einen Teil Ihrer Immobilie vermieten möchten, wie z. B. nach einem umfassenden Dachbodenausbau zu einer kleinen Wohnung. Dann müssen Sie potenziellen Mieter:innen bei der Besichtigung einen Energieausweis vorlegen.
Kontrolle der Nachweispflicht
Gültigkeitsdauer und Verlängerung
Beide Varianten des Gebäudeenergieausweises, Verbrauchs- und Bedarfsausweis, sind nach Ausstellung jeweils zehn Jahre lang gültig. Innerhalb dieser Frist kann ein gültiger Energieausweis auch wiederverwendet werden – beispielsweise, wenn eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie in dieser Zeit mehrfach neu vermietet wird.
Eine Verlängerung des Energieausweises ist nicht möglich. Ist der Energieausweis einmal abgelaufen, muss vor Verkauf oder Neuvermietung der jeweiligen Immobilie ein neuer Energieausweis beantragt werden.
Energieeffizienz und Klimaschutz
Für den Gebäudebereich haben die Maßnahmen zum Wohle von Umwelt- und Klimaschutz konkrete Auswirkungen: mit dem neuen Klimaschutzgesetz von 2021 folgen höhere Energieeffizienz-Standards und strengere Vorgaben für Neubauten und die Sanierung von Bestandsbauten, beispielsweise im Hinblick auf den Betrieb von Heizungsanlagen. Investitionen in eine Wärmepumpenheizung sollen so gefördert werden. Auch die Nutzung geeigneter Dachflächen für die Produktion von Solarstrom könnte in Zukunft verpflichtend werden. Der Energieausweis spielt hier eine wichtige Rolle, zeigt er doch den Status quo, die aktuelle Energiebilanz eines Gebäudes. Die Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes und die Empfehlungen für eine energetische Modernisierung des betreffenden Hauses bilden die Basis, um einen höheren Energiestandard zu erreichen oder die energetische Sanierung eines Gebäudes voranzubringen. Der Energieausweis liegt ein standardisierter Verfahren zugrunde. Mit dieser Berechnungsgrundlage sind die genannten Werte vergleichbar und schaffen Transparenz.
Schwächen des Energieausweises
Der Energieausweis in seiner jetzigen Form ist für Verbraucher:innen schwer nachvollziehbar. Selbst die plakative Farbskala und Energieeffizienzklasse nützen Mieter:innen und Kaufinteressenten bzw. -interessentinnen ohne entsprechende Vorkenntnisse und Verständnis der genannten Werte nur wenig. Ein Energieausweis bewertet grundsätzlich immer das ganze Gebäude. Anhand der Angaben lässt sich nicht der konkrete Energieverbrauch einzelner Wohneinheiten oder bestimmter Räume abschätzen. Denn ob eine Wohnung energiefreundlich ist oder nicht, kommt sehr auf die Gewohnheiten sowie das Heiz- und Lüftungsverhalten ihrer Bewohner:innen an. Trotz eines gesetzlichen Rahmens für die berufliche Qualifizierung der Aussteller:innen eines Energieausweises, können die Bewertungen verschiedener Aussteller und Ausstellerinnen unterschiedlich ausfallen.
Energieausweis erstellen und beantragen
Ausstellungsberechtigte
Das GEG schreibt bestimmte Qualifikationsanforderungen für die Aussteller:innen von Energiebedarfsausweisen für Bestandsgebäude, Neubauten und bei anstehenden Modernisierungsmaßnahmen bestehender Gebäude vor. Demnach sind nur Personen mit einer „baunahen“ Ausbildung ausstellungsberechtigt, z. B. Architekten und Architektinnen, (Bau-)Ingenieure und Ingenieurinnen, Techniker:innen oder Handwerker:innen, wie Heizungsbauer:innen, Schornsteinfeger:innen oder Installateure und Installateurinnen. Diese müssen meist eine entsprechende Zusatzausbildung vorweisen können, z. B. eine Zusatzausbildung zum bzw. zur Energieberater:in oder eine Fortbildung im Bereich „energiesparendes Bauen“.
Um sicherzugehen, dass Sie es mit einem seriösen Ausweisaussteller zu tun haben, sehen Sie sich am besten bei den Architektenkammern, in der Ausstellerdatenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder unter den Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes nach qualifizierten energetischen Sachverständigen in Ihrer Region um.
Datenerhebung
Kosten
Die Ausstellung eines Bedarfsausweises durch Sachverständige kann mehrere hundert bis zu über 1.000 Euro kosten. Abhängig von der Datenlage, vorhandenen Unterlagen des Gebäudes und ob ein Vor-Ort-Termin notwendig ist oder nicht.
Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger als ein Bedarfsausweis, da er direkt beim jeweiligen Energieversorger beantragt werden kann und auf dem Zusammentragen bereits vorliegender oder abgelesener Verbrauchsdaten beruht. Einen Verbrauchsausweis für eine Immobilie erhalten Sie daher je nach Anbieter bereits ab etwa 50 Euro.
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