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  • Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) gibt vor, wie viel ein:e Veterinär:in für die Behandlung eines Tieres abrechnen kann.
  • Dennoch gibt es für Tierarztkosten keine pauschalen Preise. Denn je nach Schwierigkeitsgrad, den örtlichen Verhältnissen, dem Zeit­auf­wand und Zeitpunkt der Behandlung sowie dem Wert des Tieres kann die Tierärztin oder der Tierarzt einen höheren (bis zu vierfachen) Satz der GOT-Leistungen verlangen.
  • Im November 2022 wird es eine Erhöhung der tierärztlichen Gebührenordnung geben. Die steigenden Kosten für die Tierarztbehandlungen lassen sich aber mit einer Tierkrankenversicherung abfedern.
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Definition
Die "Gebührenordnung für Tierärzte", kurz GOT, regelt, welche Vergütungen Tierärzte und Tierärztinnen für ihre Leistungen abrechnen können. Veterinär:innen verwenden die Gebührenordnung, wenn sie eine Rechnungen stellen. 

Die GOT gibt keine Festpreise vor, sondern einen Gebüh­ren­rahmen. Ein Beispiel: Führt ein:e Veterinär:in aufgrund einer Bissverletzung eine Wundnaht durch, darf zukünftig mindestens 20,54 € allein für die Rechnungsposition 'unkomplizierter Wundverschluss' berechnet werden. Je nach

  • Zeit­auf­wand
  • Wert des Tieres
  • Schwierig­keits­grad 
  • Zeit der Leistungserbringung

kann die Tierärztin oder der Tierarzt aber auch einen höheren GOT-Satz abrechnen. Die Höhe der Kosten hängen auch von den ört­lichen Ver­hält­nis­sen des Tier­arztes ab. In spe­zia­lisier­ten, städtischen Kliniken sind die Kosten meist höher als in einer einfachen Tier­arzt­praxis auf dem Land.

Die Tierärztin oder der Tierarzt hat die Möglichkeit, tierärztliche Behandlungen nach verschiedenen GOT-Gebührensätzen abzurechnen. Das heißt:

  • Der einfache Satz ist die Mindestgebühr, die ein Tierarzt oder eine Tierärztin für die Behandlung laut Gesetz berechnen muss. Dieser wird häufig für Behandlungen unter einfachen Bedingungen in ländlichen Regionen berechnet.
  • Der zweifache Satz wird in der Regel bei etwas schwierigeren Bedingungen (z.B. alte, beißende oder kratzende Tiere) veranschlagt.
  • Der dreifache Satz kann z.B. verwendet werden, wenn aufwändigere Untersuchungsmethoden oder spezielle Geräte zum Einsatz kommen.
  • Den vierfachen Satz dürfen Veterinär:innen lediglich bei Notfalldiensten abrechnen.
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Gebührensätze im Überblick
Die GOT gibt Tierärztinnen und Tierärzten keine Festpreise vor, sondern eine Gebühr, die sie für die einzelnen Schritte der Behandlung abrechnen dürfen. Veterinär:innen können diese dann mit dem ein- bis vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnen. Auf diese Summe kommt dann zusätzlich die Mehrwertsteuer mit 19 %.
Die GOT dient der Festlegung der Tierarztkosten. So haben Tierärztinnen und Tierärzte eine fundierte Grundlage, zu welchen Preisen sie ihre Leis­tungen abrechnen dürfen. Auch bei Tier­halter:innen sorgt die Ge­büh­ren­ord­nung für Gewiss­heit. So können Tierbesitzer:innen vor der Be­handlung eine grobe Ein­schätzung der möglichen Tierarztkosten für Katze, Hund, Pferd und weitere Tiere erhalten.

Auch wenn die "Gebührenordnung für Tierärzte" einen groben Rahmen möglicher Behandlungskosten vorgibt, empfiehlt die Bundestierärztekammer, vor der Untersuchung mit dem oder der Veterinär:in die voraussichtlichen Kosten zu besprechen. Dabei sollten Sie immer bedenken, dass Ihr Tier ein Lebewesen ist. Dass heißt, Sie müssen sich bewusst machen, dass der Arzt oder die Ärztin gegebenenfalls an Rahmenbedingungen sparen muss, um einen günstigeren Preis zu veranschlagen, zum Beispiel an den Verbrauchsmaterialien. Ein sehr günstiger Preis ist daher nicht unbedingt das beste für Ihr Tier. Die Tierärztin oder der Tierarzt wird Ihnen in der Regel auch keinen genauen Kostenvoranschlag geben können, da sich tierärztliche Behandlungen individuell nach dem Zustand des Patienten richten.

Eine Tierarztrechnung beinhaltet neben den einzelnen GOT-Positionen meist auch Kosten für Medikamente oder Verbrauchsmaterialien. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der ab 22. November 2022 gültigen GOT-Preise (1-facher Satz) im Vergleich zu den vorherigen GOT-Sätzen für häufige tierärztliche Leistungen bei Hund, Katze und Pferd.

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Tierärztliche Leistung
GOT 2020
GOT 2022
Zuwachs
Allgemeine Untersuchung 13,47 Euro 23,62 Euro 75 %
Verband anlegen (einfach) 5,13 Euro 17,25 Euro 236 %
Lahmheitsuntersuchung 32,07 Euro 42,63 Euro 33 %
Inhalationsnarkose (endotracheal) 38,48 Euro 73,52 Euro  91 %

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Tierärztliche Leistung
GOT 2020
GOT 2022
Zuwachs
Allgemeine Untersuchung 8,98 Euro 23,62 Euro 163 %
Organuntersuchung 9,62 Euro 17,25 Euro 79 %
Zahnextraktion (einfach) 6,41 Euro 10,26 Euro 60 %
Lokalanästhesie 7,71 Euro 12,34 Euro  60 %

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Tierärztliche Leistung
GOT 2020
GOT 2022
Zuwachs
Allgemeine Untersuchung 19,24 Euro 30,78 Euro 60 %
Arthroskopie 192,42 Euro 274,28 Euro 43 %
Infusion (Schwerkraft) 12,84 Euro 42,00 Euro 227 %
Lahmheitsuntersuchung 32,07 Euro 51,31 Euro  60 %
Weitere Informationen zu den einzelnen Leistungen und Preise in der Tierärztegebührenordnung, sowie die dazugehörigen Änderungen erfahren Sie bei der Bun­des­tier­ärz­te­kam­mer

Die Gebührenordnung für Tierärzte beinhaltet seit 2020 eine Notdienstgebühr. Sie regelt die Höhe der Kosten im Falle eines Notfalls. Folgende Kosten sind laut der Gebührenordnung für Tierärzte im Notdienst fällig:

  • Eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro netto,
  • mindestens den zweifachen Satz der GOT und
  • die Tierärztin oder der Tierarzt darf bis zum vierfachen Gebührensatz abrechnen.

In der GOT ist auch festgelegt, zu welchen Uhrzeiten die Notdienstgebühr gilt:

  • Nachts: Täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgenden Tages
  • Wochenende: Von Freitag 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Montags
  • Gesetzlicher Feiertag: Von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

Bieten Tierarztpraxen eine reguläre Sprechstunde bis 19:00 Uhr an, ist es kein Notdienst. Das gilt auch für reguläre Sprechstunden am Wochenende. Es handelt sich nur dann um einen Notdienst, wenn Patienten außerhalb der üblichen Sprechzeiten behandelt werden.

Übrigens: Auch einen Hausbesuch darf eine Tierärztin oder ein Tierarzt nicht automatisch als Notfalldienst abrechnen. Der ab Herbst 2022 gültige Gebührensatz der Gebührenordnung für Tierärzte enthält die neue Position Hausbesuch, welche 34,50 Euro (1-facher Satz) beträgt. Je nach Uhrzeit müssen Sie zudem mit einem höheren Satz rechnen. Zudem kommen die Kosten für die Anfahrt hinzu.

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Neue GOT 2022
Der Bundesrat hat im Herbst 2022 eine neue Gebührenordnung für Tierärzte, kurz GOT, verabschiedet. Grundlage dafür war eine Studie zu tierärztlichen Leistungen und ihrer angemessenen Abrechnung, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beauftragt hat.  Demnach sollen die Gebührensätze nicht mehr ausgereicht haben, um Tierarztpraxen mit moderner Medizintechnik und Mitteln ausstatten zu können.
Seit dem 22. November 2022 gilt die neue an die moderne Medizin angepasste Gebührenordnung für Tierärzte, die z. B. auch neue Positionen für Leistungen wie MRT oder CT Untersuchungen enthält. Diese Anpassung hatte zudem eine Erhöhung vieler GOT-Sätze zur Folge. Zum Beispiel stiegt der Preis in der Gebührenordnung Tierärzte für Impfung für Hunde und Katzen von 4,49 Euro auf 11,50 Euro. Tierärzte und Tierärztinnen dürfen weiterhin, abhängig von verschiedenen Faktoren, den doppelten, dreifachen oder vierfachen Satz verlangen.
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Tierkrankenversicherung

Mit der Allianz Tierkrankenversicherung sind Sie und Ihr Haustier auch mit der neuen Gebührenordnung für Tierärzte umfassend abgesichert.

Sowohl die Allianz Pferdekrankenversicherung als auch die Allianz Hundekrankenversicherung und Allianz Katzenkrankenversicherung sichern Sie weiterhin finanziell ab, wenn Ihr Vierbeiner krankheitsbedingt oder nach einem Unfall eine OP braucht.  Die Allianz trägt die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme und - je nach Tarif - auch bis zum vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Bei einem Notfall, z. B. in der Nacht oder am Wochenende übernehmen wir auch die Notfallgebühr.

Auch Heilbehandlungen, d.h. Behandlungen ohne eine Operation, werden bei Abschluss des Zusatzbaustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz oft übernommen. Dazu zählen beispielsweise Katzenkrankheiten wie FORL oder Diabetes. Im Rahmen dieses Bausteins werden die Kosten für Behandlungen z. B. aufgrund einer Allergie, Magenerkrankung, Bissverletzung oder Verstauchung übernommen. Mit dem Baustein Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz zahlt die Allianz auch einen Zuschuss für Routine - und Prophylaxeleistungen wie Impfungen, Wurmkuren, Floh- und Zeckenbekämpfung sowie Zahnprophylaxe. 

Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif. 
Mehr Infos zur Tierkrankenversicherung für Hund, Katze oder Pferd.
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Kostenbeispiele

Die folgenden 2 Fälle zeigen, wie sich die Kosten einer Tierarztrechnung nach Erhöhung der GOT entwickeln.

Den Beispielen liegt der einfache Satz der GOT zugrunde. Der oder die Veteriner:in kann aber je nach Fall entscheiden, ob sie die Gebühren einfach, doppelt oder dreifach abrechnet. Sollte z. B. der Hund oder die Katze die Tierärztin oder einen Pfleger kratzen oder beißen, kann der Tierarzt einen höheren Satz abrechnen. Im Notdienst kann der oder die Veterinär:in auch den vierfachen Satz verlangen.

Infografik: Abrechnung nach GOT
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Häufige Fragen
  • Wie unterscheidet sich der GOT-Satz für den Hund von dem GOT-Satz für die Katze?

    In der neuen "Gebührenordnung für Tierärzte" unterscheidet sich der GOT-Satz für den Hund oder für die Katze kaum. So kostet zum Beispiel nach der einfachen Gebühr eine allgemeine Untersuchung bei Hunden und Katzen das gleiche, nämlich 23,62 Euro. Bei anderen Behandlungen sind Hunde teurer. Beispielsweise sind die Kosten für Kastrationen bei Hunden oder auch ein Kaiserschnitt für Hundinnen teurer. Der Kaiserschnitt bei einer Hündin kostet 183,37 Euro, bei einer Katze 144,27 Euro. 
  • Wie werden Tierarztkosten berechnet?

    Die Kosten für einen Tierarztbesuch werden unter anderem nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) berechnet. In dieser sind die Gebühren nach z. B. Grundleistungen und besonderen als auch tierspezifischen Leistungen aufgelistet. Abhängig von verschiedenen Faktoren darf ein:e Veterinär:in den einfachen, doppelten, dreifachen oder vierfachen Satz abrechnen.
    Gründe für die vielfache Abrechnung des GOT-Satzes sind Schwierigkeit der Leistung (erschwerte Bedingungen), Zeitaufwand, Zeitpunkt der Behandlung (Notdienst), Wert des Tieres und die örtlichen Verhältnisse.
  • Welcher GOT-Satz wird abgerechnet?

    Welcher GOT-Satz und welche Gebühr abgerechnet werden, lässt sich nicht pauschal sagen und ist individuell unterschiedlich. Haben Sie ein Haustier, das beim Tierarzt bissig reagiert und dadurch z. B. zusätzliche Helfer benötigt werden, wird ein höherer Satz berechnet, als bei einem Tier, welches bei der Behandlung entspannt ist. Setzt der Tierarzt aufwendigere Technik wie z. B. ein Dopplerultraschallgerät zur Herzuntersuchung ein, rechtfertig auch dies die Wahl eines höheren Faktors.
  • Wann fallen Kosten an?

    Die Kosten für die Behandlung rechnet ein Tierarzt in der Regel direkt im Anschluss an die Behandlung ab. Meist zahlen Tierbesitzer kleinere Untersuchungen direkt vor Ort. Bei OPs oder langfristigen Behandlungen, können Sie je nach Tierarzt auch per Überweisung bezahlen.

    Übrigens: Auch wenn Sie sich von einem Tierarzt schriftlich oder telefonisch beraten lassen, fallen Kosten an. Diese kann ein Tierarzt Ihnen anschließend in Rechnung stellen.

  • Werden die Tierarztkosten steigen?

    Ja, der Bundesrat hat eine neue Gebührenordnung verabschiedet, die eine Erhöhung der Tierarztkosten ab 22. November 2022 zur Folge hatte. Daher lohnt es sich eine Allianz Tierkrankenversicherung abzuschließen. Mit dieser müssen Sie Tierarztkosten nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen und schützen sich so vor unerwartet hohen Tierarztrechnungen.
  • Was gehört in die Tierarztrechnung?

    Auf der Tierarztrechnung sind, wie Sie es vielleicht auch von einer zahnärztlichen Rechnung kennen, sämtlich Positionen aufgeführt, die für die Untersuchung und den Eingriff nötig waren – unter Angabe der jeweiligen GOT-Nummer. So können Sie die Kosten für diese Positionen selber nachschlagen.

    Das können unter anderem nötige Voruntersuchungen, eventuell notwendige Laboruntersuchungen, Verbrauchsmaterialien und gegebenfalls nötige Medikamente sein.

    Wichtige Angaben, die unbedingt auf der Rechnung stehen sollten, sind außerdem:

    • das Datum der Behandlung,
    • die Angabe, welche Tierart behandelt wurde,
    • sofern vorhanden die abschließende Diagnose, 
    • und der vollständige Rechnungsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer.
  • Sind die Kosten bei allen Tierärzten gleich?

    Nein. Tierärztinnen und Tierärzte können je nach Aufwand und Begebenheiten den einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte berechnen. Höhere Sätze können etwa bei Komplikationen berechnet werden oder wenn weitere Personen nötig sind, um das Tier zu untersuchen, weil es sehr unruhig ist. Im Falle eines Notfalldienstes darf sogar der vierfache Satz angewendet werden. Daraus können sehr unterschiedliche Kostenberechnungen für den gleichen Eingriff entstehen. 
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