- Autofahren mit Flip Flops ist grundsätzlich nicht verboten. Es droht kein pauschales Bußgeld, wenn Sie damit am Steuer erwischt werden.
- Als Autofahrer:in müssen Sie jedoch gewisse Sorgfaltspflichten beachten. Kommt es zu einem Unfall und hätten Sie diesen mit festem Schuhwerk verhindern können, kann ein Bußgeld drohen.
- Im Falle eines Unfalls kann die Kaskoversicherung außerdem die Leistung kürzen oder ganz verweigern.
- Ähnliches gilt, wenn Sie in High Heels, Schlappen oder gänzlich barfuß Auto fahren.
- Wenn es in Verkehrsangelegenheiten zu einem Rechtsstreit kommt, steht Ihnen die Allianz Verkehrsrechtsschutzversicherung zur Seite.
Mit Flip Flops Auto fahren: Ist das erlaubt?
Mit Flip Flops Auto fahren: Was gilt es zu beachten?
Kein pauschales Verbot für das Fahren mit Flip Flops
Grund dafür ist § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung, der aufgrund seiner sehr allgemeinen Wortwahl oft als "Gummi-Paragraf" bezeichnet wird. Dort heißt es: "Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Wenn Sie also mit Flip Flops, Schlappen, High Heels und Co. Auto fahren, haben Sie unter Umständen weniger Kontrolle über Ihren Wagen. Es passiert schnell, dass der Fuß in offenem oder hohem Schuhwerk vom Pedal abrutscht oder daran hängen bleibt. Auch Notbremsungen sind laut Praxistest des Österreichischen Auto-, Motorrad- und Touring-Clubs (ÖAMTC) schwieriger durchzuführen, da mit offenen Schuhen oder barfuß weniger Druck auf das Pedal ausgeübt werden kann.
Kommt es zu einem Unfall, kann deshalb durchaus argumentiert werden, dass Sie durch das Tragen von unpassendem Schuhwerk gegen Ihre Sorgfaltspflicht verstoßen und grob fahrlässig gehandelt haben. Es kann ein Bußgeld von 35 Euro drohen.
Das leistet die Allianz
Als Kunde von Allianz Rechtsschutz profitieren Sie in all unseren Tarifen von Verkehrsrechtsschutz. In diesem Rahmen sind unter anderem Streitigkeiten rund um Verkehrsunfälle bis zur vereinbarten Versicherungssumme gedeckt.
Um einfach und unkompliziert erste Fragen zu klären, können Sie die telefonische Rechtsberatung nutzen, die Ihnen als Allianz Rechtsschutz Kunde rund um die Uhr zur Verfügung steht.
Schwierigkeiten mit Versicherungsschutz
Bei unfallbedingten Schäden kann Ihnen aufgrund des unpassenden Schuhwerks unter Umständen eine Mitschuld zugesprochen werden. Das geht grundsätzlich dann, wenn Sie den Unfall mit festem Schuhwerk verhindern hätten können. Ein Beispiel: Ein:e andere:r Verkehrsteilnehmer:in missachtet die Vorfahrtsregeln und es kommt zu einem Aufprall. Da Sie offene Sandalen am Steuer tragen, gelingt es Ihnen nicht, rechtzeitig eine Vollbremsung zu absolvieren. Zwar haben Sie den Verkehrsverstoß des Unfallgegners nicht zu verantworten, doch ist davon auszugehen, dass Sie mit zum Beispiel mit Turnschuhen rechtzeitig hätten bremsen können.
Grundsätzlich entscheidet hier allerdings jedes Gericht etwas anders. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg einem Motorradfahrer zuletzt den vollen Schadensersatz zugesprochen, obwohl dieser beim Fahren nur Gartenclogs trug (Urteil vom 14. Dezember 2023, Az. 12 U 107/23).
Die Kaskoversicherung kann in diesem Fall die Leistung an Ihrem eigenen Fahrzeug mindern oder die Zahlung sogar gänzlich verweigern. Doch keine Sorge: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt in jedem Fall für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug auf – selbst wenn Sie in unpassenden Schuhen Auto fahren.
Welche Schuhe eignen sich zum Autofahren?
Auch wenn die Straßenverkehrsordnung Ihnen diesbezüglich keine Vorschriften macht, sollten Sie die Wahl des Schuhwerks als Autofahrer:in nicht auf die leichte Schulter nehmen. Gerade in offenen Schuhen ist der Kontakt zwischen Fuß und Pedal nachweislich nicht ganz so einfach herzustellen und Sie drohen abzurutschen. Vermeiden sollten Sie darüber hinaus Schuhe mit Zierschleifen: Diese könnten sich verfangen und so Ihre Bewegungsfreiheit stark einschränken. Dasselbe gilt für zu breite Schuhe wie Wanderschuhe oder Gummistiefel, mit denen Sie potenziell weniger Kontrolle über die Pedale haben.
Empfehlenswert sind hingegen Sneaker aller Art sowie andere Schuhe, die den Fuß fest umschließen und ausreichend Halt bieten.
Tipp: Falls Sie nicht auf Sandaletten und High Heels verzichten wollen, sollten Sie diese im Kofferraum verstauen und einfach vor Ort die Schuhe wechseln. Verstauen Sie Ihre Ersatzschuhe allerdings nie im Fußraum! Auch hier droht erhöhte Unfallgefahr, da sich diese unter dem Pedal verfangen könnten.
Augen auf bei der Wahl der Kfz-Versicherung
Bei der Wahl Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten, sondern auch das Kleingedruckte aufmerksam lesen. So leisten viele Versicherungen auch im Falle grober Fahrlässigkeit, was den Schutz deutlich erhöht.
Lediglich wenn Ihre Fahrtüchtigkeit aufgrund von Alkohol- oder Drogeneinfluss eingeschränkt war, greift die Klausel nicht und Sie müssen selbst für etwaige Schäden aufkommen.
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