Neue Versicherungs­pflicht­grenze 2026: Für wen gilt sie?

Von Allianz Redaktion, aktualisiert am 26.11.2025

Aktualisierung der Versicherungs­pflicht­grenze für 2026: Jedes Jahr wird die Jahresarbeits­entgelt­grenze (JAEG), auch Versicherungs­pflicht­grenze genannt, an die Ein­kommens­entwicklung angepasst. Diese Grenze bestimmt, ab welchem Einkommen Arbeitnehmer:innen sich von der gesetzlichen Kranken­versicherung befreien lassen und in die private Kranken­versicherung wechseln können. Für das Jahr 2026 steigt die Versicherungs­pflicht­grenze auf 77.400 Euro jährlich bzw. 6.450 Euro monatlich. Das bedeutet eine Erhöhung um 300 Euro pro Monat im Vergleich zum Vorjahr: 3.600 Euro jährlich.

Wer als Angestellte:r mehr als 77.400 Euro brutto im Jahr verdient, ist nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert und kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Diese Regelung gilt nur, wenn das Einkommen dauerhaft über dieser Grenze liegt. 

Die Versicherungspflichtgrenze regelt, wer versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist und wer sich davon befreien lassen kann. Arbeitnehmer:innen, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 77.400 Euro übersteigt, haben die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV) . Selbstständige, Freiberufler:innen, Beamtinnen und Beamte können unabhängig von dieser Grenze in die PKV wechseln.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für Arbeitnehmer:innen heißt das: Der Betrag deckelt die monatlichen Beiträge zu den gesetzlichen Pflicht­versicherungen. Für Brutto-Einkommen oberhalb dieser Grenze müssen keine weiteren Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt in 2026 auf 69.750 Euro jährlich bzw. 5.812,50 Euro monatlich. Zum Vergleich: 2025 betrug die Beitragsbemessungsgrenze 66.150 Euro jährlich bzw. 5.512,50 Euro monatlich. Das entspricht einer Steigerung um 5,44 Prozent. Für GKV-Versicherte mit hohem Einkommen bedeutet das, dass sich die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen werden.

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Zeitraum
Jahresgrenze
Monatsgrenze
Veränderung
2025 73.800 € 6.150 €  
2026 77.400 € 6.450 € + 300 € monatlich

Die jährliche Anpassung der Versicherungspflichtgrenze erfolgt auf Basis der allgemeinen Einkommensentwicklung in Deutschland. Sie wird von der Bundesregierung festgelegt und orientiert sich an der Entwicklung der Durchschnittseinkommen. Mit der Erhöhung um 3.600 Euro jährlich bzw. 300 Euro monatlich reagiert der Gesetzgeber auf die gestiegenen Gehälter und die Inflation der vergangenen Jahre.

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Personengruppe
Versicherungspflichtgrenze 2026
Arbeitnehmer:innen und Angestellte 77.400 €
Angestellte (Assistenz-)Ärzte und Ärztinnen 77.400 €
Niedergelassene Ärzte und Ärztinnen (selbstständig) Keine – nicht versicherungspflichtig
Selbstständige und Unternehmer:innen Keine – nicht versicherungspflichtig
Freiberufler:innen Keine – nicht versicherungspflichtig
Beamtinnen und Beamte, Richter:innen und Beihilfeberechtigte Keine – versicherungsfrei
Studierende und Praktikantinnen bzw. Praktikanten Keine – PKV nur bei Befreiung zu Studienbeginn oder ab 30 Jahren
Personen ohne Einkommen (z.B. Kinder, Hausfrauen/-männer) Keine – PKV nur bei Einkommen unter Geringfügigkeitsgrenze (603€)
Wer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, kann von zahlreichen Vorteilen der privaten Krankenversicherung profitieren:
 
  • Chefarzt­behandlung, Ein- oder Zweibett­zimmer, hoch­wertige Zahn­leistungen, hohe Erstattungen für Brille, Heilpraktiker - das sind die größten Vorteile einer privaten Krankenversicherung, die Sie individuell gestalten können.
  • Meist ist die medizinische Versorgung für Privatpatienten besser. Sie können sich oft über kürzere Wartezeiten beim Arzt, der Ärztin freuen und haben direkten Zugang zu Facharztpraxen und Spezialisten.
  • Finanzieller Vorteil: Ihr PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen. Er richtet sich nach den Leistungen, Alter und Gesundheitszustand. Wer früh abschließt, zahlt meist weniger. Oft gibt's sogar Geld zurück - mit der Beitragsrückerstattung, wenn Sie keine Rechnungen einreichen.
  • Die besonderen Vorteile der Allianz Tarife MeinGesundheitsschutz: umfassende Leistungen für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Behandlungen mit starkem Preis-Leistungs-Verhältnis.