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Hunde­führer­schein und Sachkunde­nachweis für Hunde

Prüfungen für Hunde­halter:innen
Hundeführerschein und Sachkundenachweis: Mann führt schwarzen Hund an der Leine

"Hundeführerschein" ist ein oft umgangs­sprachlich gebrauchter Ausdruck für den offiziellen Begriff "Sachkunde­nachweis". Ein solcher ist in Deutschland bislang nur in Nieder­sachsen für alle Hunde­halter:innen Pflicht, ab Juli 2026 auch in Bremen. In anderen Bundes­ländern ist der Hunde­führer­schein freiwillig. Sachkunde­nachweise für soge­nannte Listenhunde sind jedoch in mehreren Bundes­ländern verpflichtend. Die deutschen Landes­regierungen und angren­zende Länder wie die Schweiz haben hierfür unter­schiedliche Regelungen. Die Prüfung, um den Sach­kunde­nachweis zu erhalten, absolvieren Hunde­besitzer:innen und Hund für gewöhnlich in einem theo­retischen und praktischen Teil. Für die Prüfungen sind eine gute Vorbe­reitung und das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Hund entscheidend.

Der Begriff Hundeführerschein ist kein gesicherter Begriff. In der Regel fallen darunter verschiedene Angebote von Hunde­schulen, die Hunde­halter:innen frei­willig ablegen können.  Meist beinhaltet ein Hunde­führer­schein einen theoretischen und praktischen Prüfungs­teil, der die Sachkunde des Hunde­halters oder der Hunde­halterin, sowie den Grund­gehorsam und die Sozial­ver­träglich­keit des Hundes prüft.

Ein Sachkundenachweis ist dagegen der offizielle Begriff, den Kommunal- und Landes­regierungen für amtliche Nach­weise gebrauchen. In den meisten Bundes­ländern ist ein Sach­kunde­nachweis verpflichtend für das Halten von gefährlich geltenden Hunde­rassen (sogenannte Listen­hunde). In Nieder­sachsen ist seit 2011 sogar ein Sach­kunde­nachweis für alle Hunde­halter:innen Pflicht, unab­hängig von der Hunderasse – in Bremen gilt dasselbe ab Juli 2026.

Die Prüfung des Sach­kunde­nach­weises ist von Bundes­land zu Bundes­land unter­schiedlich, besteht jedoch wie beim Hunde­führer­schein meist aus einem theo­retischen und einem praktischen Teil, in dem Sie ihr spezi­fisches Hunde-Wissen, sowie den Umgang zwischen Ihnen und Ihrem Hund unter Beweis stellen müssen. Die Abnahme durch staatlich aner­kannte Prüfer:innen ist erforder­lich, damit das Amt den Nach­weis anerkennt. 

Die Begriffe Hunde­führer­schein und Sachkunde­nachweis werden häufig umgangs­sprachlich austausch­bar verwendet, was für Verwirrung sorgen kann. Als Faust­regel gilt: Ämter erkennen Hunde­führerscheine nicht not­wendiger­weise als Sachkunde­nachweis an, vor allem nicht für das Halten gefährlicher Hunde. Je nach Gemeinde erhalten Halter:innen durch Vorlage eines Hunde­führer­scheins allerdings teil­weise Vergüns­tigungen, wie zum Beispiel einen Erlass der Hunde­steuer.

Ein Hunde­führer­schein ist ein Befähigungs­nachweis für Sie als Hunde­halter:in. Um ihn zu erlangen, müssen Sie zusammen mit Ihrem Hund eine Prüfung ablegen. Hierfür gibt es keine bundes­weit ein­heitlichen Richt­linien. Vereine und Verbände legen die Prüfungs­inhalte individuell fest.

Der "Hunde­führerschein" ist kein rechtlich geschützter Begriff. Verschiedene Verbände bieten Hundef­ührer­scheine an und stellen eigene Richt­linien hierfür auf. Etabliert ist der Hunde­führerschein des Verbandes für das deutsche Hunde­wesen (VDH). Jörg Bartscherer, Geschäfts­führer und Justiziar des VDH erklärt: "Wir als Verband bieten Hunde­haltern mit unserem VDH-Hunde­führer­schein an, eine Sachkunde­prüfung für kleines Geld abzulegen." Dabei legt der VDH drei Richt­linien fest:

  1. Sach­kunde des Hunde­halters bzw. der Hunde­halterin
  2. Grund­gehorsam des Hundes
  3. Sozial­verträglich­keit des Hundes

Andere Verbände, die Hunde­führer­scheine anbieten, sind zum Beispiel der BVZ (Berufs­verband zertifizierter Hunde­schulen) oder der BHV (Berufs­verband der Hunde­erzieher:innen und Verhaltens­berater:innen).

In der Regel nicht. Der Hunde­führerschein umfasst einen theore­tischen und praktischen Teil:

Die Allianz Hunde­haft­pflicht­versicherung

Ein Hunde­führerschein ist in Deutschland nicht ver­pflichtend. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Prüfung gemeinsam mit Ihrem Vier­beiner absolvieren. "Es gibt manche Hunde­halter, die Spaß daran haben, mit Ihrem Hund sowohl den Vorbereitungs­kurs als auch die Prüfung zu machen", erzählt der VDH-Justiziar, selbst auch Hunde­halter. "Vielleicht ist es Ihnen einfach wichtig, die Sicher­heit zu haben, Alltags­situationen mit dem eigenen Hund gut bewältigen zu können."

Außerhalb Deutschlands sieht das Hunde­gesetz teils deutlich strengere Bestimmungen vor: In der Schweiz etwa ist ein Hunde­führer­schein Pflicht für alle, die sich einen Vier­beiner anschaffen. In Österreich und Frankreich ist die Sach­kunde­nachweis­pflicht rassen­abhängig.

In manchen Bundes­ländern mit Besitz eines Hunde­führer­scheins für einen bestimmten Zeitraum von der Hunde­steuer oder der Leinenpflicht befreien lassen. In diesen Bundes­ländern und Kommunen hilft Ihnen ein Hunde­führer­schein:

  • Hundeführerschein Baden-Württemberg: In Mannheim gilt die Hunde­steuer­befreiung für das Absolvieren eines Hunde­führer­scheins zwei Jahre.
  • Hundeführerschein Bayern: In München sind Besitzer eines Hunde­führer­scheins für ein Jahr von der Hundersteuer befreit. In anderen Gemeinden gibt es bis zu 50 Prozent Ermäßi­gung.
  • Hundeführerschein Berlin: In Berlin entfällt die Leinenpflicht, wenn freiwillig eine Prüfung zum Hundeführerschein abgelegt wird.
  • Hundeführerschein Brandenburg: Ein Hundeführer­schein führt zu Ermäßigung der Hundesteuer um 50 Prozent für ein Jahr in bestimmten Gemeinden, z. B. Gemeinde Panketal
  • Hundeführerschein Hessen: In Wiesbaden entfällt die Hundesteuer dauerhaft für alle Hunde­halter:innen, die einen Hunde­führer­schein vorweisen können.
  • Hundeführerschein Hamburg: Ein Hundeführer­schein erlaubt Ihnen in Hamburg, Ihren Hund trotz der gesetzlichen Anleinpflicht frei laufen zu lassen.
  • Hundeführerschein NRW: In Nordrhein-Westfalen dürfen Sie mit einem Hunde­führer­schein große Hunde führen. Als groß gilt ein Hund, wenn er ausge­wachsen eine Widerrist­höhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht.

Gut zu wissen: Auf der Website des Deutschen Tierschutz­bundes e.V. sind die Gefahren­verordnungen der einzelnen Bundes­länder zusammen­gefasst. Dort finden Sie auf einen Blick die Bestimmungen für Ihr Bundesland. Viele Hunde­trainer:innen und Vereins­mitglieder von BHV, BVZ und VDH sind zur Abnahme eines Sach­kunde­nachweises zertifiziert. Für mehr Informa­tionen zu den geltenden Regelungen, Pflichten und Ver­günstig­ungen wenden Sie sich an die zuständige Tierärzte­kammer.

Für den Hunde­führerschein müssen Sie bestimmte Voraus­setzungen erfüllen. Hier erklären wir Ihnen, wie lange die Prüfung dauert, wie viel sie kostet und was passiert, wenn Sie nicht auf Anhieb bestehen.

Wo kann ich den Hundeführerschein machen?

Sie können die Hunde­führerschein­prüfung bundes­weit in ver­schiedenen Vereinen und bei Hunde­trainer:innen ablegen. Auf den Websites von VDH, BVZ und BHV finden Sie auch einen Prüfungsort in Ihrer Nähe. "Im VDH sind 177 Hunde­vereine registriert. Jeder Verein hat in ganz Deutschland Hunde­plätze, wo mit Zustimmung des Haupt­verbandes der Hunde­führerschein angeboten wird", so der VDH-Geschäfts­führer.

Was kostet der Hundeführerschein?

Die Kosten für den Hunde­führerschein betragen etwa 90 bis 130 Euro für die zwei­teilige Prüfung (Praxis und Theorie). Je nach Bundes­land und Prüfer:in kann der Preis für den Hunde­führerschein variieren.

Was erwartet mich in der Theorieprüfung?

Die Theorie­prüfung zum Hunde­führerschein ist umfangreich und besteht aus etwa 35 Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themen­gebieten:

  • Sozial­verhalten
  • Kommunikation
  • Lern­theorie, Erziehung, Ausbildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Rassen­kenntnisse
  • Ernährung, Gesund­heit und Fort­pflanzung
  • Hunde­gesetz und Recht

Planen Sie für den Theorie­teil rund 60 Minuten ein. Erreichen Sie 80 Prozent der möglichen Punktzahl, haben Sie den Test bestanden. Die praktische Prüfung dürfen Sie nur ab­solvieren, wenn Sie zuvor die Theorie bestanden haben. Beide Regeln entsprechen denen der Sachkundeprüfung.

Wie läuft der Praxistest ab?

Haben Sie die Theorie­prüfung bestanden? Glückwunsch! Damit sind Sie für den Praxis­teil des Hunde­führer­scheins zugelassen. Bei der praktischen Prüfung steht Ihr Umgang mit dem Hund im öffentlichen Raum auf dem Prüfstand. Zum Beispiel bei Spazier­gängen ohne Leine in einem belebten Hunde­auslauf­gebiet oder beim Bummel in der Fußgänger­zone. Situations­abhängig testen Prüferin oder Prüfer dabei unter anderem folgende Aspekte:

  • Wie reagiert Ihr Hund auf Menschen­gruppen, Autos oder andere Hunde?
  • Beweist er in der Prüfungs­situation durchgehend Gehorsam?
  • Befolgt Ihr Hund Grund­kommandos (z. B. Sitz, Platz, Bleib, Rückruf)?
  • Können Sie Ihren Hund an lockerer Leine führen?
  • Bleibt Ihr Hund entspannt, unabhängig davon, was um ihn herum passiert?

Auch tiergerechtes und vorausschauendes Verhalten von Herrchen oder Frauchen fließt in die Bewertung ein. Der praktische Teil des Hunde­führers­cheins dauert je nach Ablauf zwei bis drei Stunden.

Welche Voraussetzungen gelten für mich und meinen Hund?

  • Alter: Sie als Hundehalter:in können in der Regel ab dem 16. Lebens­jahr die Hunde­führer­schein­prüfung machen. Ihr Hund muss mindestens zwölf Monate alt sein, um zur Prüfung zuge­lassen zu werden. Deren Bestehen hängt aber auch davon ab, ob Ihr Hund Ihre Kommandos befolgt. Deshalb sollten Sie ihn erst ent­sprechend geschult haben. Dies ist wichtiger als das Hundealter.
  • Versicherung und Impfschutz: "Für unseren Führer­schein müssen Sie eine Haftpflicht­versicherung und einen ausreichenden Impf­schutz vorweisen. Jeder sollte seinen Hund ab dem ersten Tag versichern lassen. Selbst ein kleiner Dackel kann schon Unfälle mit schwer­wiegenden Folgen auslösen", erzählt Jörg Bartscherer vom Verband für das deutsche Hunde­wesen. Gerade für solche Fälle, z. B. wenn Ihr Hund in einen Autounfall verwickelt ist, sollten Sie eine Haft­pflicht­versiche­rung wie die Hunde­haft­pflicht­versiche­rung der Allianz abschließen.
  • Identi­fikations­nachweis: Ihr Hund muss einen implan­tierten Mikro­chip vorweisen.

Wie lange gilt der Hunde­führer­schein?

Der Hunde­führerschein ist gültig, so lange wie Sie und Ihr Hund zusammen­leben. Das ist ein großer Unterschied zur Sachkunde­prüfung: Haben Sie diese einmal abgelegt, bleibt sie lebens­lang gültig.

Das heißt: Ihr Hunde­führerschein gilt nicht für andere Hunde bzw. pauschal für alle Hunde, die Sie sich zulegen: "Wir prüfen ja das jeweilige Gespann: Hunde­halter:in und Hund. Deshalb ist es wichtig, die Prüfung immer mit dem speziellen Hund zu absolvieren, weil man ja eben diesen in den konkreten Situationen kontrollieren können muss", so VDH-Experte Jörg Bartscherer.

Was passiert, wenn ich durch­falle?

Die Prüfung können Sie beliebig oft wieder­holen. Dies gilt auch für die einzelnen Teile – zum Beispiel, wenn Sie nur am Theorie­test scheitern. "Falls Sie den Vorbereitungs­kurs bereits absolviert haben, müssen Sie diesen nicht erneut wieder­holen. Dann fallen nur noch die Prüfungs­gebühren an", erklärt der VDH-Geschäfts­führer. Treten Sie die Prüfung auf jeden Fall erst dann an, wenn Sie sich mit Blick auf die Theorie fit fühlen und Ihren Hund so gut erzogen und trainiert haben, dass Sie zusammen auch die Praxis problem­los bestehen.

Denken Sie immer daran: Sowohl Sie als auch Ihr Hund werden geprüft. Daher müssen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Ihren Hund gut auf die Prüfung vorbereiten. In ent­sprechenden Vorbe­reitungs­kursen können Sie gezielt Übungen und Prüfungs­situa­tionen trainieren. Auf den Websites des VDH, BVZ und BHV finden Sie zudem Lern­materialien, Videos von der praktischen Prüfung und viele Beispiel­fragen.

Für die Prüfung zum Hunde­führerschein sollten Sie sich ent­sprechendes Hintergrund­wissen aneignen. Belesen Sie sich detailliert zu Hunde­haltung, Hunde­erziehung und dem tierischen Sozial­verhalten. Beachten Sie bei Multiple-Choice-Fragen, dass auch mehrere Antworten richtig sein können.

Spielen Sie mit Ihrem Hund für die praktische Prüfung unter­schiedliche Alltags­situationen durch. Gehen Sie in belebter Umge­bung Gassi, setzen Sie sich ins Café oder streifen Sie durch Geschäfte. Wie verhält sich Ihr Hund? Folgt er Ihnen direkt, wenn Sie ein Kommando geben? Wie reagiert er auf andere Tiere oder Menschen? Zerrt er an der Leine oder bellt er unver­hofft? Kehrt er zu Ihnen zurück, wenn Sie ihn rufen?

Die Prüfer:innen achten vor allem darauf, dass Ihr Verhalten und das Ihres Hundes auf­einander abge­stimmt sind. Am ehesten punkten Sie beim Test, wenn Sie ein einge­spieltes Team sind und einander vertrauen.

Ver­einfacht gesagt: Ein Sachkunde­nachweis belegt, dass Sie in der Lage sind, Ihren Hund zu halten und zu kontrollieren. Wichtig dabei ist, dass vom Tier keine Gefahr für andere Menschen oder die öffentliche Ordnung ausgeht.

Wie der Hunde­führerschein besteht auch der Sachkunde­nachweis aus zwei Teilen: einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Darin entspricht der Test dem Hunde­führerschein. Trotzdem sind beides unter­schiedliche Prüfungen.

Der Sachkunde­nachweis ist vor allem bei Hunde­rassen relevant, die potenziell gefährlich sein könnten. Halter:innen sogenannter Listen­hunde müssen in den meisten Bundes­ländern eine Sachkunde­prüfung ablegen. Ob der Sachkunde­nachweis verpflichtend ist, ist im jeweiligen Hunde­gesetz des Bundes­landes geregelt.

In Deutschland ist ein Sachkunde­nachweis nicht in allen Bundes­ländern Pflicht. Je nach Wohnort müssen Sie also auch keine ent­sprechende Prüfung absolvieren. Erkundigen Sie sich zu den geltenden Regeln für Ihren Wunsch­hund und Ihren Wohn­sitz, bevor Sie sich einen Hund anschaffen. Was Sie in jedem Fall wissen sollten:

Eine generelle Kontrolle von Sachkunde­nachweisen ist in Deutschland nicht möglich. Dafür fehlt eine Registrierungs­pflicht. "Aber, wenn der Hund auffällig wird, jemanden beißt oder etwas passiert, wird kontrolliert, ob der Hund eine Prüfung abgelegt hat", erklärt Julia Dittmers, Vorsitzende des Berufs­verbandes zertifizierter Hunde­trainer (BVZ). "Da kann es dann auch sein, dass dem Hunde­halter je nach Schwere des Vorfalls die Prüfung auferlegt wird, obwohl der Hund kein Listenhund ist oder im Bundes­land keine Sach­kunde­nachweis­pflicht besteht."

  • In Baden-Württem­berg plant die Landesregierung lediglich die Einführung eines freiwilligen Sachkundenachweises für Hundehalter:innen. Ein Sachkunde­nachweis Hund ist bis dahin keine Pflicht.
  • Ein Sachkunde­nachweis Hund ist in Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen nur bei aggressivem Verhalten Ihres Hundes Pflicht. In Bremen wird ab Juli 2026 der Sachkunde­nachweis durch eine allgemeine Hunde­führerschein­pflicht unabhängig von der Hunde­rasse abgelöst.
  • In Branden­burg, Hessen, Mecklen­burg-Vor­pommern, Rhein­land-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt ist ein Sachkunde­nachweis für Listen­hunde und große Hunde erforderlich.
  • In Nord­rhein-West­falen ist ein Sachkunde­nachweis Hund für Halter:innen sogenannter "20/40-Hunde" und anderer bestimmter Rassen Pflicht. Das Landes­hundegesetz in NRW definiert einen aus­gewachsenen Hund, der mindestens 20 kg schwer oder 40 cm hoch ist, als "20/40-Hund".
  • Die Bundes­länder Berlin und Hamburg verlangen den Sachkunde­nachweis nur für alle freilau­fenden Hunde und ggf. für bestimmte Hunderassen.
  • In Nieder­sachsen und in der Schweiz zum Beispiel müssen Erst­hunde­halter:innen schon eine theo­retische Prüfung absolvieren, bevor sie sich einen Hund anschaffen. Die praktische Prüfung mit Hund müssen Sie dann ein Jahr später ablegen.

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Bundesland
Sachkundenachweis-Pflicht
Baden-Württemberg
  • Bisher nicht verpflichtend
Bayern
  • Wesenstest und Leinenpflicht für Rassen, die als aggressiv gelten. Sachkunde wird bei Begutachtung geprüft
Berlin
  • Bisher nicht verpflichtend, eine allgemeine Sachkundenachweis-Pflicht und Abschaffung der Rasseliste ist jedoch geplant
  • Wesenstest und Haltung an der Leine (trotz Hundeführerschein) für gefährliche Hunde verpflichtend
Brandenburg
  • Bisher nicht verpflichtend
Bremen
  • Ab Juli 2026 noch vor Anschaffung eines Hundes Pflicht für alle Hunderassen
Hamburg
  • Sachkundenachweis-Pflicht für Listenhunde oder bei Hunden, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind
Hessen
  • Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde oder bei Hunden, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind
Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten von Listenhunden
Niedersachsen
  • Pflicht für alle Hunde, noch vor der Anschaffung eines Hundes
Nordrhein-Westfalen
  • Sachkundenachweis ist Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde und wenn der Hund eine Schulterhöhe von 40 cm bzw. das Gewicht von 20 kg überschreitet
Rheinland-Pfalz
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten von Listenhunden
Saarland
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten von Listenhunden
Sachsen
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten von Listenhunden
Sachsen-Anhalt
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten von Listenhunden
Schleswig-Holstein
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten sogenannter Listenhunde
Thüringen
  • Sachkundenachweis-Pflicht für das Halten von Hunden, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind

Seit 2014 ist in Deutschland eine Sachkundeprüfung für Hundetrainer:innen und Hundezüchter:innen verpflichtend. Dies soll die Qualität und Seriosität von Ausbildung und Herkunft der Hunde unter tierschut­zgerechten Bedingungen gewähr­leisten. Wer als Hunde­trainer:in arbeiten möchte, muss beim zuständigen Veterinär­amt einen Antrag stellen. Dort nimmt dann ein zertifizierter Prüfer bzw. eine Prüferin den Sachkunde­nachweis ab. "Der Begriff Hunde­trainer ist leider immer noch nicht geschützt", erklärt Dittmers. Deshalb solle man bei der Auswahl von Hunde­züchtern und Hundezüchterinnen, Hunde­trainern und Hunde­trainerinnen und -schulen auf die Zertifi­zierung, Ausbildung und das Vorliegen eines Sachkunde­nachweises achten.

Ablauf, Kosten, Gültig­keit: Für die Sachkunde­prüfung gibt es vieles zu beachten. Alles Wichtige und Wissens­werte finden Sie hier im Überblick:
Welche Voraus­setzungen Sie für den Sachkunde­nachweis erfüllen müssen, was Sie für die Prüfung wissen sollten und ob Sie die Prüfung wieder­holen können, erfahren Sie im Folgenden.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Als Hundehalter:in müssen Sie mindestens 16 Jahre, Ihr Hund in der Regel mindes­tens 12 Monate alt sein – das ist abhängig vom Prüfer oder der Prüferin. Zudem benötigen Sie eine gültige Hunde­halter­haft­pflicht­versiche­rung, ausreichenden Impf­schutz für Ihren Hund und eine ein­deutige Identi­fikations­möglich­keit durch einen Mikro­chip. Sind Sie und Ihr Hund gut auf die Prüfung vorbe­reitet und können Sie die Kosten begleichen, dürfen Sie die Prüfung antreten.

Was muss ich für die Prüfung wissen?

Die Sachkundenachweis Prüfung besteht aus zwei Teilen. Zuerst müssen Sie einen Theorie-Teil bewältigen, der aus etwa 35 Fragen zu folgenden Themen­gebieten besteht:

  • Sozial­verhalten & Kommunikation
  • Lern­theorie, Erziehung, Aus­bildung
  • Angst und Aggression
  • Haltung und Pflege
  • Rassen­kenntnisse
  • Gesundheit, Ernährung, Fort­pflanzung
  • Hunde und Recht

Wie viele Fragen müssen beim Test für den Sachkundenachweis richtig beantwortet sein?

Erreichen Sie 80 Prozent der möglichen Punkte, ist der Test bestanden. Der Theorie-Frage­bogen für den Sachkundenachweis Hund wird in Form eines Multiple-Choice-Tests abgefragt. Bei jeder Frage können Sie eine unterschiedliche Anzahl an Punkten erreichen.

Im praktischen Teil stehen dann das Verhalten des Hundes (Wesens­test) und die Reaktion des Halters bzw. der Halterin in verschiedenen Alltags­situationen im Vorder­grund. Praktische Szenarien sind etwa Spazier­gänge ohne Leine oder der Besuch in einem Café oder Geschäft, in dem sich noch andere Menschen aufhalten. Neben der Reaktion Ihres Hundes auf Menschen­gruppen, andere Tiere, Autos, Jogger:innen oder Ihre Kommandos werden tier­gerechtes und voraus­schauendes Verhalten bewertet.

Kann ich die Prüfung wiederholen, wenn ich durchfalle?

Sie können die Prüfung beliebig oft wieder­holen – und zwar den theoretischen wie den praktischen Teil. "Falls Sie den Vorbereitungs­kurs bereits bei der nicht bestandenen Prüfung gemacht haben, müssen Sie diesen nicht wieder­holen. Dann fallen nur noch die Prüfungs­gebühren an", erklärt der Geschäfts­führer und Justiziar des Verbandes für das Deutsche Hunde­wesen (VDH), Jörg Bartscherer.

Dennoch ist es auf jeden Fall ratsam, die Prüfung erst anzutreten, wenn Sie Ihr Wissen so vertieft haben, dass Sie die Theorie aller Voraus­sicht nach bestehen. Schon allein mit Blick auf Ihren Geld­beutel. Zudem sollte Ihr Hund so gut erzogen und trainiert sein, dass Sie beide auch die Praxis meistern.

Bereiten Sie sich und Ihren Hund gut auf die Prüfung vor. Dabei kommt es neben Ihrem theoretischen Wissen vor allem darauf an, dass Ihr Verhalten auf das Ihres Hundes abgestimmt ist. Sie müssen ein ein­gespieltes Team sein und einander vertrauen.

Vorbereitungs­kurse: Sie können vorab an Kursen mit gezielten Übungen und Prüfungs­situationen teilnehmen. Auf den Websites des VDH, BVZ und BHV finden Sie zudem Lern­materialien, Videos der praktischen Prüfung und weitere Beispiel­fragen.

Hunde-Theorie: Eignen Sie sich spezifisches Wissen über Hunde­haltung, Hunde­erziehung, und das Sozial­verhalten der Tiere an. Im Internet finden sich zahlreiche Fragen­kataloge, die Ihnen zeigen, was ungefähr auf Sie zukommen könnte. Beachten Sie, dass bei Sach­kunde­fragen auch mehr als eine Antwort richtig sein kann.

Praktische Prüfung: Spielen Sie mit Ihrem Hund verschiedene Alltags­situationen durch. Beobachten und üben Sie das Verhalten Ihres Hundes beim Spazier­gang oder in Cafés oder Geschäften. Versetzen Sie sich in die Rolle der Prüfer:innen und achten Sie beispiel­sweise auf folgende Details:

  • Folgt Ihr Hund Ihnen, wenn Sie ihm ein Kommando geben?
  • Wie reagiert er auf andere Menschen oder Tiere?
  • Zieht er an der Leine?
  • Kommt er zurück, wenn Sie ihn rufen?

Es kommt darauf an, dass Ihr Verhalten mit dem Ihres Hundes abgestimmt ist. Sie müssen ein ein­gespieltes Team sein und einander vertrauen.

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