Anspruch auf Krankengeld trotz verspätetem Attest
Sprechstundenhilfe wies Patientin ab
Alles Zumutbare versucht
Bereits die Sozialgerichte der unteren Instanzen stimmten der Frau dahingehend zu, dass sie keinen Zugang zum Behandlungszimmer hätte erzwingen können. Die Richter:innen des BSG führten in ihrem Urteil aus, dass Versicherte zwar verpflichtet sind, rechtzeitig dafür zu sorgen, vom Arzt oder der Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsfeststellung zu erhalten. Es gebe jedoch Ausnahmen, in denen die Versicherten behandelt werden sollen, als hätten sie rechtzeitig eine AU-Bescheinigung erhalten: Haben Patientinnen und Patienten rechtzeitig alles in ihrer Macht stehende und zumutbare versucht, um eine AU zu bekommen, dann ist dies gleichwertig mit einem rechtzeitig erhaltenen Attest, erklärten die Richter:innen des BSG.
Nach diesen Kriterien kann ein Anspruch auf Krankengeld weiterhin bestehen, wenn der oder die Versicherte die Arztpraxis auch ohne Termin zu üblichen Öffnungszeiten aufsucht, um eine Folgebescheinigung für eine bereits festgestellte Krankheit zu bekommen.