Hundesteuer: Hundebesitzer und Hundebesitzerin schauen mit Hund auf Tablet
Hund richtig an­melden

Hundesteuer: Alles über die Steuer für Ihren Hund

Die Hundesteuer ist eine Steuer, die Kommunen in Deutschland für das Halten von Hunden erheben. Die Höhe fällt je nach Kommune unter­schiedlich aus. Sie kann ganz entfallen oder je nach Hunde­rasse mehrere Hundert Euro betragen. Hunde­halter:innen, die ihren Hund nicht anmelden, begehen eine Ordnungs­widrigkeit. Je nach Kommune ist dafür ein Bußgeld zu entrichten. Für Arbeits­hunde (zum Beispiel Blinden­hunde, Jagd­hunde etc.) und bestimmte andere Hunde gibt es Ausnahmen von der Hunde­steuer.  

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwands­steuer. Gemeinden und Städte erheben sie indivi­duell. In der Regel zahlen Hunde­besitzer:innen die Steuer pro gehal­tenem Hund einmal jährlich. Grund für die Steuer für Hunde ist der Versuch der Kommunen, durch die zusätz­liche finan­zielle Belastung für Halter:innen die Zahl der Hunde in der Kommune zu begrenzen. Zudem können Kommunen, wenn die Ein­nahmen durch die Hunde­steuer in den allge­meinen Haushalt der Gemeinde fließen, damit unter anderem Hunde­toiletten finan­zieren.

Neben der Hundesteuer als bundesweit gesetzliche Pflichtabgabe sind für Tierhalter:innen zudem verschiedene Versicherungen wichtig. Eine Hunde­haft­pflicht­versicherung ist zwar nicht in allen Bundes­ländern vorgeschrieben. Diese Versicherung ist dennoch sinnvoll, da sie vor Kosten schützt, wenn Ihr Hund zum Beispiel Schäden bei Dritten verursacht. Eine Tierkranken­versicherung sichert zudem die Gesundheit Ihres Vier­beiners, indem sie bei notwendigen Behandlungen bei Tierarzt oder -ärztin leistet.

Das hat einen historischen Hintergrund. Katzen wurden seit jeher als Nutztiere für die Schäd­lings­bekämpfung von Mäusen und Ratten eingesetzt. Im Gegensatz zu Hunden waren sie aus Sicht der Gemeinde­verwaltung nützlich, während Hunde aus dieser Perspektive primär Kosten verur­sachten. Auch wenn dies heute in vielen Fällen nicht mehr zutrifft, könnte eine einseitige Besteu­erung von Wohnungs­katzen gegenüber „Nutz­katzen“ auf Bauern­höfen den Gleichheits­grundsatz verletzen.
Den Preis der Hunde­steuer bestimmen Städte und Kommunen selbst. Dadurch können je nach Wohnort stark unter­schied­liche Preise entstehen. Meist liegen die Kosten für den ersten Hund niedriger als bei zusätz­lichen Hunden. Darüber hinaus kann es Sonder­preise für Listen­hunde geben: Für Kamp­fhunde zahlen Besitzer:innen oft eine besonders hohe Kampf­hunde­steuer. 

Da die Hundesteuer auf kommu­naler Basis unter­schiedlich hoch ausfällt, lässt sich keine allge­meine Aussage über deren Höhe treffen. Meist fällt die Steuer in ländlichen Gebieten geringer aus als in Städten, wo die Belastung durch Hunde aufgrund der hohen Bevöl­kerungs­dichte höher ist. 

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die jährlichen durch­schnitt­lichen Kosten der Hunde­steuer pro Hund je Bundes­land:

Quelle: Forbes Advisor

Wischen um mehr anzuzeigen

Hundesteuer im Schnitt pro Jahr in...
Ein Hund
Zwei Hunde
Drei oder mehr Hunde
Baden-Württemberg 109 € 198 € 198 €
Bayern 84 € 99 € 112 €
Berlin 120 € 180 € 180 €
Brandenburg 66 € 96 € 114 €
Bremen 150 € 150 € 150 €
Hamburg 90 € 90 € 90 €
Hessen 95 € 114 € 125 €
Mecklenburg-Vorpommern 52 € 80 € 108 €
Niedersachsen 93 € 147 € 168 €
Nordrhein-Westfalen 104 € 125 € 143 €
Rheinland-Pfalz 113 € 150 € 187 €
Saarland 84 € 116 € 153 €
Sachsen 81 € 126 € 137 €
Sachsen-Anhalt 71 € 110 € 132 €
Schleswig-Holstein 110 € 139 € 163 €
Thüringen 73 € 95 € 117 €

Je nach Kommune oder Stadt zahlen Sie für jeden zusätzlichen Hund dieselbe oder mehr Hundesteuer. Während die Hunde­steuer zum Beispiel in München sowohl für einen Hund als auch alle weiteren Hunde bei 100 Euro liegt, zahlen Besitzer:innen in Schwerin stark steigende Preise, wollen sie sich einen zusätz­lichen Hund anschaffen: 108 Euro für den ersten, 200 Euro für den zweiten und 350 Euro für jeden weiteren Hund. 

Wichtig: Die Preise für das Halten zusätzlicher Hunde sind kumu­lativ. Das heißt: Sie zahlen pro Hund den jährlichen Steuer­satz. In München, wo sowohl für den ersten als auch jeden weiteren Hund 100 Euro Hundesteuer anfallen, würden Sie somit zum Beispiel für das Halten von vier Hunden 400 Euro Hunde­steuer pro Jahr zahlen. 

Sogenannte Listen­hunde kosten beträchtlich mehr an Hunde­steuer als andere Hunde. In den meisten Fällen zahlen Sie ein Viel­faches der gewöhn­lichen Hunde­steuer.

Bestimmte Hunderassen gelten rasse­bedingt als gefährlich. Weil sie auf der Liste der potenziell gefährlichen Hunde­rassen stehen, werden sie als soge­nannte Listen­hunde (umgangs­sprachlich Kampf­hunde) geführt. Welche Hunde als Listen­hunde gelten, entscheiden Bundes­länder indivi­duell. In Nord­rhein-West­falen gelten Rott­weiler zum Beispiel als Listen­hunde, in Berlin dagegen nicht. Ent­sprechend unterscheiden sich auch die Preise für die Hunde­steuer. In Hannover zum Beispiel liegt die normale Hunde­steuer bei 150 Euro, Listen­hunde kosten dagegen 800 Euro. 

Einige Bundesländer unterteilen Listen­hunde darüber hinaus in zwei Kate­gorien. Während Kategorie-1-Hunde ausnahms­los als Listen­hunde gelten, können Kategorie-2-Hunde in manchen Bundes­ländern durch bestimmte Maß­nahmen den Status eines Listen­hundes verlieren – zum Beispiel durch einen Wesens­test oder durch Kastration.  

Nein, die Hundesteuer gilt als Privat­ausgabe und zählt zu den Lebens­haltungs­kosten. Deswegen können Halter:innen sie nicht von der Steuer absetzen. Lediglich die Hunde­haft­pflicht­versiche­rung ist von der Steuer absetzbar.

Ausnahme: Ist der Hund als Arbeits­hund oder als Familien­hund beruflich im Einsatz (zum Beispiel als Therapie­hund), können Halter:innen zusätzlich Ausgaben für Tier­nahrung, Zubehör oder Tierarzt­rechnungen als Werbungs­kosten von der Steuer absetzen. 

Allianz Hunde­kranken- und Hunde­­haft­­pflicht­­versiche­rung – das optimale Kombi­­paket für Sie und Ihren Vier­beiner!

  • Schützen Sie sich mit einer Hundehalter-Haft­­pflicht­­versiche­rung gegen finanzielle Risiken durch Schadens­­ersatz­­forde­rungen Dritter.
  • Die Gesundheit Ihres Vierbeiners ist wichtig. Mit der Hunde­­kranken­­versicherung schützen Sie sich vor unerwarteten, hohen Operationskosten und haben zusätzlich die Möglichkeit ambulante und stationäre Behandlungen ohne Operationen abzusichern.
  • Kombirabatt: Mit dem Allianz PrivatSchutz schnüren Sie Ihr indivi­duelles Versicherungs­­paket – und sparen bis zu 20 Prozent!
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Hundehaftpflicht!
Alle Vorteile der Allianz Hundehaftpflichtversicherung im Überblick.
Als Halter:in sind Sie verpflichtet, jeden Hund ab dem dritten Lebens­monat für die Hunde­steuer anzu­melden. Manche Bundes­länder fordern außerdem eine Anmeldung im Hunde­register. Stirbt Ihr Hund, teilen Sie dies Ihrer örtlichen Melde­behörde ebenfalls mit, um Ihren Hund von der Hunde­steuer abzumelden. Wer die Hunde­steuer nicht zahlt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Schaffen Sie sich einen Hund an, melden Sie nach spätestens zwei bis vier Wochen den festen Wohnsitz von Hund und Halter:in bei Ihrem örtlichen Bürger­amt für die Hunde­steuer an. Welpen melden Sie spätes­tens zur Voll­endung des dritten Lebens­monats an. 

Manche Bundesländer fordern außerdem eine Eintragung im Hunde­register. Das Anmelden Ihres Hundes im Hunde­register und das Anmelden für die Hunde­steuer sind zwei getrennte Prozesse, die Sie jedoch beide bei Ihrem örtlichen Bürgeramt durch­führen können.

Was brauche ich, um einen Hund für die Hunde­steuer anzu­melden?

  • Name und Anschrift von Halter oder Halterin
  • Alter und Rasse Ihres Hundes 
  • Datum, seit wann Sie den Hund halten 
  • falls vorhanden: Name und Anschrift des Vorbe­sitzers 
  • bei Ummeldung: Angaben zu Ihrem vorherigen Wohnsitz
  • bei Listenhunden: Haltungs­erlaubnis oder Sach­kunde­nachweis, bei Wunsch nach Ermäßi­gung von Liste-2-Hunden Nachweis eines Wesens­tests erfor­derlich 
  • falls zutreffend: Nachweisbelege für die Berechtigung zu Befreiung oder Ermäßi­gung 

Was brauche ich, um einen Hund im Hunde­register anzu­melden?

  • Personalausweis oder Pass mit Melde­bestätigung von Halter oder Halterin
  • Nummer des Mikrochips des Hundes 
  • Bescheinigung der Hunde­haft­pflicht­versicherung 
  • Evtl. Geld für die Regis­trierungs­gebühr

Ob Sie Ihren Hund zusätzlich zur Hunde­steuer auch im Hunde­register anzu­melden haben, erfahren Sie meist auf den Internet­seiten Ihrer Gemeinde oder Stadt. Die Anmel­dung können Sie in der Regel online, tele­fonisch, per Fax oder postalisch durch­führen.

Stirbt Ihr Hund, haben Sie für gewöhnlich eine Frist von zwei Wochen, um dies Ihrer Melde­behörde mitzu­teilen. Ansonsten zahlen Sie weiter, bis Sie die Abmeldung durch­führen. Da die Hunde­steuer meist für das nächste halbe oder ganze Jahr im Voraus zu entrichten ist, erhalten Sie die bereits gezahlte Steuer anteilig zurück, sollten Sie diese bereits bezahlt haben. Verpassen Sie die Abmelde­frist, werden Ihnen auch Ihre zu viel entrich­teten Abgaben nicht erstattet. 

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Abmeldung Ihres verstorbenen Hundes 

  • Ausgefülltes Abmelde­formular 
  • Personalausweis des Hunde­halters oder der Hunde­halterin 
  • Hundesteuermarke 
  • Bescheinigung über die letzte gezahlte Hunde­steuer 
  • Falls vorhanden: Bescheinigung der Tötung vom Tierarzt oder der Tierärztin
Auch Umzüge sind meldepflichtig. Selbst wenn Sie innerhalb der Gemeinde umziehen, teilen Sie den neuen Wohnsitz Ihres Hundes der Behörde mit. Wechseln Sie die Kommune oder Stadt, melden Sie Ihren Hund vom alten Wohnort ab und beim neuen Wohnort an. Meist können Sie die Ummeldung online vornehmen.
Haben Sie Ihren Hund angemeldet, erhalten Sie als Nachweis für die entrichtete Hunde­steuer meist eine Hunde­steuer­marke pro ange­meldeten Hund. Die meisten Gemeinden verpflichten Hunde­halter:innen, die Hunde­steuer­marke am Halsband des Hundes zu befestigen. 

Melden Sie Ihren Hund für die Hunde­steuer nicht an, begehen Sie eine Ordnungs­widrig­keit. Sollten Vertreter:innen des Ordnungs­amtes bei einer Kontrolle eine fehlende Hunde­steuer­marke feststellen, können sie Ihnen ein Bußgeld auferlegen. Die Höhe des Bußgeldes wird von den Gemeinden festgelegt und kann bis zu 10.000 Euro betragen. 

Haben Sie Ihre Hunde­steuer­marke lediglich verloren, können Sie in der Regel bei Ihrer örtlichen Behörde kostenlos um Ersatz bitten.

Ob Sie einen Antrag auf Befreiung von oder Ermäßi­gung der Hunde­steuer für Ihren Hund stellen können, ist wie auch die Höhe der Hunde­steuer von Gemeinde zu Gemeinde unter­schiedlich. In der Regel gilt jedoch: Familien­hunde lassen sich nicht von der Hunde­steuer befreien, Arbeits­hunde dagegen in vielen Fällen schon. 

Einige Hunde sind von der Hundesteuer befreit. Das ausschlag­gebende Kriterium ist in der Regel, dass sie nicht als reine Familien- oder Hobby­hunde gehalten werden, sondern arbeiten. Ob Ihr Hund von der Hunde­steuer befreit ist, erfragen Sie bei Ihrem zustän­digen Amt. Zu den zumeist von der Hunde­steuer befreiten Hunden gehören:

  • Assistenzhunde: z. B. Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose, Therapie­hunde (Vorlage eines Schwer­behinderten­ausweises sowie Nachweis der Ausbildung zum Assistenz­hund notwendig)
  • Jagdhunde: Hunde von Berufsjäger:innen oder Forstbeamt:innen (Jagd­eignungs- oder Gebrauchs­hunde­prüfung nachzu­weisen). Für als Jagd­hunde verwendete Familien­hunde gibt es meist eine Ermäßi­gung.
  • Gewerblich eingesetzte Hunde: Hunde von Hunde­züchter:innen oder Unter­nehmen mit Wach­hunden (Nachweis der gewerblichen Verwendung erforderlich)
  • Diensthunde: Polizei- und Militär­hunde (in manchen Städten von der Hunde­steuer befreit, in anderen ermäßigt)
  • Rettungshunde: Hunde mit erfolgreich bestandener Rettungs­hunde­prüfung für die Suche nach Verschüt­teten oder Vermissten (erfolgreicher Prüfungs­abschluss und Verwendung als Rettungs­hund sind nachzu­weisen)

Unter bestimmten Umständen gewähren Gemeinden eine Ermäßi­gung der Hunde­steuer. Auch dies ist von Amt zu Amt unter­schiedlich. Erkundigen Sie sich, ob eine der folgenden Fälle bei Ihrer Gemeinde zu einer Ermäßigung führt:

  • Tierheimhunde: Manche Gemeinden fördern durch (oft zeitlich begrenzte) Steuer­vergünsti­gungen die Adoption von Hunden aus dem Tierheim gegenüber Zucht­hunden. 
  • Wachhunde: Steht Ihr Haus mindestens 200 Meter Luftlinie vom nächsten Haus entfernt und nutzen Sie Ihren Hund als Wachhund, können Sie unter Umständen eine Ermäßigung erhalten.
  • Therapie- und Begleithunde: Nutzen Sie Ihren Familien­hund zusätzlich für thera­peutische Behand­lungen oder bei Besuchen in Kindergärten, Schulen, Alten­heimen oder ähnlichen Einrich­tungen, können Sie ihn als Therapie- oder Begleit­hund melden und eine Steuer­ermäßigung bean­tragen. Ein Nachweis ist erforderlich.
  • Besondere Lebensumstände: Empfänger:innen von Arbeits­losen­geld-1, Sozial­hilfe oder Bürger­geld sowie Rentner:innen erhalten in der Regel eine Ermäßi­gung auf die Hunde­steuer.
Häufige Fragen

Muss die Hundesteuer auch für kleine Hunde gezahlt werden?

Ja, die Hundesteuer ist unabhängig von der Größe des Hundes zu zahlen. Hunde­steuer ist daher auch für kleine Hunde (unter 5 kg) zu zahlen. Keine Hunde­steuer für kleine Hunde zahlen Sie nur, wenn Ihr Hund noch ein Welpe ist und den dritten Lebens­monat noch nicht voll­endet hat.

Unterscheiden sich die Kosten für die Hundesteuer nach Rasse?

Grundsätzlich ist die Hundesteuer rassen­unab­hängig. Einzig für Listen­hunde (auch Kampf­hunde genannt) fällt eine oft signifi­kant höhere Hunde­steuer an. Welche Hunde als Listen­hunde zählen, ist je nach Bundes­land unter­schiedlich geregelt. Wieviel Hunde­steuer Sie je nach Rasse für Ihren Listen­hund zahlen, erfragen Sie bei Ihrem zustän­digen Amt.

Muss die Hundesteuer jährlich oder monatlich gezahlt werden?

In welchen Abständen die Hundesteuer zu zahlen ist, entscheiden Gemeinden und Städte individuell. Zumeist ist die Abgabe jährlich im Voraus zu zahlen. Manche Kommunen erheben die Steuer auch halb­jährlich. Eine monatlich zu zahlende Hunde­steuer ist unüblich.

Ab welchem Alter wird die Hundesteuer fällig?

Welpen sind spätestens mit der Voll­endung des dritten Lebens­monats für die Hundesteuer anzu­melden. Adoptierte Hunde sind für gewöhnlich innerhalb einer Frist von zwei bis vier Wochen anzu­melden.
Die passende Versicherung
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Hunde­haftpflicht?
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schicken Sie uns Ihre Beratungsanfrage – wir melden uns bei Ihnen.
Finden Sie den passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Hundehalter-Haftpflichtversicherung.