Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme: Ein Mann und eine Frau sitzen am Tisch und schauen sich Unterlagen an
Was ist eine Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe?

Risiko­lebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe

  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema fallende Risikolebensversicherung (RLV).
  • Im Gegensatz zu einer Risiko­lebens­versicherung mit konstanter Versicherungs­summe, sinkt bei einer fallenden Risiko­lebens­versicherung die Versicherungs­summe während der Lauf­zeit.
  • Sinnvoll ist eine fallende Risiko­lebens­versicherung, wenn das zu versichernde finanzielle Risiko mit den Jahren geringer wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Versicherung zur Absicherung eines Kredits oder einer Bau­finanzierung dient und die Schulden während der Lauf­zeit geringer werden.
  • Eine fallende Risiko­lebens­versicherung gibt es grund­sätzlich in drei Varianten – je nachdem, nach welcher Logik die Versicherungs­summe fällt. Es gibt die linear, die annuitätisch und die pro­gressiv fallende RLV.
  • Bei der Allianz können Sie eine linear fallende Risikolebensversicherung abschließen. Im Vergleich zu einer RLV mit konstanter Versicherungssumme sind die Beiträge bei der fallenden Variante in der Regel geringer.

Die Deutsche Lebensversicherungs-AG – ein Unternehmen der Allianz – bietet eine linear fallende Risikolebensversicherung an. Sie kann telefonisch beantragt oder bei einem Ansprechpartner vor Ort abgeschlossen werden, nicht jedoch online.

Definition
Fallende Risikolebens­versicherung bedeutet: Mit fort­schreitender Vertrags­lauf­zeit wird die Versicherungs­summe geringer. Bei dieser Vertrags­art sind die Beiträge in der Regel günstiger als bei einer RLV mit konstanter Versicherungs­summe.

Schließen Sie eine fallende Risiko­lebens­versicherung ab, bedeutet das: Die Auszahlung, die eingetragene Bezugsberechtigte im Vertrag (z.B. Ihre Hinterbliebenen) im Fall Ihres Todes erhalten, sinkt mit den Jahren. Diese Form der Ver­sicherung bietet sich zum Beispiel für die Absicherung einer Bau­finanzierung an. Denn wenn Sie eine Immobilie ab­bezahlen, sinkt die Rest­schuld während der Lauf­zeit – genauso wie die Versicherungs­summe der RLV. Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann z.B. mit der Todes­fall­summe die Rest­schuld beglichen werden.

Aufgrund der abnehmenden Versicherungs­summe fallen auch die Beiträge für eine fallende RLV meist günstiger aus als bei einem Vertrag mit konstanter Versicherungs­summe. Je nach Versicherer wird der Bei­trag zu Beginn einmal berechnet und bleibt dann in der Regel über die komplette Vertrags­laufzeit gleich – voraus­gesetzt Sie erhöhen die Versicherungs­summe nicht nach­träglich oder fangen z. B. mit dem Rauchen an.

Einen Immobilienkredit können Sie nicht nur mit einer fallenden Risikolebensversicherung absichern. Auch eine Restschuldversicherung (RSV) kommt dafür infrage. Alternativ heißt sie Kreditversicherung, Kreditausfallversicherung oder Ratenschutzversicherung. Je nachdem, was im Vertrag abgeschlossen wurde, zahlt die Restschuldversicherung im Versicherungsfall (z. B. bei Tod, Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin) die monatlichen Kreditraten temporär weiter oder begleicht die Restschuld. Vorausgesetzt, die Höhe der Absicherung wurde passend gewählt.

Im Unterschied zu einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme lässt sich bei einer RSV teilweise eine Absicherung gegen Arbeitslosigkeit, schwere Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit integrieren. Manche Versicherungsunternehmen verwenden die beiden Begriffe "fallende Risikolebensversicherung" und "Restschuldversicherung" auch synonym.

Mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief der Allianz können Sie die Darlehensraten Ihres Immobilienkredits für bestimmte Fälle vorläufig absichern. Im Falle von Arbeitsunfähigkeit, Tod und optional bei Arbeitslosigkeit bietet Ihnen die Versicherung schnelle finanzielle Unterstützung und übernimmt temporär Ihre laufenden Darlehensraten in Höhe der gewählten Absicherungssumme. Dies verschafft Ihnen bzw. Ihren Hinterbliebenen Zeit für eine Neuorientierung.

Eine fallende Risikolebensversicherung dient häufig der Absicherung eines Kredits. Eine Risikolebensversicherung mit konstanter Todesfallsumme kann der Absicherung eines Kredits dienen, soll häufig aber auch die Hinterbliebenen im Todesfall der versicherten Person finanziell absichern. Angehörige können mit der Versicherungs­leistung nicht nur Kredite oder Dar­lehen tilgen, sondern beispiels­weise den Einkommens­ausfall der ver­storbenen Person ausgleichen – voraus­gesetzt die Versicherungs­summe wurde ent­sprechend hoch gewählt. So ist es möglich, den gewohnten Lebens­standard weitest­gehend zu halten.
Versicherungsarten
Eine Risikolebens­versicherung mit fallender Versicherungs­summe können Sie in drei Varianten abschließen: als linear, annuitätisch oder progressiv fallende Risiko­lebens­versicherung. Die Versicherungs­arten unter­scheiden sich haupt­sächlich darin, nach welcher Logik die Versicherungs­summe im Zeit­verlauf sinkt.

Welche Versicherungsart wählbar ist, hängt vom Versicherer und Tarif ab.

Ein Diagramm zeigt die verschiedenen Varianten einer fallenden Risikolebensversicherung (RLV): linear, progressiv und annuitätisch, im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme. Hierbei wird der Verlauf der Versicherungssumme (y-Achse) über die Laufzeit (x-Achse) mit Hilfe einer Kurve dargestellt. Eine konstante RLV wird mit einer horizontalen Linie aufgezeigt. Bei einer progressiv fallenden RLV beginnt die dazugehörige Kurve flach und sinkt im Laufe der Zeit steil nach unten. Bei einer annuitätisch fallenden RLV ähnelt die Kurve einer progressiv fallenden RLV, sie nimmt aber langsamer ab und ist daher am Ende weniger steil. Die linear fallende RLV wird mit einer geradlinigen Kurve dargestellt.

Bei einer linear fallenden Risiko­lebens­versicherung ver­ringert sich die Versicherungs­summe jährlich um einen bestimmten Betrag. Zum Bei­spiel: Sie möchten einen Kredit über 100.000 Euro für ein Wohn­mobil mit festem Tilgungs­plan absichern. Die Vertrags­laufzeit beträgt zehn Jahre, die Raten fallen jährlich linear. Daher ist es möglicher­weise sinn­voll, dass sich auch die Versicherungs­summe der fallenden Risiko­lebens­versicherung jedes Jahr um 10.000 Euro verringert. Verstirbt die versicherte Person beispiels­weise im sechsten Jahr nach Abschluss der linear fallenden Risiko­lebens­versicherung, beträgt die Absicherungs­summe noch 40.000 Euro.

Es kann theoretisch aber auch passieren, dass die Versicherungssumme schneller sinkt als die Restschuld – z.B. weil Sie den Kredit nicht so schnell abbezahlen können wie gedacht. Dann kann es bei dieser Vertragsvariante zu einer Unterversicherung kommen.

Bei einer annuitätisch fallenden Risiko­lebens­versicherung ist die Versicherungs­summe an einen Kredit oder ein Dar­lehen gekoppelt. Sie sinkt jedes Jahr im gleichen Maß wie die Rest­schuld des Kredits. Der Verlauf hängt von Tilgung und Zins­satz ab: Zu Beginn der Lauf­zeit nimmt die Todes­fall­summe nur langsam ab, gegen Ende sinkt sie immer schneller.
Bei einer progressiv fallenden Risiko­lebens­versicherung fällt die Versicherungs­summe um einen jähr­lich ansteigenden Betrag. Dieser wird bei Vertrags­abschluss fest­gelegt. Bei dieser Vertrags­variante ist die Versicherungs­summe nicht an die Rest­schuld gekoppelt. Es kann also passieren, dass die Versicherungs­summe schneller sinkt als die Rest­schuld. Im Todes­fall kann es daher zu einer Unter­versicherung kommen.
Fazit

Vor Abschluss sollten Sie genau überlegen, welche Vertragsart die richtige für Sie ist und sich beraten lassen. Für welche Variante Sie sich auch entscheiden, alle haben den Vorteil, dass Sie die Kreditgewährung durch eine Bank vereinfachen oder überhaupt erst ermöglichen: In manchen Fällen gewähren Banken ein Darlehen nur in Kombination mit einer Absicherung.

Manche Versicherungen lassen sich flexibel an den Bedarf anpassen. So können etwa bei manchen Versicherungen geänderte Zins- und Tilgungssätze des Kredits oder Sonderzahlungen für den Kredit bei der Versicherung berücksichtigt werden. Ein Vorteil ist es außerdem, wenn Sie die Versicherungssumme nachträglich erhöhen können. So kommt es nicht zur Unterversicherung, wenn z. B. die Kredittilgung langsamer voranschreitet als ursprünglich angenommen.

So finden Sie die passende Risiko­lebens­versicherung
Ob eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungs­summe die richtige Wahl ist, kommt auf Ihre Lebens­situation und Ihren persön­lichen Absicherungs­bedarf an. Häufig ist eine fallende Risiko­lebens­versicherung sinnvoll, wenn Sie einen Kredit absichern. Sollen in erster Linie Ihre Angehörigen in Ihrem Todes­fall finanziell abgesichert sein, ist in der Regel eine RLV mit konstanter Versicherungs­summe sinnvoller.
Ob eine RLV mit konstanter Versicherungs­summe oder eine fallende Risiko­lebens­versicherung sinnvoll für Sie ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Die Tabelle gibt eine erste Entscheidungs­hilfe. Vor Abschluss sollten Sie sich individuell beraten lassen:

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RLV mit fallender Versicherungssumme
RLV mit konstanter Versicherungssumme
  • Sie möchten eine Baufinanzierung oder einen Kredit absichern.
  • Sie legen Wert auf möglichst günstige Beiträge.
  • Sie möchten vorrangig den Lebensstandard Ihrer Liebsten im Todesfall finanziell absichern.
  • Ihnen ist ein konstanter Versicherungsschutz wichtig.

Sie wünschen sich eine Lösung zur Absicherung eines Immobilien­darlehens? Die Deutsche Lebens­versicherungs-AG (ein Unter­nehmen der Allianz) bietet eine RisikoLebens­versicherung mit linear fallender Versicherungs­summe an. Der Beitrag bleibt während der gesamten Lauf­zeit konstant. Als Wert im letzten Versicherungs­jahr ist eine End­versicherungs­summe zwischen 95 und 0 Prozent der Anfangs­versicherungs­summe wählbar. Sie profitieren zudem von folgenden Vorteilen:

  • Geringere Beiträge als bei einer Risiko­lebens­versicherung mit konstanter Versicherungs­summe
  • Berufsunfähigkeits­vorsorge kann bei Vertrags­abschluss mitversichert werden
  • Anfangs- und End­versicherungs­summe individuell festlegbar
  • Auch als Versicherung gemein­sam mit Partner:in (Risiko­lebens­versicherung über Kreuz oder verbundene Risiko­lebens­versicherung) abschließbar
  • Unter bestimmten Voraus­setzungen ist eine ver­einfachte Risiko­prüfung möglich

Die fallende RisikoLebensversicherung der Allianz können Sie z.B. telefonisch über die Hotline beantragen. Wir beraten Sie gern kostenlos und unverbindlich!

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Risikolebensversicherungs-Vertrag ab, in dem er als Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler eingetragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner eingetragen.

Eine vereinfachte Gesundheitsprüfung ist bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 500.000 Euro möglich, z. B. bei einem Hypothekendarlehen oder für Ärzte bei einer Praxisgründung/-übernahme. Die genauen Voraussetzungen erfahren Sie von Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Die Beitragshöhe hängt von der konkreten Vertragskonstellation ab. Bei anfänglich gleicher Versicherungssumme und ansonsten ebenfalls gleichen Voraussetzungen sind die Beiträge für die fallende Risikolebensversicherung geringer.

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Preisbeispiel Allianz
Die folgende Infografik verdeutlicht ein Preisbeispiel für eine linear fallende Risikolebensversicherung bei der Allianz. Die Anfangsversicherungssumme von 200.000 Euro fällt jährlich um 10.000 Euro. Bei einer Versicherungslaufzeit von 20 Jahren fällt die Endversicherungssumme bis auf 0 Euro. Der monatliche Zahlbeitrag beträgt bei diesem Beispiel 7,32 Euro.

Für das folgende Berechnungsbeispiel wurden folgende Annahmen getroffen: 
Industriekaufmann oder Industriekauffrau, mind. 10 Jahre Nichtraucher:in, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, Eintrittsalter 40 Jahre, Anfangsversicherungssumme 200.000 Euro (fällt jährlich um 10.000 Euro), Versicherungslaufzeit: 20 Jahre, Versicherungsbeginn 01.04.2024, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschussanteile. Die Überschussanteile sind für das erste Versicherungsjahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. (Stand: 21.03.2024)

Hinweis: Dies ist ein fiktives Beispiel. Laufzeit und Absicherungshöhe sollten individuell auf die eigene Lebenssituation und den Absicherungsbedarf abgestimmt werden.

Tarif: Basisschutz RLV Basis Tarif L0A(DL) - ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, einem Unternehmen der Allianz.

Das Balkendiagramm zeigt ein Preisbeispiel für eine linear fallende Risikolebensversicherung mit einer Anfangsversicherungssumme von 200.000 Euro über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Versicherungssumme reduziert sich jährlich um 10.000 Euro, sodass sie im zweiten Jahr bei 190.000 Euro, im 20. Jahr bei 10.000 Euro und im 21. Jahr schließlich bei Null Euro liegt.
Sie sichern mit der fallenden Risiko­lebens­versicherung einen Immobilien­kredit ab? Dann sollte die Versicherungs­summe mindestens so hoch wie Ihr Kredit bzw. Darlehen sein. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, legt eine rund zehn Prozent höhere Todes­fall­summe fest. So ist auch eine eventuelle Nach­finanzierung oder Vorfälligkeits­entschädigung bei vor­zeitiger Rück­zahlung des Darlehens abgedeckt.

Grundsätzlich sollte die Laufzeit der fallenden Risiko­lebens­versicherung Ihrem individuellen Absicherungs­bedarf entsprechen. Bei einer Kredit­absicherung bei Haus­kauf bedeutet das: Passen Sie die Versicherungs­dauer der Lauf­zeit des Kredits oder Dar­lehens an. Der Vertrag sollte mindestens so lange wie die Finanzierung laufen.

Wichtig: In der Regel können Risikolebensversicherungen nur bis zu einem bestimmten Höchstalter bzw. mit einer bestimmten Höchstversicherungsdauer abgeschlossen werden.

Ja, es ist möglich mehrere Risikolebensversicherungen zu haben. Bei Vertragsabschluss einer zweiten (oder dritten) Risikolebensversicherung sollten Sie angeben, dass Sie bereits eine (oder zwei) besitzen. Ob es sinnvoll ist, eine oder mehrere Risikolebensversicherungen zu haben, hängt individuell von Ihrer Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen ab.

  • Bei Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten können mehrere Risikolebensversicherungen sinnvoll sein, um die Versicherungen auf das jeweilige Darlehen anzupassen.
  • Auch ein späterer, erhöhter Absicherungsbedarf wegen veränderter Lebensumstände kann ein Grund für eine weitere Risikolebensversicherung sein. Besteht beispielsweise bereits eine RLV mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro, kann ein weiterer Vertrag z.B. mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro sinnvoll sein, womit die Gesamtabsicherung dann bei 150.000 Euro liegt. Wichtig: Wenn Sie in Ihrem ersten Vertrag eine Nachversicherungsgarantie vereinbart haben, können Sie die Versicherungssumme unter bestimmten Bedingungen ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich anpassen und brauchen ggf. gar keinen zweiten Vertrag.
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