- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Erfahren Sie, ob es möglich ist, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln bzw. was Sie dabei beachten sollten.
- Wer mit seinem bestehenden BU-Vertrag unzufrieden ist, kann seine Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen wechseln. Dieser Schritt sollte aber gut überlegt sein, da er auch Nachteile haben kann. Eine BU-Versicherung gehört zu den wichtigsten Vorsorgeversicherungen überhaupt. Der Versicherungsschutz sollte nicht gefährdet werden.
- Ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung kann sinnvoll sein, wenn die neue Versicherung bei gleichen Leistungen günstiger ist als die alte – oder mit Konditionen überzeugt, die der Altvertrag nicht enthält.
- Möchten Sie Ihre BU wechseln, verlangt der neue Versicherer in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit dem letzten Antrag verschlechtert, kann es nachteilig für Sie sein, einen neuen BU-Vertrag abzuschließen.
- Neben einem Wechsel des Versicherers gibt es auch die Möglichkeit, die Wechseloption zu nutzen, also z.B. in einen anderen Tarif zu wechseln oder von einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in eine selbstständige BU-Versicherung.
Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln
Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung kurz erklärt
Häufige Gründe für einen Wechselwunsch der BU-Versicherung
- Vertragsdetails: Sie stellen fest, dass Ihr BU-Vertrag in seiner jetzigen Form für Sie nicht mehr passend ist, z.B. weil er keine Nachversicherungsgarantie oder keine Verlängerungsoption enthält und daher unflexibel ist.
- Beitragserhöhung: Der BU-Versicherer erhöht den Versicherungsbeitrag des Altvertrags (z.B. durch Reduzierung der Überschüsse). Tipp: Achten Sie vor Vertragsabschluss darauf, dass dieser nicht nur einen geringen Zahlbeitrag, sondern auch ein eher geringes Verteuerungsrisiko hat.
- Wechsel des Tarifs: In manchen Fällen ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, innerhalb einer Versicherung von einem Tarif in den anderen zu wechseln. Dafür müssen Sie in der Regel jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen.
- Umwandlungsoption: Wenn Sie eine Versicherung mit dem Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, können Sie diesen bei manchen Versicherern in eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Ob dies bei Ihrer Versicherung möglich ist und unter welchen Bedingungen, können Sie bei Ihrem Versicherungsunternehmen erfragen.
- Wechsel der Gewinnverwendungsart: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, können Sie zwischen zwei Gewinnverwendungsarten wählen: Verrechnung oder fondsgebunden. Wenn Sie die Gewinnverwendungsart ändern möchten, kann es sinnvoll sein, die BU-Versicherung zu wechseln.
Wichtig: Wenn Sie in Ihrem BU-Vertrag eine zu niedrige Berufsunfähigkeitsrente vereinbart haben, können Sie zunächst prüfen lassen, ob sie diese über die Nachversicherungsgarantie erhöhen können. Dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dadurch erhöhen sich allerdings auch die Beiträge. Dann ist ein Wechsel der BU-Versicherung nicht notwendig. Falls Sie die Erhöhungsoption bereits ausgeschöpft haben, ist es in manchen Fällen möglich, die BU-Rente im bestehenden Vertrag nach einer erneuten Gesundheitsprüfung weiter zu erhöhen. In einigen wenigen Ausnahmefällen kann es sinnvoll sein, eine zweite Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die Ihre erste BU-Versicherung bedarfsgerecht ergänzt.
Vorteile: Wann kann der BU-Wechsel sinnvoll sein?
- … mit Ihrem Tarif unzufrieden sind: Ihr aktueller Vertrag enthält aus Ihrer Sicht unflexible Versicherungsbedingungen oder z.B. eine abstrakte Verweisung.
- … einen Tarif mit besseren Leistungen finden: Die neue Berufsunfähigkeitsversicherung bietet umfangreichere oder kundenfreundlichere Leistungen als der alte Vertrag und kostet genauso viel oder geringfügig mehr.
- … einen günstigeren Tarif finden: Ihr neuer BU-Vertrag enthält die gleichen Leistungen und Konditionen wie Ihr Altvertrag, ist monatlich aber günstiger. Achten Sie in diesem Fall auch auf das Verteuerungsrisiko des neuen Vertrags.
Wichtig: Bedenken Sie vor einem Vertragswechsel, dass Ihr höheres Alter sich negativ auf den neuen Beitrag auswirken kann. Mit steigendem Alter erhöht sich das Berufsunfähigkeitsrisiko, sodass Sie bei einem neuen BU-Vertrag mit einem höheren Beitrag rechnen müssen. Dies gilt vor allem dann, wenn sich zusätzlich Ihr Gesundheitszustand seit dem ersten Antrag verschlechtert hat und z.B. Vorerkrankungen hinzugekommen sind.
Diese Vertragsbestandteile sollte eine gute BU-Versicherung beinhalten
Diese Vertragsleistungen sind hierbei grundsätzlich empfehlenswert:
- Möglichkeit, eineBeitragsdynamik einzuschließen
- Nachversicherungsgarantie
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Umorganisations- und Wiedereingliederungshilfe
- Leistung bei Krankschreibung
- Möglichkeit der Stundung
- Beitragsüberprüfungsoption bei Berufswechsel (Erklärung s. unten)
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Wechseloptionen, z.B. Wechsel in eine Dienstunfähigkeitsabsicherung nach Erlangen des Beamtenstatus
- Gute Leistungsquote
- Gute Rating-Ergebnisse
Beitragsüberprüfungsoption: Wenn Sie durch den Berufswechsel in eine günstigereBerufsgruppe kommen, ist ein Wechsel der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zwangsläufig notwendig. Denn einige BU-Versicherer bieten eine Beitragsüberprüfungsoption an. Das heißt: Sie werden in Ihrem bestehenden BU-Vertrag neu eingestuft und Ihr Beitrag wird entsprechend verringert.
Nachteile: Wann ist ein BU-Wechsel nicht sinnvoll?
- Schlechter Gesundheitszustand: Hat sich Ihr Gesundheitszustand seit Abschluss des bestehenden BU-Vertrags deutlich verschlechtert, lohnt es sich meist nicht, die Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln. Denn um eine neue BU-Versicherung abzuschließen, durchlaufen Sie eine erneute Gesundheitsprüfung. Aufgrund möglicher Vorerkrankungen ist Ihr Berufsunfähigkeitsrisiko höher. Dies kann im neuen Vertrag zu Ausschlüssen von bestimmten Krankheiten oder Risikozuschlägen führen. Ihr Antrag kann auch ganz abgelehnt werden.
- Hohes Eintrittsalter: Wenn Ihre BU-Versicherung schon eine Weile läuft, ist auch Ihr Eintrittsalter entsprechend höher. Und dieses ist u.a. maßgeblich für die Höhe Ihrer Monatsbeiträge. Je älter Sie sind, desto höher sind die Beiträge in der Regel. Einige Versicherer geben auch konkrete Altersgrenzen vor. Das heißt: Haben Sie ein bestimmtes Alter erreicht, ist es nicht mehr möglich, die BU zu wechseln.
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ): Sie haben keine BU-Versicherung, sondern eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die an einen anderen Vertrag gekoppelt ist. Unter Umständen ist ein Wechsel dann gar nicht möglich.
Darauf sollten Sie beim Wechsel der BU-Versicherung achten
- Altvertrag prüfen: Werfen Sie einen Blick in die Vertragsbedingungen Ihrer bestehenden BU-Versicherung. Welche Leistungen beinhaltet sie? Wie hoch ist die Prämie?
- Tarife vergleichen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Angebot am Markt. Prüfen Sie vor allem, ob Ihnen ein neuer Vertrag tatsächlich bessere Leistungen bietet und nicht eher nachteilig für Sie ist (siehe oben).
- Vertrag nahtlos anschließen: Sollten Sie sich für einen Wechsel entscheiden, achten Sie darauf, dass die neue BU-Versicherung zeitlich nahtlos an den alten Vertrag anschließt. Nur so stellen Sie sicher, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht. Das ist vor allem für den Fall wichtig, dass Sie während des BU-Wechsels berufsunfähig werden.
- Altvertrag kündigen: Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen Sie erst, nachdem Sie die Annahmebestätigung für den neuen Tarif erhalten haben. Unter Umständen wird das neue Versicherungsunternehmen verlangen, dass Sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine Kündigungsbestätigung einreichen, um zu verhindern, dass Sie mit zwei BU-Versicherungen überversichert sind. Wenn Sie dem nicht nachkommen, kann es sein, dass der neue Vertrag nicht zustande kommt.
Was passiert bei einem Wechsel mit der alten Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln, haben Sie mehrere Optionen:
- Sie können Ihren ersten Vertrag beitragsfrei stellen. Die Voraussetzung dafür ist, dass eine bestimmte beitragsfreie Mindestleistung erreicht sein muss. Ist dies nicht der Fall, wird Ihre Versicherung vom Versicherer gekündigt. Wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen, erhalten Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit auch aus diesem Vertrag eine Berufsunfähigkeitsrente, die jedoch in der Regel deutlich geringer ausfällt als ursprünglich vereinbart. Der Besitz von zwei Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichzeitig ist in wenigen Ausnahmefällen möglich – allerdings nur, wenn der neue Versicherer keine Überversicherung bei Ihnen feststellt.
- Sie können den ersten BU-Vertrag kündigen. Dann zahlen Sie dafür keine Beiträge mehr, erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit aber auch keine Leistungen aus dieser Versicherung.
Welche Alternativen gibt es zum Wechsel der BU-Versicherung?