Stirbt ein nahestehender Mensch, sehen sich Angehörige nicht nur mit Trauer, sondern auch mit verschiedenen organisatorischen Aufgaben konfrontiert. In unserer Todesfall Checkliste finden Sie Dinge, die Hinterbliebene sofort nach dem Todesfall oder innerhalb der ersten Tage erledigen müssen und welche Erledigungen bis nach der Bestattung Zeit haben.
Checkliste Todesfall
Was tun im Todesfall?
Direkt zu tun: Was nach einem Todesfall sofort zu erledigen ist
Ärztin oder Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen
Je nach Ort des Todesfalls ist die Vorgehensweise folgende:
- Sterbefall zu Hause: Wird die verstorbene Person zu Hause aufgefunden, sollte sofort ein Arzt oder eine Ärztin verständigt werden. Der oder die Mediziner:in stellt einen Totenschein (auch Todesbescheinigung gennant) aus und hält darin unter anderem Todeszeitpunkt, Todesart und Todesursache fest.
- Sterbefall in Öffentlichkeit: Tritt der Todesfall in der Öffentlichkeit ein (zum Beispiel bei einem Autounfall), stellt das Notarztteam den Totenschein aus.
- Sterbefall im Pflegeheim / Krankenhaus: Bei Tod im Pflegeheim, Hospiz oder Krankenhaus kümmert sich das Personal vor Ort um den Totenschein.
Der Totenschein ist notwendig, um im Standesamt die Sterbeurkunde zu beantragen.
Wichtige Verfügungen und Dokumente suchen
Um den Wünschen des oder der Verstorbenen zu entsprechen und wichtige Fristen einhalten zu können, sollten Angehörige wichtige Dokumente schnellstmöglich ausfindig machen:
- Organspendeausweis (falls vorhanden)
- Anweisungen zur Beerdigung (zum Beispiel in einer Bestattungsverfügung)
- Unterlagen einer Bestattungsvorsorge (falls vorhanden: Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorgevertrag)
- Versicherungsunterlagen (zum Beispiel von Unfallversicherung, Lebensversicherung)
- Rentenversicherungsnummer (falls verstorbene Person Rente bezogen hat)
- Privatschriftliches (nicht notariell hinterlegtes) Testament (falls vorhanden)
Dokumente zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt suchen
Der Tod eines Menschen muss dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Hierfür sind mehrere Unterlagen im Original notwendig. Stellen Sie diese Dokumente möglichst früh zusammen. Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Familienstand der verstorbenen Person ab:
Wischen um mehr anzuzeigen
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Dokumente
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Ledig
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Verheiratet
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Geschieden
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Verwitwet
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| Totenschein | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Personalausweis oder Reisepass des oder der Verstorbenen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Geburtsurkunde des oder der Verstorbenen | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Heiratsurkunde oder Familienbuch (Stammbuch) | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk | ✓ | |||
| Sterbeurkunde von Lebens-/Ehepartner:in | ✓ |
Angehörige über Todesfall informieren
Informieren Sie (weitere) Angehörige, Freunde und Freundinnen des oder der Verstorbenen über den Todesfall. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, gemeinsam zu trauern und sich bei den notwendigen, weiteren Schritten gegebenenfalls gegenseitig zu unterstützen.
Nachlassgericht verständigen und Testament einreichen
Gibt es ein privatschriftliches (nicht notariell hinterlegtes) Testament, ist es unverzüglich im Original beim Nachlassgericht einzureichen (§ 2259 BGB). Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Diese Behörde stellt auch den Erbschein aus.
Bestattungsunternehmen kontaktieren
Angehörige sollten möglichst früh ein Bestattungsinstitut beauftragen, das bei der Organisation der Beisetzung berät und unterstützt. Bestatter:innen können auf Wunsch zum Beispiel auch die Beantragung der Sterbeurkunde übernehmen. Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Bestattungsvorsorge getroffen (zum Beispiel mit Bestattungsvorsorgevertrag oder Sterbegeldversicherung), ist eventuell schon ein Bestattungsinstitut festgelegt. Andernfalls können Hinterbliebene frei wählen, welches Unternehmen die Bestattung durchführt.
Wer muss die Bestattung veranlassen und welche Bestattungsfristen gelten?
In Deutschland sind die nächsten Angehörigen der verstorbenen Person verpflichtet, die Bestattung zu veranlassen. Das können zum Beispiel die Ehegattin oder der Lebenspartner, aber auch Kinder, Eltern, Geschwister und andere nahe Verwandte sein. Welche Bestattungsfristen gelten, ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Bei einer Erdbestattung muss die Bestattung je nach Bundesland in der Regel innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Für eine Feuerbestattung gelten je nach Bundesland Bestattungsfristen von bis zu drei Monaten, bis wann eine Urne nach der Einäscherung spätestens beigesetzt werden muss.
Die Bestattungskosten übernimmt laut § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Erbe beziehungsweise die Erbin der verstorbenen Person, unabhängig davon, wer die Bestattung zu veranlassen hat.
Vor Bestattung: Was in den ersten Tagen nach dem Todesfall zu tun ist
Folgende Angelegenheiten sollten Hinterbliebene innerhalb der ersten Tage nach dem Tod und vor der Bestattung regeln, da hier meist Fristen zu beachten sind:
Bestattung organisieren
In den ersten Tagen nach dem Tod eines Angehörigen steht für die Hinterbliebenen meist die Organisation einer würdevollen Bestattung im Vordergrund. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bestattungsfristen. Bei einer Erdbestattung muss die Bestattung zum Beispiel in der Regel innerhalb von vier bis zehn Tagen nach dem Todesfall erfolgen. Unter anderem muss mit dem Bestattungsunternehmen die Gestaltung von Beisetzung und Trauerfeier geklärt und ein Termin festgelegt werden. Hat der oder die Verstorbene keine Bestattungswünsche zum Beispiel in Form einer Bestattungsverfügung oder eines Bestattungsvorsorgevertrags hinterlassen, muss unter anderem folgendes geregelt werden:
- Bestattungsvertrag mit Bestattungsunternehmen absprechen und Art der Bestattung (zum Beispiel Feuerbestattung, Erdbestattung, Seebestattung) klären
- Suche nach einer Grabstätte, Art des Grabes (zum Beispiel Reihengrab oder Wahlgrab), Vertrag über Grabnutzung schließen
- Trauergottesdienst beziehungsweise Bestattungszeremonie absprechen (musikalischer Rahmen, Blumenschmuck, Trauerredner:in)
- Details zur Trauerfeier absprechen und gegebenenfalls Reservierung in Restaurant erledigen
- Trauerkarten drucken lassen
Standesamt benachrichtigen und Sterbeurkunde beantragen
Laut § 28 Personenstandsgesetz (PStG) muss der Tod eines Menschen dem zuständigen Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Das Standesamt stellt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus, die zum Beispiel wichtig ist für die Bestattung, die Beantragung eines Erbscheins und Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Normalerweise brauchen Sie mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde im Original, um den Tod der verstorbenen Person zum Beispiel bei folgenden Institutionen zu belegen:
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung
- Nachlassgericht (zur Beantragung des Erbscheins)
- private Versicherungen (zum Beispiel Lebensversicherung)
- Banken
Für die Kündigung von zum Beispiel Mietvertrag, Handyvertrag oder Stromvertrag, Mitgliedschaften in Vereinen oder Arbeitsvertrag reicht in der Regel eine Kopie.
Antragsberechtigt sind Ehepartner:in und Verwandte der verstorbenen Person (zum Beispiel Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel). Aber auch Geschwister mit berechtigtem Interesse und andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können (zum Beispiel durch Schreiben des Nachlassgerichts). Welche Dokumente der verstorbenen Person für die Beantragung der Sterbeurkunde notwendig sind, finden Sie unter „Dokumente zur Anzeige des Todesfalls beim Standesamt suchen“. Sie selbst müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation mitbringen.
Versicherungsunternehmen kontaktieren
Damit Anspruch auf Leistungen von Versicherungen besteht, müssen Angehörige den Versicherer zum Teil innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel 48 Stunden) über den Todesfall informieren. Hat die verstorbene Person eine Unfall-, Lebens-, oder Sterbegeldversicherung abgeschlossen, sollten Angehörige den Todesfall den jeweiligen Versicherern deswegen schnellstmöglich melden (Todesfall der Allianz melden). Welche Fristen gelten und welche Unterlagen erforderlich sind, ist je nach Vertrag unterschiedlich. In der Regel wird die Sterbeurkunde und Versicherungsscheinnummer der verstorbenen Person benötigt.
Daneben sollten Hinterbliebene die gesetzliche oder private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung (wenn verstorbene Person Rentenempfänger:in war) und Privathaftpflichtversicherung (falls vorhanden) der oder des Verstorbenen über den Todesfall informieren.
Erbschein beantragen
Der Erbschein ist ein amtliche Zeugnis, das nachweist, dass jemand zweifelsfrei Erbin oder Erbe einer verstorbenen Person ist. Einen Erbschein benötigen Sie dann, wenn Sie Ihren Status als Erbin oder Erbe und die Höhe Ihres Erbteils nicht anderweitig nachweisen können (zum Beispiel mit einem notariellen Erbvertrag oder notariellem Testament). Erforderlich kann der Erbschein auch sein, wenn nur ein handschriftliches Testament vorliegt oder Sie durch gesetzliche Erbfolge zum Erben oder zur Erbin werden. Häufig fordern Banken und Behörden wie das Grundbuchamt einen Erbschein.
Beantragen kann man den Erbschein beim Nachlassgericht (= Amtsgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person). Für die Beantragung eines Erbscheins sind in der Regel folgende Dokumente notwendig: Ihr Personalausweis oder Reisepass, Sterbeurkunde der verstorbenen Person, Testament oder beglaubigte Kopie (falls vorhanden), falls kein Testament vorliegt Nachweise der gesetzlichen Erbfolge wie Familienstammbuch, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Information zu Miterben oder -erbinnen (falls vorhanden) und deren Adressen.
Beim Erbschein selbst gibt es keine Fristen, die Sie beachten müssen. Beachten Sie allerdings, dass Ihre Ansprüche in der Zwischenzeit verfallen können. So verjährt der Pflichtteilsanspruch zum Beispiel nach drei Jahren.
Verträge kündigen
Zu Lebzeiten abgeschlossene Verträge (zum Beispiel für Handy, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Strom), Mitgliedschaften und Abonnements laufen nach dem Tod in der Regel weiter. Um den Zahlungsverkehr nachzuvollziehen und Daueraufträge zu stoppen, ist ein Blick auf die Kontoauszüge der verstorbenen Person hilfreich. Sollten gebuchte Reisen oder Bestellungen bestehen, sollten Sie wenn möglich stornieren.
Vermieter:in informieren und gegebenenfalls Mietvertrag kündigen
Hat die oder der Verstorbene zur Miete gewohnt, können eintrittsberechtigte Personen (zum Beispiel Ehepartner:innen, Lebenspartner:innen, Kinder, andere Verwandte oder Erben und Erbinnen) den Mietvertrag übernehmen. Alternativ haben sie das Recht, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich zu kündigen. Hat die verstorbene Person in einem Alten- oder Pflegeheim gewohnt, endet der Vertrag meist mit dem Sterbetag. In diesem Fall sollten Angehörige mit der Heimleitung klären, bis wann das Zimmer zu räumen ist.
Haustiere versorgen
Wenn die verstorbene Person Haustiere hinterlässt, muss nach dem Todesfall die Versorgung geklärt werden. Sie können zum Beispiel temporär (oder dauerhaft) in die Obhut von Angehörigen, Nachbar:innen, Freunden oder Freundinnen übergeben werden.
Arbeitgeber über Todesfall informieren
Bei einem Todesfall eines oder einer berufstätigen Angehörigen sollten Sie den Arbeitgeber der oder des Verstorbenen so schnell wie möglich informieren und relevante Unterlagen anfordern, wie Personalpapiere, Lohnsteuerkarte und Versicherungsnachweis der Rentenversicherung. Erkundigen Sie sich, ob Sie Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung haben.
Zudem sollten Sie Ihren eigenen Arbeitgeber über den Todesfall informieren, da Ihnen als Angehörige:r bezahlter Sonderurlaub im Todesfall zustehen könnte, um den Verlust zu verarbeiten und organisatorische Angelegenheiten zu erledigen.
Was nach der Bestattung zu tun ist
Einige Erledigungen haben zwar bis nach der Beerdigung Zeit, sie sollten aber dennoch nicht vergessen werden. Sind Bestattung und Trauerfeier vorbei, gibt es für Angehörige noch letzte Aufgaben zu erledigen:
Danksagungen verschicken
Verschicken Sie wenige Wochen nach der Beisetzung die Danksagungen und geben Sie gegebenenfalls eine Danksagungsanzeige auf.
Grabpflege organisieren, Grabstein und Grabeinfassung in Auftrag geben
Auch die Grabpflege muss organisiert werden. Bei einer Beerdigung ist es nach ungefähr sechs bis zwölf Monaten sinnvoll, Grabstein und Grabeinfassung in Auftrag zu geben.
Ansprüche gegenüber Rentenversicherung klären
War die verstorbene Person gesetzlich rentenversichert, können Hinterbliebene unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung beziehen. Unter Umständen kann zum Beispiel der oder die Lebenspartner:in, der Ehegatte oder die Ehegattin der verstorbenen Person eine Hinterbliebenenrente (Witwen- und Witwerrente) beantragen. Außerdem kann in den drei Monaten nach dem Tod ein sogenanntes Sterbevierteljahr gelten. In diesem Zeitraum erhält die Witwe oder der Witwer die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe.
Versicherungen kündigen
Einige Versicherungen enden mit dem Tod nicht automatisch, sondern gehen auf die Hinterbliebenen über. Hat der oder die Verstorbene weitere private Versicherungen abgeschlossen, müssen diese gegebenenfalls gekündigt werden, falls die Hinterbliebenen die Versicherung nicht fortführen möchten. Dazu gehören: Wohngebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, Hausratversicherung, Rechtsschutzversicherung und Kfz-Versicherung.
Steuerpflichten klären
Oft müssen Erben oder Erbinnen für die verstorbene Person eine letzte Steuererklärung machen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die oder der Verstorbene zwischen Jahresbeginn und Todestag Einkünfte erzielt und noch keine Lohn- oder Kapitalertragsteuer darauf gezahlt hat. Besteht Abgabepflicht, muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Jahres, das auf das Todesjahr folgt, beim Finanzamt eingereicht werden. Für freiwillige Steuererklärungen haben Hinterbliebene vier Jahre Zeit.
Digitalen Nachlass verwalten
Das Erbe der verstorbenen Person umfasst auch virtuelle Informationen wie E-Mail-Accounts oder Social-Media-Profile und Daten, die auf Laptops oder Smartphones gespeichert sind. Erbinnen und Erben sollten sich um den digitalen Nachlass kümmern. Dazu gehört zum Beispiel, das Facebook- oder Instagram-Profil der verstorbenen Person löschen zu lassen. Idealerweise hat der oder die Verstorbene schon zu Lebzeiten eine Person benannt, die sich um den digitalen Nachlass kümmert und im Todesfall Zugriff auf die wichtigsten Zugangsdaten hat.