Warum gibt es eine Hundesteuer?
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Gemeinden und Städte erheben sie individuell. In der Regel zahlen Hundebesitzer:innen die Steuer pro gehaltenem Hund einmal jährlich. Grund für die Steuer für Hunde ist der Versuch der Kommunen, durch die zusätzliche finanzielle Belastung für Halter:innen die Zahl der Hunde in der Kommune zu begrenzen. Zudem können Kommunen, wenn die Einnahmen durch die Hundesteuer in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde fließen, damit unter anderem Hundetoiletten finanzieren.
Neben der Hundesteuer als bundesweit gesetzliche Pflichtabgabe sind für Tierhalter:innen zudem verschiedene Versicherungen wichtig. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist zwar nicht in allen Bundesländern vorgeschrieben. Diese Versicherung ist dennoch sinnvoll, da sie vor Kosten schützt, wenn Ihr Hund zum Beispiel Schäden bei Dritten verursacht. Eine Tierkrankenversicherung sichert zudem die Gesundheit Ihres Vierbeiners, indem sie bei notwendigen Behandlungen bei Tierarzt oder -ärztin leistet.
Warum zahlt man Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?
Hundesteuer: Kosten
Hundesteuer: Tabelle
Da die Hundesteuer auf kommunaler Basis unterschiedlich hoch ausfällt, lässt sich keine allgemeine Aussage über deren Höhe treffen. Meist fällt die Steuer in ländlichen Gebieten geringer aus als in Städten, wo die Belastung durch Hunde aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte höher ist.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die jährlichen durchschnittlichen Kosten der Hundesteuer pro Hund je Bundesland:
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Hundesteuer im Schnitt pro Jahr in...
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Ein Hund
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Zwei Hunde
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Drei oder mehr Hunde
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Baden-Württemberg | 109 € | 198 € | 198 € |
Bayern | 84 € | 99 € | 112 € |
Berlin | 120 € | 180 € | 180 € |
Brandenburg | 66 € | 96 € | 114 € |
Bremen | 150 € | 150 € | 150 € |
Hamburg | 90 € | 90 € | 90 € |
Hessen | 95 € | 114 € | 125 € |
Mecklenburg-Vorpommern | 52 € | 80 € | 108 € |
Niedersachsen | 93 € | 147 € | 168 € |
Nordrhein-Westfalen | 104 € | 125 € | 143 € |
Rheinland-Pfalz | 113 € | 150 € | 187 € |
Saarland | 84 € | 116 € | 153 € |
Sachsen | 81 € | 126 € | 137 € |
Sachsen-Anhalt | 71 € | 110 € | 132 € |
Schleswig-Holstein | 110 € | 139 € | 163 € |
Thüringen | 73 € | 95 € | 117 € |
Wie hoch ist die Hundesteuer für mehrere Hunde?
Je nach Kommune oder Stadt zahlen Sie für jeden zusätzlichen Hund dieselbe oder mehr Hundesteuer. Während die Hundesteuer zum Beispiel in München sowohl für einen Hund als auch alle weiteren Hunde bei 100 Euro liegt, zahlen Besitzer:innen in Schwerin stark steigende Preise, wollen sie sich einen zusätzlichen Hund anschaffen: 108 Euro für den ersten, 200 Euro für den zweiten und 350 Euro für jeden weiteren Hund.
Wichtig: Die Preise für das Halten zusätzlicher Hunde sind kumulativ. Das heißt: Sie zahlen pro Hund den jährlichen Steuersatz. In München, wo sowohl für den ersten als auch jeden weiteren Hund 100 Euro Hundesteuer anfallen, würden Sie somit zum Beispiel für das Halten von vier Hunden 400 Euro Hundesteuer pro Jahr zahlen.
Was kostet die Hundesteuer bei Kampfhunden bzw. Listenhunden?
Sogenannte Listenhunde kosten beträchtlich mehr an Hundesteuer als andere Hunde. In den meisten Fällen zahlen Sie ein Vielfaches der gewöhnlichen Hundesteuer.
Bestimmte Hunderassen gelten rassebedingt als gefährlich. Weil sie auf der Liste der potenziell gefährlichen Hunderassen stehen, werden sie als sogenannte Listenhunde (umgangssprachlich Kampfhunde) geführt. Welche Hunde als Listenhunde gelten, entscheiden Bundesländer individuell. In Nordrhein-Westfalen gelten Rottweiler zum Beispiel als Listenhunde, in Berlin dagegen nicht. Entsprechend unterscheiden sich auch die Preise für die Hundesteuer. In Hannover zum Beispiel liegt die normale Hundesteuer bei 150 Euro, Listenhunde kosten dagegen 800 Euro.
Einige Bundesländer unterteilen Listenhunde darüber hinaus in zwei Kategorien. Während Kategorie-1-Hunde ausnahmslos als Listenhunde gelten, können Kategorie-2-Hunde in manchen Bundesländern durch bestimmte Maßnahmen den Status eines Listenhundes verlieren – zum Beispiel durch einen Wesenstest oder durch Kastration.
Können Halter:innen die Hundesteuer von der Steuer absetzen?
Nein, die Hundesteuer gilt als Privatausgabe und zählt zu den Lebenshaltungskosten. Deswegen können Halter:innen sie nicht von der Steuer absetzen. Lediglich die Hundehaftpflichtversicherung ist von der Steuer absetzbar.
Ausnahme: Ist der Hund als Arbeitshund oder als Familienhund beruflich im Einsatz (zum Beispiel als Therapiehund), können Halter:innen zusätzlich Ausgaben für Tiernahrung, Zubehör oder Tierarztrechnungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
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Hund zu Hundesteuer anmelden, abmelden und ummelden
Wann Hundesteuer anmelden und Hund registrieren?
Schaffen Sie sich einen Hund an, melden Sie nach spätestens zwei bis vier Wochen den festen Wohnsitz von Hund und Halter:in bei Ihrem örtlichen Bürgeramt für die Hundesteuer an. Welpen melden Sie spätestens zur Vollendung des dritten Lebensmonats an.
Manche Bundesländer fordern außerdem eine Eintragung im Hunderegister. Das Anmelden Ihres Hundes im Hunderegister und das Anmelden für die Hundesteuer sind zwei getrennte Prozesse, die Sie jedoch beide bei Ihrem örtlichen Bürgeramt durchführen können.
Was brauche ich, um einen Hund für die Hundesteuer anzumelden?
- Name und Anschrift von Halter oder Halterin
- Alter und Rasse Ihres Hundes
- Datum, seit wann Sie den Hund halten
- falls vorhanden: Name und Anschrift des Vorbesitzers
- bei Ummeldung: Angaben zu Ihrem vorherigen Wohnsitz
- bei Listenhunden: Haltungserlaubnis oder Sachkundenachweis, bei Wunsch nach Ermäßigung von Liste-2-Hunden Nachweis eines Wesenstests erforderlich
- falls zutreffend: Nachweisbelege für die Berechtigung zu Befreiung oder Ermäßigung
Was brauche ich, um einen Hund im Hunderegister anzumelden?
- Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung von Halter oder Halterin
- Nummer des Mikrochips des Hundes
- Bescheinigung der Hundehaftpflichtversicherung
- Evtl. Geld für die Registrierungsgebühr
Ob Sie Ihren Hund zusätzlich zur Hundesteuer auch im Hunderegister anzumelden haben, erfahren Sie meist auf den Internetseiten Ihrer Gemeinde oder Stadt. Die Anmeldung können Sie in der Regel online, telefonisch, per Fax oder postalisch durchführen.
Verstorbenen Hund abmelden
Stirbt Ihr Hund, haben Sie für gewöhnlich eine Frist von zwei Wochen, um dies Ihrer Meldebehörde mitzuteilen. Ansonsten zahlen Sie weiter, bis Sie die Abmeldung durchführen. Da die Hundesteuer meist für das nächste halbe oder ganze Jahr im Voraus zu entrichten ist, erhalten Sie die bereits gezahlte Steuer anteilig zurück, sollten Sie diese bereits bezahlt haben. Verpassen Sie die Abmeldefrist, werden Ihnen auch Ihre zu viel entrichteten Abgaben nicht erstattet.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Abmeldung Ihres verstorbenen Hundes
- Ausgefülltes Abmeldeformular
- Personalausweis des Hundehalters oder der Hundehalterin
- Hundesteuermarke
- Bescheinigung über die letzte gezahlte Hundesteuer
- Falls vorhanden: Bescheinigung der Tötung vom Tierarzt oder der Tierärztin
Hund nach Umzug ummelden
Hundesteuermarke als Nachweis
Hundesteuer nicht bezahlt: Was sind die Folgen?
Melden Sie Ihren Hund für die Hundesteuer nicht an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Sollten Vertreter:innen des Ordnungsamtes bei einer Kontrolle eine fehlende Hundesteuermarke feststellen, können sie Ihnen ein Bußgeld auferlegen. Die Höhe des Bußgeldes wird von den Gemeinden festgelegt und kann bis zu 10.000 Euro betragen.
Haben Sie Ihre Hundesteuermarke lediglich verloren, können Sie in der Regel bei Ihrer örtlichen Behörde kostenlos um Ersatz bitten.
Welche Hunde sind von der Hundesteuer befreit?
Liste der Hunde, die sich meist von der Hundesteuer befreien lassen können
Einige Hunde sind von der Hundesteuer befreit. Das ausschlaggebende Kriterium ist in der Regel, dass sie nicht als reine Familien- oder Hobbyhunde gehalten werden, sondern arbeiten. Ob Ihr Hund von der Hundesteuer befreit ist, erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Amt. Zu den zumeist von der Hundesteuer befreiten Hunden gehören:
- Assistenzhunde: z. B. Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose, Therapiehunde (Vorlage eines Schwerbehindertenausweises sowie Nachweis der Ausbildung zum Assistenzhund notwendig)
- Jagdhunde: Hunde von Berufsjäger:innen oder Forstbeamt:innen (Jagdeignungs- oder Gebrauchshundeprüfung nachzuweisen). Für als Jagdhunde verwendete Familienhunde gibt es meist eine Ermäßigung.
- Gewerblich eingesetzte Hunde: Hunde von Hundezüchter:innen oder Unternehmen mit Wachhunden (Nachweis der gewerblichen Verwendung erforderlich)
- Diensthunde: Polizei- und Militärhunde (in manchen Städten von der Hundesteuer befreit, in anderen ermäßigt)
- Rettungshunde: Hunde mit erfolgreich bestandener Rettungshundeprüfung für die Suche nach Verschütteten oder Vermissten (erfolgreicher Prüfungsabschluss und Verwendung als Rettungshund sind nachzuweisen)
Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer für Familienhunde
Unter bestimmten Umständen gewähren Gemeinden eine Ermäßigung der Hundesteuer. Auch dies ist von Amt zu Amt unterschiedlich. Erkundigen Sie sich, ob eine der folgenden Fälle bei Ihrer Gemeinde zu einer Ermäßigung führt:
- Tierheimhunde: Manche Gemeinden fördern durch (oft zeitlich begrenzte) Steuervergünstigungen die Adoption von Hunden aus dem Tierheim gegenüber Zuchthunden.
- Wachhunde: Steht Ihr Haus mindestens 200 Meter Luftlinie vom nächsten Haus entfernt und nutzen Sie Ihren Hund als Wachhund, können Sie unter Umständen eine Ermäßigung erhalten.
- Therapie- und Begleithunde: Nutzen Sie Ihren Familienhund zusätzlich für therapeutische Behandlungen oder bei Besuchen in Kindergärten, Schulen, Altenheimen oder ähnlichen Einrichtungen, können Sie ihn als Therapie- oder Begleithund melden und eine Steuerermäßigung beantragen. Ein Nachweis ist erforderlich.
- Besondere Lebensumstände: Empfänger:innen von Arbeitslosengeld-1, Sozialhilfe oder Bürgergeld sowie Rentner:innen erhalten in der Regel eine Ermäßigung auf die Hundesteuer.