- Der AM-Führerschein, auch Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, erlaubt das Fahren von leichten zwei-, drei- und bestimmten vierrädrigen Kfz wie Rollern oder Mopeds.
- Die Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren von Kleinkrafträdern mit maximal 45 km/h und bis zu 50ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektromotoren.
- Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse AM sind ein Mindestalter von 15 Jahren, eine theoretische und praktische Ausbildung sowie das erfolgreiche Bestehen entsprechender Prüfungen.
Rollerführerschein Klasse AM
Rollerführerschein Klasse AM: Kurz erklärt
Was ist der Roller-Führerschein (Klasse AM)?
Der Führerschein der Klasse AM berechtigt dazu, leichte Roller oder Mopeds zu fahren. Erlaubt sind Fahrzeuge, die nur eine begrenzte Geschwindigkeit erreichen und über begrenzte Leistung verfügen.
Was ist der Unterschied zwischen AM-Führerschein, Mofa-Führerschein und A1-Führerschein?
Die drei Führerscheinarten unterscheiden sich in Geschwindigkeit, Hubraum und Leistung der Kfz (kW oder PS), die Fahrer:innen berechtigt sind zu fahren. Dabei erlaubt der Mofa-Führerschein die geringsten, der AM-Führerschein mittlere und der A1-Führerschein die höchsten Werte (Stand: November 2025):
- Ein Mofa-Führerschein gilt nur für Mofas, also Fahrzeuge mit maximal 25 km/h und 50ccm. Das Erhalten des 50-ccm-Führerscheins mit 15 Jahren Mindestalter ist oft schon nach erfolgreicher praktischer Prüfung möglich.
- Der AM-Führerschein ermöglicht das Fahren von Rollern oder Mopeds bis 45 km/h, maximal 50ccm Hubraum (bei Verbrennungsmotor) oder 4 kW (bei Elektromotor). Das Mindestalter für den Roller- oder E-Roller-Führerschein beträgt ebenfalls 15 Jahre. Theoretische und praktische Prüfungen sind erfolgreich abzulegen.
- Der A1-Führerschein berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 125ccm Hubraum, maximal 11 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Auch hier ist eine erfolgreich absolvierte theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Welche Voraussetzungen brauche ich für den Rollerführerschein?
Führerscheinanwärter:innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und sowohl eine theoretische als auch praktische Ausbildung und Prüfung absolvieren.
- Theoretische Ausbildung: besteht aus insgesamt 14 Doppelstunden, davon 12 Doppelstunden Grundlagenwissen und 2 Doppelstunden Spezialwissen.
- Theoretische Prüfung: umfasst 30 Fragen, wobei mehr als zehn Fehlerpunkte zum Nichtbestehen führen.
- Praktische Ausbildung ist nicht starr vorgeschrieben, sondern richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten der Fahrschüler.
- Praktische Prüfung: dauert etwa 45 Minuten und beinhaltet das Anlassen und Anfahren des Fahrzeugs sowie vier von sieben Grundfahraufgaben. Darunter fallen langsames Fahren, Ausweichen und Bremsen bei bestimmten Geschwindigkeiten, Kreisfahren, Vollbremsung und Slalom.
Die Theorieprüfung kann drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse abgelegt werden, die praktische Prüfung einen Monat vorher.
Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein der Klasse AM fahren?
Folgende Voraussetzungen müssen Kleinkrafträder erfüllen, damit Sie mit AM-Führerschein zum Führen berechtigt sind:
- Leistung (Verbrennungsmotor): maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum
- Leistung (Elektromotor): maximal 4 kW Dauer-Nennleistung
- Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h
Die Fahrerlaubnis erstreckt sich auf zwei- und dreirädrige Krafträder und Elektrokleinstfahrzeuge (z.B. Minitrikes) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars) mit einer Leermasse von maximal 425 Kilogramm.
Was gilt beim AM-Führerschein für In- und Auslandsfahrten?
Grundsätzlich gelten bei Fahrten mit der Führerscheinklasse AM im In- und Ausland folgende Bestimmungen:
- Für Fahrten innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist der in Deutschland ausgestellte Führerschein der Klasse AM laut EU-Gesetzgebung allgemein anerkannt.
- Das gesetzliche Mindestalter für die Führerscheinklasse AM in der EU beträgt laut EU-Gesetzgebung jedoch 16 Jahre – nicht 15 Jahre wie in Deutschland. Jüngere Fahrer:innen müssen daher ein zusätzliches Jahr warten, ehe sie im Ausland entsprechende Kfz fahren dürfen.
- Für Fahrten außerhalb von EU/EWR hängt die Anerkennung stark vom jeweiligen Staat und einem möglichen internationalen Abkommen ab. Ob Sie einen internationalen Führerschein benötigen, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reiseveranstalter oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des Staates erfragen, den Sie besuchen wollen.
Kann ich später vom AM-Führerschein zu den Klassen A1/A2/A aufstocken?
Ja, Sie können vom AM-Führerschein auch später noch auf die Motorradklassen A1, A2 oder A aufstocken. Allerdings ist dafür jeweils eine zusätzliche praktische und theoretische Prüfung der höheren Klasse abzulegen.
Wie kann ich meinen Roller versichern?
Sie besitzen den Rollerführerschein der Klasse AM? Dann schließen Sie bei der Allianz eine Mopedversicherung für Ihr Moped oder Ihren Roller ab:
- Die günstige Mopedversicherung startet ab nur 59 Euro im Jahr und bietet in ganz Europa besonders hohen Schadensschutz.
- In der Grunddeckung sind unter anderem Schäden durch Tierbiss, Kurzschluss oder Überspannungsschäden bei Gewitter in unbegrenzter Höhe abgesichert. Außerdem deckt sie den Diebstahl des Ladekabels ab.
- Nach Abschluss der Mopedversicherung bei Ihrem Service-Team vor Ort erhalten Sie Ihr Versicherungskennzeichen direkt zum Mitnehmen.
Wollen Sie einen Roller mit mehr als 50ccm versichern, greift die Leichtkraftradversicherung.
Wie viel kostet ein Roller-Führerschein?
Die Kosten für einen Rollerführerschein bewegen sich zwischen 1.200 bis 1.500 Euro (Stand: November 2025). Die tatsächlichen Kosten hängen von Fahrschule und Anzahl der genommenen Fahrstunden ab.
Tabelle: Kostenübersicht Rollerführerschein
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, mit welchen Kosten Sie für einen Rollerführerschein der Klasse AM zu rechnen haben:
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Kostenpunkt
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Geschätzte Kosten
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|---|---|
| Anmeldung Fahrschule | 100 - 150 Euro |
| Theoriestunden | 300 - 400 Euro |
| Theoretische Prüfung | ab ca. 25 Euro |
| Fahrstunden | ca. 400 - 900 Euro |
| Praktische Prüfung | ab ca. 100 Euro |
| Erste-Hilfe-Kurs | ca. 20 - 100 Euro |
| Sehtest | ab ca. 40 Euro |
| Passbilder | ca. 10 - 15 Euro |
| Führerscheinantrag | ca. 40 Euro |
Welche Rollerführerscheinklassen gibt es noch?
Neben dem AM-Führerschein gibt es noch fünf weitere Führerscheinklassen, die für motorisierte Zweiräder und Roller relevant sind: Mofaführerschein, A1, A2, A und B196.
Tabelle: Führerscheinklassen und ihre Voraussetzungen
In dieser Tabelle sehen Sie die fünf weiteren Führerscheinklassen sowie Fahrzeugarten, Leistung und Höchstgeschwindigkeit der Kfz, die sie damit fahren dürfen:
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Führerscheinklasse
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Erlaubte Fahrzeugart
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Leistung / Hubraum
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Höchstgeschwindigkeit
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|---|---|---|---|
| Mofa | Mofas |
max. 50 cm³, max. 1 kW |
25 km/h |
| A1 | Leichtkrafträder | bis 125 cm³, max. 11 kW | keine Begrenzung |
| A2 | Mittelschwere Motorräder | max. 35 kW, max. 0,2 kW/kg | keine Begrenzung |
| A | Schwere Motorräder |
keine Begrenzung |
keine Begrenzung |
| B196 | Leichtkrafträder (auf Basis Pkw-Führerschein) | bis 125 cm³, max. 11 kW | keine Begrenzung |
Rollerführerschein: Häufige Fragen
Was bedeutet die Schlüsselziffer 195 bei der Führerscheinklasse AM?
Die Schlüsselziffer 195 bedeutet laut Fahrerlaubnis-Verordnung FeV, dass ein Führerschein der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Erwerben Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15, erhalten Sie zusätzlich zur Klasse AM den Eintrag mit Schlüsselziffer 195 in Ihrem Führerschein. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.
Darf ich mit B197-Führerschein Roller fahren?
Ja, mit der Führerscheinklasse B197 dürfen Sie Roller bis zu einer Hubraumgröße von 50ccm bzw. 4 kW fahren. Die Führerscheinklasse B197 besagt lediglich, dass sie auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren dürfen, obwohl Sie die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug absolviert haben. Für Roller mit mehr Leistung benötigen Sie jedoch mindestens einen Führerschein der Klasse A1.
Kann ich mit B196-Führerschein Roller mit 125ccm fahren?
Ja, alle Autofahrer und Autofahrerinnen, die seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen, können auch kleine Motorräder bis 125ccm Hubraumgröße fahren. Dafür ist keine vollständige Motorrad-Ausbildung nötig und auch keine theoretische oder praktische Prüfung. Voraussetzung ist lediglich die Teilnahme an einer Schulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtsstunden mit jeweils 90 Minuten Dauer. Anschließend erhalten Sie die Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein eingetragen, die Sie zum Fahren von Krafträdern mit bis zu 125ccm berechtigt.
Wie lange gilt ein Rollerführerschein?
Ein Führerschein der Klasse AM ist unbegrenzt gültig. Beachten Sie allerdings, dass seit 2013 Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind. Läuft der Führerschein ab, ist eine Erneuerung der Fahrerlaubnis nötig. Die Behörde tauscht jedoch nur das Führerschein-Dokument aus – eine erneute Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich.
Wie lange dauert eine Rollerführerschein-Ausbildung?
Das hängt davon ab, in welcher Frequenz Ihre Fahrschule sowohl Theorie- als auch Praxisfahrstunden anbietet. Ein weiterer Faktor ist die Menge an praktischen Fahrstunden, die Sie benötigen. Vom Anmelden bei der Fahrschule bis zur abgeschlossenen Führerscheinprüfung sollten Sie etwa zwei bis sechs Monate einplanen.
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