Kurz erklärt in 30 Sekunden
Urlaubsanspruch: Das Wichtigste in Kürze
- Ihr Urlaubsanspruch liegt nicht alleine im Ermessen des Arbeitgebers, er ist gesetzlich geregelt.
- Dennoch gibt es wegen des Urlaubanspruchs und der Mindesturlaubstage immer wieder Ärger im Betrieb.
- Die Berechnungsgrundlage: Ursprünglich geht der Gesetzgeber von 24 Tagen Urlaub bei sechs Arbeitstagen pro Woche aus. Das entspricht vier Wochen Urlaub pro Kalenderjahr. Auf dieser Basis lässt sich der Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer mit kürzeren Arbeitswochen berechnen.
- Auch bei Teilzeit, Probezeit, Minijobs und im Praktikum besteht ein Anspruch auf Urlaub.
- Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Bezug auf Urlaub, hilft Ihnen IhreAllianz Rechtsschutzversicherung.

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Der Experte antwortet
Rechtsanwalt Frank Preidel kennt die Gesetzeslage

Unser beratender Experte Frank Preidel ist Rechtsanwalt und Mediator sowie Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht beantwortet im Folgenden alle Fragen, die rund um das Thema Urlaubsanspruch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Bedeutung sind. Frank Preidel ist u. a. Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Mehr Infos: www.kanzlei-preidel.de


Gut zu wissen
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Die Allianz Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen mit unserem Beruf-Rechtsschutz bei Streitigkeiten im beruflichen Bereich, wie z. B. bei Arbeitszeitfragen oder Urlaubsanspruch. Den Berufs-Rechtsschutz erhalten Sie mit unserer Rechtsschutzversicherung ab dem Tarif Smart.
Als Allianz Rechtsschutzkunde können Sie auch bei rechtlichen Fragen rund um Ihren Urlaubsanspruch unsere kostenlose telefonische Rechtsberatung nutzen.
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