Schließen Sie eine fallende Risikolebensversicherung ab, bedeutet das: Die Auszahlung, die eingetragene Bezugsberechtigte im Vertrag (z.B. Ihre Hinterbliebenen) im Fall Ihres Todes erhalten, sinkt mit den Jahren. Diese Form der Versicherung bietet sich zum Beispiel für die Absicherung einer Baufinanzierung an. Denn wenn Sie eine Immobilie abbezahlen, sinkt die Restschuld während der Laufzeit – genauso wie die Versicherungssumme der RLV. Sollte Ihnen etwas zustoßen, kann z.B. mit der Todesfallsumme die Restschuld beglichen werden.
Aufgrund der abnehmenden Versicherungssumme fallen auch die Beiträge für eine fallende RLV meist günstiger aus als bei einem Vertrag mit konstanter Versicherungssumme. Je nach Versicherer wird der Beitrag zu Beginn einmal berechnet und bleibt dann in der Regel über die komplette Vertragslaufzeit gleich – vorausgesetzt Sie erhöhen die Versicherungssumme nicht nachträglich oder fangen z. B. mit dem Rauchen an.