Ein Mann sitzt an seinem Schreibtisch und will seinen Handyvertrag kündigen
Fristen, Laufzeiten, Sonderkündigungsrecht

Handyvertrag kündigen: Diese Möglich­keiten haben Sie

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Viele Handyverträge haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. In dieser Zeit können Sie nur in Ausnahmefällen kündigen (zum Beispiel bei dauerhafter Störung der Netzverbindung).
  • Nach dem Ende der Mindestlaufzeit können Sie Ihren Vertrag in der Regel monatlich kündigen. Das schreibt das neue Telekommunikationsgesetz vor.
  • Nutzen Sie für die Kündigung Ihres Handyvertrags idealerweise Online-Formulare oder vorgefertigte Vorlagen, die Ihr Anbieter bereitstellt.
  • Ihre Rufnummer dürfen Sie beim Wechsel zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Die Rufnummernmitnahme ist kostenlos.
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Handykündigung – mögliche Gründe
Überholte Tarifkonditionen, zu wenig Datenvolumen oder eine schlechte Netzqualität – die Kündigung eines Mobilfunkvertrags kann verschiedene Gründe haben. Doch wie bei allen Verträgen kann man in der Regel nicht von heute auf morgen kündigen.
  
So müssen auch bei Handyverträgen bestimmte Fristen und Formalien eingehalten werden. Die meisten Tarife haben zudem eine Mindestlaufzeit, in der eine Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Nach Ablauf der vertraglichen Laufzeit haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, jeden Monat zu kündigen (§ 56 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz).

Während der Vertragslaufzeit sind Sie normalerweise an Ihren Tarif gebunden. Unter bestimmten Bedingungen ist es allerdings möglich, Ihren Mobilfunkvertrag vorzeitig zu kündigen. Ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht kann Ihnen in folgenden Fällen zustehen:

  • Dauerhafte Störungen (zum Beispiel mehrfach kein Empfang oder regelmäßige Verbindungsabbrüche)
  • Einseitige Vertragsänderungen (zum Beispiel Preiserhöhungen)
  • Fehlerhafte Rechnungen, die vom Anbieter nicht korrigiert werden
  • Tod des Anschlussinhabers
  • Anbieter kann die vertraglich vereinbarte Leistung nach einem Umzug des Anschlussinhabers nicht mehr erfüllen

Wichtig ist, dass Sie Ihrem Anbieter eine angemessene Frist setzen (üblicherweise zwei bis drei Wochen), um das Problem zu beheben – am besten in schriftlicher Form. Besteht das Problem nach der vorgegebenen Frist weiter, greift das Sonderkündigungsrecht und Sie können Ihren Vertrag unter Umständen fristlos kündigen.

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Gut zu wissen

Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss merken, dass Sie mit den Bedingungen doch nicht zufrieden sind, können Sie Ihren Handyvertrag einfach schriftlich widerrufen. Sie müssen dafür nicht einmal Gründe nennen. Der Vertrag wird daraufhin aufgelöst und Sie erhalten Ihr Geld zurück.

Das gilt übrigens auch, wenn Sie die SIM-Karte schon benutzt haben. In diesem Fall müssen Sie zwar anteilig für die bereits erbrachte Leistung bezahlen, Ihr Widerrufsrecht erlischt dabei jedoch nicht.

Doch Vorsicht: Das Widerrufsrecht gilt nur, wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag online oder am Telefon geschlossen haben!

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Laufzeiten beachten
Die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Sie sollten daher zunächst einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen werfen und prüfen, was genau vereinbart wurde. Bei größeren Mobilfunkanbietern können Sie alle wichtigen Informationen oft auch online in Ihrem Kundenkonto einsehen.

Achten Sie insbesondere darauf, ob Ihr Vertrag eine bestimmte Mindestlaufzeit vorsieht. Für Tarifverträge, bei denen auch ein Handy mit inbegriffen ist, beträgt diese in der Regel 24 Monate. Mehr als 24 Monate darf die anfängliche Vertragslaufzeit allerdings nicht überschreiten. Kündigen Sie jedoch nicht rechtzeitig bis zum Ende der Laufzeit, ist dies mittlerweile kein Problem mehr: Handyverträge können Sie nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Als Faustregel können Sie sich merken: Egal ob der Vertrag eine feste Laufzeit hat oder nicht, üblich ist inzwischen eine Kündigungsfrist von einem Monat. Läuft Ihr Vertrag beispielsweise am 01.02. aus, muss die Kündigung spätestens bis zum 03.01. – also innerhalb von vier Wochen – bei Ihrem Anbieter eingegangen sein, wenn Sie nicht wollen, dass sich Ihr Vertrag automatisch verlängert.

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Gut zu wissen
Das leistet die Allianz

Viele Handyverträge haben eine lange Mindestlaufzeit, die nicht so einfach verkürzt werden kann. Ihr Tarif hält jedoch bei weitem nicht, was er verspricht, weshalb Sie schnellstmöglich aus dem Vertrag heraus wollen? Sie fragen sich, ob Ihnen möglicherweise eine Sonderkündigung zusteht?

Die Allianz unterstützt Sie hier im ersten Schritt mit telefonischer Rechtsberatung, die in allen Tarifen enthalten ist. Erfahrene Anwälte und Anwältinnen beantworten am Telefon Ihre Fragen rund um Ihren Vertrag und schätzen für Sie ein, welche Ansprüche Sie haben. Bei Konflikten mit Ihrem Mobilfunkanbieter unterstützt Sie die Allianz im Privat-Rechtsschutz dabei, Ihr Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht durchzusetzen. Die Allianz übernimmt dabei die Kosten für die Rechtsstreitigkeit bis zur vereinbarten Summe.

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Frist verpasst?

Wer kennt das Problem nicht: Man versäumt die Kündigungsfrist und ist dann für ein ganzes weiteres Jahr an einen Handyvertrag gebunden, den man eigentlich gar nicht mehr haben möchte. Doch keine Sorge, ein neues Gesetz soll Sie als Verbraucher künftig besser vor automatischen Vertragsverlängerungen schützen und Ihnen die Kündigung erleichtern.

Die Änderung im Telekommunikationsgesetz (TKG-Novelle) ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten. Seitdem ist eine stillschweigende Verlängerung um 12 Monate nicht mehr möglich. Stattdessen verlängert sich Ihr Handyvertrag bei verpasster Kündigungsfrist immer nur um einen Monat. Außerdem können Sie nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit monatlich kündigen. Das bedeutet, sobald Ihre Kündigung den Anbieter erreicht hat, wird sie einen Monat später wirksam.

Die TKG-Novelle gilt übrigens auch rückwirkend für Verträge, die Sie vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen haben. Keinen Einfluss hat die Gesetzesänderung allerdings auf die Mindestvertragslaufzeiten von üblicherweise 24 Monaten.

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Kündigungs­schreiben Handy­vertrag
In vielen Fällen können Sie Ihren Handyvertrag per E-Mail kündigen. Einige Anbieter stellen jedoch extra Online-Formulare oder vorgefertigte Kündigungsvorlagen auf ihren Websites zur Verfügung. Es ist ratsam, diese auch zu nutzen – so sollten Sie nichts falsch machen können.

Finden Sie keine Formulare oder Vorlagen vom Anbieter, können Sie in Ihren Vertragsunterlagen nachsehen, welche Kündigungsformen akzeptiert werden.

Auch mit einer schriftlichen Kündigung auf dem Postweg sind Sie normalerweise immer auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass Ihr Kündigungsschreiben alle wichtigen Informationen enthält, damit es rechtsgültig ist. Dazu zählen:

  • Vollständiger Name
  • Adresse
  • Handynummer
  • Kunden- und/oder Vertragsnummer
  • Das fristgerechte Kündigungsdatum (oder ersatzweise den Hinweis „Die Kündigung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
  • Bitte um Eingangsbestätigung der Kündigung
Die folgende Vorlage ist zur Orientierung gedacht und sollte auf Ihren persönlichen Fall angepasst werden.
Für diese Vorlage gelten die
Allianz Nutzungsbedingungen.
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FAQ
  • Kann man die eigene Rufnummer bei Kündigung des Handyvertrags behalten?

    Ja, laut Telekommunikationsgesetz ist die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Mobilfunkanbieter erlaubt und auch kostenlos. Am besten bitten Sie Ihren alten Anbieter gleich im Kündigungsschreiben um die Freigabe Ihrer jetzigen Mobilfunknummer für die Portierung durch den neuen Anbieter. Kündigen Sie über ein Online-Formular, brauchen Sie oft nur ein Häkchen setzen, um die Rufnummernmitnahme zu beantragen.
  • Wie kann man einen Handyvertrag anfechten?

    Für die Anfechtungserklärung reicht ein formloses Schreiben. Wichtig ist nur, dass Sie darin den Anfechtungsgrund glaubhaft erklären und das Schreiben dem richtigen Anfechtungsgegner oder der richtigen Anfechtungsgegnerin zustellen (in der Regel Ihrem Vertragspartner). Handeln Sie möglichst zeitnah, denn je nach Grund der Anfechtung haben Sie unterschiedlich lange Zeit, um Ihren Handyvertrag anzufechten.
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