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Schon ab 1,98 €

Information zur Berechnungs­grundlage:

  • Allianz Gegenstandsschutz
  • Tarif: Smart
  • Gegenstand: Fahrrad 
  • Neuwert: 1.000 Euro
  • Wohnort: 70499 Stuttgart
  • SB: 10 %
  • Kaufdatum: innerhalb der letzten 12 Monate
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich

Fahr­rad­ver­sicherung

Fahrrad versichern gegen Dieb­stahl und Be­schä­di­gung
Schon ab 1,98 €

Information zur Berechnungs­grundlage:

  • Allianz Gegenstandsschutz
  • Tarif: Smart
  • Gegenstand: Fahrrad 
  • Neuwert: 1.000 Euro
  • Wohnort: 70499 Stuttgart
  • SB: 10 %
  • Kaufdatum: innerhalb der letzten 12 Monate
  • Laufzeit: 1 Jahr
  • Zahlweise: monatlich
Fahrradversicherung: Schutz auch bei Diebstahl
Eine Fahrradversicherung sichert Sie bei Verlust und Beschädigung Ihres Rads – inklusive Zubehör – finanziell ab, indem sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur deckt. Wird beispielsweise Ihr teures Rennrad, trotz modernem Schloss, entwendet, müssten Sie ohne Fahrradversicherung ein neues Fahrrad komplett aus eigener Tasche bezahlen. Mit einer dementsprechenden Versicherung bekommen Sie Ihr Rennrad zum Neuwert ersetzt. Bei der Allianz können Sie Ihr Fahrrad – je nachdem, welchen Umfang der Schutz haben soll – entweder über die Hausratversicherung, die Hausratversicherung in Kombination mit dem Zusatzbaustein Fahrradschutz oder den Gegenstandsschutz versichern. Wir erläutern Ihnen, welche Versicherung für welche Schäden an Ihrem Fahrrad aufkommt und mit welcher Sie die für sich beste Wahl treffen.
Fahrrad absichern über die Hausrat­versicherung, mit der Hausratversicherung plus Zusatz­baustein "Fahrradschutz" oder mit dem Gegenstands­schutz? Welche Leistungen die jeweilige Versicherung mit sich bringt:
Leistungen der Hausratversicherung

Folgendes ist bei der Allianz versichert – innerhalb der Wohnung, des Hauses oder des versicherten Grundstücks, 24 Stunden am Tag:

  • Einbruch­diebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus dem Haus / Wohnung, dem Fahrrad­keller oder einem verschlossenen Schuppen
  • Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewalt­anwendung
  • Mehrfacher Diebstahl: Alle Fahrräder Ihres Haushalts sind bei Einbruch­diebstahl versichert – bis zur maximal festgelegten Deckungs­summe
  • Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem geschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrrad­träger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
  • Beschädigung: Ihre Fahrräder sind bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.

Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:

Versicherung von Fahrradanhängern:

Kosten­erstattung im Schadenfall:

  • Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert.
  • Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert.

Reise­schutz:

Leistungen der Hausratversicherung plus Fahrradschutz

Folgendes ist bei der Allianz versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:

  • Diebstahl: Einfacher Diebstahl Ihres Fahrrads, z. B. auf offener Straße, wenn es mit einem Schloss gesichert war.
  • Abhandenkommen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens: Ihr Fortbewegungsmittel ist versichert, wenn es z. B. beim Transport mit Bus, Bahn oder Flugzeug abhandenkommt.
  • Einbruch­diebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus dem Haus / Wohnung, dem Fahrrad­keller oder einem verschlossenen Schuppen
  • Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewalt­anwendung
  • Mehrfacher Diebstahl: Alle Fahrräder Ihres Haushalts sind bei Einbruch­diebstahl versichert – bis zur maximal festgelegten Deckungs­summe
  • Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem verschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrrad­träger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.
  • Beschädigung: Ihre Fahrräder sind bei Schäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel versichert.

Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:

Versicherung von Fahrradanhängern:

Kosten­erstattung im Schadenfall:

  • Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert.
  • Wird Ihr Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert.
  • Die Entschädigung für Diebstahl ist auf den im Versicherungsschein vereinbarten Betrag begrenzt.

Reise­schutz:

Geliehene oder gemietete Räder:

Leistungen des Gegenstandsschutzes

Folgendes ist bei der Allianz in allen drei Tarifen (Smart, Komfort, Premium) des Gegenstandsschutzes versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:

  • Diebstahl: Einfacher Diebstahl, wenn Ihr versichertes Rad zum Beispiel am Bahnhof gestohlen wird, sofern es durch ein geeignetes Schloss gesichert war.
  • Raub: Schutz Ihres Fahrrads bei Entwenden unter (Androhung von) Gewalt­anwendung.
  • Einbruchdiebstahl: Absicherung des Fahrrads bei Diebstahl aus beispielsweise einer verschlossenen Garage.
  • Diebstahl aus Kfz: Ihr Fahrrad ist versichert, wenn es aus Ihrem verschlossenen Pkw entwendet wird. Das gilt auch, wenn es auf einem Fahrrad­träger auf dem Dach oder am Heck des Autos gesichert ist.

Folgendes ist zusätzlich in den Tarifen Komfort und Premium versichert – weltweit, 24 Stunden am Tag:

Folgendes ist zusätzlich im Tarif Premium versichert:

Versicherung von Fahrradteilen und Zubehör:

Versicherung von Fahrradanhängern:

Kosten­erstattung im Schadenfall:

  • Wird Ihr Fahrrad beschädigt, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Wird Ihr Fahrrad irreparabel beschädigt, ersetzen wir Ihnen das Fahrrad zum Neuwert (maximal bis zur Versicherungssumme).
  • Wird Ihr Fahrrad bei einem Diebstahl oder Raub entwendet, ersetzen wir Ihnen das Rad zum Neuwert (maximal bis zur Versicherungssumme).

Reise­schutz:

Sie wünschen noch eine persönliche Beratung zur Fahrradversicherung? Unsere Berater:innen sind gerne persönlich für Sie da.

Egal, ob Sie sich für eine Hausratversicherung, eine Hausratversicherung mit dem Baustein Fahrradschutz oder den Gegenstandsschutz für die Absicherung Ihres Fahrrads entscheiden – Sie profitieren bei allen drei Versicherungen vom starken Allianz Schutz mit folgenden Vorteilen:

  • Versicherungsschutz rund um die Uhr: Eine sogenannte "Nachtzeitklausel", mit der der Versicherungsschutz für das Fahrrad zu bestimmten Uhrzeiten entfällt, gibt es bei uns nicht. Ihr Fahrrad ist 24 Stunden am Tag abgesichert.
  • Neuwertentschädigung: Bei irreparabler Beschädigung oder Entwendung wird der Neuwert des Fahrrads ersetzt.
  • Kostenerstattung bei Reparatur: Bei allen drei Versicherungsvarianten werden die Kosten für die Fahrradreparatur bei Beschädigung – durch die versicherten Gefahren – erstattet.
  • Schutz bei Einbruchdiebstahl: Alle drei Versicherungen sichern Ihr Fahrrad bei Diebstahl aus verschlossenen Räumen wie Haus, Wohnung, Fahrradkeller oder Schuppen/Garage ab.
  • Schutz bei Raub: In allen drei Produkten ist Ihr Fahrrad gegen Entwendung unter (Androhung von) Gewaltanwendung versichert.
  • Versicherung von Fahrradteilen, Zubehör und Fahrradanhängern: Bei allen drei Versicherungen sind nicht nur das Fahrrad selbst, sondern auch Fahrradteile und Zubehör sowie der Fahrradanhänger gegen die versicherten Gefahren mitversichert.
Stadt­menschen oder Pendler:innen: Wer regelmäßig mit dem Zwei­rad in der Stadt oder zur Bahn unterwegs ist, parkt das Rad meist an öffentlichen Plätzen. Trotz hoch­wertigem Fahrrad­schloss ist das Diebstahl­risiko hier höher, als wenn Sie Ihr Fahrrad die meiste Zeit zu Hause abstellen. Hier lohnt sich eine zusätzliche Diebstahl­versicherung. Wir empfehlen eine Fahrrad­absicherung mit unserer Hausrat­versicherung plus dem Baustein Fahrradschutz.

Sportliche Fahrer:innen: Sind Sie beispielsweise mit Ihrem hochwertigen Mountain­bike gern auf heraus­fordernden Waldwegen oder Trails im Gebirge sportlich unterwegs, lohnt sich eine Fahrrad­versicherung, die auch Beschädigungen durch Unfälle absichert. Bei sportlicher Nutzung besteht ein höheres Risiko für durch Unfälle verursachte Schäden am Rad. Hier wäre eine Absicherung Ihres Mountainbikes mit dem Gegenstandsschutz sinnvoll.

Familien: Besitzen Sie mehrere Fahrräder für sich und Ihre Kinder, sowie Fahrradanhänger, die Sie vorwiegend in der Garage abstellen, bietet sich eine Basis-Rundum-Absicherung für Ihren gesamten Fahrrad-Familienfuhrpark an. Hier wäre der Schutz über die (bestehende) Hausratversicherung eine sinnvolle Option.

Gelegenheits­radfahrer:innen: Wenn Sie Ihr Fahrrad nur gelegentlich für kurze Fahrten nutzen und es zu Hause stets im Fahrradkeller abstellen, ist in der Regel kein zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich. Es kann ohne zusätzliche Kosten in Ihre Hausratversicherung integriert und gegen die grundlegenden Gefahren abgesichert werden.
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Die Zahl der Diebstähle nahm 2024 im Vergleich zu 2023 zwar ab – mit etwa 135.000 gestohlenen Fahrrädern waren es rund 10.000 weniger als im Jahr zuvor. Dennoch erreichte der durch­schnitt­liche Schadens­betrag pro gestohlenem Fahr­rad mit 1.190 Euro einen neuen Höchst­stand, wie aus den aktuellen Daten der Versicherer hervor­geht. Besonders beliebt bei den Lang­fingern sind hoch­wertige Renn­räder, E-Bikes und Mountainbikes, die oftmals weiter­verkauft werden. Im Vergleich zu 2004 hat sich der Schaden­durch­schnitt pro gestohlenem Fahr­rad damit ver­drei­facht.

Quelle: Gesamtverband der Versicherer / GDV
Wenn Sie eine Diebstahlversicherung für Ihr Fahrrad besitzen, ist es entscheidend zu wissen, was Sie beachten müssen, damit Versicherungsschutz besteht und welche Voraussetzungen und Maßnahmen nötig sind, um im Falle eines Diebstahls Ihre Ansprüche geltend machen zu können.

Für den Diebstahlschutz ist es bei uns entscheidend, dass Ihr Fahrrad abgeschlossen ist, wenn Sie es abstellen. Der Abstellort spielt beim Hausrat-Zusatzbaustein Fahrradschutz und beim Gegenstandsschutz keine Rolle – hier gilt der Schutz weltweit und zeitlich unbegrenzt. Bei der Hausratversicherung gilt Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl nur innerhalb der Grundstücksgrenzen. Eine Ausnahme besteht für Aufenthalte bis zu sechs Monate außerhalb des Versicherungsortes, z. B. im Urlaub oder auf einer Fahrradtour.

Unser Tipp: Um Raddiebstahl und das Entwenden Ihres Rads durch Einbuchdiebstahl vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrrad besten­falls in einen abschließ­baren Fahrrad­keller oder verschlossene Garage. Parken Sie Ihr Fahrrad im öffentlichen Raum an belebten und beleuchteten Orten und ketten Sie es stets an unbewegliche Gegenstände wie einen Fahrradständer oder Laternenmast an.

Nein, keine unserer Fahrrad­versicherungen hat eine Nachtzeit­klausel. Bei manchen Versicherern sind Fahrräder nachts (meist zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens) außerhalb verschlossener Keller, Wohnung oder Garagen nur dann versichert, wenn Sie noch damit unterwegs sind. Die Allianz sichert abgeschlossene Fahrräder rund um die Uhr ab.
Nicht unbedingt. Sind Garage oder Schuppen abschließ­bar und die Tür verriegelt, muss das Fahrrad nicht ange­schlossen sein, damit Versicherungs­schutz besteht. Ist das nicht der Fall, muss das Fahrrad selbst abge­schlossen sein. Das gilt für alle unsere Fahrradversicherungen.
Marke und Modell des Fahrrad­schlosses spielen für uns keine Rolle, damit Versicherungsschutz besteht. Unser Tipp: Um Diebstahl vorzubeugen, wählen Sie ein hochwertiges Panzer- oder Bügelschloss. Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass man fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in ein Schloss investieren sollte.
  • Beweise sichern: Falls möglich, machen Sie Fotos oder Videos vom geknackten Fahrrad­schloss oder einer aufgebrochenen Kellertür. Die Bilder können Sie sowohl bei der Polizei als auch der Versicherung ein­reichen.
  • Wichtige Unterlagen bereit­legen: Halten Sie Angaben zum Hersteller, zur Marke und die Rahmen­nummer sowie einen Eigentums­nachweis, bzw. Kaufbeleg bereit. Sollte Ihr Rad codiert sein, unbedingt die Eigentümer-Identifikations-Nummer (EIN) zu den Unterlagen legen.
  • Informationen zusammentragen: Haben Sie keinen Fahrradpass oder nur unvollständige Unterlagen, sammeln Sie möglichst viele Informationen über Ihr Rad zusammen. Anhand von Farbe, Marke, Modell oder ggf. vorhandenen Beschädigungen sollten Sie Ihr Fahrrad so genau wie möglich beschreiben können, wenn Sie den Diebstahl melden. Notieren Sie auch alle Informationen zum Tathergang wie den Ort, wann Sie den Diebstahl bemerkt haben, wann Sie Ihr Rad vor dem Diebstahl das letzte Mal abgestellt haben, ob es eventuell Zeugen gibt oder Sie am Tatort Beweise sichern konnten.
  • Anzeige erstatten: Bei einem Fahrrad­diebstahl sollten Sie immer schnellst­möglich bei der Polizei Anzeige erstatten. Sie können erst bei der Versicherung Leistungen geltend machen, wenn Sie den Verlust polizei­lich gemeldet haben.
  • Meldung bei der Versicherung: Halten Sie die Versicherungs­nummer zu Ihrer Diebstahl­versicherung fürs Fahrrad bereit. Im Falle eines Diebstahls ist das entweder die Versicherungsnummer Ihrer Hausrat­versicherung (mit oder ohne dem Zusatz­baustein Fahrrad­schutz) oder des Gegenstandsschutzes Ihres Rads. Ihre Daten finden Sie auch online unter Meine Allianz, dort können Sie den Schaden auch gleich online melden.
  • Melden Sie uns Ihren Schaden telefonisch – kostenlos und jederzeit, 24 Stunden am Tag.
  • Ihren Fahrradschaden oder -diebstahl können Sie auch online in unserem Schadenportal melden.
Versicherungs­plauderei: Der Allianz Podcast
Die Fahr­rad­ver­sicherung Wie kann ich mein Fahr­rad ab­sichern?
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Während Sie sich diesen Podcast anhören werden in Deutschland fünf Fahr­räder geklaut. Sie denken sich nun wahr­scheinlich: "Meins klaut sowieso niemand." Doch, wenn es dann passiert ist, ist der Ärger meist groß. Denn auch wenn "normale" Fahr­räder abhanden­kommen, ist dies häufig finanziell schmerz­haft. Aber lohnt sich deshalb schon eine Fahrrad­versicherung?

Die Antwort gibt es im Podcast. Bayern-3-Moderator Axel-Robert Müller fühlt unserem Experten unterhalt­sam auf den Zahn.

Kann ich mehrere Fahrräder versichern?

Ja. Mit der Hausrat­versicherung sowie dem Fahrrad­schutz der Hausrat­versicherung sind alle Fahrräder des Haushalts versichert. Ob Sie eines oder fünf Fahrräder haben, spielt keine Rolle. Auch Fahrrad­anhänger sind mit­versichert – auch, wenn sie nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen werden. Wählen Sie den Zusatzbaustein Fahrradschutz in unserem Online-Tarifrechner, müssen Sie bei "Wert des Fahrrads" nur das teuerste Rad in Ihrem Besitz angeben. Damit sind alle Räder des Haushalts versichert.

Sichern Sie Ihr Fahrrad über die separate Gegenstands­schutz-Versicherung ab, ist nur das im Vertrag genannte Fahrrad abgesichert. Mögliche weitere Fahrräder in Ihrem Haushalt sind im Schadens­fall nicht geschützt. Möchten Sie mehrere Fahrräder schützen, brauchen Sie beim Gegenstands­schutz für jedes einen eigenen Vertrag.

Kann ich eine Fahrradversicherung ohne Hausrat abschließen?

Ja. Sie können Ihr Fahrrad auch über eine eigenständige Versicherung schützen. Bei der Allianz ist das mit dem Gegenstandsschutz möglich. Damit können wertvolle Gegenstände wie Ihr Fahrrad umfassend gegen Diebstahl und Beschädigung abgesichert werden.

Ab welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?

Einen Mindestwert gibt es nicht. Wir versichern alle Fahrräder – auch ältere – zu ihrem Neuwert. Das ist der Betrag, den Sie beim Kauf des Rads bezahlt haben. Wie hoch die jeweilige Ent­schädigung im Einzel­fall ist, hängt vom Fahrrad­modell, Ihren individuellen Versicherungs­bedingungen und der vereinbarten Versicherungs­summe ab.

Unsere Empfehlung: Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des Fahrrads entsprechen. Beim Baustein Fahrradschutz nehmen Sie den Wert Ihres teuersten Fahrrads als Orientierung.

Bis zu welchem Wert kann ich mein Fahrrad versichern?

Hochwertige Fahrräder, wie Rennmaschinen, Triathlon- oder Custom-Bikes können Sie beim Gegenstands­schutz bis maximal 20.000 Euro absichern.

Übernimmt die Fahrradversicherung rückwirkend Schäden?

Nein. Keine unserer Fahrradversicherungen zahlt rückwirkend für Schäden. Versicherungsschutz besteht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Das heißt: Schließen Sie die Fahrradversicherung ab, wenn Ihr Rad bereits gestohlen oder beschädigt wurde, tragen Sie die Kosten selbst.

Ist eine Privat-Haftpflicht zusätzlich zur Fahrradversicherung sinnvoll?

Ja. Wer mit dem Fahrrad im Straßen­verkehr unterwegs ist, sollte sich umfangreich gegen Risiken absichern. Eine Fahrradversicherung bietet Schutz für das Fahrrad selbst. Eine Privat-Haftpflichtversicherung bewahrt Radfahrer:innen hingegen vor Kosten, die durch selbstverursachte Schäden gegenüber anderen Verkehrs­teilnehmern und Verkehrs­teilnehmerinnen entstehen. Zum Beispiel, wenn Sie mit dem Rad aus Versehen ein parkendes Auto streifen und Kratzer im Lack hinterlassen. Oder mit einem Fußgänger oder einer Fußgängerin zusammen­stoßen, der oder die verletzt wird und unter Umständen ins Krankenhaus muss.

Welche Versicherung ist außerdem als Fahrradfahrer:in sinnvoll?

Unfallversicherung: Eine private Unfallversicherung ist für Ihre persönliche Absicherung sinnvoll – egal, welche Art von Fahrradversicherung Sie abgeschlossen haben. Denn eine Fahrradversicherung schützt nicht Sie persönlich, sondern nur Ihr Fahrrad. Eine Unfallversicherung sichert Sie selbst von den finanziellen Folgen eines Unfalls ab. Haben Sie beispielsweise in Ihrer Freizeit einen Fahrradunfall, bei dem Sie sich den Arm brechen, übernimmt die Unfallversicherung Kosten für Ärzte und Ärztinnen sowie Reha. Aber auch die Kosten für Bergung, Hilfsmittel oder eine Haushaltshilfe werden erstattet.

Verkehrs­rechtsschutz­versicherung: Nicht nur für Autofahrer:innen ist die Verkehrs­rechtsschutz­versicherung eine sinnvolle Absicherung: Der Schutz schützt Sie auch vor anfallenden Kosten möglicher Rechts­streitigkeiten, wenn Sie als Radfahrer:in oder Fußgänger:in am Straßen­verkehr teilnehmen und in einen Unfall verwickelt werden.

Wie versichere ich ein elektrisches Lastenrad?

Ein elektrisches Lasteinrad – mit Tret­unterstützung bis 25 km/h – können Sie bei bei uns entweder separat mit dem Gegenstands­schutz oder im Rahmen der Hausrat­versicherung, wahlweise mit oder ohne dem Zusatz­baustein Fahrradschutz, versichern.

Ausnahme: Ist Ihr Lastenrad ein S-Pedelec oder E-Bike, das schneller als 25 km/h auch ohne Tret­unterstützung fährt, schreibt der Gesetzgeber eine S-Pedelec Versicherung vor. E-Lastenräder, die ohne Tret­unterstützung per Knopf­druck fahren, benötigen ebenfalls eine S-Pedelec-Versicherung.

Haben Sie noch Fragen zur Fahrrad­versicherung?
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