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Rollerführer­schein Klasse AM

Zweirad-Fahrerlaubnis bis zu 50ccm
Rollerführerschein: Frau auf Roller fährt lachend duch einen Ort
  • Der AM-Führerschein, auch Rollerführer­schein oder Moped­führerschein genannt, erlaubt das Fahren von leichten zwei-, drei- und bestimmten vier­rädrigen Kfz wie Rollern oder Mopeds. 
  • Die Fahrerlaubnis berechtigt zum Fahren von Kleinkraft­rädern mit maximal 45 km/h und bis zu 50ccm Hubraum bei Verbrennungs­motoren bzw. 4 kW Leistung bei Elektro­motoren.
  • Voraussetzungen für den Führerschein der Klasse AM sind ein Mindestalter von 15 Jahren, eine theoretische und praktische Ausbildung sowie das erfolgreiche Bestehen entspre­chender Prüfungen.

Der Führerschein der Klasse AM berechtigt dazu, leichte Roller oder Mopeds zu fahren. Erlaubt sind Fahrzeuge, die nur eine begrenzte Geschwindig­keit erreichen und über begrenzte Leistung verfügen.

Was ist der Unterschied zwischen AM-Führerschein, Mofa-Führerschein und A1-Führerschein?

Die drei Führerscheinarten unterscheiden sich in Geschwindigkeit, Hubraum und Leistung der Kfz (kW oder PS), die Fahrer:innen berechtigt sind zu fahren. Dabei erlaubt der Mofa-Führerschein die geringsten, der AM-Führerschein mittlere und der A1-Führerschein die höchsten Werte (Stand: November 2025):

  • Ein Mofa-Führerschein gilt nur für Mofas, also Fahrzeuge mit maximal 25 km/h und 50ccm. Das Erhalten des 50-ccm-Führerscheins mit 15 Jahren Mindestalter ist oft schon nach erfolg­reicher praktischer Prüfung möglich.
  • Der AM-Führerschein ermöglicht das Fahren von Rollern oder Mopeds bis 45 km/h, maximal 50ccm Hubraum (bei Verbrennungsmotor) oder 4 kW (bei Elektro­motor). Das Mindest­alter für den Roller- oder E-Roller-Führerschein beträgt ebenfalls 15 Jahre. Theoretische und praktische Prüfungen sind erfolgreich abzulegen.
  • Der A1-Führerschein berechtigt zum Fahren von Motorrädern bis 125ccm Hubraum, maximal 11 kW und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/kg. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Auch hier ist eine erfolgreich absolvierte theoretische und praktische Prüfung erforderlich.

Welche Voraussetzungen brauche ich für den Rollerführerschein?

Führerscheinanwärter:innen müssen mindestens 15 Jahre alt sein und sowohl eine theoretische als auch praktische Ausbildung und Prüfung absolvieren.

  • Theoretische Ausbildung: besteht aus insgesamt 14 Doppelstunden, davon 12 Doppelstunden Grundlagen­wissen und 2 Doppel­stunden Spezial­wissen.
  • Theoretische Prüfung: umfasst 30 Fragen, wobei mehr als zehn Fehlerpunkte zum Nicht­bestehen führen.
  • Praktische Ausbildung ist nicht starr vorgeschrieben, sondern richtet sich nach den indivi­duellen Fähigkeiten der Fahrschüler.
  • Praktische Prüfung: dauert etwa 45 Minuten und beinhaltet das Anlassen und Anfahren des Fahrzeugs sowie vier von sieben Grund­fahr­aufgaben. Darunter fallen langsames Fahren, Ausweichen und Bremsen bei bestimmten Geschwindig­keiten, Kreisfahren, Voll­bremsung und Slalom.

Die Theorieprüfung kann drei Monate vor Erreichen des Mindestalters für die jeweilige Führer­schein­klasse abgelegt werden, die praktische Prüfung einen Monat vorher.

Welche Fahrzeuge darf ich mit dem Führerschein der Klasse AM fahren?

Folgende Voraussetzungen müssen Kleinkrafträder erfüllen, damit Sie mit AM-Führerschein zum Führen berechtigt sind:

  • Leistung (Verbrennungsmotor): maximal 50 Kubik­zentimeter Hubraum
  • Leistung (Elektromotor): maximal 4 kW Dauer-Nennleistung
  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h

Die Fahrerlaubnis erstreckt sich auf zwei- und dreirädrige Krafträder und Elektro­kleinst­fahrzeuge (z.B. Minitrikes) sowie vierrädrige Leicht­kraft­fahrzeuge (sogenannte Minicars) mit einer Leermasse von maximal 425 Kilo­gramm.

Was gilt beim AM-Führerschein für In- und Auslandsfahrten?

Grundsätzlich gelten bei Fahrten mit der Führerscheinklasse AM im In- und Ausland folgende Bestim­mungen:

  • Für Fahrten innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Euro­päischen Wirtschafts­raums (EWR) ist der in Deutschland ausge­stellte Führerschein der Klasse AM laut EU-Gesetzgebung allgemein anerkannt.
  • Das gesetzliche Mindestalter für die Führerscheinklasse AM in der EU beträgt laut EU-Gesetzgebung jedoch 16 Jahre – nicht 15 Jahre wie in Deutschland. Jüngere Fahrer:innen müssen daher ein zusätzliches Jahr warten, ehe sie im Ausland entspre­chende Kfz fahren dürfen.
  • Für Fahrten außerhalb von EU/EWR hängt die Anerkennung stark vom jeweiligen Staat und einem möglichen inter­nationalen Abkommen ab. Ob Sie einen inter­nationalen Führerschein benötigen, sollten Sie vor Reiseantritt beim Reise­veran­stalter oder der zuständigen Stelle bzw. Botschaft des Staates erfragen, den Sie besuchen wollen.

Kann ich später vom AM-Führerschein zu den Klassen A1/A2/A aufstocken?

Ja, Sie können vom AM-Führerschein auch später noch auf die Motorrad­klassen A1, A2 oder A aufstocken. Allerdings ist dafür jeweils eine zusätzliche praktische und theo­retische Prüfung der höheren Klasse abzulegen.

Sie besitzen den Rollerführerschein der Klasse AM? Dann schließen Sie bei der Allianz eine Mopedversicherung für Ihr Moped oder Ihren Roller ab:

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Die Kosten für einen Rollerführerschein bewegen sich zwischen 1.200 bis 1.500 Euro (Stand: November 2025). Die tatsäch­lichen Kosten hängen von Fahrschule und Anzahl der genom­menen Fahr­stunden ab.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, mit welchen Kosten Sie für einen Roller­führer­schein der Klasse AM zu rechnen haben:

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Kostenpunkt
Geschätzte Kosten
Anmeldung Fahrschule 100 - 150 Euro
Theoriestunden 300 - 400 Euro
Theoretische Prüfung ab ca. 25 Euro
Fahrstunden ca. 400 - 900 Euro
Praktische Prüfung ab ca. 100 Euro
Erste-Hilfe-Kurs ca. 20 - 100 Euro
Sehtest ab ca. 40 Euro
Passbilder ca. 10 - 15 Euro
Führerscheinantrag ca. 40 Euro

Abhängig von Anzahl und Region, ca. 40 - 60 Euro pro Stunde, in der Regel 10 - 15 Stunden

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Neben dem AM-Führerschein gibt es noch fünf weitere Führerscheinklassen, die für motorisierte Zweiräder und Roller relevant sind: Mofaführerschein, A1, A2, A und B196.

In dieser Tabelle sehen Sie die fünf weiteren Führerschein­klassen sowie Fahrzeug­arten, Leistung und Höchst­geschwin­digkeit der Kfz, die sie damit fahren dürfen:

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Führerscheinklasse
Erlaubte Fahrzeugart
Leistung / Hubraum
Höchstgeschwindigkeit
Mofa Mofas

max. 50 cm³, max. 1 kW

25 km/h
A1 Leichtkrafträder bis 125 cm³, max. 11 kW keine Begrenzung
A2 Mittelschwere Motorräder max. 35 kW, max. 0,2 kW/kg keine Begrenzung
A Schwere Motorräder

keine Begrenzung

keine Begrenzung
B196 Leichtkrafträder (auf Basis Pkw-Führerschein) bis 125 cm³, max. 11 kW keine Begrenzung

Was bedeutet die Schlüsselziffer 195 bei der Führerscheinklasse AM?

Die Schlüsselziffer 195 bedeutet laut Fahrerlaubnis-Verordnung FeV, dass ein Führerschein der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt. Erwerben Sie die Fahr­erlaubnis der Klasse AM bereits mit 15, erhalten Sie zusätzlich zur Klasse AM den Eintrag mit Schlüsselziffer 195 in Ihrem Führerschein. Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Darf ich mit B197-Führerschein Roller fahren?

Ja, mit der Führerscheinklasse B197 dürfen Sie Roller bis zu einer Hubraum­größe von 50ccm bzw. 4 kW fahren. Die Führer­schein­klasse B197 besagt lediglich, dass sie auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren dürfen, obwohl Sie die Fahrprüfung mit einem Automatik­fahrzeug absolviert haben. Für Roller mit mehr Leistung benötigen Sie jedoch mindestens einen Führerschein der Klasse A1. 

Kann ich mit B196-Führerschein Roller mit 125ccm fahren?

Ja, alle Autofahrer und Autofahrerinnen, die seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen, können auch kleine Motorräder bis 125ccm Hubraum­größe fahren. Dafür ist keine vollständige Motorrad-Ausbildung nötig und auch keine theoretische oder praktische Prüfung. Voraus­setzung ist lediglich die Teilnahme an einer Schulung mit mindestens vier theo­retischen und fünf praktischen Unterrichts­stunden mit jeweils 90 Minuten Dauer. Anschließend erhalten Sie die Schlüsselzahl 196 in Ihren Führerschein eingetragen, die Sie zum Fahren von Krafträdern mit bis zu 125ccm berechtigt.

Wie lange gilt ein Rollerführerschein?

Ein Führerschein der Klasse AM ist unbegrenzt gültig. Beachten Sie allerdings, dass seit 2013 Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sind. Läuft der Führerschein ab, ist eine Erneuerung der Fahrerlaubnis nötig. Die Behörde tauscht jedoch nur das Führer­schein-Dokument aus – eine erneute Führerschein­prüfung ist nicht erforderlich. 

Wie lange dauert eine Rollerführerschein-Ausbildung?

Das hängt davon ab, in welcher Frequenz Ihre Fahrschule sowohl Theorie- als auch Praxis­fahr­stunden anbietet. Ein weiterer Faktor ist die Menge an praktischen Fahrstunden, die Sie benötigen. Vom Anmelden bei der Fahrschule bis zur abge­schlossenen Führer­schein­prüfung sollten Sie etwa zwei bis sechs Monate einplanen.

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