Pflege Bahr Versicherung: Ihre staatliche Grundabsicherung im Pflegefall
Ihre Grund­absicherung im Pflege­fall mit staatlicher Unterstützung

Pflege Bahr

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Die gesetz­liche oder private Pflege­pflicht­versicherung bieten Ihnen eine Grund­versorgung, falls Sie pflege­bedürftig werden sollten. Diese können Sie mit der staatlich geför­derten Pflege­zusatz­versicherung Pflege Bahr ergänzen, damit Sie eine Pflege-Mindest­absicherung erhalten.
  • Der Pflege Bahr leistet schon ab Pflege­grad 1, auch bei Demenz­erkrankungen.
  • Günstige Tarife gibt es für junge Menschen und Berufs­ein­steiger. Sichern Sie sich schon ab zehn Euro pro Monat für den Pflege­fall ab. Der Staat fördert den Pflege Bahr jährlich mit bis zu 60 Euro.
  • Weiterer Vorteil: Die Pflege Bahr Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­prüfung abschließen.
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Leistungen im Überblick
Ihre Vorteile
Das Allianz Service Team berät Sie gerne.
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Trotz Grund­ab­sicherung hohe Kosten
Der Pflege­fall stellt die pflege­bedürftige Person sowie deren Ange­hörige vor große Heraus­forderungen. Wie eine Pflege Bahr-Versicherung dabei unter­stützen kann, erfahren Sie hier.

Die Pflege­pflicht­versicherung zahlt Ihnen einen Teil der Pflege­leistungen, sollten Sie pflege­bedürftig werden. Weil die Pflege­kosten im Vergleich zu den Leistungen der Pflege­pflicht­versicherung höher sind, zahlen Sie ohne private Absicherung einen hohen Anteil aus eigener Tasche. Deshalb sollten Sie vorsorgen - mit der Allianz PflegeBahr Versicherung. Eine Pflege Bahr-Versicherung ist sinn­voll, weil sie als ergänzende Mindest­absicherung im Pflege­fall dient. Für einen leistungs­starken Top-Schutz reicht sie aller­dings nicht aus. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegetagegeldversicherung.

Entnehmen Sie der folgenden Grafik, wie hoch Ihre offenen monatlichen Kosten (Pflege­lücke) sein können. Nähere Infor­mationen zu den Pflege­graden 4 und 5 bei stationärer Pflege (1) finden Sie im Infobutton.

Pflege­pflicht­versicherung: Analog zu Ihrer Kranken­versicherung (GKV oder PKV) sind Sie in der gesetz­lichen Pflege­kasse oder in der privaten Pflege­pflicht­versicherung versichert. 

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege für Pflege­grad 4 und 5 im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag.

Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/23) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

 
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Die passende Versicherung
Je nach Pflege­grad gibt es unterschiedlich hohe Leistungen der Allianz­versicherung PflegeBahr. Alle wichtigen Vertrags­informationen finden Sie hier:
Pflegezusatzversicherung
mit staatlicher Förderung
Tagesgeldsatz
  • Beispielrechnung mit einem Tagesgeldsatz von 20 Euro = 600 Euro pro Monat
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Das sollten Sie wissen
Welche Voraus­setzungen gibt es bei einer Pflege Bahr-Versicherung und wie erhalten Sie die staatliche Förderung?
  • Die staatliche Förderung für Pflege Bahr erhalten Sie ab mindestens 10 Euro Eigen­beitrag monatlich.
  • Die Förderung von 5 Euro im Monat = 60 Euro im Jahr bekommen Sie ab dem 18. Geburts­tag. Außer­dem ist die Förderung unab­hängig von Ihrem Einkommen.
  • Die Pflege Bahr-Versicherung können Sie ohne Gesund­heits­fragen abschließen.
  • Der Tages­satz ist alters­abhängig und ab mindestens 20 Euro abschließbar.
  • Zulagenberechtigte (§ 126 SGB XI): Für die Förder­fähig­keit von Pflege Bahr sind folgende weitere Voraus­setzungen zu erfüllen: Sie sind in der sozialen oder privaten Pflege­versicherung versichert (SPV oder PPV). Sie haben eine (auf Ihren Namen lautende) private Pflegezusatz­versicherung Pflege-Bahr abgeschlossen, welche die Kriterien für die Förder­fähig­keit erfüllt. Sie können den Pflege Bahr, umgangs­sprachlich als "Förder Bahr" bezeichnet, ab dem 18. Geburts­tag abschließen. Der Versicherungs­nehmer darf noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung in Anspruch genommen haben.
Die Wartezeit beim Pflege Bahr beträgt fünf Jahre. Danach haben Sie Anspruch auf die versicherten Leistungen auf Pflege Bahr. Diese Warte­zeit für Pflege Bahr entfällt, wenn Sie durch einen Unfall pflege­bedürftig werden. Die Wartezeit für den Tarif Pflege Bahr entfällt ebenfalls, wenn dieser gleichzeitig mit dem Tarif PflegetagegeBest abgeschlossen wird. Dann sind jedoch Gesundheitsfragen zu beantworten. In diesen Fällen erhalten Sie sofort Unterstützung, wenn Sie in einen Pflegegrad eingestuft werden.
Der Abschluss des Pflege Bahrs erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Versicherungs­unter­nehmen machen bei dieser Basis­versicherung keine Einschränkungen in Bezug auf Vorer­krankungen. Im Allianz Tarif PflegeBahr gibt es keine Risiko­zuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Gut zu wissen
Ja, Sie können den Eigen­anteil des Pflege Bahrs grund­sätzlich steuerlich absetzen. Nutzen Sie dazu die "Anlage Vorsorge­auf­wand" in Ihrer Steuer­erklärung. Sie müssen dazu gegebenen­falls Nach­weise Ihrer Versicherung dem Finanz­amt vorlegen.
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Unterschiede im Überblick
Die Pflege Bahr-Versicherung ist eine Mindest­absicherung im Pflege­fall. Hier finden Sie die Unterschiede der staatlich geförderten Pflege Bahr-Versicherung im Vergleich zum Allianz Premium-Schutz PflegetagegeldBest.

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Allianz Pflegezusatz:
  Grundabsicherung mit PflegeBahr
Allianz Pflegezusatz:
  Premium-Schutz mit PflegetagegeldBest
Tagessatz

21 € bis 34 € (bis 34 Jahre)

20 € (ab 35 Jahren)

Bis 150 €
Staatliche Förderung Ja Nein
Wartezeiten Ja (entfällt bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit) Nein
Gesundheitsprüfung Nein Ja
Risikozuschläge Nein Nein
Dynamische Anpassungen 5 % alle 3 Jahre (max. Inflationsrate) 10 % alle 3 Jahre
Persönliche Erhöhungsoption Nein Ja
Serviceleistungen wie Hotline, etc. Nein Ja
Fragen zur Pflegezusatzversicherung? Dann klicken Sie hier.
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Häufige Fragen
  • Kann die PflegeBahr-Versicherung mit einer weiteren Pflegezusatzversicherung kombiniert werden?

    Neben einem Pflege Bahr können Sie sich jederzeit mit einer weiteren Pflege­zusatz­versicherung absichern. Aller­dings dürfen Sie nicht zwei staatlich geförderte Versicherungen parallel abschließen. Sie können aber eine andere private Vorsorge nutzen, die im Pflege­fall ein vereinbartes Tage­geld auszahlt, etwa eine unge­förderte Pflege­zusatz­versicherung oder eine Pflegerentenversicherung.
  • Ist der Allianz PflegeBahr kündbar?

    Sie können Ihre Versicherung zum Ende eines Jahres kündigen. Dabei müssen Sie eine Frist von drei Monaten ein­halten. Bei einer Beitrags­erhöhung haben Sie zudem ein Sonder­kündigungs­recht. Wenn Sie kündigen, erhalten Sie im Pflege­fall allerdings auch keine Leistungen aus der Versicherung. Der Vertrag kann alternativ auch bis zu drei Jahre ruhen, sofern Sie Grund­sicherung bzw. Sozial­hilfe empfangen.
  • Welche Auswirkungen hat das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II?

    Seit 2017 gelten neue Regeln, wer in welchem Maße pflege­bedürftig ist. Statt der bisherigen drei Pflege­stufen gibt es jetzt fünf Pflege­grade. Dadurch sollen mehr Menschen Leistungen aus der Pflege­pflicht­versicherung erhalten. Außer­dem sei die individuelle Pflege­bedürftig­keit stärker berück­sichtigt, lautete ein weiteres Argument für die Reform. Auch in 2023 gab es eine Pflegereform.

    Trotz der Reformen und verbesserten Leistungen bleibt die Versorgungs­lücke aller­dings groß. Die Pflege­pflicht­versicherung ist somit nur eine Grund­ab­sicherung. Sie sollten sich daher mit einer privaten Pflege­versicherung aus­reichend absichern.

  • Unterscheidet sich die Allianz PflegeBahr-Versicherung je nach Vorerkrankungen?

    Nein, Vorerkrankungen spielen bei der Allianz PflegeBahr-Versicherung keine Rolle. Der Abschluss erfolgt ohne Gesund­heits­prüfung. Es dürfen aller­dings noch keine Leistungen aus der Pflege­versicherung bezogen worden sein.
  • Wie erhalte ich die staatliche Förderung für den PflegeBahr?

    Wenn Sie sich für die staatlich geförderte Pflege­zusatz­versicherung Allianz PflegeBahr entscheiden und die Voraus­setzungen erfüllen, kümmert sich die Allianz auto­matisch darum, dass Sie die staatliche Förderung von maximal 60 EUR pro Jahr erhalten.

    Der Vertrag ist ab 18 Jahren abschließ­bar und der Monats­beitrag orientiert sich am Eintritts­alter und gewählten Tages­satz (mind. 20 Euro). Gefördert wird mit maximal 60 Euro im Jahr (wenn Sie einen Mindest­beitrag von zehn Euro selbst leisten, gibt es den monat­lichen Förder­zuschuss von fünf Euro).

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