Fahrrad codieren und registrieren – wirk­sam­er Dieb­stahl­schutz

Fahrrad schützen und das Wiederauffinden erleichtern
Fahrrad registrieren: Mann sitzt an einem Baum und schaut auf sein Smartphone, neben ihm steht sein Fahrrad
Die Fahrradregistrierung und -codierung schützen vor Diebstahl, indem sie die Identifizierung des Besitzers oder der Besitzerin erleichtern und den Weiterverkauf gestohlener Räder erschweren.  Bei der Registrierung werden Fahrradmerkmale und persönliche Daten in einer Datenbank erfasst.  Die Codierung bringt eine sichtbare Eigentümer-Identifikationsnummer (EIN) am Rahmen an, die Langfinger abschreckt. Falls das Rad gefunden wird, kann die Polizei es dem oder der Besitzer:in schnell zuordnen. Eine Registrierung ist in der Regel kostenlos, die Codierung kostet je nach Anbieter bis zu 20 Euro. Mit einer passenden Fahrradversicherung sichern Sie sich ab, falls Ihr Fahrrad dennoch gestohlen wird und es ersetzt werden muss.

Registrieren und Codieren eines Fahr­rads sind beides wirksame, zusätz­liche Sicher­heits­maßnahmen gegen Diebstahl. Es handelt sich um zwei Methoden, die vor Dieb­stahl schützen und die Wahr­schein­lich­keit erhöhen, das Rad nach einem Dieb­stahl zurück­zubekommen.

  • Beim Codieren erhält Ihr Fahr­rad einen einzigartigen Code: die EIN. Durch das Codieren Ihres Zwei­rads erhöhen Sie den Dieb­stahl­schutz zusätzlich: Der Code ist im Gegensatz zur Fahrrad-Rahmen­nummer einzigartig und erleichtert die Identi­fizierung des Bikes als Ihren Besitz. Das erschwert auch den Weiter­verkauf nach einem Dieb­stahl – und kann so Diebinnen und Diebe abschrecken, das Rad über­haupt mitzu­nehmen.
  • Beim Registrieren hinter­legen Sie Daten zu Ihrem Fahrrad gemein­sam mit Ihren persönlichen Daten in einer Daten­bank. So lässt sich das Rad leichter als Ihr Eigentum identifizieren. Wird das registrierte Fahrrad nach einem Dieb­stahl wiedergefunden, stehen die Chancen gut, dass Sie es zurück­be­kommen. Das Fahrrad können Sie über die Rahmen­nummer oder, falls Sie es codiert haben, über Ihre EIN registrieren lassen.

Sie können Ihr Fahrrad bei der Polizei registrieren. Aber nicht alle Dienst­stellen bieten den Service vor Ort an. Für die Fahr­rad­registrie­rung bei der Polizei verein­baren Sie einen Termin bei einer Behörde in Ihrer Nähe. Einige Direk­tionen stellen auch eine Online-Re­gistrierung zur Verfü­gung. Ihr Fahrrad oder E-Bike registrieren Sie auch bei der Verkehrs­wacht, im Fahr­rad­handel oder bei Fahrrad­clubs wie dem Allge­meinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC. Alter­nativen gibt es online oder per App bei privaten Anbietern, die im Falle eines Dieb­stahls die Daten an die Polizei weiter­leiten. Das Registrieren ist in der Regel kostenlos.

Übrigens: Ein polizeilicher Fahrrad­pass ist in jedem Fall empfehlens­wert. Sie erhalten ihn kosten­los bei einer Dienst­stelle oder online, zum Beispiel auf der Website der Polizeilichen Kriminal­prävention. Darauf vermerken Sie alle wichtigen Daten zum Fahrrad sowie persönliche Informationen, auch ein Bild Ihres Bikes können Sie einkleben. Er erleichtert nach einem Diebstahl die Anzeige bei der Polizei. Die Anzeige ist not­wendig, um bei der dementsprechenden Ver­siche­rung Leistungen geltend machen zu können.

Je genauer Sie Ihr Fahrrad beim Registrieren beschreiben und je mehr Merkmale Sie hinterlegen, desto einfacher ist die Identifizierung. Haben Sie nach dem Fahrrad­kauf einen Fahrrad­pass erhalten oder selbst voll­ständig aus­gefüllt, liegen Ihnen die wichtigsten Daten schon vor, die für die Registrierung notwendig sind. Insbesondere die im Fahrrad­rahmen eingestanzte Rahmen­nummer ist entscheidend. Lesen Sie diese immer vom Fahrrad­rahmen ab. Auf Rechnungen oder Kauf­verträgen stimmt die Nummer manchmal nicht überein.

Folgende Angaben und Unter­lagen sind bei der Registrierung wichtig:

  • Rahmennummer des Fahrrads (falls nicht vor­handen, EIN-Code)
  • Hersteller
  • Modell
  • Eigentums­nachweis (z. B. Kauf­beleg)
  • Persönliche Daten (Name, Adresse, Kontakt­daten)
  • Optional: Foto, zusätzliche Angaben zum Zweirad (besondere Merkmale wie Farbe, Gangschaltung, Beschädigungen, …), Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis)

Bei der Fahrradcodierung erhält Ihr Zweirad eine einzig­artige Nummer, die EIN (Eigentümer-Identifizierungs-Nummer). Der EIN-Code setzt sich in der Regel aus Wohnort, Adresse und Initialen des Eigen­tümers bzw. der Eigen­tümerin in ver­schlüsselter Form zusammen. Manche Bundes­länder nutzen andere Codierungs­verfahren, da in manchen Orten nicht alle Straßen eine entsprechende Ver­schlüsselung erhalten.

Der Code wird per Gravur oder als Auf­kleber sicht­bar an den Fahrrad­rahmen angebracht. Meist befindet sich die EIN knapp unter­halb des Sattels. Der Prozess dauert je nach Anbieter fünf bis 20 Minuten pro Rad. Der sichtbare Code dient auch als Abschreckung für Diebinnen und Diebe.

Bildquelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
Gut zu wissen: Für bestimmte Rahmen eignet sich die Gravur-Codierung nicht. Das gilt zum Beispiel für Rahmen aus empfind­lichen Materialien wie Carbon oder spezielle Rahmen­formen. Die gängige Alternative ist die Klebe­codierung. Dabei kommt ein spezielles Sicherheits­etikett zum Einsatz, das sich nur mit hohem Aufwand ent­fernen lässt. Angebracht werden meist zwei Stück: ein Etikett gut sicht­bar in Sattel­nähe, ein anderes etwas versteckt an einer anderen Stelle des Rahmens. Somit ist auch die Klebe­codierung eine sichere Option.

Neben dem Fahrrad und einem Identitäts­nachweis benötigen Sie für die Codierung einen Eigentums­nachweis. Das kann zum Beispiel ein Kauf­vertrag, eine Rechnung oder Quittung sein. Der Kassen­bon allein reicht nicht aus, nur für günstigere Modelle (bis 500 Euro) kann es Aus­nahmen geben.

Übrigens: Neben Klebe- oder Gravur­codierung gibt es weitere Alternativen zur Identifizierung des Fahrrads. Manche Anbieter bringen RFID-Chips am Rad an, die Polizei­scanner auslesen können. Auch GPS-Tracker oder Registrierungen auf Basis moderner Block­chain-Technologien sind Optionen, um Ihr Fahrrad zusätzlich zu schützen.

Teilweise organisieren Polizei­dienst­stellen oder Verkehrs­wachten kosten­lose Codier­aktionen. Im Zuge des Codierens kann die Polizei das Rad auch direkt registrieren. Auch im Fahrrad­handel oder über Fahrrad­clubs gibt es Angebote, Fahrräder zu codieren.

Beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club ADFC kostet das Codieren je nach regionaler Geschäfts­stelle zwischen 10 und 20 Euro für Nicht-Mitglieder. Die Klebe­codierung ist in der Regel günstiger als eine Rahmen­prägung (Nadel­codierung). Mitglieder zahlen weniger, die Klebe­codierung kann für ADFC-Mitglieder sogar gratis sein. Für die Fahrrad­registrierung beim ADFC bieten manche Geschäfts­stellen regel­mäßige Codier­termine an, bei denen der ADFC die Registrierung eben­falls vornehmen kann.

ADFC Essen: 20 Euro

ADFC Hamburg: 15 Euro

ADFC Berlin: 10 Euro

Stand: Februar 2025

Das Registrieren und Codieren eines Fahr­rads sind wirksame, zusätz­liche Sicher­heits­maßnahmen gegen Diebstahl. Beide Methoden schützen vor Dieb­stahl und erhöhen die Wahr­schein­lich­keit, das Rad nach einem Dieb­stahl zurück­zubekommen. Dabei bieten sie unterschiedliche Vorteile. Am besten lassen Sie Ihr Fahrrad codieren und anschließend über die EIN registrieren.

Vorteile der Fahrradregistrierung:

  • Falls das Fahrrad nach einem Diebstahl wieder auftaucht, können Polizei oder Finder die Rahmen­nummer in der Daten­bank abgleichen, in der das Fahrrad registriert ist. So können sie recht­mäßige Besitzer ermitteln. 
  • Die Registrierung bietet jedoch keinen aktiven Diebstahl­schutz. Sie hilft lediglich bei der Wieder­beschaffung bzw. bei der Identi­fikation des Besitzers oder der Besitzerin, sollte das Fahrrad wieder auftauchen.

Vorteile der Fahrradcodierung:

  • Durch die Codierung lässt sich der oder die rechtmäßige:r Eigentümer:in anhand des Codes feststellen. Der EIN-Code ist im Gegensatz zur Rahmennummer eindeutig und dem oder der Besitzer:in zugeordnet.
  • Zusätzlich wirkt die sichtbare Codierung abschreckend auf Diebe, da sich codierte Fahrräder schwerer weiter­verkaufen lassen.  

Fazit: Die beste Methode ist eine Kombination von Registrierung und Codierung. Die Regis­trierung hilft bei der Wieder­beschaffung, die Codierung macht Diebstahl von vornherein weniger attrak­tiver.

Möchten Sie Ihr registriertes und codiertes Fahrrad verkaufen, ist das mit einem Eigentums­nachweis möglich. Für den oder die Käufer:in sollten Sie einen Kauf­vertrag erstellen, auf dem Sie die Codierungs­nummer vermerken. Der oder die neue Eigen­tümer:in kann selbst ent­scheiden, ob er oder sie im Zuge der Registrierung den Code behält oder einen neuen anbringen lässt.

Auch bei einem Umzug können Sie die Codierung behalten. Zwar besteht der Code aus verschlüsselten Informationen zu Ihrer Wohn­adresse, die Polizei kann aber über das Einwohner­melde­amt Ihre neue Adresse ausfindig machen.

Manche Versicherer setzen die Fahrradregistrierung und -codierung voraus, um Versicherungsschutz zu gewährleisten. Die meisten Anbieter erkennen die zusätzliche Schutzmaßnahme an und leisten im Schadenfall, wenn Sie die notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, das Fahrrad zusätzlich zu sichern.

Bei der Allianz besteht für Ihr Fahrrad auch ohne Registrierung und Codierung voller Versicherungsschutz – sowohl über die Hausratversicherung, mit oder ohne dem Zusatzbaustein Fahrradschutz als auch über den Gegenstandsschutz

Dennoch ist die Fahrradregistrierung und -codierung eine sinnvolle Maßnahme, um Ihr Rad zusätzlich vor Diebstahl zu schützen und es im Fall der Fälle zurückzuerhalten. Die Allianz empfiehlt daher eine Registrierung oder Codierung Ihres Fahrrads. 

Die Fahrrad­registrierung und -codierung ist sinnvoll, um Ihr Zweirad vor Dieb­stahl zu schützen und nach einem Fund zuzuordnen. Bleibt es verschwunden, braucht es aber eine Fahr­rad­versicherung, damit Sie finanzielle Entschädigung erhalten – bis zum Neu­wert. Die Registrierung und Codierung ist bei der Allianz keine Voraus­setzung, eine Versicherung abzu­schließen.

  • Bei der Allianz versichern Sie Ihr Fahrrad mit der Hausrat­versicherung oder dem Gegen­stands­schutz.
  • Die Hausrat­versicherung leistet in allen Tarifen bei Ein­bruch­diebstahl und Raub.
  • Mit dem Zusatz­baustein "Fahrradschutz" erweitern Sie die Absicherung um einfachen Dieb­stahl. Damit ist Ihr Fahrrad auch geschützt, wenn Diebinnen oder Diebe trotz Sicherung durch ein Fahrrad­schloss auf offener Straße stehlen.
  • Der Allianz Gegenstands­schutz, mit dem Sie jedes Ihrer Räder einzeln versichern können, deckt jede Art von Dieb­stahl ab und ist besonders bei hoch­wertigen E-Bikes oder Renn­rädern sinnvoll.
Berechnen Sie Ihren Beitrag zur Hausratversicherung – auf Wunsch mit dem Zusatzbaustein Fahrradschutz.
Berechnen Sie den Tarif für Ihr Fahrrad und sichern Sie es mit dem Allianz Gegenstandsschutz ab. 
Sie wünschen eine Beratung zu den Möglichkeiten, Ihr Fahrrad bei der Allianz zu versichern? Unsere Berater:innen sind gerne persönlich für Sie da.

Trotz aller Sicherheits­vorkehrungen ist Ihr Fahrrad ver­schwunden? Dann sollten Sie den Dieb­stahl bei der Polizei anzeigen. Für die Anzeige benötigen Sie die Registrierungs­daten. Hilf­reich ist der Fahrrad­pass, auf dem alle not­wendigen Infor­mationen wie Rahmen- oder Codier­nummer notiert sind. Für die Anzeige teilen Sie in der Regel mit, wo das Fahr­rad abge­stellt war, wie Sie es gesichert haben und ob es versichert ist.

Nach der Anzeige teilen Sie den Dieb­stahl Ihrer Versicherung mit. Dafür brauchen Sie die Anzeigennummer der Polizei, Eigentums­nachweis und Registrierungs­daten. Zusätz­lich sollten Sie Nach­weise dafür bereit­halten, dass Ihr Fahr­rad gesichert war. Zum Beispiel durch Fotos des auf­ge­brochenen Schlosses oder einen Kauf­beleg des Fahrrad­schlosses.

Um einen Fahrrad­diebstahl zu verhindern, können Sie zusätzliche Sicherheits­vorkehrungen treffen:

  • Fahrrad immer an fest verankerten Gegen­ständen anschließen, z. B. Laterne, Zaun, Fahrrad­ständer
  • An öffentlichen Plätzen anschließen, wo viele Menschen unter­wegs sind oder in geschlossenen Abstell­anlagen
  • Hochwertige Fahrrad­schlösser verwenden, z. B. Bügel­schloss
  • Mehrere Schlösser mit unter­schied­licher Mechanik verwenden
  • Rahmen sowie Räder anschließen
  • Abstellort wechseln, um keine Hin­weise auf günstige Zeit­fenster für einen Dieb­stahl zu geben
Ihren Fahrradschaden oder -diebstahl können Sie auch online in unserem Schadenportal melden.
Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch – kostenlos und jederzeit, 24 Stunden am Tag.
Sie haben noch Fragen? Unser Chatbot Allie oder ein:e Mitarbeiter:in helfen Ihnen gerne persönlich. 
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