Gefälligkeitsschäden: Abgesichert dank Privathaftpflicht
Definition: Was ist ein Gefälligkeitsschaden?
Der Gefälligkeitsschaden ist ein juristischer Begriff aus dem Privatrecht. Der Definition nach handelt es sich um einen Schaden, der im Zuge einer unentgeltlichen Gefälligkeitshandlung entsteht, zum Beispiel bei einer Hilfeleistung im Rahmen eines Freundschaftsdiensts oder von Nachbarschaftshilfe. Je nach Schadensfall können dabei Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.
Doch wer haftet für den entstandenen Schaden? Schließlich soll der oder die Geschädigte nicht auf den Kosten sitzen bleiben, andererseits soll durch einen freundschaftlichen Dienst kein zu großes finanzielles Risiko entstehen. Entscheidend für den Schadenersatz ist die versicherungsrechtliche Situation. Sind die Verursachenden des Schadens haftpflichtversichert, reguliert deren Versicherung im Normalfall den Haftpflichtschaden. Andernfalls greift ein stillschweigender Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass die Verursacherin oder der Verursacher in dem Fall nicht für die Schadenskosten aufkommen müssen.
Da sich Schadensverursacher und Geschädigte in vielen Fällen kennen, oder sich sogar nahestehen, besteht aus Sicht des Versicherers ein besonders hohes Missbrauchspotential. Wird der Privathaftpflicht ein Gefälligkeitsschaden gemeldet, prüft sie diesen besonders gründlich.
Gefälligkeitsschäden: Wer haftet bei Gefälligkeiten?
Gefälligkeitsschäden können schnell passieren. Bieten Sie Ihre Hilfe im Rahmen eines Freundschaftsdienstes an und verursachen dabei einen Schaden, beschädigen Sie z. B. beim Umzug eines Freundes ein Möbelstück beim Transport, können Schäden in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Doch wer haftet bei Gefälligkeiten? Das ist abhängig von der jeweiligen Situation. Diese Möglichkeiten gibt es:
- Verfügen Sie über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden. In welcher Höhe der Versicherer für den Gefälligkeitsschaden aufkommt, hängt von der Sachlage des Schadensfalls und der Versicherungssumme Ihrer Versicherung ab.
- Möchten Sie den Schadensfall nicht melden, können Sie auch selbst die entstandenen Kosten übernehmen.
- Sollten Sie keine Privat-Haftpflichtversicherung haben, greift der stillschweigende Haftungsausschluss. Das bedeutet, dass der oder die Geschädigte unter Umständen auf den Kosten sitzenbleibt. In diesem Fall wäre es ratsam, vor einem Freundschaftsdienst auf die fehlende Privat-Haftpflichtversicherung hinzuweisen.
- Schäden durch Kinder sind in der Regel über die Familienhaftpflicht gedeckt. Eltern haften nur dann bei Unter-Siebenjährigen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Beispiel für einen Gefälligkeitsschaden:
Ihr Freund hilft Ihnen beim Umzug. Beim Transport des Fernsehers stößt er unglücklich an das Geländer des Treppenhauses und verursacht einen Sprung im LED-Display. Es entsteht ein Schaden von mehreren hundert Euro. Er meldet den Schadensfall seiner Privat-Haftpflichtversicherung, die nach Prüfung der Sachlage den Schaden vollständig übernimmt.
Bitte beachten Sie: Bei Gefälligkeitsschäden kennen sich Schadensverursacher:in und Geschädigte oder Geschädigter häufig. Möglicherweise sind es sogar Familienangehörige, die einen Schaden verursachen. Das birgt ein hohes Missbrauchspotenzial. Daher werden gemeldete Gefälligkeitsschäden oft besonders gründlich vom Privat-Haftpflichtversicherer geprüft.
Auch Obhutsschäden können Gefälligkeitsschäden sein. Ein Obhutsschaden entsteht, wenn man fremdes Eigentum vorübergehend in seiner Obhut hat und dieses beschädigt, unabhängig davon, ob es sich um eine Gefälligkeit handelt. Wenn Sie z. B. das Auto eines Freundes waschen und dabei versehentlich ein Kratzer im Lack entsteht, ist dieser durch die private Haftpflichtversicherung abgesichert.
Was muss ich bei einem Gefälligkeitsschaden tun?
Sind Sie die geschädigte Person eines Gefälligkeitsschadens, können Sie mit dem oder der Verursachenden besprechen, wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Wenn eine Einreichung des Schadens bei der Versicherung nicht gewünscht ist, kann der Schaden natürlich auch aus eigener Tasche beglichen werden. Ohne bestehende Haftpflichtversicherung aufseiten der Schadenverursacher greift allerdings der stillschweigende Haftungsausschluss.
Haben Sie den Gefälligkeitsschaden verursacht und verfügen über eine private Haftpflichtversicherung, können Sie Ihre Versicherung kontaktieren und den Schaden melden. Diese prüft dann die Sachlage.
Bei der Allianz ist die Versicherungssumme von Ihrem Tarif abhängig, den Sie gewählt haben. Zudem spielt auch die bei Vertragsschluss vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle im Schadenfall. Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) ist der Betrag, den Sie selber tragen, bevor die Haftpflichtversicherung einspringt.
Wenn Sie einen Gefälligkeitsschaden verursachen, melden Sie diesen bequem online unter Meine Allianz oder im Servicebereich. Hier können Sie auch jederzeit den Bearbeitungsstand prüfen:
Beispiele: Wann handelt es sich um Gefälligkeitsschäden?
Durch einen Moment der Unachtsamkeit oder ein Missgeschick sind kleinere Schäden wie Kratzer oder Defekte am Eigentum des anderen auch bei Gefälligkeitsdiensten keine Seltenheit. Typische Beispielfälle für Gefälligkeitsschäden sind:
- Umzugsarbeiten: Umzugshelfer beschädigen beim Transport ein teures Möbelstück oder Elektrogerät.
- Nachbarschaftshilfe: Während Ihre Nachbarn im Urlaub sind, gießen Sie ihre Blumen und stoßen dabei versehentlich einen wertvollen Dekorationsgegenstand um.
- Freundschaftsdienst: Beim Geschirrspülen auf einer Party fällt wertvolles Geschirr herunter und zerbricht.
- Freiwillige Unterstützung fremder Personen: Sie helfen einer älteren Dame auf einem Supermarktparkplatz, ihre Einkäufe in den Kofferraum zu laden und verkratzen dabei versehentlich ihren Pkw.
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