Die GOT gibt keine Festpreise vor, sondern einen Gebührenrahmen. Ein Beispiel: Führt der Veterinär aufgrund einer Bissverletzung eine Wundnaht durch, darf er zukünftig mindestens 20,54 € allein für die Rechnungsposition 'unkomplizierter Wundverschluss' verlangen. Je nach
- Zeitaufwand
- Wert des Tieres
- Schwierigkeitsgrad
- Zeit der Leistungserbringung
kann die Tierärztin oder der Tierarzt aber auch einen höheren GOT-Satz abrechnen. Die Höhe der Kosten hängen auch von den örtlichen Verhältnissen des Tierarztes ab. In spezialisierten, städtischen Kliniken sind die Kosten meist höher als in einer einfachen Tierarztpraxis auf dem Land.