Überweisung per E-Mail: Bank muss Kundin 255.000 Euro erstatten
Bank trägt die Beweislast
Sie forderte daraufhin Ersatz bei ihrer Bank, doch diese stellte sich quer. Nachdem ihre Klage in erster Instanz erfolglos geblieben war, ging die Bankkundin in Berufung. Der Bundesgerichtshof bestätigte schließlich ihren Erstattungsanspruch und verwies darauf, dass die Beweisleist eindeutig bei der Bank liege. Letztere konnte jedoch nicht belegen, dass die Zahlungsvorgänge von der Kundin autorisiert worden waren, so wie es der Bankvertrag eigentlich vorgesehen hätte. Eine konkludente Genehmigung sei daher nicht ausreichend gewesen.
Die Richter:innen verwiesen in diesem Zusammenhang auch auf die Zahlungsrichtlinie 2007/64/EG. Demnach tragen die Zahlungsdienstleister das Risiko und sie müssten nachweisen können, dass ein Auftrag wirklich von ihren Kundinnen und Kunden stammt. Weil dies nicht der Fall war, muss die Bank der Kundin nun die vollen 255.000 Euro erstatten.