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Reform des Urheberrechts 

EU beschließt neues Urheberrecht

(28.06.2019) Fast vier Jahre hat die EU um eine Reform des Urheberrechts gerungen. Nun ist der Entwurf, der vor allem in Deutschland heftige Proteste ausgelöst hat, beschlossen.

In den kommenden zwei Jahren müssen die EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie nun in nationales Recht umsetzen. Deutschland will dabei auf den Einsatz von Uploadfiltern verzichten. Ob und wie das möglich ist, ohne dabei EU-Recht zu verletzen, ist aber unklar.

Leistungsschutzrecht schränkt Informationsfreiheit ein

Vor allem die geplanten Regelungen zum Leistungsschutzrecht und zu Uploadfiltern stießen im Vorfeld der Abstimmung im Europarat auf heftige Kritik. Ein Leistungsschutzrecht gibt es in Deutschland bereits seit 2013: Werden in den Ergebnissen einer Suchmaschine Zeitungsartikel angezeigt, soll die betreffende Suchmaschine dafür Gebühren an den Zeitungsverlag zahlen. Schon die Darstellung kurzer Ausschnitte soll demnach Geld kosten. In der Kritik ist diese Regelung zum einen, weil damit nicht die Urheber – also die Fotografen oder Autoren der Artikel – Geld bekommen, sondern die Verlage. Zum anderen befürchten Kritiker, dass große Suchmaschinen sich weigern, zu zahlen und stattdessen einfach darauf verzichten, entsprechende Artikel in der Suche anzuzeigen. Das würde dazu führen, dass Internetnutzer nicht mehr selbst entscheiden können, welche Informationen sie nutzen, weil ihnen schlicht nicht mehr alle angezeigt würden.

Uploadfilter blockieren auch harmlose Inhalte

Viel heftiger fiel aber die Kritik an Artikel 17 (ursprünglich Artikel 13) der neuen EU-Richtlinie aus. Dieser sieht vor, dass Plattformen wie Youtube oder Facebook künftig bei jedem Upload prüfen müssen, was Nutzer hochladen. Sollte es sich um Material handeln, das Urheberrechte verletzt, sollen die Plattformen den Upload blockieren oder das Material löschen. Bisher mussten die Plattformen erst handeln, wenn jemand einen Verstoß gegen das Urheberrecht meldete. Eine Urheberrechtsverletzung liegt immer dann vor, wenn ein Nutzer Werke (Bilder, Texte, Kunstwerke, Videos usw.) veröffentlicht, die er nicht selbst erstellt hat und für die er auch nicht die Erlaubnis des Urhebers hat. Allein der Urheber, also der Autor, Fotograf, Künstler usw., darf entscheiden, wo, wann und wie seine Werke veröffentlicht werden. Will ein Fremder sie nutzen, braucht er dafür die Genehmigung des Urhebers und muss ggf. Lizenzgebühren bezahlen. Grundsätzlich findet die Idee, Urheber besser zu schützen, viele Befürworter. Immerhin verdienen sie mit ihren Werken ihren Lebensunterhalt. Doch Kritiker monieren, dass Artikel 17 Uploadfilter vorsieht, die automatisch urheberrechtlich relevante Inhalte erkennen und blockieren sollen. Solche Filter gibt es bereits – und sie erweisen sich als extrem fehleranfällig. Häufig blockieren und löschen sie auch solche Inhalte, die gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Kritiker sehen durch den flächendeckenden Einsatz solcher Filter das freie Internet insgesamt in Gefahr.

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